Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Nicolas91

Zitat von: TheBr4in in Heute um 00:21Der Zuschlag für verheiratete fällt nicht einfach weg, er wird für alle Bestandteil der Bezüge. Egal ober verheiratet oder nicht.

Die Nachzahlung bekommst Du nach den Regelungen der für zwei Kinder einschlägig ist. Das ist nicht § 79e. Da Du zwei Kinder hast, ist das nicht Dein Problem.



Danke für die Antwort, kannst Du mir vielleicht auch sagen, welche Regelung für zwei Kinder einschlägig ist?

xap


GeBeamter

Zitat von: Nicolas91 in Heute um 06:45Danke für die Antwort, kannst Du mir vielleicht auch sagen, welche Regelung für zwei Kinder einschlägig ist?

79a (wenn du die Voraussetzungen erfüllst - Partner nicht erwerbstätig wg. langzeit. Erkrankung, Kind unter 1 und ELternzeit, zu pflegende Angehörige), 79b, 79c (wenn du A16, W1 oder R2 besoldet wirst), 79d (für die zwei Kinder).

Alexander79

Zitat von: Südwestler in Gestern um 09:45Bei soviel Wertschätzung macht es richtig Spaß in diesem Staat ein ,,Spitzenbeamter" zu sein,
Ich gebe dir zum Teil grundsätzlich recht.
Es ist nicht das Problem des Beamten, wenn er in eine Spitzenposition gehievt wird, sondern das "Problem" des Dienstherrn.
Aber trotzdem sollte man, auch hier im Forum, die Frage stellen dürfen, ob es soviele Spitzenbeamte überhaupt braucht, sofern es stimmt.
In einem anderen Forum wurde ein Bild gepostet mit der Statistik der B Besoldung seit 2000.
Waren es im Jahr 2000 noch ziemlich genau 1.000 B besoldete Beamte beim Bund, sind wir angeblich seit 2024 bei rund 3.800 Spitzenbeamten angekommen.

Aber auch wenn sich gleich wieder jemand auf den Schlips getreten fühlt.
Ja, jeder Beamte verdient eine aA und es ist nicht das Problem des Beamten wenn er B besoldet wird, aber ich kann auch als Beamter verstehen, wenn die Öffentlichkeit sich frägt, warum wächst die Anzahl der B Besoldung in 24Jahren um fast das vierfache.

GoodBye

Die Laune ist wieder hervorragend bei mir heutemorgen...

Was der Knaller wäre: Berlin legt auch ab 2008 entgegen aller Signale das Partnereinkommen zugrunde und sagt: Jetzt ist alles verfassungsgemäß, der große Bund hat es uns vorgemacht. Rien ne va plus und alles ist möglich!  ;D

Julianx1

Zur Wertschätzung für Spitzenbeamte habe ich auch mal meine eigene Ansicht. Sie haben mittlerweile wenig mit dem Berufsbeamtentum zu tun. Deswegen sollte man vielleicht mal drüber nachdenken sie aus den normalen Besoldungstabellen zu streichen. Fangen wir mal bei den Kommunen an.

Die B-Besoldung bei den Kommunen betrifft überwiegend Beigeordnete und Bürgermeister. Also rein politisch motiviert. Sie bekommen übrigens noch gravierende Zulagen, Stichwort Krawattengeld.

B-Besoldung in Landesministerien und oberen Bundesbehörden betrifft Abteilungsleitungen deren Auswahl und Förderung sehr oft in starker politischer Abhängigkeit steht. Leistungsprinzip, so wie ich das verstehe ist da sehr oft zweitrangig oder ein Nebenkriterium.

In obersten Bundesbehörden reden wir von Referatsleitern und Abteilungsleitern. Auch hier wird die Auswahl eher aus politischen Erwägungen vorgenommen. In der Theorie wird das jedoch stets verneint. In der Praxis wissen wir das es so ist. Ausnahmen wird's geben.

Eignung, Befähigung und Leistung kommt dort an seine Grenzen wo politische Einflussmöglichkeiten in eine Personalauswahl eingreifen können.

Der Neutralitätsgedanke kann dabei auf der Strecke bleiben. In den NRW- Kommunen gabs mal eine klare Trennung zwischen Verwaltung mit einem Stadtdirektor und dem politischen Chef, dem Bürgermeister. Heute ist der Bürgermeister auch Chef der Verwaltung.

Solche Phänomene wie das Unternehmen Abendsonne würde es bei einer klaren Trennung nicht geben. Vielleicht auch nicht das große Stühle Rücken wenn das Haus die Farbe wechselt.

Vom Grundsatz gönne ich und halte es auch für richtig wenn Spitzenbeamte ein Vielfaches an Besoldung erhalten. Manager sollen wie Manager bezahlt werden. Aber es müsste losgelöst sein von den Besoldungstabellen.

