Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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tochris06

Zitat von: fcesc4 in Heute um 00:19Licht am Ende des Tunnels? Dann sind wir mal gespannt, wann der Entwurf durchflattert ;)

Der Entwurf ist kein Licht. Da lasse ich den Tunnel lieber einstürzen.

GoodBye

Wo hast du das denn her?

Ich finde das spannend. Das wäre so ungefähr die ultimative Herausforderung des BVerfG, so es seinen Job noch irgendwie für erforderlich hält.

Es gibt die Voraussetzung der Prozeduralisierung auf und lässt quasi ein Nachschieben der Gesetzesbegründung zu. Der Gesetzgeber begründet fortan seine Gesetze schlichtweg nicht mehr und backt daraus quasi eine zulässige Rückwirkung, weil er lediglich Begründungen austauscht oder ergänzt oder überhaupt vornimmt.


tochris06

Zitat von: GoodBye in Heute um 00:33Wo hast du das denn her?

Ich finde das spannend. Das wäre so ungefähr die ultimative Herausforderung des BVerfG, so es seinen Job noch irgendwie für erforderlich hält.

Es gibt die Voraussetzung der Prozeduralisierung auf und lässt quasi ein Nachschieben der Gesetzesbegründung zu. Der Gesetzgeber begründet fortan seine Gesetze schlichtweg nicht mehr und backt daraus quasi eine zulässige Rückwirkung, weil er lediglich Begründungen austauscht oder ergänzt oder überhaupt vornimmt.



Der Abschnitt stammt aus dem Entwurf. Da sind noch mehr Schmankerl (um im bayrischen zu bleiben, denn von dort wurde abgeschrieben) drin.
Partnereinkommen liegt 2021 bei 20.000€; 2025 dann bereits bei 21.832€. Und es wird noch begründet, dass das ja schon eine Wohltat ist, denn statistisch könnte man ja einen Wert von über 30.000€ annehmen  8)
Beim Thema Nachzahlungen werden wohl auch einige überrascht gucken.

Pumpe14

Zitat von: tochris06 in Heute um 00:39Der Abschnitt stammt aus dem Entwurf. Da sind noch mehr Schmankerl (um im bayrischen zu bleiben, denn von dort wurde abgeschrieben) drin.
Partnereinkommen liegt 2021 bei 20.000€; 2025 dann bereits bei 21.832€. Und es wird noch begründet, dass das ja schon eine Wohltat ist, denn statistisch könnte man ja einen Wert von über 30.000€ annehmen  8)
Beim Thema Nachzahlungen werden wohl auch einige überrascht gucken.

Also von mir aus dürftest du auch den ganzen Entwurf hier zitieren - oder mehr Passagen 😁

tochris06

Achso und bevor ich es vergesse: als kleines Dankeschön wird das Ruhegehalt auf 69,76% gesenkt.

BVerfGBeliever

Hui. Aus der Tatsache, dass weder der REZ (2021/22) noch der AEZ (2023/24) über die gesetzgeberische Ziellinie getragen wurde, jetzt einfach einen rückwirkenden Besoldungs-Reduzierungs-Joker zu basteln, widerspricht aus meiner Sicht eindeutig dem Vorurteil, Juristen seien "langweilig".

Wenn es da nur nicht diesen blöden Art. 33 im Grundgesetz gäbe..

Rheini

Ich sehe diese Dinge nur als Zwischenstand und nicht als die endgültige Besoldung an. Das BVerfG wird nicht arbeitslos werden.

tochris06

Zitat von: Rheini in Heute um 01:00Ich sehe diese Dinge nur als Zwischenstand und nicht als die endgültige Besoldung an. Das BVerfG wird nicht arbeitslos werden.

Stimmt. Aber alle Widersprüche werden dann sicherlich zeitnah negativ beschieden. Ich würde wetten, dass viele dann untätig bleiben. Und man muss erstmal eine gute Kanzlei finden, die auf dieses Thema Lust hat. Und die Rechtsschutz muss auch mitspielen.

Rheini

#8423
Zitat von: tochris06 in Heute um 01:02Stimmt. Aber alle Widersprüche werden dann sicherlich zeitnah negativ beschieden. Ich würde wetten, dass viele dann untätig bleiben. Und man muss erstmal eine gute Kanzlei finden, die auf dieses Thema Lust hat. Und die Rechtsschutz muss auch mitspielen.

Das befürchte ich auch .....

Jetzt muss bis zur Umsetzung nur noch die Regierung halten .........

AltStrG

In diesem Zusammenhang sollte man sich die Lanz-Sendung von 14.04.26 anschauen. Die 1000 Euro Prämie bringt den Bundes- und die Landeshaushalte an den Rande der Leistungsfähigkeit. -> Es wird in naher Zukunft (und passt genau zu meiner Vorhersage von Anfang des Jahres) der Moment der Wahrheit kommen; der Iran-Krieg hat die Dringlichkeit nochmals verschärft.

