Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Maximus

Zitat von: Badener1 in Heute um 08:22Das der Bundesfinanzminister, in Tateinheit mit dem Bundeinnenminister, versucht die Kosten niedrig zu halten, ist ja klar. In Berlin sagt die Landesregierung, dass die Nachzahlungen für die 13800 Beamten "hunderte" Millionen kosten wird. Der Bund beschäftigt knapp 200000 Beamte und hat im Referentenentwurf für das Jahr 2025 gerade einmal 707 Millionen eingeplant, um die Nachzahlungen zu bezahlen? Da wird doch offensichtlich mit krassen Unterschieden in der Berechnung gearbeitet. Hat schon mal jemand versucht die Berechnungsgrundlagen zu vergleichen? Wo sind diese Unterschiede?

Es gibt hier wesentliche Unterschiede. Karlsruhe hat eindeutig gesagt, dass das Land Berlin das Partnereinkommen nicht rückwirkend anwenden darf. Außerdem gab es in Berlin kein Rundschreiben wie im Bund (Verzicht Widerspruch). In Berlin bekommen daher nur die Beamten eine Nachzahlung, die auch tatsächlich Widerspruch eingelegt haben.

Aus meiner Sicht wird das Partnereinkommen im Bund nur deshalb rückwirkend angerechnet, weil es das Rundschreiben gibt. Es müssen alle bedacht werden und nicht nur diejenigen, die Widerspruch eingelegt haben. Für den Bund würde es hinsichtlich der Nachzahlung sonst extrem teuer werden (mehrere Milliarden).

Sorry, hab gerade gesehen wurde schon von GeBeamter beantwortet


Rheini

Mein Hinweis bezog sich auf die Rückwirkung und Verweis auf eine Dienstanweisung. Dies wurde verneint. Nun versucht der Bund dies  ;) .

Alexander79

Zitat von: SwenTanortsch in Heute um 09:12Eine Presseerklärung und eine Dienstanweisung sind das - letztere zumindest über den Einzelfall hinaus - nicht (vgl. insgesamt auch, um die Problematik konkret in den Blick zu nehmen, die Ausführungen des VG Hamburg, auf die ich in meinem Beitrag verweise).

Zitat:"Das ist das Problem von Dobrindts Plan

Besonders dieses fiktive Partnereinkommen wird aber noch Probleme bereiten. Die Bundesländer Hamburg und Nordrhein-Westfalen nutzen es bereits. Sie gehen davon aus, dass kein Beamter Alleinverdiener in seinem Paar- oder Familienhaushalt ist. Ohne zu prüfen, ob und welches Einkommen der Partner eines Beamten mit nach Hause bringt, setzen sie ein fiktives Gehalt an. An diesem orientieren sie dann die Besoldung.

Die Praxis ist umstritten. In beiden Bundesländern laufen dagegen zahlreiche Widersprüche und Klagen. Das Verwaltungsgericht Hamburg hat dem Bundesverfassungsgericht bereits 21 seiner Fälle vorgelegt. Zumindest das Modell der Hansestadt dürfte also in absehbarer Zeit von den Karlsruher Richtern beurteilt werden. "

Hat das VG wirklich schon Vorlagen zum Partnereinkommen dem BVerfG zukommen lassen?

Hummel2805

Jedenfalls finde ich den Entwurf doch sehr ausgewogen, jeden Einzelfall kann man ja nicht regeln.
Und es ist für alle was dabei:

1. Die Jungen Beamten werden gestärkt, wann hat ein Auge auf die Nachwuchsgewinnung gelegt.
2. Die Familienzuschläge steigen nicht nur für das 3. Kind, sondern auch für Kind 1 und 2.
3. Die Grundbesoldung steigt bei jedem moderat an, die Verheiratetenzuschläge fallen weg.

Natürlich kann man sich auch mehr wünschen, aber wir müssen aber auch die Kirche im Dorf lassen.
Letztendlich hat unser Alexander Wort gehalten: "Der Alex haut uns raus" ist zur Realität geworden.

Glück auf

 

Sunflare

Zitat von: Rentenonkel in Heute um 09:05Erst einmal wirklich vielen Dank für Deine Stellungnahme und Worte. Das hilft, das Ganze etwas einzuordnen. Zunächst einmal bin ich froh, dass es gerade für kinderreiche Bundesbeamte jetzt eine spürbare Verbesserung gibt, wenngleich es einige Kröten zu schlucken gilt.

