Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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BalBund

Zitat von: matthew1312 in Gestern um 10:56Schubladenklage wird angefertigt.
Die wäre leider sehr sinnlos, denn wir alle wissen, es besteht kein Anspruch auf Beförderung. Ansonsten rate ich dazu, Ruhe walten zu lassen, derzeit verliert das Thema wieder an Drive, was nicht unbedingt schlecht sein muss.



Tom1234

Guten Abend, mir ist gerade aufgefallen, dass die Anpassung des Versorgungssatzes durch Einrechnung des Pflegekürzungssatzes doch nicht neutral für alle Beamte bleiben wird. Alle Beamte mit einem Versorgungsausgleich aus einem Scheidungsverfahren werden durch die Neuregelung schlechter gestellt.

Im jetzigen Verfahren wird von dem erdienten Ruhegehalt der Versorgungsausgleich abgezogen und erst anschließend der Pflegekürzungsbetrag ermittelt.

Dieses fällt mit Neuregelung weg, was zu einem niedrigereren Ruhegehalt führen wird.

Nur zur Info.

GoodBye

Nach Scheidung hat man halt nur noch einen fiktiven Partner 🤪

Danke für den Hinweis!
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Bundesjogi

Zitat von: phil0611 in Gestern um 11:36Gestern gab es ja ein Videocall mit dem Bundesvorstand des DBWV, der zu dem Entwurf Stellung bezogen hat.
Er hat bestätigt, dass aufgrund des fiktivem Partnereinkommens, jedem Soldaten 110.000€ für die letzten 5 Jahre fehlen.
Rückwirkend ist das fiktive Partnereinkommen laut ihm sehr wahrscheinlich Verfassungswiedrig. Für die Zukunft ist wohl gerade eine Entscheidung in Karlsruhe in der Pipeline, welches das fiktive Partnereinkommen in Gänze für Verfassungswiedrig erklärt. Ich habe dann nochmal nachgefragt, dass jedem Soldaten dann mindestens 1833€ mtl. mehr zustehen würde, auch dies wurde bejaht.

Ich habe aber noch eine andere Frage zu dem Entwurf:

Bei den Berechnungen unten, es wird hier eine Einkommenssteuer von 5432,00€ angenommen, jedoch in Steuerklasse V komme ich auf 7900€ Steuern pro Jahr fiktiv. Würde ja dort auch nochmal ein Defizit bedeuten, oder in welcher Steuerklasse wird das "fiktive" Partnereinkommen versteuert ?

Grundgehalt (A 3 Stufe 1) 28.323,12 €
Median-Äquivalenzeinkommen 24.925,00 €
+ Familienzuschlag 5.367,42 €
Faktor 2,3
+ Ausgleichszahlung (§ 79d) 216,00€
Bruttobesoldung 33.906,54 €
Angenommenes Partnereinkommen 20.000,00 €
- Einkommensteuer 5.432,00 €
- SV-Beiträge 3.995,04 €
- PKV-Beitrag 4.063,44 €
+ Kindergeld 5.455,92 €
Nettobesoldung 45.871,98 €
Prekaritätsschwelle 45.862,00 €
Das mit den 110.000 ist aber... nuja, nicht gerade besonders detailliert betrachtet. Da gibt es viele Unterschiede. Der Fehlbetrag in aufsteigender Reihenfolge: unverheiratet (fast nichts), verheiratet (wenig), ein Kind (mehr), zwei Kinder (einiges), mehr Kinder (viel). Es ist nicht damit getan, das fiktive Partnereinkommen einfach herzunehmen und so zu tun als wäre das das, was jedem Beamten zusteht. Das ist mit ziemlicher Sicherheit falsch. Und den Entwurf herzunehmen für die Berechnung ist sicher auch zu kurz gedacht. Denn der basiert ja auf dem Partnereinkommen. Ohne das sähe die Systematik sicher ganz anders aus und das beste aus beiden Welten wirds nicht geben.

AltStrG

Die Problematik der Besoldung treibt immer weitere Blüten der Diskussionen und Ideen, hier

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,127667.msg455585.html#msg455585

die neusten Ideen, die rechtlich nicht möglich sind.

accipiter

@AltStrg

Gänzlich unmöglich wohl aber auch nicht.

https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-begrenzung-der-bez%C3%BCgefortzahlung-bei-krankheit-g-sig-13020457/121003

Man hat das ja beim Partnereinkommen gesehen. SH hat ein Aufschlag gemacht und den Zug in Gang gesetzt und am Ende sind alle aufgesprungen. Am Ende auch der Bund und das auch noch rückwirkend, was sich bis dato noch keiner getraut hat. Man kann es ja erstmal versuchen/machen. Der DH bzw die pol Verantwortlichen sind durchaus kreativ, wenn es um das Sparen bei den eigenen Leuten geht. Verfassung hin oder her. Das ist denen erst einmal egal bis das BVerfG ggf was anderes aufschreibt. Zwischenzeitlich hat man gespart.

Will aber an dieser Stelle kein neues Thema aufmachen sondern nur darauf hinweisen denn, das BBesG ist ja auch noch nicht durch.

AltStrG

Zitat von: accipiter in Heute um 13:55@AltStrg

Gänzlich unmöglich wohl aber auch nicht.

https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-begrenzung-der-bez%C3%BCgefortzahlung-bei-krankheit-g-sig-13020457/121003


Ich muss widersprechen; es ist unter der aktuellen Gesetzeslage und Rechtsprechung unmöglich, es wäre, wenn überhaupt, nur über eine massive Grundgesetzänderung möglich, die aber in den Folgewirkungen (Sozialgesetzgebung, Besoldung, Alimentierung) sehr ungünstig für die Besoldungsgesetzgeber wären.

Und dann m.M.n auch nur Fortlaufend, aber nicht im Rückgriff.

Der Gesetzentwurf aus 1996 ist aus den mir genannten Gründen im anderen Thread auch nicht beschlossen worden; ist also eine alte Idee, neu aufgewärmt, unter dem Druck der Kosten für die Haushalte. Die Politik begreift eben, was der Beschluss des BVerfG wirklich bedeutet. Ich sage es hier seit Anfang an, auch Spitzenjuristen war das offensichtlich nicht klar, wie weitreichend der Beschluss ist, wie ausgefeilt, wie standhaft (im rechtlichen Sinne) und vor allem: wie teuer.

Aber genug OT, das wird nicht kommen.