Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Alexander79

#9225
Zitat von: despaired in Heute um 06:22Der Aufschrei ist nicht hauptsächlich deswegen weil 95% der nicht Beamten(familien) eh nicht wissen worum es geht für den Rest und wieso das so ist - die meisten Beamten blicken ja schon nicht durch.
Der Aufschrei ging los, weil der Bundeskanzler rund 65.000 Gehaltserhöhung beommen hätte.

Zitat von: despaired in Heute um 06:22Und ich fand es seit Jahren schräg wie wenig ein Bundeskanzler im Vergleich zur Wirtschaft verdient.
Ach, jetzt verdienen wir wieder?
Sorry, man kann sich nicht immer das raussuchen was man will.
Wir verdienen nichts, wir werden alimentiert, auch der Bundeskanzler.
Und die Alimentation ist nunmal kein Gehalt vergleichbar mit der der Wirtschaft.
Die Alimentation muss eine Lebensführung ermöglichen, die dem Status und der Verantwortung des Amtes entspricht und da der Bundeskanzler auf die Flugbereitschaft der Bundeswehr zurückgreifen kann, braucht er keine so hohe Alimentation, das es für einen Privatjet reicht.

Nach einer kurzen Recherche erhält der US Präsident etwa 400.000$, was aktuell rund 340.000€ entspricht.
Der französische Präsident sogar "nur" 182.000€.
Aber in deinen Augen sollte der Bundeskanzler 400.000€ bekommen + Zuschläge?`

VaPi

Ich halte es gerechtfertigt, dass er 400.000 € und mehr bekommt. Ungeachtet dessen, ob man nun mit ihm zufrieden ist oder nicht, hat er ein enormes Arbeitspensum und nicht unerheblich wenig Verantwortung. Ob er das Gehalt benötigt oder nicht, sollte bei einer solchen Frage außen vor bleiben.

Formell mag er alimentiert werden, umgangssprachlich sollte man sich allerdings nicht an der Wortwahl aufhängen.

DrStrange

Zitat von: Alexander79 in Heute um 07:22Nach einer kurzen Recherche erhält der US Präsident etwa 400.000$, was aktuell rund 340.000€ entspricht.
Der französische Präsident sogar "nur" 182.000€.
Aber du findest es in Ordnung wenn der Bundeskanzler der BRD nach dem Entwurf rund  400.000€ nur Grundgehalt bekommen würde?
 (von Zuschlägen und Entschädigungen reden wir erst gar nicht)
Langt ja nicht das Deutschland (abgesehen von China) eigentlich das größte Parlament der Welt hat.
Unser Bundeskanzler muss weltweit das höchste Einkommen haben.

Daran sieht man mal wie abgehoben manche sind.

Lies doch nochmal irgendwo hier im Thread, warum da plötzlich solche Summen zusammenkommen. BSpw (aus dem Gedächtnis) war früher A16 das 4,xx fache von A3. Heute nur noch das 2,xx fache. Was glaubst du wären in der A Tabelle für Werte rausgekommen, wenn man das Partnereinkommen nicht oder geringer (zB Minijob 502 Euro) hinzugerechnet hätte? Wäre dir das dann auch wieder zu viel und abgehoben?
Komm mal in der Realität an.
Eine jahrzehntelange Unteralimentation erzeugt bei Heilung dann leider solche Summen. (auch wenn die hier nur in den hohen Gruppen deutlich wird)
Das man inflationär mit Verbeamtungen und Stellenhebungen umgegangen ist fällt denen nun auf die Füße. Ich sage nur: (sehr) früher hat ein StUffz einen ganzen Zug geführt und früher der PHM als A9 mD hat eine Dienstgruppe geführt (heute A12)

Vor ein paar Seiten wurde hier eine Quelle gepostet, in der dargelegt wurde, dass D einen eher kleinen öD im Vergleich zu anderen Ländern hat.
Mit deiner Einstellung hättest du in den USA deinen Spaß. Dort wird geklüngelt und getraded was das Zeug hält. Klar "verdient" der POTUS nur 340k, aber wer POTUS wird ist schon Millionär und durch seine Entscheidungen bewegt er weltweit die Börsen. Das ist ein absoluter Ausnahmehebel, den sonst niemand hat. Und den nutzen die. Die 340k sind quasi nur symbolisch.

