Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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wieauchimmer

Zitat von: MOGA in Heute um 09:49Hierzu das alte Beispiel:

Peter bekommt eine Gehaltserhöhung von 500 Euro und freut sich wie Bolle. Am nächsten morgen kommt Karl-Heinz und erzählt ihm erfreut dass er auch eine Gehaltserhöhung bekommen hat. Satte 800 Euro. Peters Laune dreht sich sofort und seine 500 Euronen mehr sind nichts mehr wert. Der Zorn über Kalles Erhöhung überwiegt...
Diese Beispiel beschreibt uns und unsere deutsche Missgunst mehr als alles andere...
Es ist nicht Neid, es ist Missgunst. Ich hasse uns Deutsche wirklich sehr dafür.

Seltsames Schubladendenken was du da hast. Aber um dennoch mal bei deinem Beispiel zu bleiben, würde ich ich Peter eher unterstellen, dass er das System Kapitalismus verstanden und verinnerlicht hat und es weniger um Missgunst sondern vielmehr mehr um Macht- und Einkommensgefälle sowie Konkurrensfähigkeit in einem wechselseitigem System geht - einem System dass auf Effizienz und Effektivität getrimmt ist und offensichtlich diese Gefälle braucht um zu funktionieren. Wenn also alle anderem um Peter herum am Ende alle mehr im Rahmen einer Gehaltserhöhung erhalten, ist er im Gesamtsystem dann natürlich deutlich schlechter gestellt. Hasse nicht die Spielerinnen und Spieler des Spieles, hasse das Spiel.

DerAlimentierte

Frage:

In 79e (2) steht Folgendes drin:

,,Die Ergänzungszahlung nach Absatz 1 richtet sich unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse des jeweiligen Kalendermonats nach

1. der Höhe des auf Grundlage des Mikrozensus nach § 1 Absatz 1 des Mikrozensusgesetzes bestimmten Median-Äquivalenzeinkommens* der modifizierten Äquivalenzskala der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) in dem jeweiligen Haushaltsjahr und

2. den Familienverhältnissen des Besoldungsempfängers."

Was genau heißt Absatz, Nr. 1?
Es scheinen mir zu komplizierte Begriffe/ Maßstäbe gesetzt worden zu sein.
Wo sehen wir die Höhe des Ergänzungszuschlags?
Gibt es hierzu noch keine konkreten Beträge/ Tabelle?

Wann und wo finde ich die?

MOGA

Zitat von: Alexander79 in Heute um 11:05Wer sagt denn das es damals amtsangemessen war?
Seien wir doch mal ehrlich.
Was ist Amtsangemessen, ich meine damit jetzt nicht irgendwelche Geldbeträge, sondern es geht nur rein um das interne Abstandsgebot.
Warum ist der Unterschied von A3 zu A4 "nur" 2,2%, von A7 auf A8 "nur" 5%, aber von A14 auf A15 11%?

Komm mir jetzt nicht damit, das es früher, wir nehmen mal den Startpunkt des BVerfG Beschluss auch so war.
1996, war der Unterschied
A3 -> A4 2,2%
A7 -> A8 6,8%
A14-> A15 13%
Daran kann es also nicht liegen.
Warum ist eine Beförderung auf einem Bündeldienstposten prozentual soviel mehr wert, als eine Beförderung eines Bündeldienstposten im einfachen oder mittleren Dienstes?
Achso und bei uns wird nicht geküngelt wer einen hoch dotierten Parteikollegen irgendwo unterbringt.
Stichwort: "Operation Abendsonne"

Und warum ich mit beim Sparkassenchef nicht aufrege?
Ganz einfach, ich bin nicht in der Sparkasse und die Sparkasse zahlt das Gehalts des Chefs von ihrem eigenen erwirtschafteten Geld, so wie es BMW etc macht.

Der Bundeskanzler wird aber nicht von seinem eigenen erwirtschafteten Geld alimentiert, sondern von dem Geld der Steuerzahler.
Im übrigen bekommt der Bundeskanzler nochmal rund 10.000€ zu seinem eigentlichen Gehalt.
Somit hätte in Summe der Bundeskanzler weit über 500.000€ Gesamteinkommen.
Jetzt kann man hier amtsangemessen schlecht vergleichen.
Aber auch wenn du jetzt nur den POTUS nimmst.

Nochmal, Frankreich zahlt 182.000€,
Der britische Premierminister 170.000 Pfund.
Italien zahlt seinen Staatschef ebenfalls 180.000€.

