Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Dogmatikus

Auf Weg 1 kann man nur geringfügig hoffen. Selbst wenn S-H jetzt ein paar Hundert Euro mehr zahlt - diese Differenz gab es zwischen Bundesländern schon immer. Angesichts der Rechnung auf Seite 539 sieht man ja, dass die Besoldung mittlerweile um knapp 1.500 € netto im Monat angehoben werden müsste, damit die Tabelle oben links den richtigen Ausgangswert bekommt. Diesen Weg wird kein Bundesland freiwillig gehen, da lehne ich mich aus dem Fenster.

Weg 3 wäre interessant, weil er sich inhaltlich in erster Linie nicht mit der Mindestbesoldung, Abstandsgebot, Familienzuschlägen usw. auseinandersetzen würde, sondern einfach Druck aus einer anderen Richtung aufbauen würde. Für mich fühlt sich das aber eher wie eine "Hail Mary" an, die Suche nach irgendjemandem, der einem doch noch helfen könnte.

Am sympathischsten und den meisten Erfolg versprechend halte ich daher Weg 2.
Wenn das BVerfG wirklich dazu käme, die derzeit anhängigen Klagen hinsichtlich Länder und Jahre erheblich zu bündeln, sprich die "Altlasten" aufzuräumen und die Daumenschrauben anzuziehen und gleichzeitig dahin käme, dass zwischen Besoldungs(reparatur)gesetz und verfassungsrechtlicher Überprüfung nur ca. 2 Jahre vergehen, dann wäre wirklich etwas gewonnen.

Dann hieße es nämlich im Zweifel:
2028: Besoldungsgesetz für 2026 falsch
2030: Reparaturgesetz für 2026 falsch, Vollstreckungsanordnung.

Das wäre ein Zustand, den die Bundesländer nicht dauerhaft aufrecht erhalten wollten, denke ich. Wer möchte schon alle 2 Jahre wiederholt eine Grundgesetz-Klatsche bekommen, statt bisher alle 15-20 Jahre?

SwenTanortsch

Zitat von: Dogmatikus in Gestern um 11:29Man wird also auch gegen diese Reparatur letztlich klagen müssen.

Das ist ja auch grundsätzlich kein Problem. Denn meiner Einschätzung nach wäre die Lage klar: Es können nicht einfach alle unteren Gruppen auf die Mindestbesoldung gesetzt werden und die Gruppen über der Mindestbesoldung bekommen gar nichts. Ich wiederhole mich: Es läge eine Verletzung des Abstandsgebots, eine faktische Einheitsbesoldung für die unteren Gruppen und eine Entwertung sämtlicher Ämter über der niedrigsten Gruppe vor. Ein solches Reparaturgesetz kann nicht bestehen. 

Das BVerfG ist in den Ausführungen, die du zitiert hast, doch auch mehr als deutlich. Das Besoldungsgefüge ist nachhaltig erschüttert, da kann ich doch nicht ernsthaft auf die Idee kommen, ich zahle A5-A11/A12/A13 jeweils auf den Cent so viel nach, dass sie am Ende alle exakt auf die Mindestbesoldung fallen und damit mehr als ein Jahrzehnt das gleiche verdient haben.

Das Problem liegt für mich einzig in dem, was wir hier vor einigen Seiten besprochen haben: Es besteht einfach kein effektiver Rechtsschutz mehr. Es wird repariert, auch dagegen muss wieder vorgegangen werden. Das BVerfG wird insoweit einfach ignoriert. Darauf reagieren wird es, indem in 15 Jahren dann entschieden wird, dass das mit der Reparatur so nicht funktioniert hat.

Wir sind gefangen in einer Klagespirale, die mMn nur auf 3 Wege durchbrochen werden könnte:

Weg 1:
Ein Bundesland oder der Bund schert komplett aus und fängt endlich an, richtig zu besolden. Der Druck auf die anderen Besoldungsgesetzgeber würde dadurch enorm steigen.
S-H macht zaghafte Bemühungen dahin, aber auch dort ist das Partnereinkommen die nächste große Frage, die uns wahrscheinlich für weitere 15 Jahre beschäftigt. Das bringt mich direkt zu

Weg 2:
Das BVerfG muss schneller befasst werden und schneller zu Entscheidungen gelangen. Sprich: Effektiver Rechtsschutz muss wieder Eingang finden. Ich habe nämlich grundsätzlich kein Problem damit, dass der DH sich Dinge überlegt, die dann überprüft werden. Nur die Dauer der Verfahren führt derzeit zu einem Stillstand des Rechtsschutzes.
Man stelle sich vor, Berlin handelt 2027 im Reparaturgesetz wie aufgezeichnet, die dagegen gerichtete Klage würde aber bereits Ende 2027 Karlsruhe erreichen und Mitte 2028 erginge die Entscheidung dazu, bestenfalls noch verbunden mit einer Vollstreckungsanordnung. Parallel und mit gleichem Zeitablauf wird gegen die neue Tabelle mit eingepreistem Partnereinkommen geklagt und durch das BVerfG entschieden, bestenfalls auch hier mit Vollstreckungsanordnung.
Auf einmal würde der Dienstherr das BVerfG wieder ernst nehmen, würde ich doch meinen.

Weg 3:
Man vertraut auf die europäischen Gerichte und erstreitet dort, dass die Nachzahlungen auch Zinsen enthalten müssen. Zudem wird das Streikverbot zur Überprüfung gestellt. Sollte dieses fallen bzw. dem BVerfG aus der EU klare Vorgaben gemacht werden, wie es wieder zu dem Streikverbot effektiven Rechtsschutz zurückkehren muss, wäre das schon peinlich für Deutschland und könnte insgesamt den Druck deutlich erhöhen.