Meine Prognose bleibt: der Bund wird vor der Sommerpause bei den Bundesbeamten etwas entschieden haben und wird somit Berlin (was im September wählt) unter Druck setzen.

Der Obelix

der Entwurf wäre der absolute Schlag ins Gesicht aller die für den Bund tätig sind. Erst Jahrelang warten und dann rückwirkend ein Partnereinkommen als Bezugsgrösse einbringen und dies dann auch noch als Wohltat verkaufen.

Klingt ja wirklich ganz harten SM Stoff. Und da sag mal einer die seien nicht kreativ in Berlin...

Gruenhorn

Zitat von: Der Obelix in Heute um 04:16der Entwurf wäre der absolute Schlag ins Gesicht aller die für den Bund tätig sind. Erst Jahrelang warten und dann rückwirkend ein Partnereinkommen als Bezugsgrösse einbringen und dies dann auch noch als Wohltat verkaufen.

Klingt ja wirklich ganz harten SM Stoff. Und da sag mal einer die seien nicht kreativ in Berlin...

Wohl denen, die das Porto für den Widerspruch investiert haben und nicht auf ein Rundschreiben vertrauten, insbesondere der Anteil, dass man ja nicht auf den Status quo wegen des Rundschreibens vertrauen kann, ist wirklich harter Tobak.

clarion

@Durgi, wie lautet Deine Einschätzung des Entwurfs?

SwenTanortsch

Zitat von: Gruenhorn in Heute um 04:54Wohl denen, die das Porto für den Widerspruch investiert haben und nicht auf ein Rundschreiben vertrauten, insbesondere der Anteil, dass man ja nicht auf den Status quo wegen des Rundschreibens vertrauen kann, ist wirklich harter Tobak.

Der Entwurf scheint in der zitierten Passage - unabhängig von seinem sachlichen Gehalt - mit Blick auf die Vergangenheit gegenwärtig eine gefährliche Wette auf die Zukunft zu sein. Denn wenn man entsprechend wie offensichtlich derzeit geplant die Rechtslage nachträglich mit Bezug nicht zuletzt auf das bekannte Rundschreiben aus dem Sommer 2021 ändert - sie ohne Bezug auf das Rundschreiben entsprechend so ändern zu wollen, wie man sie nun wohl ändern will, wäre noch gefährlicher -, hebt man ja selbst hervor, dass mit jenem Datum (dem, ab dem die Regelung wirkt) eine neue Rechtslage geschaffen wird, die nun - darauf macht GoodBye wiederkehrend schlüssig aufmerksam - im Rahmen der Einheit der Rechtsordnung entsprechend auch wie zu jenem Datum mit einem Widerspruch angegriffen werden können sollte, und zwar auch dann, wenn man im Vertrauen auf jenes Rundschreiben damals und seitdem keinen Widerspruch geführt haben sollte. So jedenfalls würde ich auf der bislang bekannten offensichtlichen Faktenlage die Sache heute interpretieren: In dem Moment, wo die so wie offensichtlich geplante Regelung in Kraft tritt, sollte sie für alle Normunterworfenen mit einem Widerspruch angreifbar sein.

Jene Widersprüche, die dann hoffentlich auch in möglichst größter Zahl eingelegt werden, wären dann negativ zu bescheiden, womit so zunächst einmal im doppelten Sinne eine interessante Situation auf den Bund zukäme: Erstens würde allein schon hinsichtlich der Widersprüche ein Zustand eintreten, den Karlsruhe in der aktuellen Entscheidung in der Rn. 36 als problematisch - nicht zuletzt und gerade für das Bundesverfassungsgericht selbst - betrachtet, sodass der kommende Weg absehbar wäre (vgl. die Rn. 36 unter: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/09/ls20250917_2bvl002017.html).

