Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

wieauchimmer

Zitat von: MOGA in Heute um 09:49Hierzu das alte Beispiel:

Peter bekommt eine Gehaltserhöhung von 500 Euro und freut sich wie Bolle. Am nächsten morgen kommt Karl-Heinz und erzählt ihm erfreut dass er auch eine Gehaltserhöhung bekommen hat. Satte 800 Euro. Peters Laune dreht sich sofort und seine 500 Euronen mehr sind nichts mehr wert. Der Zorn über Kalles Erhöhung überwiegt...
Diese Beispiel beschreibt uns und unsere deutsche Missgunst mehr als alles andere...
Es ist nicht Neid, es ist Missgunst. Ich hasse uns Deutsche wirklich sehr dafür.

Seltsames Schubladendenken was du da hast. Aber um dennoch mal bei deinem Beispiel zu bleiben, würde ich ich Peter eher unterstellen, dass er das System Kapitalismus verstanden und verinnerlicht hat und es weniger um Missgunst sondern vielmehr mehr um Macht- und Einkommensgefälle sowie Konkurrensfähigkeit in einem wechselseitigem System geht - einem System dass auf Effizienz und Effektivität getrimmt ist und offensichtlich diese Gefälle braucht um zu funktionieren. Wenn also alle anderem um Peter herum am Ende alle mehr im Rahmen einer Gehaltserhöhung erhalten, ist er im Gesamtsystem dann natürlich deutlich schlechter gestellt. Hasse nicht die Spielerinnen und Spieler des Spieles, hasse das Spiel.

DerAlimentierte

Frage:

In 79e (2) steht Folgendes drin:

,,Die Ergänzungszahlung nach Absatz 1 richtet sich unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse des jeweiligen Kalendermonats nach

1. der Höhe des auf Grundlage des Mikrozensus nach § 1 Absatz 1 des Mikrozensusgesetzes bestimmten Median-Äquivalenzeinkommens* der modifizierten Äquivalenzskala der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) in dem jeweiligen Haushaltsjahr und

2. den Familienverhältnissen des Besoldungsempfängers."

Was genau heißt Absatz, Nr. 1?
Es scheinen mir zu komplizierte Begriffe/ Maßstäbe gesetzt worden zu sein.
Wo sehen wir die Höhe des Ergänzungszuschlags?
Gibt es hierzu noch keine konkreten Beträge/ Tabelle?

Wann und wo finde ich die?

MOGA

Zitat von: Alexander79 in Heute um 11:05Wer sagt denn das es damals amtsangemessen war?
Seien wir doch mal ehrlich.
Was ist Amtsangemessen, ich meine damit jetzt nicht irgendwelche Geldbeträge, sondern es geht nur rein um das interne Abstandsgebot.
Warum ist der Unterschied von A3 zu A4 "nur" 2,2%, von A7 auf A8 "nur" 5%, aber von A14 auf A15 11%?

Komm mir jetzt nicht damit, das es früher, wir nehmen mal den Startpunkt des BVerfG Beschluss auch so war.
1996, war der Unterschied
A3 -> A4 2,2%
A7 -> A8 6,8%
A14-> A15 13%
Daran kann es also nicht liegen.
Warum ist eine Beförderung auf einem Bündeldienstposten prozentual soviel mehr wert, als eine Beförderung eines Bündeldienstposten im einfachen oder mittleren Dienstes?
Achso und bei uns wird nicht geküngelt wer einen hoch dotierten Parteikollegen irgendwo unterbringt.
Stichwort: "Operation Abendsonne"

Und warum ich mit beim Sparkassenchef nicht aufrege?
Ganz einfach, ich bin nicht in der Sparkasse und die Sparkasse zahlt das Gehalts des Chefs von ihrem eigenen erwirtschafteten Geld, so wie es BMW etc macht.

Der Bundeskanzler wird aber nicht von seinem eigenen erwirtschafteten Geld alimentiert, sondern von dem Geld der Steuerzahler.
Im übrigen bekommt der Bundeskanzler nochmal rund 10.000€ zu seinem eigentlichen Gehalt.
Somit hätte in Summe der Bundeskanzler weit über 500.000€ Gesamteinkommen.
Jetzt kann man hier amtsangemessen schlecht vergleichen.
Aber auch wenn du jetzt nur den POTUS nimmst.

Nochmal, Frankreich zahlt 182.000€,
Der britische Premierminister 170.000 Pfund.
Italien zahlt seinen Staatschef ebenfalls 180.000€.

Würde man den Abstand durch alle Besoldungsgruppen bei einem Startpunkt 80% MÄE und darauf aufbauend den gleichen Steigerungssatz wählen, wäre es nachvollziehbar und begründbar und der Bundeskanzler würde nicht mehr bekommen, als jeder andere Staatschef auf der Welt.
Es dürfte Friedrich Merz ziemlich wurscht sein was er bekommt wenn er es überhaupt weiss...
Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

Wippwopp

Welche Auswirkungen hat die Abschaffung der Erfahrungsstufe 1 außer dass Neueinsteiger und die, die zur Zeit in Stufe 1 sind, in Stufe 2 rutschen?