Auf Weg 1 wird man kaum hoffen können, da der entsprechende DH von sich aus Haushaltsmittel bereitstellen müsste, was quasi nie freiwillig geschieht.

Auch auf Weg 2 mag ich nicht hoffen. Bei derzeitigen Zeitabläufen von über einem Jahrzehnt bis zur Entscheidung fehlt mir die Kreativität, mir ein "agiles" Zusammenspiel von Verwaltungs- und Verfassungsgericht vorzustellen.

Bleibt Weg 3, der sicher gangbar ist und von Berliner Klageführerin derzeit geprüft wird, wenn ich das richtig mitbekommen habe? Hier könnte sich bestimmt einiges bewegen, allerdings rechne ich selbst da eher mit 10 Jahren bis zu einer Entscheidung statt weniger.

Mein Pessimismus bleibt daher groß. Ich erwarte in den nächsten 10 Jahren keine positive Entwicklung mehr, der Optimismus ist irgendwie raus bei mir.  :-\

Ich kann Deinen Pessimismus durchaus nachvollziehen, Dogmatikus - denn in Anbetracht einer nicht erst in den letzten 20 Jahren seit der vollständigen Reförderalisierung des Besoldungsrechts de facto regelmäßig nur eine Richtung kennenden Entwicklung wäre irgendeine Form des Optimismus doch eher deplatziert. Für ihn wird solange allenfalls nur als zartes Pflänzchen Platz sein, wie nicht die Einsicht bei den Dienstherrn wächst, dass das von ihnen in den letzten Jahren zuschanden getragene Alimentationsprinzip auch für sie deutliche Nachteile mit sich bringt, oder sie sich zumindest wieder überwiegend an ihre Bindung an die entscheidungstragenden Gründe der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erinnern wollten, sodass sie sich anschickten, sie als für sie bindend zu respektieren. Beides wir ohne Druck von außen nicht geschehen, bleibt aber weiterhin ausschließlich ihnen überlassen, weshalb ich in der Vergangenheit wiederkehrend hervorgehoben habe, dass die Rückkehr zu einer amtsangemessenen Besoldung und Alimentation ausschließlich in ihrer Verantwortung liegt, sodass es erfreulich ist, dass der Senat nun in der aktuellen Entscheidung das Prinzip der Gestaltungsverantwortung konkretisiert und es sogleich mit Wirkung belegt, indem er die Zeit von Sommer 2004 bis Sommer 2010 als eine "Phase des vollständigen Ausfalls der Gestaltungsverantwortung" betrachtet, die zu einer "Versteinerung der Grundgehaltssätze" geführt hat (Rn. 153). Denn in allen anderen Rechtskreisen hat diese Phase zwar "nur" kürzer gewährt, ist allerdings vielfach zwischen 2004 und 2008 entsprechend vollzogen worden, was der Senat von daher ebenfalls zukünftig zu betrachten haben wird.

Auch als Folge der aktuellen Entscheidung vollzieht sich derzeit nun offensichtlich eine Entwicklung in allen drei von Dir dargelegten Ebenen, was - im Sinne von Weg 1 - mit einiger Wahrscheinlichkeit über kurz oder lang sich selbst verstärkende Prozesse nach sich ziehen und sich ggf. in den anstehenden Gesetzgebungsprozessen in einzelnen Ländern zeigen wird (Schleswig-Holstein macht hier nun augenscheinlich einen Anfang, mal schauen, was das in den nächsten Wochen und Monaten mit weiteren Gesetzgebern und Dienstherrn macht, während Hessen im letzten Jahr - es ist nicht Teil der TdL, befindet sich also nicht so stark unter Rechtfertigungsdruck gegenüber den anderen Ländern - bereits erste Schritte gegangen ist, und zwar insbesondere auch deshalb, weil die Landesregierung durchgehend auf Gewerkschaften gestoßen ist, die ihre Position deutlich vertreten haben, und auch weil nicht geringe Teile der Medien ihrer Rolle als "vierte Gewalt" in Hessen nachgekommen sind). Das Ergebnis wird mit hoher Wahrscheinlichkeit nirgends eine Besoldung und Alimentation werden, die - wenn sie zukünftig von Klägerseite in einem fachgerichtlichen Verfahren klug angegriffen werden - vor der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Bestand haben könnten.

Aber im Konzert der Dienstherrn und Besoldungsgesetzgeber zeigen sich nun die ersten Risse im Sinne des ersten der von Dir beschriebenen Wege. Darin offenbart sich, dass die Effektivierung des Rechtsschutzes, den der Senat mit der aktuellen Entscheidung anstrebt, schon heute Wirkung zu zeitigen beginnt, dass also die erhebliche Modifikation der Prüfsystematik, die Josef Franz Lindner als einer der besten Kenner nicht nur der Besoldungsrechtsprechung des Senats in seinem aktuellen ZBR-Beitrag klug in die übergreifenden Zusammenhänge einordnet (das aktuelle Themenheft bietet insgesamt interessante Einsichten, finde ich), zu greifen beginnt.

Darüber hinaus - im Sinne des zweiten Wegs - wird das Bundesverfassungsgericht, wenn es im Verlauf des Jahres durch den Flaschenhals durch sein wird und weil sich im Verlauf dieser Zeit die Dienstherrn und Besoldungsgesetzgeber in 15 Bundesländer veranlasst sehen, die umfangreich zu erhebenden Daten zu erstellen und im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens öffentlich zu machen, eventuell schon in der zweiten Jahreshälfte, deutlich wahrscheinlicher aber erst im nächsten Jahr schneller werden und das auch im eigenen Interesse werden müssen, denn es wird dann mit einiger Wahrscheinlichkeit damit rechnen müssen, dass die Fachgerichte spätestens im gleichen Zeitraum - ggf. zum Teil auch schon in diesem Jahr - weitere Vorlagen gen Karlsruhe senden werden. Auch das wir den Druck auf das Bundesverfassungsgericht erhöhen, nun den Nachweis zu führen, dass tatsächlich eine Effektivierung des Rechtsschutzes aus seiner aktuellen Entscheidung entspringt (auch deshalb scheint es derzeit so zu sein, dass der Senat von Überlegungen angetrieben wird, wie gerade erst in Berlin so auch in weiteren zur Entscheidung angekündigten Verfahren den Prüfungsgegenstand und den Prüfungszeitraum auszuweiten).