Würde man den Abstand durch alle Besoldungsgruppen bei einem Startpunkt 80% MÄE und darauf aufbauend den gleichen Steigerungssatz wählen, wäre es nachvollziehbar und begründbar und der Bundeskanzler würde nicht mehr bekommen, als jeder andere Staatschef auf der Welt.
Es dürfte Friedrich Merz ziemlich wurscht sein was er bekommt wenn er es überhaupt weiss...
Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

Wippwopp

Welche Auswirkungen hat die Abschaffung der Erfahrungsstufe 1 außer dass Neueinsteiger und die, die zur Zeit in Stufe 1 sind, in Stufe 2 rutschen?

Bleiben alle anderen in ihrer derzeitigen Stufe und nach wie vielen Jahren erfolgt der Aufstieg von 2 zu 3?

GeBeamter

Zitat von: Wippwopp in Heute um 12:42Welche Auswirkungen hat die Abschaffung der Erfahrungsstufe 1 außer dass Neueinsteiger und die, die zur Zeit in Stufe 1 sind, in Stufe 2 rutschen?

Bleiben alle anderen in ihrer derzeitigen Stufe und nach wie vielen Jahren erfolgt der Aufstieg von 2 zu 3?

In einem Entwurf, der laut "so billig wie möglich" schreit, ist sicherlich keine Überleitung von Bestandsbeamten in höhere Erfahrungsstufen vorhgesehen.

Herr Dobrindt wird sagen, dass man sich die Überleitung ja mit guten Leistungen verdienen kann.

Das ist nämlich eine wesentliche Neuerung, dass die Erfahrungsstufe durch gute Leistung steigen kann, durch schlechte Leistung kann sich die Standzeit verlängern.

Alexander79

Zitat von: DrStrange in Heute um 11:47Weil im hD die höherwertigen Aufgaben wahrgenommen werden? Aber für die Abstände zwischen den Gruppen gibt es doch auch Äußerungen vom BVerfG zum %-ualen Unterschied.
Es sagt doch niemand das der hD nicht nicht mehr bekommen darf und das der hD keine höherwertigen Aufgaben macht.
Ich möchte nur und das gehört auch in jedes Gesetz, eine sachliche Begründung, warum prozentual eine Bündelbeförderung im hD 5 mal soviel wert sein soll, als im eD.
Dieser Sprung ist absolut nicht nachvollziehbar und auch in keinster weise begründbar.
Aber du kannst mir gern mal die Randnummer sagen als sich das BVerfG zu den % Abstände vom eD im Vergleich zum hD geäußert hat.

Zitat von: DrStrange in Heute um 11:47Doch, wird es. In USA geht es aber um Millionen und nicht um ein paar K. Und das ist dort allgemein akzeptiert. Siehe Abgeordnete die durch ihre Nähe zu sonst wem viel Geld an der Börse verdienen (zB Nancy P.)
Gehts bei uns doch auch.
Der Spitzenreiter im Bundestag während der Ampelregierung hat 7,5 Millionen "nebenbei verdient".

Zitat von: DrStrange in Heute um 11:47Ich weiß ehrlich gesagt nicht, was dein Problem ist: Das man Beamte aa besoldet, auch wenn es abgehoben scheint, der aktuelle Entwurf dir nicht gefällt, der gD/hD für dich keine deutliche/(z.T.vom mD abweichende Erhöhung) "verdient". Da bin ich ehrlich: ich verstehe dein Problem tatsächlich nicht. Sorry. Aber vielleicht hab ich auch einfach etwas falsch verstanden.
Ich hab kein Problem damit wenn Beamte eine aa Besoldung bekommen.
Ich will nur eine sachliche Begründung erfahren, warum dem einfachen Dienst bei einer Beförderung nur 2,2% mehr zustehen und dem hD 11%.

GeBeamter

Zitat von: Alexander79 in Heute um 13:01Es sagt doch niemand das der hD nicht nicht mehr bekommen darf und das der hD keine höherwertigen Aufgaben macht.
Ich möchte nur und das gehört auch in jedes Gesetz, eine sachliche Begründung, warum prozentual eine Bündelbeförderung im hD 5 mal soviel wert sein soll, als im eD.
Dieser Sprung ist absolut nicht nachvollziehbar und auch in keinster weise begründbar.
Aber du kannst mir gern mal die Randnummer sagen als sich das BVerfG zu den % Abstände vom eD im Vergleich zum hD geäußert hat.
Gehts bei uns doch auch.
Der Spitzenreiter im Bundestag während der Ampelregierung hat 7,5 Millionen "nebenbei verdient".
Ich hab kein Problem damit wenn Beamte eine aa Besoldung bekommen.
Ich will nur eine sachliche Begründung erfahren, warum dem einfachen Dienst bei einer Beförderung nur 2,2% mehr zustehen und dem hD 11%.