Grundsätzlich sehe ich die Frage des Mehrverdienermodells doch etwas differenziert. Es gab meiner Meinung nach seitens Karlsruhe kein orbiter dictum, weil es keines machen wollte, sondern weil es keines machen konnte. Beim Blick in die Glaskugel gehe ich daher davon aus, dass bei der Frage des Mehrverdienermodells der Senat in einigen Monden Leitplanken einrichten wird, in denen sich dieser Modellwechsel vollziehen werden darf. Der Senat wird sich jedoch kaum in der Lage sehen, das Mehrverdienermodell gänzlich zu beerdigen; es wird jedoch in dieser Form sicherlich verfassungsrechtlich nicht zu halten sein.

Dennoch wird das Gesetz und die Folgen daraus für den Bund und vermutlich auch für alle Bundesländer erstmal zu Anwendung kommen und es wird wieder eine Weile dauern, bis es in Karlsruhe zu einer Entscheidung in dieser Frage kommt. Dann wird man sehen, wer in welcher Höhe davon profitiert. Solange aber nicht alle Beamten Widerspruch einlegen hat der Gesetzgeber gelernt, dass er nur für diejenigen Rücklagen bilden muss, die sich statthaft gegen ihre Besoldung zur Wehr setzen.

Das ist aus Sicht der Politik an mehreren Punkten von Vorteil: Zum einen verschiebt man Lasten in die Zukunft (Stichwort Schuldenbremse), zum anderen hilft die Inflation, des weiteren gehen alle leer aus, die sich nicht wehren und zuletzt kann es ja auch sein, dass man doch irgendwie zumindest einen Teil des Mehrverdienermodells verfassungsrechtlich durchbekommt und so Gelder einspart.

Ich für meinen Teil hoffe nur, dass diese unendliche Geschichte nicht noch weitere 16 Jahre dauert, sondern eher entschieden wird.

Ich hoffe ebenso, dass der Entwurf so das Kabinett verlässt und in ein Gesetz gegossen wird. Dann gibt es wenigstens für Familien mit mehr als drei Kindern erstmal mehr Gehalt. Mein Widerspruch aufgrund von der Berechnung von Partnereinkommen, geht mit der Gesetzesverkündung im Bundesanzeiger raus. Ich hoffe nur, dass ALLE dann diesen Widerspruch einreichen! Sie können gerne die Besoldung auf ein anderes Modell umstellen, aber nur für die Zukunft!

Finanzer

Zitat von: Hummel2805 in Heute um 09:25Jedenfalls finde ich den Entwurf doch sehr ausgewogen, jeden Einzelfall kann man ja nicht regeln.
Und es ist für alle was dabei:

1. Die Jungen Beamten werden gestärkt, wann hat ein Auge auf die Nachwuchsgewinnung gelegt.
2. Die Familienzuschläge steigen nicht nur für das 3. Kind, sondern auch für Kind 1 und 2.
3. Die Grundbesoldung steigt bei jedem moderat an, die Verheiratetenzuschläge fallen weg.

Natürlich kann man sich auch mehr wünschen, aber wir müssen aber auch die Kirche im Dorf lassen.
Letztendlich hat unser Alexander Wort gehalten: "Der Alex haut uns raus" ist zur Realität geworden.

Glück auf

Auch Satire hat Grenzen

GeBeamter

Zitat von: Alexander79 in Heute um 09:19Zitat:"Das ist das Problem von Dobrindts Plan

Besonders dieses fiktive Partnereinkommen wird aber noch Probleme bereiten. Die Bundesländer Hamburg und Nordrhein-Westfalen nutzen es bereits. Sie gehen davon aus, dass kein Beamter Alleinverdiener in seinem Paar- oder Familienhaushalt ist. Ohne zu prüfen, ob und welches Einkommen der Partner eines Beamten mit nach Hause bringt, setzen sie ein fiktives Gehalt an. An diesem orientieren sie dann die Besoldung.

Die Praxis ist umstritten. In beiden Bundesländern laufen dagegen zahlreiche Widersprüche und Klagen. Das Verwaltungsgericht Hamburg hat dem Bundesverfassungsgericht bereits 21 seiner Fälle vorgelegt. Zumindest das Modell der Hansestadt dürfte also in absehbarer Zeit von den Karlsruher Richtern beurteilt werden. "

Hat das VG wirklich schon Vorlagen zum Partnereinkommen dem BVerfG zukommen lassen?

Das springt doch zu kurz.