Dabei spielte insbesondere Berlin - das bekanntlich dennoch mit hoher Wahrscheinlichkeit, so ist zu vermuten, Berlin bleiben wird - im erheblichen Maße mit dem Feuer, wenn es nun nicht anfangen wollte, sowohl hinsichtlich der A-, aber auch hinsichtlich der R-, B- und W-Besoldung für eine amtsangemessene Alimentation zu sorgen. Denn zwar hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Kammerentscheidung vom 17. Dezember 2025 - 2 Bvl 23/23 - jenes Verfahren als erledigt betrachtet, weil die Besoldung in der Besoldungsgruppe A 4 bzw. (ab 2019) A 5 zwischen Sommer 2015 und Ende 2019 - bereits in der aktuellen Entscheidung als verfassungswidrig betrachtet worden ist. Allerdings sind ja in Karlsruhe weiterhin die folgenden Berliner Vorlagen anhängig:

- 2 BvL 8/21 die Besoldungsgruppe B 5 und den Zeitraum 2012 bis 2017 betreffend (auch für die B-Besoldung sind in der von mir vorhin genannten Dokumentation des Bundesverfassungsgerichts die notwendigen Daten zwischen 1996 und 2025 enthalten, Abgeordnetenhaus und Senat von Berlin könnten also nicht ausführen, sie wüssten nicht, was Sache sei, wobei sie das als Gesetzgeber und Dienstherr sowieso nicht sagen könnten, auch wenn das eine ebenfalls in Berlin von ihnen gerne genutzte Floskel ist);

- 2 BvL 16/23 bis 18/23 die Besoldungsgruppen R 1 und R 2 und den Zeitraum 2016 und 2017 betreffend;

- 2 BvL 24/23 und 25/23 die Besoldungsgruppen R 1 und R 2 und den Zeitraum 2011 bis 2020 bzw. 2017 bis 2020 betreffend;

- 2 BvL 1/24 den Ausschluss der Besoldungsgruppen A 14 und A 15 von der Ballungsraum-/Hauptstadtzulage in den Jahren 2020 bis 2023 betreffend;

- 2 Bvl 7/24 die Besoldungsgruppe W 1 und den Zeitraum 2012 bis 2017 betreffend.

Dabei hat der Zweite Senat das Abgeordnetenhaus von Berlin bereits in seiner Entscheidung vom 4. Mai 2020 auf seine wiederkehrend nicht hinreichend erfüllte Gestaltungsverantwortung hingewiesen (vgl. dort die Rn. 177 ff.) und das, nachdem er sie als Prinzip nun konkretisiert hat, aktuell ab den Rn. 151 nicht minder deutlich ausgeweitet. Die Vollstreckungsanordnung wird also in Berlin nur noch eine Frage der Zeit sein, wenn man dort nicht irgendwann - auch wenn Berlin doch Berlin bleiben möchte - die Zeichen der Zeit erkennen wollte.

Und auch der dritte von Dir beschriebene Weg scheint ja weiterhin in Vorbereitung zu sein, dazu haben wir hier ja in den letzten Tagen geschrieben. Er wird auch an anderen Stellen - wenn ich das richtig sehe - vorangetrieben.

Ergo: Vor geraumer Zeit habe ich ausgeführt, dass für die Dienstherrn, was die Besoldung und Alimentation betrifft, die fetten Jahre vorbei sind. Das heißt nicht, dass wir morgen oder übermorgen in eine Zeit allüberall amtsangemessener Besoldung und Alimentation eintreten werden. Aber der Anfang vom Ende des konzertierten Verfassungsbruchs scheint sich nun abzuzeichnen, womit wir jetzt in eine neue Phase der Auseinandersetzung um die amtsangemessene Besoldung und Alimentation in Deutschland eintreten, in denen scheinbar festgefahrene Gewissheiten brüchig werden - und da das im politischen Feld geschieht, kann realistisch keiner sagen, was daraus nun konkret folgt. Allerdings ist die weitgehende Friedhofsruhe der letzten Jahre vorbei, die aus dem genannten Konzert entsprang. Dass sie vorbei ist, offenbart sich nun insbesondere daran, dass sich jetzt zum ersten Mal seit Jahren einzelne Dienstherrn unter wirklichem Rechtfertigungsdruck zeigen. Das ist in dieser Form neu und wird nach und nach weitere Bewegung ins Spiel bringen, und zwar nun jedes Mal stärker beschleunigt dann, wenn weitere Entscheidungen des Senats gefällt und sofern dort dann tatsächlich der Prüfungsgegenstand auf alle Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen sowie auf einen Zeitraum bis bspw. 2020 ausgeweitet werden wird - nicht anders wird sich die Sachlage zeigen, wenn über eine der Vorlagen aus Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern oder Rheinland-Pfalz entschieden werden wird, die unmittelbar die Frage aufwerfen, ob und ggf. wie oder wie nicht der Besoldungsgesetzgeber in der Betrachtung des Mindestabstandsgebot ein Partnereinkommen heranziehen darf.

