Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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MOGA

Zitat von: NvB in Gestern um 15:05Kann sich noch jemand an Sarrazin erinnern, der "Ausländern" eine gewisse Faulheits-DNA attestieren wollte, und so die fehlende Integrationswilligkeit erklären wollte? (Was natürlich völliger Bullshit ist).

Ich habe schon immer gesagt, dass es im Gegenzug eine Neid-DNA in Deutschland gibt.
Es gibt für den Deutschen wirklich nichts schlimmeres wenn schon sein direkter Nachbar "mehr hat" als man selbst. In diesem Land gönnt man einem nicht mal die übriggebliebenen Krümmel, da ja jeder, der sie bekommt, dann plötzlich mehr hat als man selbst.

Ich glaube jedem ist aktuell bewusst, wie nah wir wieder mit der gesellschaftlichen Ansicht an 1926 ff. sind.
Heute sind es halt die "anderen" statt der Jude.
Es wäre ja noch nicht mal schlimm wenn es ein Kulturkampf ala "die Oben vs.  Die unten" ist. Aber in diesem Land fühlt sich selbst der Niedriglöhner eher in der Situation morgen ein Milliardär zu sein, als Bürgergeldempfänger. Es ist absurd.
Hierzu das alte Beispiel:

Peter bekommt eine Gehaltserhöhung von 500 Euro und freut sich wie Bolle. Am nächsten morgen kommt Karl-Heinz und erzählt ihm erfreut dass er auch eine Gehaltserhöhung bekommen hat. Satte 800 Euro. Peters Laune dreht sich sofort und seine 500 Euronen mehr sind nichts mehr wert. Der Zorn über Kalles Erhöhung überwiegt...
Diese Beispiel beschreibt uns und unsere deutsche Missgunst mehr als alles andere...
Es ist nicht Neid, es ist Missgunst. Ich hasse uns Deutsche wirklich sehr dafür.
Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

Verwaltungsgedöns

Zitat von: Haftnotiz in Heute um 09:09In Hamburg will das Amt einmal im Jahr den Steuerbescheid sehen, um zu checken, ob die Partnerin was verdient. Wenn sie kein eigenes Einkommen hat, gibt's für den Beamten den vollen Familienergänzungszuschlag. Falls sie arbeitet, wird das Gehalt einfach gegengerechnet.

Ist das aktuell so oder soll es so mit dem nächsten Gesetz kommen? Meinst du diesen Zuschlag der aktuell nur einer Hand voll Beamter gewährt wird und alles bis A10 oder A11 einebnet?

Peter2025

Gibt's eigentlich auch was zum Thema DUZ Erhöhung ?

InternetistNeuland

Mit einer hergestellten aA müsste die Erhöhung doch eher wie folgt aussehen:


A 03                                                      +30,00
A 04                                                      +30,00
A 05                                                      +30,00
A 06                                                      +32,00
A 07                                                      +32,00
A 08                                                      +32,00
A 09                                                      +34,00
A 10                                                      +34,00
A 11                                                      +34,00
A 12                                                      +34,00
A 13                                                      +36,00
A 14                                                      +36,00
A 15                                                      +36,00 
A 16    9.229,88    9.797,90    + 6,15 %  +36,15
B 1    8.308,00    8.826,94    + 6,25 %  +36,25
B 2    9.615,07    10.230,42  + 6,40 %  +36,40
B 3    10.168,14    10.854,48  + 6,75 %  +36,75
B 4    10.746,71    11.516,60  + 7,16 %  +37,16
B 5    11.410,74    12.219,11  + 7,08 %  +37,08
B 6    12.041,80    12.964,48  + 7,66 %  +37,66
B 7    12.650,33    13.755,31  + 8,73 %  +38,73
B 8    13.287,33    14.594,38  + 9,83 %  +39,83
B 9    14.077,27    15.484,63  + 10,00 % +40,00
B 10  16.530,96    17.946,17  + 8,56 %  +38,56
B 11  17.030,76    19.831,10  + 16,44 % +46,44

Illunis

Zitat von: Rheini in Heute um 09:16Ab dem Tag an dem das BVerfG dies abnickt, wird es -1 Arbeitnehmer in Deutschland geben 🥳.

