Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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GoodBye

Zitat von: Rheini in Heute um 14:30Und als kleines Licht, ist zur Monatsmitte schon alles weg und es wird sich woanders zum Essen eingeladen ....

Ich habe früher auch gerne eingeladen und auch Besänftigungsfrühstücke ausgegeben, ist vorbei.

Zerot

#7996
Zitat von: SwenTanortsch in Heute um 12:23Der Dienstherr wird sich erstens verpflichtet sehen, die entsprechenden Parameterbemessungen durchzuführen, und ihm ist zweitens regelmäßig die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben, in der er darlegen kann, wenn er das möchte - und er wird es möchten wollen -, wieso die in den konkreten Normenkontrollverfahren zu prüfenden gesetzlichen Normen seiner Ansicht nach nicht evident sachwidrig sein sollten. Er wird entsprechend nicht nur in der entsprechenden Frist die Möglichkeit zur Stellungnahme wahrnehmen wollen, sondern - davon ist auszugehen - ebenso die ihm zu gewährende Möglichkeit nutzen wollen, eine hinreichende Verlängerung der Frist zu beantragen.

Deshalb ist kaum damit zu rechnen, dass wir in diesem Jahr noch besoldungsrechtliche Entscheidungen des Senats vorfinden werden. Denn der Senat wird mit hoher Wahrscheinlichkeit frühestens im Herbst in die Beratung eintreten können, da erst dann die (verlängerten) Fristen abgelaufen sein werden - bis dahin dürfte der Berichterstatter oder ggf. einer der WiMis in seinen Vorarbeiten fortgeschritten sein, aber gleichfalls noch keinen vollständiges Gutachten erstellt haben, da er dafür ja gleichfalls auch die Stellungnahmen beachten muss. Grundlage der Beratung ist genau jenes Gutachten; bevor das nicht erstellt ist, beginnt der Senat nicht mit der Beratung.

Für wie wahrscheinlich hälst Du es, dass tatsächlich nochmals Stellungnahmen angefordert wurden?

Nach meiner Recherche und den Dingen die ich vernommen habe, würde ich sagen, dass das nicht stattgefunden hat (auch mit dem Blick auf die Jahresvorschau des Bundesverfassungsgericht).

Vielleicht kann hat ein anderer User, der auch schon länger aktiv ist, die Aussage mit den Stellungnahmen verifizieren?! 

Auch mit dem Blick auf die Jahresvorschau des Bundesverfassungsgericht



TheBr4in

Frage von Christian L.

Natürlich  ;D

Gar kein Aprilscherz heute. Enttäuschend.

Dann ladet euch wenigstens diese leaked version des Entwurfs zur AA herunter.

Gern geschehen. Grüße aus Bonn 👋

Maximus

Ggf. kommt der Entwurf tatsächlich im April oder Mai. Ich finde es jedenfalls sehr auffällig, dass nichts vom DBB zu hören ist. Dobrindt steht bei Volker Geyer im Wort. Vermutlich weiß der DBB schon mehr und hält deshalb still...

xap


Finanzer

Zitat von: Maximus in Heute um 16:31Ggf. kommt der Entwurf tatsächlich im April oder Mai. Ich finde es jedenfalls sehr auffällig, dass nichts vom DBB zu hören ist. Dobrindt steht bei Volker Geyer im Wort. Vermutlich weiß der DBB schon mehr und hält deshalb still...

Herrn Dobrindt ist der DBB mal sowas von egal.

gio

Zitat von: TheBr4in in Heute um 16:11Frage von Christian L.

Natürlich  ;D

Gar kein Aprilscherz heute. Enttäuschend.

Dann ladet euch wenigstens diese leaked version des Entwurfs zur AA herunter.

Gern geschehen. Grüße aus Bonn 👋

Naja frage vom 27.3 und Antwort 31.03.

Aprilscherz... naja warten wa mal. Glauben kann ich es auch erst wenn es veröffentlicht ist


BVerfGBeliever

#8005
Laut den ,,Erstergebnissen 2025" des Mikrozensus lag das deutschlandweite MÄE im letzten Jahr übrigens bei 2.410 €, siehe beispielhaft hier in Tabelle 12241-07 (1.446 € / 0,6). Entsprechend lag die deutschlandweite Schwelle für die 4K-Mindestbesoldung bei 4.434 € pro Monat (0,8 * 2,3 * 2.410 €).

Tatsächlich hat ein 4K-A3/1-Bundesbeamter im letzten Jahr jedoch nur folgende Nettoalimentation bekommen: 3.274,59 € Bruttobesoldung (2.767,90 € ,,spitzes" Grundgehalt plus 506,69 € ,,spitze" Familienzuschläge) + 510 € Kindergeld - 108,83 € Steuern - 660 € PKV-Kosten (davon 530 € anrechenbar) = 3.015,76 €.

Um nicht das Gebot der Mindestbesoldung zu verletzen, hätte er stattdessen Folgendes bekommen müssen: 5.171,66 € Bruttobesoldung (Grundgehalt plus Familienzuschläge) + 510 € Kindergeld - 587,66 € Steuern - 660 € PKV-Kosten = 4.434 €.


Mit anderen Worten: Die (jahresdurchschnittliche) Besoldung eines 4K-A3/1-Bundesbeamten hätte 2025 um 1.897 € brutto bzw. 1.418 € netto höher sein müssen, und zwar ,,every fucking month"! Würde man statt des deutschlandweiten MÄE den bayerischen Wert für 2025 heranziehen (den ich aktuell noch nicht kenne), dürfte der Fehlbetrag nochmals höher liegen..

ExponentialFud

Nein nein, du hast die fiktiven 20000 EUR von seinem Partner vergessen.

Seppo84

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 16:49Laut den ,,Erstergebnissen 2025" des Mikrozensus lag das deutschlandweite MÄE im letzten Jahr übrigens bei 2.410 €, siehe beispielhaft hier in Tabelle 12241-07 (1.446 € / 0,6). Entsprechend lag die deutschlandweite Schwelle für die 4K-Mindestbesoldung bei 4.434 € pro Monat (0,8 * 2,3 * 2.410 €).

Tatsächlich hat ein 4K-A3/1-Bundesbeamter im letzten Jahr jedoch nur folgende Nettoalimentation bekommen: 3.274,59 € Bruttobesoldung (2.767,90 € ,,spitzes" Grundgehalt plus 506,69 € ,,spitze" Familienzuschläge) + 510 € Kindergeld - 108,83 € Steuern - 660 € PKV-Kosten (davon 530 € anrechenbar) = 3.015,76 €.

Um nicht das Gebot der Mindestbesoldung zu verletzen, hätte er stattdessen Folgendes bekommen müssen: 5.171,66 € Bruttobesoldung (Grundgehalt plus Familienzuschläge) + 510 € Kindergeld - 587,66 € Steuern - 660 € PKV-Kosten = 4.434 €.


Mit anderen Worten: Die (jahresdurchschnittliche) Besoldung eines 4K-A3/1-Bundesbeamten hätte 2025 um 1.897 € brutto bzw. 1.418 € netto höher sein müssen, und zwar ,,every fucking month"! Würde man statt des deutschlandweiten MÄE den bayerischen Wert für 2025 heranziehen (den ich aktuell noch nicht kenne), dürfte der Fehlbetrag nochmals höher liegen..

Das macht mich noch skeptischer dass da überhaupt irgendwas kommt 😅