DAS Problem in Dobrindts Plan ist die rückwirkende Einführung eines Partnereinkommens. Das hat bisher noch keiner versucht.

Dagegen werde ich meinen Widerspruch richten, weil der DH die erforderliche Mindest Besoldung in A3 St. 1 (oder ab 2026 Stufe 2) damit um 20.000€ drückt. Die Lücke paust sich dann bis oben durch.
Der DH wird argumentieren, dass die Gesetzesbegründung des zum damaligen Zeitpunkt gültigen Besoldungsgesetzes eine Bezugnahme auf einen Alleinverdiener nicht vorsah. Dem würde ich entgegenhalten, dass die Begründung auch das Mehrverdienermodell nicht vorsah und eine historische bzw systematische Auslegung des Besoldungsgesetzes davon ausgehen müsste, dass ein Alleinverdienermodell zugrunde lag. Deshalb weil alle anderen Rechtskreise zum damaligen Zeitpunkt noch ein Alleinverdienermodell zugrunde gelegt haben und das damalige Gesetz am Prüfmaßstab des Alleinverdienermodells 4K hergeleitet werden musste.

GeBeamter

Zitat von: Sunflare in Heute um 09:26Ich hoffe ebenso, dass der Entwurf so das Kabinett verlässt und in ein Gesetz gegossen wird. Dann gibt es wenigstens für Familien mit mehr als drei Kindern erstmal mehr Gehalt. Mein Widerspruch aufgrund von der Berechnung von Partnereinkommen, geht mit der Gesetzesverkündung im Bundesanzeiger raus. Ich hoffe nur, dass ALLE dann diesen Widerspruch einreichen! Sie können gerne die Besoldung auf ein anderes Modell umstellen, aber nur für die Zukunft!

Bitte bitte bei ALLEN Kolleginnen und Kollegen dafür Werbung machen!

Warum? Alle sind betroffen, auch dem Single ohne Kinder wird eine mögliche Nachzahlung amtsangemessener Bezüge ab 2021 um ein fiktives Einkommen gemindert.

Je mehr Widersprüche eingehen, desto wahrscheinlicher ist es, dass DH und Gerichte sich auf Musterklagen beschränken werden.

Je mehr Widersprüche als statthafte Rechtsbehelfe eingehen, desto mehr Beamte müssten im Falle einer Niederlage des DH entschädigt werden. Diese "Watsche" bewahrt uns alle davor, zukünftig weitere plumpe Tricks zur Einsparung von Haushaltsmitteln ertragen zu müssen. Denn eine nachträgliche Reparatur wird für den DH vermutlich aufgrund des geringeren Spielraumes und der auflaufenden Kosten über die Zeit, teuerer, als wenn er mit dem in Rede stehenden Gesetz alle Betroffenen ordentlich besoldet hätte. Vorausgesetzt aber, dass der Leidensdruck durch eine fast vollständige Widerspruchsmasse besonders hoch ist.


BVerfGBeliever

Wie gesagt, prinzipiell gefallen mir die auf Seite 137 erläuterten neuen "Abstandsschilder", auch wenn ich sie mir noch einen Tick größer gewünscht hätte:

- horizontal zwischen den Erfahrungsstufen: einheitlich 2,7%
- vertikal zwischen den Besoldungsgruppen: 11% im hD, 10% im gD, 5% im mD sowie 2,2% im eD

Damit verbunden ist nämlich meine Hoffnung, dass diese Abstände auch bei zukünftigen Erhöhungen beibehalten werden, nachdem sie jetzt so klar und eindeutig definiert wurden.


Und wenn dann beispielsweise das BVerfG irgendwann eine Entscheidung zur Anrechnung des Partnereinkommens trifft (möglicherweise gibt es ja auch kein komplettes Verbot, aber beispielsweise die Vorgabe, dass 22.648 € viel zu hoch sind), dann würde ich mir Folgendes wünschen:

- Das A3/2-Tabellenentgelt würde entsprechend des Partnereinkommen-Urteils angehoben, um nicht die Mindestbesoldung zu unterschreiten.
- Alle anderen Tabellenwerte würden ebenfalls angehoben, und zwar unter Beibehaltung der obigen Abstände.

Rentenonkel

Ein Widerspruch ist nur möglich gegen ein Verwaltungsakt, nicht jedoch gegen ein Gesetz. Daher fängt die Widerspruchsfrist erst an zu laufen, wenn der jeweilige Dienstherr aufgrund dieses Gesetzes und der noch zu bestimmenden Rechtsverordnung eine Berechnung macht und diese dann in einen Verwaltungsakt gießt und dem Beamten dieses Schreiben mitsamt der Nachzahlung zukommen lässt.