Zehn Jahre wird es kaum mehr dauern, bis wir wieder eine amtsangemessene Alimentation in allen Rechtkreisen haben werden. Im Verlauf schon dieses Jahres dürfte mindestens Schleswig-Holstein aus dem Kreis der Konzertanten zumindest in ersten Teilen ausscheren. 14 andere Dienstherrn und Besoldungsgesetzgeber - eigentlich 15, aber der Bund ist diesbezüglich m.E. nicht mehr ernstzunehmen, also eine Wundertüte, die ggf. lange selbst schon nicht mehr weiß, wer sie eigentlich ist - werden auf Grundlage langfristig anwendbarer Maßstäbe ihr Handeln neu rechtfertigen müssen. Allein diese Entwicklung dürfte interessant werden.

Dogmatikus

Danke für deine Ausführungen, Swen. Ich habe mir insb. mal die ZBR-Ausgabe besorgt und werde darin bei Gelegenheit schmökern.

Mal sehen, ob wir uns vor Ablauf der 10 Jahre auf eine geänderte Alimentation digital zuprosten können. Meinem nds. DH traue ich mittlerweile jedenfalls alles zu, auch deswegen hat sich mein bisheriger Pragmatismus in einen Pessimismus gewandelt.

Versuch

Zitat von: Maximus in 06.04.2026 20:27Für die Vergangenheit wird es im Bund kein neues Tabellensystem geben...da können wir gerne um einen Kasten Bier wetten. Eine neue Tabelle wird man nur für die zukünftige Besoldung festlegen.

Für die Vergangenheit wird es lediglich pauschale Nachzahlungen geben. Ich befürchte, dass man sich bei der Berechnung der Nachzahlungen hauptsächlich an der Mindestbesoldung orientieren wird. Das interne Abstandsgebot wird man vernachlässigen (es gibt ja auch keine nachträgliche Tabelle). Ich vermute daher, dass alle Beamte ab ca. A12/A13 mit weniger als 3 Kindern keine Nachzahlung erhalten werden. Der Bund wird darauf spekulieren, dass die wenigsten Beamten dagegen vorgehen werden. So können wieder Milliarden eingespart werden.

Wie soll das mit dem Abstandsgebot vereinbar sein?
Das würde wieder zerpflückt werden...

Durgi

Zitat von: SwenTanortsch in Gestern um 13:45Ich kann Deinen Pessimismus durchaus nachvollziehen, Dogmatikus - denn in Anbetracht einer nicht erst in den letzten 20 Jahren seit der vollständigen Reförderalisierung des Besoldungsrechts de facto regelmäßig nur eine Richtung kennenden Entwicklung wäre irgendeine Form des Optimismus doch eher deplatziert. Für ihn wird solange allenfalls nur als zartes Pflänzchen Platz sein, wie nicht die Einsicht bei den Dienstherrn wächst, dass das von ihnen in den letzten Jahren zuschanden getragene Alimentationsprinzip auch für sie deutliche Nachteile mit sich bringt, oder sie sich zumindest wieder überwiegend an ihre Bindung an die entscheidungstragenden Gründe der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erinnern wollten, sodass sie sich anschickten, sie als für sie bindend zu respektieren. Beides wir ohne Druck von außen nicht geschehen, bleibt aber weiterhin ausschließlich ihnen überlassen, weshalb ich in der Vergangenheit wiederkehrend hervorgehoben habe, dass die Rückkehr zu einer amtsangemessenen Besoldung und Alimentation ausschließlich in ihrer Verantwortung liegt, sodass es erfreulich ist, dass der Senat nun in der aktuellen Entscheidung das Prinzip der Gestaltungsverantwortung konkretisiert und es sogleich mit Wirkung belegt, indem er die Zeit von Sommer 2004 bis Sommer 2010 als eine "Phase des vollständigen Ausfalls der Gestaltungsverantwortung" betrachtet, die zu einer "Versteinerung der Grundgehaltssätze" geführt hat (Rn. 153). Denn in allen anderen Rechtskreisen hat diese Phase zwar "nur" kürzer gewährt, ist allerdings vielfach zwischen 2004 und 2008 entsprechend vollzogen worden, was der Senat von daher ebenfalls zukünftig zu betrachten haben wird.

Auch als Folge der aktuellen Entscheidung vollzieht sich derzeit nun offensichtlich eine Entwicklung in allen drei von Dir dargelegten Ebenen, was - im Sinne von Weg 1 - mit einiger Wahrscheinlichkeit über kurz oder lang sich selbst verstärkende Prozesse nach sich ziehen und sich ggf. in den anstehenden Gesetzgebungsprozessen in einzelnen Ländern zeigen wird (Schleswig-Holstein macht hier nun augenscheinlich einen Anfang, mal schauen, was das in den nächsten Wochen und Monaten mit weiteren Gesetzgebern und Dienstherrn macht, während Hessen im letzten Jahr - es ist nicht Teil der TdL, befindet sich also nicht so stark unter Rechtfertigungsdruck gegenüber den anderen Ländern - bereits erste Schritte gegangen ist, und zwar insbesondere auch deshalb, weil die Landesregierung durchgehend auf Gewerkschaften gestoßen ist, die ihre Position deutlich vertreten haben, und auch weil nicht geringe Teile der Medien ihrer Rolle als "vierte Gewalt" in Hessen nachgekommen sind). Das Ergebnis wird mit hoher Wahrscheinlichkeit nirgends eine Besoldung und Alimentation werden, die - wenn sie zukünftig von Klägerseite in einem fachgerichtlichen Verfahren klug angegriffen werden - vor der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Bestand haben könnten.

Aber im Konzert der Dienstherrn und Besoldungsgesetzgeber zeigen sich nun die ersten Risse im Sinne des ersten der von Dir beschriebenen Wege. Darin offenbart sich, dass die Effektivierung des Rechtsschutzes, den der Senat mit der aktuellen Entscheidung anstrebt, schon heute Wirkung zu zeitigen beginnt, dass also die erhebliche Modifikation der Prüfsystematik, die Josef Franz Lindner als einer der besten Kenner nicht nur der Besoldungsrechtsprechung des Senats in seinem aktuellen ZBR-Beitrag klug in die übergreifenden Zusammenhänge einordnet (das aktuelle Themenheft bietet insgesamt interessante Einsichten, finde ich), zu greifen beginnt.

