Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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derSchorsch

Zitat von: Illunis in Gestern um 13:49Das ändert so einiges, damit dürfte das jährliche Widerspruch -> Bescheid -> Klageerweiterungstheater dahin sein

Der Widerspruch macht dem Widerspruchsführer doch kaum Arbeit und gehört inzwischen zur Vorweihnachtszeit wie Lebkuchen und Punsch. Ich werde ihn weiterhin einreichen. Dann bin ich auf der sicheren Seite. Außerdem ist er ein (zumindest kleines) Ventil für meinen Frust und Unmut.

Illunis

Schreckt halt viele ab.
Kollege wäre z.B. der perfekte 4K Fall und hat nach der Aussicht, dass eh der Bescheid und die Klage kommt und das dann Jahr für Jahr so weiter geht bisher alles bleiben lassen.

Evtl. hilft es solchen Kollegen ja wenn man nur 1x tätig werden muss und nicht jedes Jahr vor Kosten für Klageerweiterungen steht. Mal abgesehen davon, dass man solchen Kandidaten eh nicht mehr wirklich helfen kann. ::)

Meine letzten beiden wurden auch als unzulässig abgelehnt, weil meine Widersprüche die auch für die Zukunft gelten sollten schon beschieden wurden. Und jetzt ein Verfahren sind 8)