Das dürfte auch nach der Verkündung noch einige Monde dauern; erst nach Erhalt dieses Schreibens ist ein Widerspruch statthaft möglich (und sinnvoll).

Holla die Waldfee

Gibt es denn bereits Muster-Widersprüche?

Finanzer

@GeBeamter: Aber auch nur, wenn dann genügend Beamte klagen, dafür also auch Werbung machen und ggf. die Angst nehmen. Der DH wird eine Teufel tun und sich mit den Gewerkschaften auf ein Musterverfahren einigen. Also alle Widersprüche negativ bescheiden und schauen wer klagt.

Ein Großteil der Gewerkschaften wirds schlucken.

Dunkelbunter

Zitat von: Holla die Waldfee in Heute um 09:40Gibt es denn bereits Muster-Widersprüche?

Gegen einen Entwurf ?
Ähmmm Nein

GeBeamter

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 09:39Wie gesagt, prinzipiell gefallen mir die auf Seite 137 erläuterten neuen "Abstandsschilder", auch wenn ich sie mir noch einen Tick größer gewünscht hätte:

- horizontal zwischen den Erfahrungsstufen: einheitlich 2,7%
- vertikal zwischen den Besoldungsgruppen: 11% im hD, 10% im gD, 5% im mD sowie 2,2% im eD

Damit verbunden ist nämlich meine Hoffnung, dass diese Abstände auch bei zukünftigen Erhöhungen beibehalten werden, nachdem sie jetzt so klar und eindeutig definiert wurden.


Und wenn dann beispielsweise das BVerfG irgendwann eine Entscheidung zur Anrechnung des Partnereinkommens trifft (möglicherweise gibt es ja auch kein komplettes Verbot, aber beispielsweise die Vorgabe, dass 22.648 € viel zu hoch sind), dann würde ich mir Folgendes wünschen:

- Das A3/2-Tabellenentgelt würde entsprechend des Partnereinkommen-Urteils angehoben, um nicht die Mindestbesoldung zu unterschreiten.
- Alle anderen Tabellenwerte würden ebenfalls angehoben, und zwar unter Beibehaltung der obigen Abstände.

Mein Wunsch an ein potentielles Urteil wäre:

1. Untersagung der rückwirkenden Anwendung des Partnereinkommens
2. Zukünftige Anwendung des Partnereinkommens nur zulässig, wenn dieses nicht der Sicherung einer Amtsangemessenheit oder gar der Erreichung einer Mindestbesoldung als Absicherung gegen existenzielle Sorgen dient. Der Beamte darf nicht mittelbar oder unmittelbar in Interessenkonflikte geraten. Ist er auf das Einkommen seines Partners zur Erreichung eines amtsangemessenen Lebenswandels oder gar existenziell angewiesen, wird er mittelbar über den Partner und dessen Arbeitgeber erpressbar.

Fred54

Zitat von: Hummel2805 in Heute um 09:25Jedenfalls finde ich den Entwurf doch sehr ausgewogen, jeden Einzelfall kann man ja nicht regeln.
Und es ist für alle was dabei:

1. Die Jungen Beamten werden gestärkt, wann hat ein Auge auf die Nachwuchsgewinnung gelegt.
2. Die Familienzuschläge steigen nicht nur für das 3. Kind, sondern auch für Kind 1 und 2.
3. Die Grundbesoldung steigt bei jedem moderat an, die Verheiratetenzuschläge fallen weg.

Natürlich kann man sich auch mehr wünschen, aber wir müssen aber auch die Kirche im Dorf lassen.
Letztendlich hat unser Alexander Wort gehalten: "Der Alex haut uns raus" ist zur Realität geworden.

Glück auf

Im Grunde kann ich mich anschließen. Die Sache mit dem Partnereinkommen ist ein Versuch und wird sicher gerichtlich geklärt werden. Daher werde ich dann künftig auch Widerspruch einlegen (habe dies als kinderreicher Beamter im Vertrauen auf denn 2021er Hinweis des Innenministeriums bisher nicht getan), vielleicht hilfts. Ich lese seit vielen Jahren mit, aber die scheinbare Hoffnung vieler Foristen auf hohe 5stellige Nachzahlungen und Besoldungserhöhungen von vielleicht sogar 1000 € im Monat konnte ich nie nachvollziehen.