Darüber hinaus - im Sinne des zweiten Wegs - wird das Bundesverfassungsgericht, wenn es im Verlauf des Jahres durch den Flaschenhals durch sein wird und weil sich im Verlauf dieser Zeit die Dienstherrn und Besoldungsgesetzgeber in 15 Bundesländer veranlasst sehen, die umfangreich zu erhebenden Daten zu erstellen und im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens öffentlich zu machen, eventuell schon in der zweiten Jahreshälfte, deutlich wahrscheinlicher aber erst im nächsten Jahr schneller werden und das auch im eigenen Interesse werden müssen, denn es wird dann mit einiger Wahrscheinlichkeit damit rechnen müssen, dass die Fachgerichte spätestens im gleichen Zeitraum - ggf. zum Teil auch schon in diesem Jahr - weitere Vorlagen gen Karlsruhe senden werden. Auch das wir den Druck auf das Bundesverfassungsgericht erhöhen, nun den Nachweis zu führen, dass tatsächlich eine Effektivierung des Rechtsschutzes aus seiner aktuellen Entscheidung entspringt (auch deshalb scheint es derzeit so zu sein, dass der Senat von Überlegungen angetrieben wird, wie gerade erst in Berlin so auch in weiteren zur Entscheidung angekündigten Verfahren den Prüfungsgegenstand und den Prüfungszeitraum auszuweiten).

Dabei spielte insbesondere Berlin - das bekanntlich dennoch mit hoher Wahrscheinlichkeit, so ist zu vermuten, Berlin bleiben wird - im erheblichen Maße mit dem Feuer, wenn es nun nicht anfangen wollte, sowohl hinsichtlich der A-, aber auch hinsichtlich der R-, B- und W-Besoldung für eine amtsangemessene Alimentation zu sorgen. Denn zwar hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Kammerentscheidung vom 17. Dezember 2025 - 2 Bvl 23/23 - jenes Verfahren als erledigt betrachtet, weil die Besoldung in der Besoldungsgruppe A 4 bzw. (ab 2019) A 5 zwischen Sommer 2015 und Ende 2019 - bereits in der aktuellen Entscheidung als verfassungswidrig betrachtet worden ist. Allerdings sind ja in Karlsruhe weiterhin die folgenden Berliner Vorlagen anhängig:

- 2 BvL 8/21 die Besoldungsgruppe B 5 und den Zeitraum 2012 bis 2017 betreffend (auch für die B-Besoldung sind in der von mir vorhin genannten Dokumentation des Bundesverfassungsgerichts die notwendigen Daten zwischen 1996 und 2025 enthalten, Abgeordnetenhaus und Senat von Berlin könnten also nicht ausführen, sie wüssten nicht, was Sache sei, wobei sie das als Gesetzgeber und Dienstherr sowieso nicht sagen könnten, auch wenn das eine ebenfalls in Berlin von ihnen gerne genutzte Floskel ist);

- 2 BvL 16/23 bis 18/23 die Besoldungsgruppen R 1 und R 2 und den Zeitraum 2016 und 2017 betreffend;

- 2 BvL 24/23 und 25/23 die Besoldungsgruppen R 1 und R 2 und den Zeitraum 2011 bis 2020 bzw. 2017 bis 2020 betreffend;

- 2 BvL 1/24 den Ausschluss der Besoldungsgruppen A 14 und A 15 von der Ballungsraum-/Hauptstadtzulage in den Jahren 2020 bis 2023 betreffend;

- 2 Bvl 7/24 die Besoldungsgruppe W 1 und den Zeitraum 2012 bis 2017 betreffend.

Dabei hat der Zweite Senat das Abgeordnetenhaus von Berlin bereits in seiner Entscheidung vom 4. Mai 2020 auf seine wiederkehrend nicht hinreichend erfüllte Gestaltungsverantwortung hingewiesen (vgl. dort die Rn. 177 ff.) und das, nachdem er sie als Prinzip nun konkretisiert hat, aktuell ab den Rn. 151 nicht minder deutlich ausgeweitet. Die Vollstreckungsanordnung wird also in Berlin nur noch eine Frage der Zeit sein, wenn man dort nicht irgendwann - auch wenn Berlin doch Berlin bleiben möchte - die Zeichen der Zeit erkennen wollte.

Und auch der dritte von Dir beschriebene Weg scheint ja weiterhin in Vorbereitung zu sein, dazu haben wir hier ja in den letzten Tagen geschrieben. Er wird auch an anderen Stellen - wenn ich das richtig sehe - vorangetrieben.

Ergo: Vor geraumer Zeit habe ich ausgeführt, dass für die Dienstherrn, was die Besoldung und Alimentation betrifft, die fetten Jahre vorbei sind. Das heißt nicht, dass wir morgen oder übermorgen in eine Zeit allüberall amtsangemessener Besoldung und Alimentation eintreten werden. Aber der Anfang vom Ende des konzertierten Verfassungsbruchs scheint sich nun abzuzeichnen, womit wir jetzt in eine neue Phase der Auseinandersetzung um die amtsangemessene Besoldung und Alimentation in Deutschland eintreten, in denen scheinbar festgefahrene Gewissheiten brüchig werden - und da das im politischen Feld geschieht, kann realistisch keiner sagen, was daraus nun konkret folgt. Allerdings ist die weitgehende Friedhofsruhe der letzten Jahre vorbei, die aus dem genannten Konzert entsprang. Dass sie vorbei ist, offenbart sich nun insbesondere daran, dass sich jetzt zum ersten Mal seit Jahren einzelne Dienstherrn unter wirklichem Rechtfertigungsdruck zeigen. Das ist in dieser Form neu und wird nach und nach weitere Bewegung ins Spiel bringen, und zwar nun jedes Mal stärker beschleunigt dann, wenn weitere Entscheidungen des Senats gefällt und sofern dort dann tatsächlich der Prüfungsgegenstand auf alle Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen sowie auf einen Zeitraum bis bspw. 2020 ausgeweitet werden wird - nicht anders wird sich die Sachlage zeigen, wenn über eine der Vorlagen aus Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern oder Rheinland-Pfalz entschieden werden wird, die unmittelbar die Frage aufwerfen, ob und ggf. wie oder wie nicht der Besoldungsgesetzgeber in der Betrachtung des Mindestabstandsgebot ein Partnereinkommen heranziehen darf.