Wieso regst du dich nicht darüber auf, das der Sparkassenchef in xxx 400k Grundgehalt hat? Findest du das nicht abgehoben?

Und eigentlich sind das alles nur Ablenkungsmanöver: Trump lenkt mit Iran von Epstein ab, BMI lenkt mit Entwurf vom WSJ Journalisten ab, der gerade die Hintergründe zur Nordstream-Sprengung und die Involvierung der UKR aufzeigt. Genau damit Leute wie du sich wegen 50k tagelang aufregen und nichts anderes mehr mitbekommen.

tunnelblick

Zitat von: BVerfGBeliever in Gestern um 11:39Nochmals der kurze Hinweis: Die neue A-Tabelle enthält eine klare und eindeutige Neudefinition der Abstände.

1.) Ein Stufenaufstieg beinhaltet ab sofort immer eine Besoldungserhöhung von 2,7%. Und zwar völlig egal, in welcher Besoldungsgruppe und -stufe man sich befindet.
2.) Eine Beförderung beinhaltet ab sofort ebenfalls eine klar definierte Erhöhung: plus 11% im hD, plus 10% im gD, plus 5% im mD sowie plus 2,2% im eD. Und zwar völlig egal, in welcher Erfahrungsstufe man sich befindet.

Das finde ich eine sehr gute Änderung, da dies zu mehr Transparenz führt, unabhängig davon wie die Zahlenwerte zu bewerten sind.

GeBeamter

Zitat von: Alexander79 in Heute um 06:14Wo steht das B11 aufwärts jahrelang unterallimentiert wurden?
Der Aufschrei ist hauptsächlich deswegen.

Faszinierend, dass die Leute aus dem mD, die jahrzehntelang im Vergleich mit ihren Abschlüssen in der Wirtschaft mehr verdient haben, jetzt hier eine Welle machen, weil der hD, der im Vergleich mit der Wirtschaft deutlich niedriger verdient, hier nun prozentual bessergestellt wird. Und wer mir was anderes erzählen will, vergleicht bitte Mal einen A6 mit einer Sekretärin in einem mittelständischen Betrieb (spezialisiere Techniker jetzt Mal ausgenommen - die verdienen tatsächlich in der FW mehr).

Das wäre ohnehin passiert und wenn Dobrinth die B-Besoldung noch einmal auf den Prüfstand stellt, können wir uns alle freuen, denn dann liegt dieser Entwurf in Gänze wieder auf Eis. Warum? Weil die Steigerungen in B auf einem komplett neuen System von A3 bis B11 fußen. Das stünde damit insgesamt in Frage.
Außerdem würde die Begründung spannend, warum B nun einseitig rasiert werden müsste. Zum einen wegen des Gleichbehandlungsgrundsatzes, zum anderen wegen des vom BVerfG geforderten Vergleichs in der Fortschreibungsprüfung mit den Einkommen in der freien Wirtschaft.

Rheini

Und weil auch die B-Besoldung kein Ergebnis von Verhandlungen ist, sondern der Verfassung genüge tun muss.

SwenTanortsch

Zitat von: despaired in Heute um 06:22Der Aufschrei ist nicht hauptsächlich deswegen weil 95% der nicht Beamten(familien) eh nicht wissen worum es geht für den Rest und wieso das so ist - die meisten Beamten blicken ja schon nicht durch.

Und ich fand es seit Jahren schräg wie wenig ein Bundeskanzler im Vergleich zur Wirtschaft verdient.

Das angemessene Amtsgehalt des Bundeskanzlers und ebenso der Bundesminister sowie der Staatssekretäre des Bundes wird wiederhergestellt sein, wenn wieder alle Beamten amtsangemessen besoldet werden. "Amtsangemessen" bedeutet im Allgemeinen, dass die Besoldung im Rahmen des Verfassungsrechts, das durch die entsprechende Besoldungsrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und die so in den letzten über 70 Jahren entwickelte Dogmatik zum Besoldungsrecht abgesteckt ist, gewährt wird.