Und wenn sie es nicht abnicken, müssen sie es diesesmal auch komplett beerdigen sonst gibt es ein Bundesland mehr mit bayerischen Verhältnissen.

Rheini

Zitat von: MOGA in Heute um 09:49Hierzu das alte Beispiel:

Peter bekommt eine Gehaltserhöhung von 500 Euro und freut sich wie Bolle. Am nächsten morgen kommt Karl-Heinz und erzählt ihm erfreut dass er auch eine Gehaltserhöhung bekommen hat. Satte 800 Euro. Peters Laune dreht sich sofort und seine 500 Euronen mehr sind nichts mehr wert. Der Zorn über Kalles Erhöhung überwiegt...
Diese Beispiel beschreibt uns und unsere deutsche Missgunst mehr als alles andere...
Es ist nicht Neid, es ist Missgunst. Ich hasse uns Deutsche wirklich sehr dafür.

Ein Egoist freut sich über die 500 Euro weil er hat mehr als vorher.

Egoisten leben gesünder.

Dogmatikus

Zitat von: BVerfGBeliever in Gestern um 11:39Nochmals der kurze Hinweis: Die neue A-Tabelle enthält eine klare und eindeutige Neudefinition der Abstände.

1.) Ein Stufenaufstieg beinhaltet ab sofort immer eine Besoldungserhöhung von 2,7%. Und zwar völlig egal, in welcher Besoldungsgruppe und -stufe man sich befindet.
2.) Eine Beförderung beinhaltet ab sofort ebenfalls eine klar definierte Erhöhung: plus 11% im hD, plus 10% im gD, plus 5% im mD sowie plus 2,2% im eD. Und zwar völlig egal, in welcher Erfahrungsstufe man sich befindet.

Zwar ist es sehr ärgerlich, dass die Tabelle damit abermals zusammengestaucht wird: In A16 wird es laut Gesetzentwurf zukünftig nur noch das 2,69-fache von A3 geben. Momentan ist es in der Endstufe noch das 2,86-fache (und 1960 war es beispielsweise noch das 4,17-fache). Dennoch finde ich es prinzipiell richtig und wichtig, dass die Abstände endlich einmal klar benannt und definiert werden. Und logischerweise bedarf es unterschiedlicher Erhöhungsbeträge, um zu den neuen einheitlichen Werten zu gelangen. Somit kann man auch einfach anders herum argumentieren: Bislang hat beispielsweise ein A8 im Vergleich zu einem A7 und zu einem A9 relativ "zu viel" bekommen. Dieses relative Ungleichgewicht wird jetzt in der neuen Tabelle ausgeglichen.

Und wie gesagt: Die neue Tabelle ist in meinen Augen lediglich der erste Schritt. Denn sie ist so kalibriert, dass im untersten Feld (A3/2) die Prekaritätsschwelle überschritten wird. Allerdings wird dabei bekanntlich ein (fiktives) Partnereinkommen in Höhe von 22.648 € angerechnet.

Somit kann sich jeder ausmalen, was mit der gesamten Tabelle passieren muss (unter Beibehaltung der oben genannten Abstände), wenn hoffentlich demnächst aus Karlsruhe die Ansage kommt, dass die Anrechnung der 22.648 € nicht mit unserem Grundgesetz in Einklang steht..

Das ist auch der einzig wirklich positive Aspekt am Entwurf: Die Binnenabstände werden einheitlich geregelt, und wenn man es so versteht, dass diese auch bei zukünftigen Anpassungen beibehalten werden, wäre dem Abstandsgebot gut Rechnung getragen. Meinetwegen könnte diese Idee von allen Bundesländern direkt so übernommen werden.

Dann müsste man zukünftig aber auch auf Sockelbeträge usw. verzichten, sonst verzerrt es "untenrum" wieder.