Zehn Jahre wird es kaum mehr dauern, bis wir wieder eine amtsangemessene Alimentation in allen Rechtkreisen haben werden. Im Verlauf schon dieses Jahres dürfte mindestens Schleswig-Holstein aus dem Kreis der Konzertanten zumindest in ersten Teilen ausscheren. 14 andere Dienstherrn und Besoldungsgesetzgeber - eigentlich 15, aber der Bund ist diesbezüglich m.E. nicht mehr ernstzunehmen, also eine Wundertüte, die ggf. lange selbst schon nicht mehr weiß, wer sie eigentlich ist - werden auf Grundlage langfristig anwendbarer Maßstäbe ihr Handeln neu rechtfertigen müssen. Allein diese Entwicklung dürfte interessant werden.

Die juristische Diagnose ist unstreitig. Abstandsgebot verletzt, Gestaltungsverantwortung ueber Jahre suspendiert, Besoldungsgefuege faktisch erodiert. Das steht alles. Das hat das Bundesverfassungsgericht inzwischen auch unmissverstaendlich festgehalten. Insofern besteht hier kein Erkenntnisdefizit mehr, sondern ein Umsetzungsdefizit.

Und genau dort beginnt das Problem, das Du m.E. unterschaetzt.

Du sprichst von ,,ersten Rissen" im Konzert der Dienstherren. Tatsaechlich sehe ich bislang lediglich klassische Schadensbegrenzung: minimale Anpassungen, moeglichst kostenneutral, flankiert von der Hoffnung, dass die naechste Klagegeneration wieder ein Jahrzehnt benoetigt, um durch die Instanzen zu laufen. Das ist kein Aufbrechen eines Systems, das ist dessen routinierte Selbststabilisierung.

Auch die Erwartung, der Senat werde nun (...getrieben durch eigene Massstabsbildun...kurz gelacht) zu einer spuerbaren Beschleunigung gelangen, halte ich fuer gewagt. Mehr Verfahren erzeugen keinen linearen Zeitgewinn, sondern erfahrungsgemaess eher das Gegenteil. Der Flaschenhals wird nicht dadurch breiter, dass mehr Wasser hineingeschuettet wird.

Wir bewegen uns laengst in einer strukturell verfestigten Klagespirale. Der Gesetzgeber repariert minimalinvasiv, die Betroffenen klagen, das Verfahren dauert Jahre, am Ende wird rueckwirkend korrigiert – und der Zyklus beginnt von vorn. Das ist kein Betriebsunfall, das ist ein faktisch etabliertes Steuerungsmodell(!), das Haushaltsrisiken in die Zukunft verschiebt.

Vor diesem Hintergrund wirken auch die drei skizzierten und von Dir kommentierten Wege unterschiedlich belastbar:

Weg 1 setzt voraus, dass ein Dienstherr freiwillig fiskalisch ausschert und den Preis einer amtsangemessenen Alimentation vorzieht. Dafuer gibt es weder politische Anreize noch historische Beispiele.

Weg 2 setzt auf eine strukturelle Beschleunigung der verfassungsgerichtlichen Kontrolle. Dafuer fehlt bislang jeder belastbare Mechanismus.

Weg 3 – europaeische Ebene, Verzinsung, ggf. mittelbar das Streikverbot – ist der einzige Hebel, der externen Druck erzeugen koennte. Aber auch dort reden wir eher ueber einen weiteren Langstreckenlauf als ueber einen kurzfristigen Durchbruch.

Dein Fazit, wir stuenden am ,,Anfang vom Ende des konzertierten Verfassungsbruchs", ist daher in meinen Augen weniger eine Prognose als ein Hoffnungssatz. Tragfaehig waere er erst dann, wenn ein Dienstherr nicht nur unter Rechtfertigungsdruck geraet, sondern sichtbar beginnt, systematisch ueber das Minimum hinaus zu alimentieren. Genau das sehe ich bislang nicht.

Merksatz:
Das System ist nicht deshalb stabil, weil es rechtmaessig waere, sondern weil es die Kosten seiner Rechtswidrigkeit erfolgreich in die Zukunft verlagert.

Solange sich daran nichts aendert, bleibt jede neue Entscheidung aus Karlsruhe zwar juristisch ein Treffer...politisch aber lediglich die naechste Runde im selben Spiel.
Dobrindt, 12.01.2026:
,,[...] Die Besoldung spiegelt den Leistungsgedanken wider."