Als Folge, dass der aktuelle Entwurf gezielt nicht den Versuch unternimmt, die seit Jahr und Tag eingestandenermaßen verfassungswidrige Besoldungspraxis im Bund zu beenden und zur Gewährleistung einer amtsangemessenen Besoldung und Alimentation seiner Richter und Beamten zurückzukehren, werden ebenfalls der Bundeskanzler und die Bundesminister sowie die Staatssekretäre des Bundes alsbald weiterhin kein angemessenes Amtsgehalt erhalten, sodass sich ihre Bezüge ebenfalls weiterhin als erheblich zu gering zeigen werden, unabhängig davon, ob die vom Entwurf bislang geplanten Änderungen der Besoldungsordnung B nun so wie ursprünglich geplant vollzogen werden sollten oder nicht.

Entsprechend sehe ich es ebenfalls so, die Amtsgehälter des Bundeskanzlers und der Bundesminister sowie der Staatssekretäre des Bundes sind derzeit weiterhin erheblich zu gering. Das ist einer von vielen Gründen, weshalb es darum gehen muss, in der Bundesbesoldung wieder zu einer insgesamt konsistenten Besoldungssystematik in allen Besoldungsordnungen des Bundes zurückzukehren und diese also zunächst einmal in einem zukünftig zu erstellenden Gesetzentwurf hinreichend sachgerecht zu bestimmen (vgl. nicht zuletzt die Rn. 91 i.V.m. der Rn. 148 der aktuellen Entscheidung; https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/09/ls20250917_2bvl002017.html). Leider hat es das BMI als federführendes Ministerium in der Verantwortung des jeweils amtierenden Ministers bzw. der jeweils amtierenden Ministerin seit Jahr und Tag unterlassen, einen entsprechenden Gesetzentwurf auszuarbeiten, sondern vertändelt im Besoldungsrecht die Zeit aller Bundesbeamten und Bundesrichter ebenso wie die des Bundeskanzlers und aller Minister sowie auch der Staatssekretäre des Bundes nach wie vor mit wiederkehrender Kalauerei, was dem Ernst der sachlichen Angelegenheit nicht gerecht wird.

Ich verstehe weiterhin nicht ganz genau, was es über die Sache zu diskutieren geben sollte. Die Sachlage ist doch eindeutig und wird hier von niemandem angezweifelt. Oder gibt es hier im Forum jemanden, der oder die eine der drei Prämissen anders sehen würde?

1. Die Bundesbesoldung ist seit Jahr und Tag eingestandenermaßen nicht im Rahmen des Verfassungsrechts geregelt.

2. Auch deshalb ist ebenso das Amtsgehalt des Bundeskanzlers und der Minister wie das der Staatssekretäre des Bundes nicht angemessen.

3. Der aktuelle Entwurf wird daran so, wie er derzeit öffentlich vorliegt, nichts ändern.

despaired

Jetzt mal eine andere These und Überlegung die mir aus Unwissenheit durch den Kopf geht.

Könnte sich das Verfassungsgericht durch diesen Entwurf auf den Schlips getreten fühlen und sich im Rahmen von internen Entscheidungsfindungen dazu durchringen andere Verfahren zur Alimentation vorzuziehen? Es gibt ja nur die Jahresvorschau, aber keine formell nach außen erkennbare Pflicht einer bestimmten Reihenfolge von Verfahren? Gerade eben wenn der Bund nun so vorprescht und die Länder wie Bayern ja schon gesagt haben, dass alles TuttiPaletti ist.

GoodBye

Das BVerfG könnte vor allem aufgrund der Mißstände den Verfahrensgegenstand erweitern, wie es das bereits in seinem letzten Beschluss getan hat.

GeBeamter

Zitat von: despaired in Heute um 08:26Jetzt mal eine andere These und Überlegung die mir aus Unwissenheit durch den Kopf geht.

Könnte sich das Verfassungsgericht durch diesen Entwurf auf den Schlips getreten fühlen und sich im Rahmen von internen Entscheidungsfindungen dazu durchringen andere Verfahren zur Alimentation vorzuziehen? Es gibt ja nur die Jahresvorschau, aber keine formell nach außen erkennbare Pflicht einer bestimmten Reihenfolge von Verfahren? Gerade eben wenn der Bund nun so vorprescht und die Länder wie Bayern ja schon gesagt haben, dass alles TuttiPaletti ist.

Sofern eine Vorlagefrage beim BVerfG vorhanden ist, kann dieses die Verfahren auch priorisieren.
Es gilt nicht first-come-first-serve.