Bleiben alle anderen in ihrer derzeitigen Stufe und nach wie vielen Jahren erfolgt der Aufstieg von 2 zu 3?

GeBeamter

Zitat von: Wippwopp in Heute um 12:42Welche Auswirkungen hat die Abschaffung der Erfahrungsstufe 1 außer dass Neueinsteiger und die, die zur Zeit in Stufe 1 sind, in Stufe 2 rutschen?

Bleiben alle anderen in ihrer derzeitigen Stufe und nach wie vielen Jahren erfolgt der Aufstieg von 2 zu 3?

In einem Entwurf, der laut "so billig wie möglich" schreit, ist sicherlich keine Überleitung von Bestandsbeamten in höhere Erfahrungsstufen vorhgesehen.

Herr Dobrindt wird sagen, dass man sich die Überleitung ja mit guten Leistungen verdienen kann.

Das ist nämlich eine wesentliche Neuerung, dass die Erfahrungsstufe durch gute Leistung steigen kann, durch schlechte Leistung kann sich die Standzeit verlängern.

Alexander79

Zitat von: DrStrange in Heute um 11:47Weil im hD die höherwertigen Aufgaben wahrgenommen werden? Aber für die Abstände zwischen den Gruppen gibt es doch auch Äußerungen vom BVerfG zum %-ualen Unterschied.
Es sagt doch niemand das der hD nicht nicht mehr bekommen darf und das der hD keine höherwertigen Aufgaben macht.
Ich möchte nur und das gehört auch in jedes Gesetz, eine sachliche Begründung, warum prozentual eine Bündelbeförderung im hD 5 mal soviel wert sein soll, als im eD.
Dieser Sprung ist absolut nicht nachvollziehbar und auch in keinster weise begründbar.
Aber du kannst mir gern mal die Randnummer sagen als sich das BVerfG zu den % Abstände vom eD im Vergleich zum hD geäußert hat.

Zitat von: DrStrange in Heute um 11:47Doch, wird es. In USA geht es aber um Millionen und nicht um ein paar K. Und das ist dort allgemein akzeptiert. Siehe Abgeordnete die durch ihre Nähe zu sonst wem viel Geld an der Börse verdienen (zB Nancy P.)
Gehts bei uns doch auch.
Der Spitzenreiter im Bundestag während der Ampelregierung hat 7,5 Millionen "nebenbei verdient".

Zitat von: DrStrange in Heute um 11:47Ich weiß ehrlich gesagt nicht, was dein Problem ist: Das man Beamte aa besoldet, auch wenn es abgehoben scheint, der aktuelle Entwurf dir nicht gefällt, der gD/hD für dich keine deutliche/(z.T.vom mD abweichende Erhöhung) "verdient". Da bin ich ehrlich: ich verstehe dein Problem tatsächlich nicht. Sorry. Aber vielleicht hab ich auch einfach etwas falsch verstanden.
Ich hab kein Problem damit wenn Beamte eine aa Besoldung bekommen.
Ich will nur eine sachliche Begründung erfahren, warum dem einfachen Dienst bei einer Beförderung nur 2,2% mehr zustehen und dem hD 11%.

GeBeamter

Zitat von: Alexander79 in Heute um 13:01Es sagt doch niemand das der hD nicht nicht mehr bekommen darf und das der hD keine höherwertigen Aufgaben macht.
Ich möchte nur und das gehört auch in jedes Gesetz, eine sachliche Begründung, warum prozentual eine Bündelbeförderung im hD 5 mal soviel wert sein soll, als im eD.
Dieser Sprung ist absolut nicht nachvollziehbar und auch in keinster weise begründbar.
Aber du kannst mir gern mal die Randnummer sagen als sich das BVerfG zu den % Abstände vom eD im Vergleich zum hD geäußert hat.
Gehts bei uns doch auch.
Der Spitzenreiter im Bundestag während der Ampelregierung hat 7,5 Millionen "nebenbei verdient".
Ich hab kein Problem damit wenn Beamte eine aa Besoldung bekommen.
Ich will nur eine sachliche Begründung erfahren, warum dem einfachen Dienst bei einer Beförderung nur 2,2% mehr zustehen und dem hD 11%.

Ganz einfach: Wertigkeit der Aufgaben.

Bitte nicht falsch verstehen. Aber die Anforderungen und die Bandbreite an Aufgaben sowie Führungsverantwortung sind im eD eher nicht vertreten. Jemand der in der Poststelle Briefe frankiert, mag gute Arbeit leisten. Wäre es dann aber gerechtfertigt, dass er innerhalb einer Laufbahn auf gebündelten DP am Ende 1500-2000€ brutto über dem Einstiegsamt läge? Ich meine jetzt in Relation zum Gehalt in der niedrigsten Stufe des eD.
Daher kommt so etwas zustande.