Der Bund könnte hingegen - das wäre die eine der beiden ihm offenstehenden Alternativen - jene Widersprüche ruhend stellen und sich mit den Gewerkschaften auf eine bestimmte oder unbestimmte Zahl an Musterverfahren verständigen, um im gemeinsamen Sinne die Sachlage zu klären. Da dem Bund auch weiterhin - unabhängig davon, dass er anders als noch bis 1969/71 seit 2006 nicht mehr ermächtigt ist, Rahmenrichtlinien zu erlassen, worauf der Senat in der aktuellen Entscheidung mit dem Wegfall des vormaligen fünften Parameters in der Neuausrichtung seines nun gewandelten "Pflichtenhefts" reagiert und damit den 17 Besoldungsgesetzgeber, wie unlängst geschrieben, durch die Blume sagt: "Euer Problem" - allein schon deshalb, weil es in allen Länderrechtskreisen eine nicht geringe Zahl an Bundesbeamten gibt, eine herausgehobene Funktion im Konzert der Besoldungsgesetzgeber zukommt (sie zeigt sich allgemein darin, dass er und niemand anderes weiterhin ermächtigt ist, den Beamtenstatus im Allgemeinen zu regeln, was durch das Beamtenstatusgesetz Ende der 2000er Jahre geschehen ist), wäre eine solche Verständigung mit den Gewerkschaften politisch vernünftig. Die Vernunft an dieser Stelle des Verfahrens - einer formellen Stelle - dürfte dabei nur umso eher walten, je mehr Widersprüche geführt werden würden, da der Druck auf den Bund, entsprechend zu handeln, zwangsläufig nur umso größer werden wird, je mehr Widersprüche und damit je mehr Bundesbeamte bezweifeln werden, dass ihr Dienstherr sie materiell-rechtlich hinreichend im Rahmen des beiderseitigen Dienst- und Treuverhältnisses behandelte.

Auf dieser Basis - einer im Idealfall (der nicht eintreten wird) höchstmöglichen Zahl an Widersprüchen und also realistisch betrachtet möglichst hohen und hier dann idealerweise möglichst sehr hohen Zahl an Widersprüchen - sich hingegen nicht mit den Gewerkschaften auf eine Reihe von Widerspruchsverfahren zu verständigen, sondern eben - als die zweite der beiden dann dem Bund gegebene Alternative - entsprechend auf die Widersprüche zu reagieren, die negative Bescheidung zu vollziehen, wäre dann also gleichfalls die genannte gefährliche Wette auf die Zukunft. Denn wenn es dann als Folge eines entsprechend unvernüftigen Handelns des Bundes zum Wildwuchs hoher Zahlen an Klageverfahren käme, würde genau jener Zustand im Bund eintreten, den das Bundesverfassungsgericht in den Rn. 34 ff. u.a. als unbedingt zu vermeiden herausstellt, nämlich zu dem Ergebnis führen, "das Potenzial [zu besitzen; ST.], die Arbeitsfähigkeit des Bundesverfassungsgerichts bis hin zu einer Blockade zu beeinträchtigen", weshalb auch nun der Prüfungsgegenstand und Prüfungszeitraum vom Senat entsprechend erweitert worden ist. Das wiederum - eine entsprechend negative Bescheidung einer möglichst hohen Zahl an Widersprüchen - dürfte von Karlsruhe sicherlich nicht mit allergrößter Freude aufgenommen werden.

Ergo: Es liegt auf der Hand, was unsere Aufgabe als hier regelmäßig Lesende und auch entsprechend Schreibende sein wird, nämlich die Kolleginnen und Kollegen dazu ebenfalls zu animieren, in möglichst sehr hoher Zahl Widerspruch gegen die gesetzlichen Regelungen zu führen, sobald sie erlassen sind und also der Widerspruch - im entsprechenden zeitnahen Rahmen - zu führen sein wird.

Damit würde dann - je höher die Zahl der Widersprüche, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass diese ruhend gestellt und eine Einigung auf Musterverfahren gelänge - die tatsächlich gefährliche Wette auf die Zukunft ihren Lauf nehmen. Denn wenn jene Musterverfahren durchschlügen - man sollte vermuten, dass über sie auch für das Bundesverfassungsgericht wegen der herausgehobenen Bedeutung der Bundesbesoldung vorrangig zu entscheiden sein sollte -, dürfte das Signalcharakter auch für alle anderen Rechtskreise haben. Auch darin würde dann die Gefahr der aktuellen Wette auf die Zukunft für den Bund liegen.

Ergo: Sofern die geplanten gesetzlichen Regelungen Gesetzeskraft erlangen sollte, dürfte - so ist zumindest heute zu vermuten - zeitnah Widerspruch zu führen sein und auch Widerspruch geführt werden können. Wer dann möchte, dass sich der Wind drehte, sollte dann nicht nur selbst entsprechend so handeln, sondern in ihrer und seiner Dienststelle trommeln, trommeln, trommeln, um die Zahl der Widersprüche so hoch wie möglich werden zu lassen.

xap

Und die Shitshow geht weiter. Schön das der Entwurf im BMF versumpft, obwohl er in dieser Form niemals die Schreibtische des BMI hätte verlassen dürfen.

Swens hunderte Konjunktive blende ich bewusst aus. Zu oft hat er daneben gelegen und ich befürchte er liegt es hinsichtlich in die Vergangenheit ausgelegter Widersprüche ebenfalls. Aber das wird die Zeit zeigen. Wohl denen, die sich, Stand heute, nicht auf das Rundschreiben verlassen haben. Aber man hätte es nach Hamburg wissen können, wenn nicht sogar wissen müssen.