Ganz einfach: Wertigkeit der Aufgaben.

Bitte nicht falsch verstehen. Aber die Anforderungen und die Bandbreite an Aufgaben sowie Führungsverantwortung sind im eD eher nicht vertreten. Jemand der in der Poststelle Briefe frankiert, mag gute Arbeit leisten. Wäre es dann aber gerechtfertigt, dass er innerhalb einer Laufbahn auf gebündelten DP am Ende 1500-2000€ brutto über dem Einstiegsamt läge? Ich meine jetzt in Relation zum Gehalt in der niedrigsten Stufe des eD.
Daher kommt so etwas zustande.

BVerfGBeliever

Zitat von: Alexander79 in Heute um 13:01Ich will nur eine sachliche Begründung erfahren, warum dem einfachen Dienst bei einer Beförderung nur 2,2% mehr zustehen und dem hD 11%.
Eine kleine historische "Mitschuld" dürften die Gewerkschaften tragen: Bekanntermaßen fordern sie ja (leider) nahezu in jeder Tarifrunde irgendwelche Sockelbeträge für die öD-Angestellten und haben damit (leider) manchmal Erfolg. Und (leider) wurden in der Vergangenheit solche Sockelbeträge manchmal auch auf die Beamtenbesoldung übertragen. Jeglicher (!) Sockelbetrag verringert jedoch konstruktionsbedingt die relativen Abstände zwischen den Besoldungsgruppen, und zwar umso ausgeprägter, je niedriger das jeweilige (relative) Ausgangsgehalt ist.

Ansonsten dürfte der Hauptgrund für die unterschiedlichen Abstände schlicht fiskalischer Natur sein:
- Aktueller Ausgangspunkt der Tabelle ist bekanntermaßen die Besoldungsgruppe A3, in der das Gebot der Mindestbesoldung eingehalten werden muss.
- Der prozentuale Abstand zwischen A3 und A4 betrifft (ceteris paribus) alle Beamten ab der Besoldungsgruppe A4, also quasi jeden von uns.
- Der prozentuale Abstand zwischen A15 und A16 betrifft hingegen lediglich alle A16-Beamten (sowie die B-Beamten), also eine signifikant kleinere Anzahl von Personen.

Somit dürfte es aus Sicht des Besoldungsgesetzgebers "attraktiv" sein, unten eher kleinere und oben eher größere Abstände zu definieren..

Alexander79

Zitat von: GeBeamter in Heute um 13:23Ganz einfach: Wertigkeit der Aufgaben.

Bitte nicht falsch verstehen. Aber die Anforderungen und die Bandbreite an Aufgaben sowie Führungsverantwortung sind im eD eher nicht vertreten. Jemand der in der Poststelle Briefe frankiert, mag gute Arbeit leisten. Wäre es dann aber gerechtfertigt, dass er innerhalb einer Laufbahn auf gebündelten DP am Ende 1500-2000€ brutto über dem Einstiegsamt läge? Ich meine jetzt in Relation zum Gehalt in der niedrigsten Stufe des eD.
Daher kommt so etwas zustande.
Ich geb dir völlig recht.
Das die Anforderungen im eD nicht so stark steigen, wie vielleicht im hD.

Aber gerade gebündelte Dienstposten zeichnen sich ja dadurch aus, das derjenige nach der Beförderung die "gleiche" Tätigkeit ausübt, wie vor der Beförderung.
Auch das BVerfG urteilte bereits bei Bündelbeförderung.

Ein höheres statusrechtliche Amt, bedeutet nicht automatisch auch ein höheres funktionelles Amt, sprich mehr Verantwortung.

Wie gesagt, ich bin grundsätzlich nur mit den prozentualen Steigerungen zwischen den Besoldungsgruppen nicht einverstanden.
Denn ich sehe dafür keinen sachlichen Grund, zumindest seitdem nicht, seitdem es Bündeldienstposten gibt.

Rallyementation

#9264
Zitat von: DerAlimentierte in Heute um 11:52Frage:

In 79e (2) steht Folgendes drin:

,,Die Ergänzungszahlung nach Absatz 1 richtet sich unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse des jeweiligen Kalendermonats nach

1. der Höhe des auf Grundlage des Mikrozensus nach § 1 Absatz 1 des Mikrozensusgesetzes bestimmten Median-Äquivalenzeinkommens* der modifizierten Äquivalenzskala der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) in dem jeweiligen Haushaltsjahr und

2. den Familienverhältnissen des Besoldungsempfängers."