Und ich bin ebenfalls deiner Meinung: Wenn das BVerfG seinem Leitsatz 7 mehr Leben einhaucht und festlegt, dass die Tabelle "oben links" um den Betrag des fiktiven Partnereinkommens steigen muss, sind wir endlich am Ziel angelangt.

Ich denke allerdings, dass wir auf diesen Zustand noch gute 10-15 Jahre warten werden.

AdvocatusDiaboli

Meiner Meinung nach kann die ganze Riege der B Besoldung das doppelte bekommen . Was absolut nicht in Ordnung ist ist, dass genau die beiden besoldungen in denen das Gros der Leute mittlerweile hockt A11 und A12 eben nicht 300/400 Euro mehr im Monat netto in der Tasche hat. Die letzten 10 Jahre ist praktisch Stillstand in der Besoldung mit Blick  auf Kostenentwicklung im normalen Leben , dazu gehört Lebensmittel aber auch ein Dach über dem Kopf. Es kann nicht der Anspruch der a.A das diese Personen (alleinstehend) sich praktisch mittlerweile kein Eigenheim leisten können wenn sie es nicht bis zum Lebensende als Kredit laufen haben wollen. Hier im rhein-Main kostet ein normales (halbwegs modernes den aktuellen Anforderungen entsprechend) Haus mit Grundstück gesunde 600-800k Euro ( da sprechen wir nicht von selbst gebaut sondern gebraucht). Bei den aktuellen Zinsen von 4 Prozent ist da nicht mehr viel Luft.

Haftnotiz


InternetistNeuland

Zitat von: AdvocatusDiaboli in Heute um 10:49Meiner Meinung nach kann die ganze Riege der B Besoldung das doppelte bekommen . Was absolut nicht in Ordnung ist ist, dass genau die beiden besoldungen in denen das Gros der Leute mittlerweile hockt A11 und A12 eben nicht 300/400 Euro mehr im Monat netto in der Tasche hat. Die letzten 10 Jahre ist praktisch Stillstand in der Besoldung mit Blick  auf Kostenentwicklung im normalen Leben , dazu gehört Lebensmittel aber auch ein Dach über dem Kopf. Es kann nicht der Anspruch der a.A das diese Personen (alleinstehend) sich praktisch mittlerweile kein Eigenheim leisten können wenn sie es nicht bis zum Lebensende als Kredit laufen haben wollen. Hier im rhein-Main kostet ein normales (halbwegs modernes den aktuellen Anforderungen entsprechend) Haus mit Grundstück gesunde 600-800k Euro ( da sprechen wir nicht von selbst gebaut sondern gebraucht). Bei den aktuellen Zinsen von 4 Prozent ist da nicht mehr viel Luft.

Zumindest in den Bundesländern ist der Großteil ab A13 angesiedelt. Siehe ab Seite 38 Personal:

https://finanzen.hessen.de/sites/finanzen.hessen.de/files/2026-04/gesamtband_haushalt_2026.pdf

Sanni2008

Zitat von: Viggen in Heute um 02:04... @Sanni2008, m.E.n. wird der Ruhegehaltssatz bei im Bestand befindlichen Versorgungsempfängern nicht geändert - siehe §69p .
Denn wie du schon ausführst, wurden diese rechtsverbindlich und bestandskräftig beschieden - vom administrativen Änderungsaufwand mal ganz abgesehen.

Was aber (leider) wohl rechtlich funktioniert und dito in §69p fixiert, ist der Umstand/ die Tatsache den Einbaufaktor zu verändern (abzusenken) - auch für im Bestand befindliche Versorgungsempfänger.

Deshalb ist es auch von erheblicher Relevanz für Versorgungsempfänger, ob ihnen auch der Ergänzende Familienzuschlag §41 gewährt werden kann - ist mir noch nicht ganz klar?

Bei mir wurde der §69e mit 0,95667 bereits eingesetzt, von 69,32% (vor 1992 Beamte) auf 66,32%
Demnächst dann durch den neuen Faktor auf 64,58%.....

