Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Rheini

Zitat von: Maximus in Gestern um 23:07Karlsruhe hat beispielsweise in seiner aktuellen Entscheidung zu Berlin festgehalten, dass die Besoldungsgruppe A14 ab 2016 nicht verfassungswidrig ist. Die Besoldungsgruppe A14 muss daher auch nicht "repariert" werden. Die unteren Besoldungsgruppen werden irgendwann pauschale Nachzahlung erhalten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Karlsruhe dann sagt, Rolle rückwärts...A14 ist doch verfassungswidrig. Ich habe die Befürchtung, dass bei der "Reparatur" für vergangene Jahre (was i.d.R. durch pauschale Nachzahlungen erfolgt), dass Abstandsgebot "umgangen" wird.

Da es für die Vergangenheit keine neue Tabelle gibt, gibt es auch keine "Einheitsbesoldung", sondern nur pauschale Nachzahlungen für einzelne Gruppen...das ist der "Trick" und die höheren Besoldungsgruppen werden darunter leiden

Zu einer solchen Fallkonstellation gab es noch keine Gerichtsentscheidung. Ich stelle mir außerdem die Frage, wie der A14 Beamte, der verfassungsgemäß besoldet wurde, gegen das reparaturgesetz Vorgehen soll. Die hören Besoldungsgruppen haben hier einfach schlechte Karten.

So sieht es die FM in S-H.

https://www.finanz.de/news/artikel-10625/