Ron Sommer (Telekom-Chef), 1990:
,,Das Internet ist eine Spielerei für Computerfreaks, wir sehen darin keine Zukunft"

Bundi

@Durgi

Du hast es voll auf den Punkt gebracht.
Dem vermag ich nur noch hinzuzufügen, es fehlt einfach am politischen Willen.
Betrachtge ich mir alle politischen Akteure gleich welcher Coleur so meine Prognose keiner/keine wird den politischen Willen aufbringen eine aA gem. den Vorgaben umzusetzen.
Und betrachte ich aus haushalterischer Sicht die gegenwärtige, allgemeine Lage wird dieser fehlende politische Wille auf absehbare Zeit weiterhin nicht kommen.
War die Besoldung schon in den "fetten" Jahren keine aA, wie sollte sie es denn in der jetzigen SItuation und der voraussichtlich noch weiter auf uns zukommenden Situation werden.
Rechtstheoretisch ist alles gesagt und geschrieben, da sind wir uns glaube ich alle einig, aber was nützt einem dies, wenn das dann auf die Realität und den fehlenden politischen WIllen prallt ?
Man schiebt die Thematik / Problematik nach alt bekanntem und bewährtem Muster in die ungewisse Zukunft.

Maximus

Mensch...dann kann ich ja als heiterer Fatalist die Ereignisse gelassen auf mich zukommen lassen. "Es ist eh alles zu spät!"  ;)


GoodBye

Danke Durgi für die wahren Worte!

Und mal im Ernst, wenn 4-stellige Beträge fehlen (ich spreche für 2 mal hD mit mehr als 2 Kindern), dann sind selbst ein paar Jahre mittlerweile keine Perspektive mehr.

Und das wissen auch die Dienstherren. Es werden alle Steine in den Weg gelegt, wenn man nicht mehr mitmachen möchte.

SwenTanortsch

Zitat von: Dogmatikus in Gestern um 14:09Danke für deine Ausführungen, Swen. Ich habe mir insb. mal die ZBR-Ausgabe besorgt und werde darin bei Gelegenheit schmökern.

Mal sehen, ob wir uns vor Ablauf der 10 Jahre auf eine geänderte Alimentation digital zuprosten können. Meinem nds. DH traue ich mittlerweile jedenfalls alles zu, auch deswegen hat sich mein bisheriger Pragmatismus in einen Pessimismus gewandelt.

Gern geschehen, Dogmatikus - lass Dich gerade jetzt, da es endlich anfängt spannend zu werden und wo Juristen wie Du gebraucht werden, um die spannenden Zeiten hinreichend betrachten zu können, nicht unterkriegen. Wir werden nicht erst in zehn Jahren - aber sicherlich noch nicht in der nächsten Woche - auch in Niedersachsen eine wieder amtsangemessene Besoldung vorfinden.

Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird der Weg dorthin politisch verschlungen sein - der Bund macht es ja seit mittlerweile deutlich mehr als fünf Jahren vor; allerdings insbesondere auch deshalb, weil ihm weiterhin keine Vorlage im Nacken sitzt, was sich hoffentlich bis zum nächsten Jahr ändern wird -; aber der Druck im Kessel der Länder ist nun bereits deutlich höher als bis zum Herbst des letzten Jahrs und wird allein durch den Wettbewerbsföderalismus noch einmal signifikant steigen -; dabei dürfte zukünftig insbesondere das, was Gisela Färber ab der Seite 120 im Abschnitt III ihres Beitrags empirisch unterfüttert ausführt, den Besoldungsgesetzgebern erheblich zu schaffen machen, nämlich dass die gerade wieder für Berlin festgestellte Unteralimentation offensichtlich nicht nur dort nicht durch kollidierendes Verfassungsrecht gerechtfertigt werden kann (auch nicht im Rahmen dessen, dass der Dienstherr nun dazu berechtigt ist, für maßgeblich befundene Erwägungen auch noch im gerichtlichen Verfahren "nachzuschieben"), insbesondere wenn man die Informationen der Tab. 3 auf der S. 122 und dort nicht zuletzt die Entwicklung der Finanzkraft nach Finanzausgleich betrachtet, wie sie dort für die ausgewählten Rechtkreise Bayern, Hamburg, Bremen, das Saarland, Nordrhein-Westfalen und den Bund dokumentiert wird. Denn zwar ist die Finanzkraft kein Kriterium im Rahmen der Rechtsprechung des Senats; sie wirft nichtsdestotrotz ein bezeichnendes Schlaglicht auf die seit 2020 abverlangten "Sonderopfer", die es also im Rahmen von Besoldungsklagen mindestens hinsichtlich der Parameter und Kriterien nachzuweisen gilt, was nichts anderes bedeuten kann, als dass man hier nun offensichtlich nur umso mehr weitere Präzisierungen vornehmen muss.

@ Durgi

Wie gesagt, für gesteigerten Optimismus ist kein Raum gegeben. Die Risse im konzertierten Verfassungsbruch, von dem Ulrich Battis vor dreieinhalb Jahren gesprochen hat, thematisierst Du allerdings selbst; es wäre auch nicht möglich, sie zu leugnen. Dazu muss man nur die öffentlich zugängliche empörte Reaktion Mecklenburg-Vorpommerns auf die schleswig-holsteinischen Entwicklungen betrachten.

Schauen wir also mal, was uns in den 15 derzeit laufenden Gesetzgebungsverfahren der Länder in den nächsten Monaten erwarten wird. Das wir keine Offenbarung, ggf. aber der eine oder andere offensichtlich werdende Offenbarungseid, wie er sich nun in Schleswig-Holstein abzeichnet. Und der wäre ohne die aktuelle Entscheidung sicherlich nicht vollzogen worden.

Da ich mich im letzten Jahr eine Zeit lang recht ausführlich als der Historiker, der ich ja eigentlich bin, mit dem mir hier zur Verfügung stehenden methodischen Arsenal nicht zuletzt mit dem Zeitraum 1949 bis 1969/71 auseinandergesetzt habe, habe ich dort die historische Wirkung des Wettbewerbsföderalismus im Besoldungsrecht eindrücklich studieren können. Geschichte wird sich nicht wiederholen. Allerdings tendiert die Wahrscheinlichkeit, dass ähnliche Strukturen zu nicht gänzlich unähnlichen Prozessen führen, die historisch gewandelt immer andere, aber dem historisierenden Vergleich regelmäßig zugängliche Ergebnisse zeitigen, nicht gen Null. Das ist jedenfalls meine Erfahrung auf Grundlage von mehr als 30 Jahren wissenschaftlicher historischer Arbeit. Das, was Schleswig-Holstein auslöst, ist so ein typischer Prozess. Ohne dass man das in Schleswig-Holstein wissen wird, winkt ihm historisch gerade Nordrhein-Westfalen freudig als Bruder im Geiste aus der tiefen Vergangenheit zu. Ob das nun das eine Mal als Tragödie und das andere Mal als Farce endete, wird sich zukünftig erst noch zeigen müssen...