Alexander79

Zitat von: DrStrange in Heute um 07:44Lies doch nochmal irgendwo hier im Thread, warum da plötzlich solche Summen zusammenkommen. BSpw (aus dem Gedächtnis) war früher A16 das 4,xx fache von A3. Heute nur noch das 2,xx fache. Was glaubst du wären in der A Tabelle für Werte rausgekommen, wenn man das Partnereinkommen nicht oder geringer (zB Minijob 502 Euro) hinzugerechnet hätte? Wäre dir das dann auch wieder zu viel und abgehoben?
Komm mal in der Realität an.
Eine jahrzehntelange Unteralimentation erzeugt bei Heilung dann leider solche Summen. (auch wenn die hier nur in den hohen Gruppen deutlich wird)
Das man inflationär mit Verbeamtungen und Stellenhebungen umgegangen ist fällt denen nun auf die Füße. Ich sage nur: (sehr) früher hat ein StUffz einen ganzen Zug geführt und früher der PHM als A9 mD hat eine Dienstgruppe geführt (heute A12)
Wer sagt denn das es damals amtsangemessen war?
Seien wir doch mal ehrlich.
Was ist Amtsangemessen, ich meine damit jetzt nicht irgendwelche Geldbeträge, sondern es geht nur rein um das interne Abstandsgebot.
Warum ist der Unterschied von A3 zu A4 "nur" 2,2%, von A7 auf A8 "nur" 5%, aber von A14 auf A15 11%?

Komm mir jetzt nicht damit, das es früher, wir nehmen mal den Startpunkt des BVerfG Beschluss auch so war.
1996, war der Unterschied
A3 -> A4 2,2%
A7 -> A8 6,8%
A14-> A15 13%
Daran kann es also nicht liegen.
Warum ist eine Beförderung auf einem Bündeldienstposten prozentual soviel mehr wert, als eine Beförderung eines Bündeldienstposten im einfachen oder mittleren Dienstes?

Zitat von: DrStrange in Heute um 07:44Dort wird geklüngelt und getraded was das Zeug hält. Klar "verdient" der POTUS nur 340k, aber wer POTUS wird ist schon Millionär und durch seine Entscheidungen bewegt er weltweit die Börsen. Das ist ein absoluter Ausnahmehebel, den sonst niemand hat. Und den nutzen die. Die 340k sind quasi nur symbolisch.

Wieso regst du dich nicht darüber auf, das der Sparkassenchef in xxx 400k Grundgehalt hat? Findest du das nicht abgehoben?
Achso und bei uns wird nicht geküngelt wer einen hoch dotierten Parteikollegen irgendwo unterbringt.
Stichwort: "Operation Abendsonne"

Und warum ich mit beim Sparkassenchef nicht aufrege?
Ganz einfach, ich bin nicht in der Sparkasse und die Sparkasse zahlt das Gehalts des Chefs von ihrem eigenen erwirtschafteten Geld, so wie es BMW etc macht.

Der Bundeskanzler wird aber nicht von seinem eigenen erwirtschafteten Geld alimentiert, sondern von dem Geld der Steuerzahler.
Im übrigen bekommt der Bundeskanzler nochmal rund 10.000€ zu seinem eigentlichen Gehalt.
Somit hätte in Summe der Bundeskanzler weit über 500.000€ Gesamteinkommen.
Jetzt kann man hier amtsangemessen schlecht vergleichen.
Aber auch wenn du jetzt nur den POTUS nimmst.

Nochmal, Frankreich zahlt 182.000€,
Der britische Premierminister 170.000 Pfund.
Italien zahlt seinen Staatschef ebenfalls 180.000€.

Würde man den Abstand durch alle Besoldungsgruppen bei einem Startpunkt 80% MÄE und darauf aufbauend den gleichen Steigerungssatz wählen, wäre es nachvollziehbar und begründbar und der Bundeskanzler würde nicht mehr bekommen, als jeder andere Staatschef auf der Welt.