Was genau heißt Absatz, Nr. 1?
Es scheinen mir zu komplizierte Begriffe/ Maßstäbe gesetzt worden zu sein.
Wo sehen wir die Höhe des Ergänzungszuschlags?
Gibt es hierzu noch keine konkreten Beträge/ Tabelle?

Wann und wo finde ich die?


Was genau heißt Absatz, Nr. 1 1.?
(Siehe RN 69 d. letzten BVerfG-Beschlusses) Nimm den Betrag der rechts oben in den Tabellen für die jeweiligen Jahre bei Median-Äquivalenzeinkommen steht (S. 102ff.) (Überprüfe, ob Übereinstimmung mit https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Einkommen-Konsum-Lebensbedingungen/Lebensbedingungen-Armutsgefaehrdung/Tabellen/einkommen-typ-2.html besteht).

z.B. Median-Äquivalenzeinkommen in 2026: 29.743,28 € (S. 105)

Was genau heißt Absatz, Nr. 1 2.? Wende den Faktor an der deiner derzeitigen Familienkonstellation entspricht.

(Das ist NEU und abweichend zum Beschluss der für Berlin für alle allein den 4K-Faktor (verh. 2 Kinder) gesetzlich vorgeschrieben (aber nicht verfassungsrechtlich vorgegeben) vorfand.
Im Bund dagegen gibt es die aufsteigenden Faktoren 1 (Single), 1,35 alleinerziehend 1 Kind, 1,5 (verheiratet) ... je nach aktueller (im Haushaltsjahr) Familienkonstellation.)

Bei 79e geht es nur um die Familienkonstellation deren Faktor alleinerziehend > 1,8 bzw. verheiratet > 2,3 ist.

Der Betrag der Prekaritätsschwelle ist die Multiplikation des Faktors mit der derzeitigen Familienkonstellation und Median-Äquivalenzeinkommen und dem weiteren Faktor 0,8.

Ab jetzt ist es nur noch Glaskugelraten Außenstehender, wie die Rechtsverordnung ausgestaltet sein könnte:

Die Familienverhältnisse sind die monatsscharfen Lebenslagen je Haushaltsjahr. Eine Gesamtschau der Familienkonstellation samt deren Einkommensverhältnissen. Zuerst werden die Einkommen der Kinder und der Partner ermittelt.

Sofern die Fremdeinkommen und das Grundgehalt zzgl. der Familienzuschläge der ersten beiden Kinder nicht ausreichen um die Prekaritätsschwelle der Familienkonstellation zu erreichen ist dem Beamten eine aufstockende Ergänzung subsidiär zu gewähren.

Gibt es hierzu noch keine konkreten Beträge/ Tabelle?
Nur die Gesamtbeträge (Prognose) ab S. 4 z.B. 2026 "1.6  ergänzender Familienzuschlag  31,67 Mio. €"

Für jeden einzelne zu beantragende Alimentation (Ergänzungsbetteln) wird ein Betrag beschieden. Es ist davon auszugehen, dass kaum ein Betrag bei allen Anträgen (auch aufgrund der monatscharfen Betrachtung) doppelt vorkommt. Dazu sind die Familienkonstellationen (4K-11K...) und deren Einkommen jeweils zu einmalig. Ungerechte Pauschalierung wird durch bürokratisch verfassungswidrige "Spitzausrechnung" ausgeschlossen.

...aber vielleicht werden die (fiktiven) Fremdeinkommen rückwirkend auch nicht berücksichtigt, da würde dennoch tapetengroße Tabellen verbleiben.

Wann und wo finde ich die? bei obiger vermuteter Berechnung Nie und Nirgends innerhalb der Rechtsverordnung ("wenige Wochen")


Sanni2008

Hier einmal zur Info, wie sich die Anzahl der Bundesbeamten in den Laufbahnen verändert hat
Hier ist der direkte Vergleich der Personalstruktur der Bundesbeamten (unmittelbarer Bundesdienst) zwischen 1989 und 2026.

Die Tabelle verdeutlicht den dramatischen Wandel von einer "Arbeiterverwaltung" hin zu einer spezialisierten "Expertenverwaltung".


Laufbahngruppe    1989 (Alte Bundesrepublik)    2026 (Schätzung/Prognose)    Trend / Ursache


Einfacher Dienst (eD)    ca. 38.000    ca. 4.500   
Auslaufmodell: Wegfall durch Privatisierung (Post/Bahn) und Outsourcing.

