Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Verfassungsmäßige

Zitat von: Schneewitchen in Gestern um 11:29Ich kompensiere alle Verschlechterungen durch die angemessene Anpassung meines Diensteifers.😇

Das zahlt Dir nur deine Rechnungen nicht

DeltaLima

Zitat von: Bundesjogi in 08.05.2026 22:51Das mit den 110.000 ist aber... nuja, nicht gerade besonders detailliert betrachtet. Da gibt es viele Unterschiede. Der Fehlbetrag in aufsteigender Reihenfolge: unverheiratet (fast nichts), verheiratet (wenig), ein Kind (mehr), zwei Kinder (einiges), mehr Kinder (viel). Es ist nicht damit getan, das fiktive Partnereinkommen einfach herzunehmen und so zu tun als wäre das das, was jedem Beamten zusteht. Das ist mit ziemlicher Sicherheit falsch. Und den Entwurf herzunehmen für die Berechnung ist sicher auch zu kurz gedacht. Denn der basiert ja auf dem Partnereinkommen. Ohne das sähe die Systematik sicher ganz anders aus und das beste aus beiden Welten wirds nicht geben.

Ach Jogi

Mit Deiner These das das 4K Prinzip nicht für jeden sondern nur für tatsächliche 4K Fälle steht, stehst du ziemlich alleine da🤷🏼


InternetistNeuland

Zitat von: DeltaLima in Gestern um 23:27Ach Jogi

Mit Deiner These das das 4K Prinzip nicht für jeden sondern nur für tatsächliche 4K Fälle steht, stehst du ziemlich alleine da🤷🏼



Er hat doch recht. Wenn das Partnereinkommen kassiert wird, dann wird es eben höhere Zuschläge für Kind 1 und 2 geben. Bis deren Höhe beim Bundesverfassungsgericht überprüft wurde gehen wieder Jahre ins Land.

HumanMechanic

Hat sich der deutsche Richterbund schon irgendwie/irgendwo zu dem Entwurf geäußert?

Rheini


PolareuD

Zitat von: InternetistNeuland in Heute um 08:26Er hat doch recht. Wenn das Partnereinkommen kassiert wird, dann wird es eben höhere Zuschläge für Kind 1 und 2 geben. Bis deren Höhe beim Bundesverfassungsgericht überprüft wurde gehen wieder Jahre ins Land.

Ich würde eher davon ausgehen, dass das BVerfG im nächsten Beschluss die Familienzuschläge für den 4k Fall betrachtet. Zumindest wurde das im aktuellen Beschluss angeführt. Ob das fiktive Partnereinkommen hier schon mit betrachtet wird, würde ich eher ausschließen, hängt aber ggf. auch davon ab, welche Stilblüten die Besoldungsgesetzgeber bis zum 01.03.2027 so produzieren.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

InternetistNeuland

Neue Zahlen des statistischen Bundesamtes zeigen für 2025, dass nur 39,7% der Mütter mit mindestens einem Kind unter 3 Jahren berufstätig waren.

Eine weitere Zahl die gegen das fiktive Partnereinkommen spricht.

BuBea

Anbei die Stellungnahme des DBB, die am Freitag bei uns gestreut wurde...

Rheini

Zitat von: BuBea in Heute um 09:05Anbei die Stellungnahme des DBB, die am Freitag bei uns gestreut wurde...


Schon im ersten Satz (.....endlich....) gelacht ....

JasDoc

Zitat von: DeltaLima in Gestern um 23:27Ach Jogi

Mit Deiner These das das 4K Prinzip nicht für jeden sondern nur für tatsächliche 4K Fälle steht, stehst du ziemlich alleine da🤷🏼



Nö. Aber ich bin schon überrascht mit welcher Einfachheit hier (zu recht) gegen das fiktive Partnereinkommen gewettert wird, aber im gleichen Atemzug die fiktive Familie (4k) als gesetzt gilt...

InternetistNeuland

Zitat von: JasDoc in Heute um 09:22Nö. Aber ich bin schon überrascht mit welcher Einfachheit hier (zu recht) gegen das fiktive Partnereinkommen gewettert wird, aber im gleichen Atemzug die fiktive Familie (4k) als gesetzt gilt...

4K ist nicht das Familienbild, sondern der Vergleichsmaßstab. Man kann ja nicht Äpfel mit Birnen vergleichen um die Entwicklung über einen gewissen Zeitraum zu betrachten.

Rheini

Und das BVerfG hat ja anerkannt, dass sich das 4K Bild verändern darf. Allerdings hat es dem DH auch ins Lastenheft geschrieben, was er dafür tun müsste und wann er das tun darf.

Nur die Hälfte durch den DH erledigen, ist halt nicht ausreichend, auch wenn das immer wieder behauptet wird.

Alexander79

Zitat von: TimWagner296 in Gestern um 06:16Teilzeit ist eine freiwillige Reduzierung der geschuldeten Arbeitszeit,
Die Alimentation ist aber keine Gegenleistung für eine geschuldete Arbeitszeit.