Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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PolareuD

#8340
Zitat von: Finanzer in Gestern um 14:51Ich Fasse die Anwort von Statista zusammen:
Der Unterschied beruht auf unterschiedlichen Ermittlungsmethoden. Bei der Tabelle A7 werden die Zahlen gemäß MZ-Kern berechnet, in der Tabelle AR.7 nach MZ-SILC.
Der Unterschied wird hier erläutert:
https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Einkommen-Konsum-Lebensbedingungen/Lebensbedingungen-Armutsgefaehrdung/Schongewusst_Indikatoren.html



Danke für die Info. Demnach liefert die Tabelle AR.7 statisch bessere Ergebnisse ("Für die einkommensbasierten Indikatoren werden die Einkommen differenziert, spitz und für das gesamte Vorjahr erfragt"). Interessanterweise werden die Beträge für jeweilige Mindestalimentation deutlich höher und die Fehlbeträge entsprechend noch größer.

Welche Werte hat das BVerfG bei seinem aktuellen Beschluss herangezogen?
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"


DeltaR95

Zitat von: Rheini in Gestern um 19:04https://www.focus.de/finanzen/karriere/gering-oder-spitzenverdiener-hier-landen-sie-mit-ihrem-lohn_3c04fee5-821d-48b6-a675-fc31be9fa2f6.html

Wäre mal interessant, diesen "mittleren Verdienst" von 54.066 € brutto pro Jahr mit dem Netto-MÄE (Faktor 1,0) in Relation zu setzen.

Dieses lag nach der AR.7 für den Bund bei 33.385 € im Jahr 2025 oder 2.782 € netto pro Monat (80 % Grenze davon ~ 2.225 €). Die 54.066 € brutto sind mit den üblichen Abzügen ~ 2.900 € netto im Monat?

Das würde ja bedeuten, dass 50 % der Arbeitnehmer in Deutschland faktisch an der Grenze zur Armutsgefährdung leben? Zumal in den 54.066 € brutto angeblich auch alle Sonderzahlungen mit drin sein sollen. Natürlich nur gültig, wenn nur einer Verdienst erwirbt. Bei Alleinstehenden liegt das MÄE ja nur bei 1.300 bis 1.400 €.

Oder interpretiere ich die Zahlen falsch?

Wenn ich mich nicht irren sollte, zeigt diese Zahl, wie stark sich Verdienst und Lebenshaltungskosten in Deutschland entkoppelt haben - die Alleinverdienerfamilie ist allein damit ein "Auslaufmodell", weil der Verdienst des Einzelnen nicht mehr ausreichend ist.

MOGA

Folgendes Szenario als Mittel der öffentlichen Kommunikation demnächst denkbar:
,,Bund verzichtet bei Beamten auf Zahlung des Krisenbonus da Beamtenbesoldung ohnehin neu geregelt werden muss"

Klänge milde im Volksohr...
Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

netzguru

Zitat von: MOGA in Heute um 00:12,,Bund verzichtet bei Beamten auf Zahlung des Krisenbonus da Beamtenbesoldung ohnehin neu geregelt werden muss

Kleine Änderung
Bund verzichtet kürzt bei Beamten auf die Zahlung des Krisenbonus da Beamtenbesoldung ohnehin neu geregelt werden muss

MOGA

Zitat von: netzguru in Heute um 00:46Kleine Änderung
Bund verzichtet kürzt bei Beamten auf die Zahlung des Krisenbonus da Beamtenbesoldung ohnehin neu geregelt werden muss
Ja so in der Art...
Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

Candyman

ich denke das die aA wieder vergessen wird weil wir ja nur ein "kleiner" teil der Bürger sind. Auch denke ich das wir die 1000€ bekommen es würde mich halt aber auch nicht wundern wenn sie gekürzt oder gänzlich weggelassen wird so wie bei vermutlich den meisten Arbeitnehmern.

Finanzer

Zitat von: PolareuD in Gestern um 15:30Danke für die Info. Demnach liefert die Tabelle AR.7 statisch bessere Ergebnisse ("Für die einkommensbasierten Indikatoren werden die Einkommen differenziert, spitz und für das gesamte Vorjahr erfragt"). Interessanterweise werden die Beträge für jeweilige Mindestalimentation deutlich höher und die Fehlbeträge entsprechend noch größer.

Welche Werte hat das BVerfG bei seinem aktuellen Beschluss herangezogen?


Aus der Erinnerung heraus wurde durch das BVerfG die Werte aus der Tabelle A7 benutzt. Würde ich aber nochmal nachrechnen.

AR.7 wäre mir natürlich auch lieber :-)

m3mn0ch

In der aktuellen Ausgabe der DVBl (8/2026) ist ein neuer Artikel

Dr. Teoman M. Hagemeyer-Witzleb

Die Berechnung der Mindestbesoldung nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Berliner A-Besoldung: eine Handreichung für die Praxis


Skywalker2000

Ihr könnt euch die ganze Diskussion sparen, sobald kein Entwurf vorliegt.

Sind aber nur noch einige wenige Wochen....

Besoldungswiderspruch

Zitat von: m3mn0ch in Heute um 07:42In der aktuellen Ausgabe der DVBl (8/2026) ist ein neuer Artikel

Dr. Teoman M. Hagemeyer-Witzleb

Die Berechnung der Mindestbesoldung nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Berliner A-Besoldung: eine Handreichung für die Praxis



Über den Autor:

Dr. Teoman Hagemeyer-Witzleb Richter am Verwaltungsgericht (derzeit abgeordnet an das Bundesverfassungsgericht)


Im Vorstand zuständig für:

e-Akte
IT, Digitalisierung der Justiz
Verfassungs- und Verwaltungsrecht


https://www.drb-berlin.de/landesverband-berlin/ueber-uns/vorstand

RArnold

Zitat von: m3mn0ch in Heute um 07:42In der aktuellen Ausgabe der DVBl (8/2026) ist ein neuer Artikel

Dr. Teoman M. Hagemeyer-Witzleb

Die Berechnung der Mindestbesoldung nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Berliner A-Besoldung: eine Handreichung für die Praxis



Kann man den Artikel irgendwo einzeln kaufen?

Rheini

Zitat von: RArnold in Heute um 08:02Kann man den Artikel irgendwo einzeln kaufen?

Ja und ich habe gerade einen 4-Wöchige kostenfreien Zugang beantragt.

www.sack.de

User6372376528

#8353
,,Sprengsatz für Staatsfinanzen" – Jetzt kommt die Kürzung der Beamtenpensionen ins Gespräch

Hehe, wird immer besser  :-X

Kann man ja dann als Bündel mit der Triple A bringen und die somit kostenneutral machen.

Knecht

Zitat von: User6372376528 in Heute um 08:47,,Sprengsatz für Staatsfinanzen" – Jetzt kommt die Kürzung der Beamtenpensionen ins Gespräch

Hehe, wird immer besser  :-X


Schon spannend. Es fehlen seit Jahren grob 30 % in allen Besoldungsgruppen, aber man denkt schon mal übers Kürzen nach.

In welcher Woche der wenigen Wochen befinden wir uns eigentlich?