Mittlerer Dienst (mD)    ca. 155.000    ca. 70.000   
Rückläufig: Viele Aufgaben heute automatisiert oder in den gD aufgewertet.

Gehobener Dienst (gD)    ca. 60.000    ca. 85.000   
Stärkste Gruppe: Höhere Anforderungen durch Digitalisierung und Recht.

Höherer Dienst (hD)    ca. 11.000    ca. 20.000   
Starkes Wachstum: Zunahme von Management- und komplexen Fachaufgaben.

Gesamtanzahl    ca. 264.000    ca. 180.000   
Rückgang: Primär durch Privatisierung der Staatsunternehmen erklärt.

Warum ist der Unterschied so extrem?
Privatisierung: 1989 waren Briefträger, Fernmeldehandwerker und Lokführer oft noch Bundesbeamte im einfachen oder mittleren Dienst.
Mit der Privatisierung von Post und Bahn in den 90er Jahren fielen hunderttausende Stellen aus der Bundesstatistik heraus.

Akademisierung: Während 1989 nur etwa 27 % der Beamten im gehobenen oder höheren Dienst waren, sind es 2026 knapp 60 %. Ein Bachelor- oder Masterabschluss ist heute der Standard-Einstieg beim Bund.

Besoldungsreform 2026: Während es 1989 noch die Besoldungsgruppen A 1 bis A 3 gab, ist 2026 die Gruppe A 4 faktisch der unterste Einstieg, um den Abstand zum Bürgergeld zu wahren.

PolareuD

ZBR 04/2026

Josef Franz Lindner
Die neue Dogmatik des Bundesverfassungsgerichts zum Alimentationsprinzip

Gisela Färber
Der ökonomische Blick auf das jüngste Besoldungsurteil des Bundesverfassungsgerichts

Torsten Schwan
Problematische Besoldungsindices in der bundesverfassungsgerichtlichen Entscheidung ,,Beamtenbesoldung Berlin" und ihre Folgen


www.zbr-online.de/aktuelle_ausgabe.html
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

BuBeamter

Zitat von: GeBeamter in Heute um 12:54In einem Entwurf, der laut "so billig wie möglich" schreit, ist sicherlich keine Überleitung von Bestandsbeamten in höhere Erfahrungsstufen vorhgesehen.

Herr Dobrindt wird sagen, dass man sich die Überleitung ja mit guten Leistungen verdienen kann.

Das ist nämlich eine wesentliche Neuerung, dass die Erfahrungsstufe durch gute Leistung steigen kann, durch schlechte Leistung kann sich die Standzeit verlängern.

Im aktuellen 27 BBesG steht schon jetzt, dass man aktuell bei herausragender Leistung vorzeitig eine Erfahrungsstufe höher erhalten kann (Leistungsstufe)

Das ist keine Neuerung.

InternetistNeuland

In Familien mit mehr als 2 Kindern gibt es nur noch einen Bruchteil wo beide Elternteile erwerbstätig sind. Wie ist das fiktive Partnereinkommen eigentlich bei 5K und 6K Familien zu rechtfertigen?

Oder habe ich die Vorschrift überlesen, nach der Familien mit mehr als 2 Kindern den ergänzenden Familienzuschlag erhalten?

Viggen


... @Sanni2008, es soll doch eigens §69p für Versorgungsempfänger im Bestand (vor 1.5.26) als Übergangsregelung eingeführt werden.

Dieser sieht eine Reduzierung des Einbaufaktors auf 0,97226 vor (Abzug für Pflegeleistungen soll dafür entfallen)
Eine Regelung/ Reduzierung zum Ruhegehaltssatz findet sich nicht.

Sollte zusätzlich auch eine Reduzierung des Ruhegehaltssatzes stattfinden, was ich nicht herauslese, würde dies einer Kürzung der bestehenden Bezüge gleichkommen.
(Reduzierung Einbaufaktor + Reduzierung Ruhegehaltssatz + Entfall Familienzuschlag 1 = Gesamtkürzung absolut)

Dies widerum ist m.M.n. rechtlich unhaltbar und vor allem gemäß den Ausführungen im Entwurf keinesfalls vorgesehen - niemand soll weniger erhalten & alle sollen partizipieren.

Deshalb erscheint es mir sehr wichtig, dass auch alle Versorgungsempfänger Anspruch auf den Ergänzenden Familienzuschlag §41 haben werden.
Aber hier bin ich mir nicht sicher, ob dies so vorgesehen ist? Bis dato konnte dies keiner im Forum interpretieren/ klären.

" Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden. "  Zitat: Rosa Luxemburg