AdvocatusDiaboli

Zitat von: InternetistNeuland in Heute um 10:57Zumindest in den Bundesländern ist der Großteil ab A13 angesiedelt. Siehe ab Seite 38 Personal:

https://finanzen.hessen.de/sites/finanzen.hessen.de/files/2026-04/gesamtband_haushalt_2026.pdf


War jetzt auf Bundesebene bezogen. Die A13g gibt es bei uns auch ist aber so selten wie ein 6er im Lotto mit Zusatzzahl. Wir sind 6 Leute im Sachgebiet und warten darauf seit längerem.

lotsch

Zitat von: MOGA in Heute um 09:49Hierzu das alte Beispiel:

Peter bekommt eine Gehaltserhöhung von 500 Euro und freut sich wie Bolle. Am nächsten morgen kommt Karl-Heinz und erzählt ihm erfreut dass er auch eine Gehaltserhöhung bekommen hat. Satte 800 Euro. Peters Laune dreht sich sofort und seine 500 Euronen mehr sind nichts mehr wert. Der Zorn über Kalles Erhöhung überwiegt...
Diese Beispiel beschreibt uns und unsere deutsche Missgunst mehr als alles andere...
Es ist nicht Neid, es ist Missgunst. Ich hasse uns Deutsche wirklich sehr dafür.

Du brauchst uns nicht hassen, Neid ist unser Erfolgsmodell. Stell dir vor, man würde nicht immer nach dem besseren Auto, der schöneren Wohnung, usw. streben. Wo wären wir da? Wahrscheinlich im Urwald. Da soll es noch menschliche Populationen geben, die kein Eigentum besitzen. Einerseits traurig, aber nicht zu ändern.

DrStrange

Zitat von: Alexander79 in Heute um 11:05Warum ist der Unterschied von A3 zu A4 "nur" 2,2%, von A7 auf A8 "nur" 5%, aber von A14 auf A15 11%?

Weil im hD die höherwertigen Aufgaben wahrgenommen werden? Aber für die Abstände zwischen den Gruppen gibt es doch auch Äußerungen vom BVerfG zum %-ualen Unterschied.

ZitatAchso und bei uns wird nicht geküngelt wer einen hoch dotierten Parteikollegen irgendwo unterbringt.
Stichwort: "Operation Abendsonne"

Doch, wird es. In USA geht es aber um Millionen und nicht um ein paar K. Und das ist dort allgemein akzeptiert. Siehe Abgeordnete die durch ihre Nähe zu sonst wem viel Geld an der Börse verdienen (zB Nancy P.)

ZitatUnd warum ich mit beim Sparkassenchef nicht aufrege?
Ganz einfach, ich bin nicht in der Sparkasse und die Sparkasse zahlt das Gehalts des Chefs von ihrem eigenen erwirtschafteten Geld, so wie es BMW etc macht.

Der Bundeskanzler wird aber nicht von seinem eigenen erwirtschafteten Geld alimentiert, sondern von dem Geld der Steuerzahler.

Aha. Die Sparkasse ist keine Privatbank sondern eine öffentlich-rechtliche Anstalt. Sie dient der Allgemeinheit. Dort ist es also deiner M.n. nicht abgehoben, dass der Chef 400k Grundgehalt bekommt?
Das ist mit BMW nicht zu vergleichen.

ZitatWürde man den Abstand durch alle Besoldungsgruppen bei einem Startpunkt 80% MÄE und darauf aufbauend den gleichen Steigerungssatz wählen, wäre es nachvollziehbar und begründbar und der Bundeskanzler würde nicht mehr bekommen, als jeder andere Staatschef auf der Welt.

Warum würde der BK dass Gleiche wie jeder andere Staatschef bekommen?

Ich weiß ehrlich gesagt nicht, was dein Problem ist: Das man Beamte aa besoldet, auch wenn es abgehoben scheint, der aktuelle Entwurf dir nicht gefällt, der gD/hD für dich keine deutliche/(z.T.vom mD abweichende Erhöhung) "verdient". Da bin ich ehrlich: ich verstehe dein Problem tatsächlich nicht. Sorry. Aber vielleicht hab ich auch einfach etwas falsch verstanden.