GeBeamter

Zitat von: Rheini in Heute um 08:05Und weil auch die B-Besoldung kein Ergebnis von Verhandlungen ist, sondern der Verfassung genüge tun muss.

Ja ich glaube, dass signifikante Teile der Bevölkerung und damit auch der Beamten (und viele Gewerkschafter) kein Gefühl für prozentuale Steigerungen und absolute Zahlen haben.

Eine 6% Steigerung in A6 und eine 6% Steigerung in A12 sind nunmal ein paar hundert Euro Unterschied.
Eigentlich ist das fair, denn alle bekommen anteilig die gleiche Steigerung.
Der Reflex ist aber gerne: boah unfair, wieso bekommt der jetzt 300€ mehr als ich?

Haftnotiz

Zitat von: SchZe in Gestern um 19:07Zum Familienzuschlag kommt aus meiner Sicht folgendes für Euch infrage:

VII.1 Ergänzender Familienzuschlag für Verheiratete (§ 41)

Verheiratete Beamte, Richter und Soldaten Monatsbe-
trag in Euro

mit zwei zu berücksichtigenden Kindern 1 519,00€

Erhöhungsbeträge für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge des Ehegatten
Der ergänzende Familienzuschlag erhöht sich, sofern für den Ehegatten keine Pflichtversi-
cherung oder Familienversicherung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
besteht und deshalb Versicherungsbeiträge für eine freiwillige gesetzliche oder private
Kranken- und Pflegeversicherung des Ehegatten entstehen, für verheiratete Beamte, Rich-
ter und Soldaten

- mit zwei zu berücksichtigenden Kindern um 287,00 Euro.

Ich gehe davon aus das eine Steuererklärung erforderlich sein wird, die Pflegebescheide und der Kranken- und Pflegeversicherungsnachweis für deine Frau wird vermutlich auch erforderlich sein.

Zu den Nachzahlungen aus § 79 d, sollten in eurem Fall noch die Zahlungen aus § 79a kommen. Zitat S.145 Referentenentwurf vom 14.04.2026 15:29 ,, Zu § 79a
Die Gewährung eines ergänzenden Familienzuschlags für Verheiratete und Alleinerzie-
hende ist auch für zurückliegende Zeiträume ab dem 1. Januar 2021 vorzusehen, denn ab
diesem Zeitpunkt wird ebenfalls das Doppelverdienermodell bei der Bemessung der Min-
destbesoldung zugrunde gelegt und ein typisiertes Partnereinkommen unterstellt. Daher ist
es erforderlich, bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen (Fallkonstellationen
nach §§ 41 und 41a) die alimentativ zu deckenden Bedarfe auszugleichen"

Das ist allerdings nur meine persönliche Einschätzung ohne juristischen Hintergrund.

In Hamburg will das Amt einmal im Jahr den Steuerbescheid sehen, um zu checken, ob die Partnerin was verdient. Wenn sie kein eigenes Einkommen hat, gibt's für den Beamten den vollen Familienergänzungszuschlag. Falls sie arbeitet, wird das Gehalt einfach gegengerechnet.

Rheini

Zitat von: Haftnotiz in Heute um 09:09In Hamburg will das Amt einmal im Jahr den Steuerbescheid sehen, um zu checken, ob die Partnerin was verdient. Wenn sie kein eigenes Einkommen hat, gibt's für den Beamten den vollen Familienergänzungszuschlag. Falls sie arbeitet, wird das Gehalt einfach gegengerechnet.

Ab dem Tag an dem das BVerfG dies abnickt, wird es -1 Arbeitnehmer in Deutschland geben 🥳.

Knecht

Zitat von: Rheini in Heute um 09:16Ab dem Tag an dem das BVerfG dies abnickt, wird es -1 Arbeitnehmer in Deutschland geben 🥳.

-2

phil0611

Zitat von: Verbeamteter in Gestern um 22:19Zum einen meinst Du vermutlich brutto statt Netto.

Zum anderen: wie kommst Du bei A 8 / Stufe 5 plus 2 Kinder auf ,,nur" 4.313 EUR?

Die Zahlen oben stimmten schon.

Ich meine netto, bei mir sind noch Zulagen dabei und Steuerklasse 3. Ich habe einfach meine Zahlen genommen und das verglichen, deshalb habe ich gefragt ob es so richtig gerechnet ist.