Berufsbeamtentum sollte außerhalb der Reichweite von politischen Personalentscheidungen sein.

Wäre das so, wäre der jetzige Shitstorm vielleicht ein Stück weit ausgeblieben.

GoodBye

Zitat von: Julianx1 in Heute um 09:18Zur Wertschätzung für Spitzenbeamte habe ich auch mal meine eigene Ansicht. Sie haben mittlerweile wenig mit dem Berufsbeamtentum zu tun. Deswegen sollte man vielleicht mal drüber nachdenken sie aus den normalen Besoldungstabellen zu streichen. Fangen wir mal bei den Kommunen an.

Die B-Besoldung bei den Kommunen betrifft überwiegend Beigeordnete und Bürgermeister. Also rein politisch motiviert. Sie bekommen übrigens noch gravierende Zulagen, Stichwort Krawattengeld.

B-Besoldung in Landesministerien und oberen Bundesbehörden betrifft Abteilungsleitungen deren Auswahl und Förderung sehr oft in starker politischer Abhängigkeit steht. Leistungsprinzip, so wie ich das verstehe ist da sehr oft zweitrangig oder ein Nebenkriterium.

In obersten Bundesbehörden reden wir von Referatsleitern und Abteilungsleitern. Auch hier wird die Auswahl eher aus politischen Erwägungen vorgenommen. In der Theorie wird das jedoch stets verneint. In der Praxis wissen wir das es so ist. Ausnahmen wird's geben.

Eignung, Befähigung und Leistung kommt dort an seine Grenzen wo politische Einflussmöglichkeiten in eine Personalauswahl eingreifen können.

Der Neutralitätsgedanke kann dabei auf der Strecke bleiben. In den NRW- Kommunen gabs mal eine klare Trennung zwischen Verwaltung mit einem Stadtdirektor und dem politischen Chef, dem Bürgermeister. Heute ist der Bürgermeister auch Chef der Verwaltung.

Solche Phänomene wie das Unternehmen Abendsonne würde es bei einer klaren Trennung nicht geben. Vielleicht auch nicht das große Stühle Rücken wenn das Haus die Farbe wechselt.

Vom Grundsatz gönne ich und halte es auch für richtig wenn Spitzenbeamte ein Vielfaches an Besoldung erhalten. Manager sollen wie Manager bezahlt werden. Aber es müsste losgelöst sein von den Besoldungstabellen.

Berufsbeamtentum sollte außerhalb der Reichweite von politischen Personalentscheidungen sein.

Wäre das so, wäre der jetzige Shitstorm vielleicht ein Stück weit ausgeblieben.

Manchmal stimme ich ja nicht mit dir überein, aber du zeigst hier zutreffend auf, woran es krankt. Und das ist nicht nur eine Frage der Besoldung, sondern des Systems.

Das System ist nicht so gedacht, dass bis weit in die obere Beamtenschaft Personalbesetzungen politisch erfolgen, auch wenn dies genehm und effizient erscheint. Durch diesen Misstand gerät m.E. das vorgesehene Kräfteverhältnis ins Wanken, dass die Beamten als Gegenpol vorsieht. Hieraus ergibt sich z.B. die Pflicht (!!!) zur Remonstration.

Insoweit möchte ich auch auf das Mäßigungsgebot hinweisen. Das Mäßigungsgebot (§ 33 Abs. 2 BeamtStG, § 60 BBG) verpflichtet Beamte nämlich zu politischer Zurückhaltung, um das Vertrauen in eine neutrale Amtsführung zu sichern. Das gilt übrigens auch für Spitzenbeamte!

Hier wird häufig vergessen: § 33 (1) BeamtStG: Beamtinnen und Beamte dienen dem ganzen Volk, nicht einer Partei. Sie haben ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und ihr Amt zum Wohl der Allgemeinheit zu führen. Beamtinnen und Beamte müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten.



DeltaLima

#9397
Grade mal gerechnet:

Durch das fiktive partnereinkommen spart sich der Bund alleine bei der Bundeswehr ca 16,5 Milliarden € an Rückzahlung von 2021 bis 2026 ( 5 Jahre )
Und beim Bund ( nicht Bundeswehr) wären es nochmal 20 Milliarden


Ich hoffe das wird durch die Verbände gekippt und jeder/jede von uns bekommt auch diese Geld rückwirkend erstattet

Pendler1

Habe das Schreiben von Kuddel (Seite 625, #9368) an meine CSU und SPD Abgeordneten gemailt.