Ergo: Ich sehe es wie Du, dass der Bund derzeit keinerlei Anlass für eine auch nur ansatzweise Hoffnung auf Besserung gibt, da man im BMI und BMF zwischenzeitlich zu einem typischen gegenseitigen Handeln politisch kommunizierender Röhren gelangt zu sein scheint, das mit Realitätsverweigerung noch freundlich umschrieben sein dürfte. Dass das für Dich auf Dauer frustrierend sein muss, kann ich gut verstehen.

In anderen Rechtskreisen ist das, was ich so aus Deutschland mitbekomme, zum Teil nicht anders, in weiteren dringt offensichtlich die Realität nun ggf. doch langsam wie ein Gespenst, das dort umgeht in den Dienstrechtsministerien, in Teilen ein. Schauen wir also mal, was das hinsichtlich der nun anstehenden Gesetzgebungsprozesse in 15 von 17 Rechtskreisen machen wird.

Ich freue mich entsprechend nach den bleierden Jahren - ich habe dort viele nicht selten recht umfangreiche Stellungnahmen für nicht wenige Rechtskreise geschrieben, obwohl ich bereits vor dem Schreiben wusste, dass sie im laufenden Gesetzgebungsverfahren null tatsächliche Auswirkungen haben werden (dass sie aber so Eingang ins Gesetzgebungsverfahren erhielten, sodass sie - damals, heute nur noch bedingt - gerichtlich verwertbar wurden) - auf diese Prozesse, sie werden offensichtlich zumindest teilweise spannender werden als die der letzten Gesetzgebungsverfahren. Und genau darin wird sich der Anfang vom Ende zeigen. Denn mehr als jener Anfang ist's noch nicht. Aber der Anfang zeigt sich - und ggf. auch nur als Ende vom Anfang.

Darüber hinaus eint uns, dass Du aus Deinen langen Erfahrungen im BMI ihm ebenfalls nichts mehr zutraust. Die politischen Leitlinien betrachten dort offensichtlich ein zuschanden getragenes Alimentationsprinzip, die mit dem Besoldungsrecht befasste Ministerialbürokratie ist darüber hinaus augenscheinlich auf Linie gebracht, sodass wir einen hübschen Leerlauf haben, der sich spiegelbildlich auch in anderen Bundesministerien zeigen dürfte, die ein Auge auf's Geschehen haben; vom Kabinett wollen wir - denke ich - diesbezüglich wohl besser ganz schweigen. Oder was meinst Du?

GoodBye

Der Bund wäre schon längst zu einer verfassungsgemäß Alimentation zurückgekehrt, wenn er durch die Signalwirkung nicht die Länder unter Druck setzen würde. Dort sitzen die großen Personalkörper.

SwenTanortsch

Zitat von: GoodBye in Gestern um 15:45Der Bund wäre schon längst zu einer verfassungsgemäß Alimentation zurückgekehrt, wenn er durch die Signalwirkung nicht die Länder unter Druck setzen würde. Dort sitzen die großen Personalkörper.

Wenn ich es richtig mitbekommen habe, hat für das ab 2021 sich dreimal wiederholte Scheitern eines nicht einmal ansatzweise mit dem Alimentationsprinzip in Einklang zu bringenden Entwurfs keinmal die Brille der Ländern eine Rolle gespielt. Zweimal konnten das BMF nicht überzeugt werden, dass die dem Bund entstehenden Mehrkosten tragbar sein sollten. Beim dritten Mal hat's immerhin am Tag der auseinanderfliegenden Ampel-Koalition zu einem Kabinettsbeschluss gereicht.

Der Bund trägt ausschließlich die auch politische Verantwortung dafür, dass die Besoldungssituation sich im Bund so darstellt, wie sie sich darstellt. Wenn man es politisch als notwendig angesehen hätte, die Besoldung amtsangemessen auszugestalten, wäre das schon lange so geregelt worden. Irgendwelche Rücksichtsnahmen auf die Länder hätte man dann nicht vollzogen. Denn das tut man auch anderweitig nicht, wenn's dem Bund politisch geboten wäre.

Es ist auch hier wie meistens: Wo keine Wille, da auch kein Weg.

GoodBye

Ich würde das nicht unterschätzen. Es kommt dann auch zwangsläufig zu einer Verwerfung mit dem TvÖD. Die Abstände Beamte/Tarif würden weiter anwachsen. Da hängen dann auch wieder die Länder über die Kommunen dran.

Natürlich ist das nicht allein der ausschlaggebende Punkt, aber Bundes- und Landespolitik kann man wohl kaum voneinander trennen.

SonicBoom

Zitat von: Durgi in Gestern um 11:05Ja, koennte ich, wenn ich nachfragte.
Ich lasse es. Die Debatte wuerde erwartbar binnen weniger Beitraege in spekulative Exegese und persoenliche Zuschreibungen kippen... bei ueberschaubarem Erkenntniswert.

Sobald es wirklich belastbare neue Erkenntnisse gibt, kommts' eh binnen kuerzester Zeit in mein Postfach und dann teile ich das umgehend hier mit euch, sofern ich nicht unter 3 gestellt werde.



Beste

BalBund


TheBr4in