MOGA

Zitat von: DeltaLima in Heute um 10:10Grade mal gerechnet:

Durch das fiktive partnereinkommen spart sich der Bund alleine bei der Bundeswehr ca 16,5 Milliarden € an Rückzahlung von 2021 bis 2026 ( 5 Jahre )
Und beim Bund ( nicht Bundeswehr) wären es nochmal 20 Milliarden


Ich hoffe das wird durch die Verbände gekippt und jeder/jede von uns bekommt auch diese Geld rückwirkend erstattet
Wie hast du das gerechnet, wie kommst du auf diese Zahlen?
Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

BuBea

Zitat von: Pendler1 in Heute um 10:33Habe das Schreiben von Kuddel (Seite 625, #9368) an meine CSU und SPD Abgeordneten gemailt.

In leicht abgewandelter Form Dito an Wahlkreisabgeordnete & Mitglieder des Innenausschusses und Haushaltsausschuss.

DeltaLima

Zitat von: MOGA in Heute um 11:21Wie hast du das gerechnet, wie kommst du auf diese Zahlen?

20.000€ mal 5 Jahre mal 165.000 Soldaten

Und das selbe für 200.000 bundesbeamte

Dogmatikus

#9402
Ich habe mir mal den Spaß gemacht und für den Bund unter Nutzung der offiziellen Zahlen zum Medianäquivalenzeinkommen (dort unter AR.7) eine Tabelle erstellt, wie sie sich unter Berücksichtigung des BVerfG sowie ohne Anrechnung eines Partnereinkommens darstellen würde. Die Datei findet sich im Anhang des Posts.

Die Tabelle startet mit der Mindestbesoldung oben links in der Tabelle bei A3 Stufe 2 ohne Anrechnung eines Partnereinkommens nach der bekannten Formel 2,3 * 0,8 * MÄE zzgl. PKV, abzgl. Kindergeld.

Zu beachten ist,
  • dass es sich bei den Beträgen sämtlich um Nettobeträge handelt. Sowohl das MÄE wird unter der Verlinkung netto angegeben als auch das BVerfG rechnet mit Netto-Beträgen.
  • die monatlichen Beträge naturgemäß keine Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld ausweisen
  • die dort dargestellten Beträge mittels (nicht überbordender) Familienzuschläge erreicht werden dürfen
 

Aus dem aktuellen Referentenentwurf des Bundes habe ich die meiner Meinung nach einzig wirklich gelungenen Idee entnommen, nämlich fixe prozentuale Abstände einerseits zwischen den Stufen (2,7%) und andererseits zwischen den Besoldungsgruppen (eD 2,2%, mD 5%, gD 10%, hD 11%).


Da die Zellen mit Formeln hinterlegt sind, kann jeder gerne mit den Zahlen spielen und mal schauen, wie sich diese ändern, wenn Partnereinkommen (partiell) angerechnet würde.

Rheini

Zitat von: Dogmatikus in Heute um 14:03Ich habe mir mal den Spaß gemacht und für den Bund unter Nutzung der offiziellen Zahlen zum Medianäquivalenzeinkommen (dort unter AR.7) eine Tabelle erstellt, wie sie sich unter Berücksichtigung des BVerfG sowie ohne Anrechnung eines Partnereinkommens darstellen würde. Die Datei findet sich im Anhang des Posts.

Die Tabelle startet mit der Mindestbesoldung oben links in der Tabelle bei A3 Stufe 2 ohne Anrechnung eines Partnereinkommens nach der bekannten Formel 2,3 * 0,8 * MÄE zzgl. PKV, abzgl. Kindergeld.

Zu beachten ist,
  • dass es sich bei den Beträgen sämtlich um Nettobeträge handelt. Sowohl das MÄE wird unter der Verlinkung netto angegeben als auch das BVerfG rechnet mit Netto-Beträgen.
  • die monatlichen Beträge naturgemäß keine Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld ausweisen
  • die dort dargestellten Beträge mittels (nicht überbordender) Familienzuschläge erreicht werden dürfen

Aus dem aktuellen Referentenentwurf des Bundes habe ich die meiner Meinung nach einzig wirklich gelungenen Idee entnommen, nämlich fixe prozentuale Abstände einerseits zwischen den Stufen (2,7%) und andererseits zwischen den Besoldungsgruppen (eD 2,2%, mD 5%, gD 10%, hD 11%).


Da die Zellen mit Formeln hinterlegt sind, kann jeder gerne mit den Zahlen spielen und mal schauen, wie sich diese ändern, wenn Partnereinkommen (partiell) angerechnet würde.


Dann würde ich als MdB nicht mehr an geöffnete Fenster treten und nur noch den Fahrstuhl benutzen ....

Dogmatikus

Können die Schuld ja aufs BVerfG schieben. Die gönnen sich dann einen Wassergraben um den Schlosspark und alles wird gut.