Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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derSchorsch

Zitat von: Illunis in 09.06.2026 13:49Das ändert so einiges, damit dürfte das jährliche Widerspruch -> Bescheid -> Klageerweiterungstheater dahin sein

Der Widerspruch macht dem Widerspruchsführer doch kaum Arbeit und gehört inzwischen zur Vorweihnachtszeit wie Lebkuchen und Punsch. Ich werde ihn weiterhin einreichen. Dann bin ich auf der sicheren Seite. Außerdem ist er ein (zumindest kleines) Ventil für meinen Frust und Unmut.

Illunis

Schreckt halt viele ab.
Kollege wäre z.B. der perfekte 4K Fall und hat nach der Aussicht, dass eh der Bescheid und die Klage kommt und das dann Jahr für Jahr so weiter geht bisher alles bleiben lassen.

Evtl. hilft es solchen Kollegen ja wenn man nur 1x tätig werden muss und nicht jedes Jahr vor Kosten für Klageerweiterungen steht. Mal abgesehen davon, dass man solchen Kandidaten eh nicht mehr wirklich helfen kann. ::)

Meine letzten beiden wurden auch als unzulässig abgelehnt, weil meine Widersprüche die auch für die Zukunft gelten sollten schon beschieden wurden. Und jetzt ein Verfahren sind 8)

Lichtstifter

Das Urteil ist recht schwierig zu lesen.

Ich hätte jetzt eher gedacht, dass, wenn man schon in der Klage ist, damit signalisiert, dass man damit auch alle folgenden Jahre meint, so lange nicht ein Gesetz kommt, dass den Umstand behoben hat.

Bsp. Ich beklage 2022. Bis 2027 passiert gesetzlich nichts. Gleichwohl soll damit suggeriert werden, dass ich mit 2023, 24, 25 & 26 auch nicht einverstanden bin und das nicht auch nochmal beklagen / erwähnen muss. Es sei denn, es kommen neue Gemeinheiten dazu, um auf meine Schultern zu sparen und ich damit einen Riegel vorschiebe.

Davon losgelöst würde ich die Widersprüche betrachten. Diese sollten immer im betreffenden Jahr rausgeschickt werden. Und dabei lässt man sich die Zimtsterne schmecken.
Prekariatsbeamter

eclipsoid

Hamburg berücksichtigt das fiktive Partnereinkommen rückwirkend ab 2007.

Zitat aus dem Gesetzentwurf "Dieser Entwicklung trägt der Gesetzentwurf Rechnung und definiert konsequent für die Jahre ab 2007 die vierköpfige Zwei-Verdiener-Familie als besoldungsrechtliche Bezugsgröße für die Bemessung der Besoldung... [Es] wird pauschalierend von
einem Hinzuverdienst in Höhe einer Teilzeitbeschäftigung von 55 % auf Mindestlohnbasis ausgegangen".

DrStrange


Batto

Das wäre ja für uns sogar eine Verbesserung (15.472€ Brutto in 2026)!

 ;D

InternetistNeuland

Zitat von: eclipsoid in 11.06.2026 18:49Hamburg berücksichtigt das fiktive Partnereinkommen rückwirkend ab 2007.

Zitat aus dem Gesetzentwurf "Dieser Entwicklung trägt der Gesetzentwurf Rechnung und definiert konsequent für die Jahre ab 2007 die vierköpfige Zwei-Verdiener-Familie als besoldungsrechtliche Bezugsgröße für die Bemessung der Besoldung... [Es] wird pauschalierend von
einem Hinzuverdienst in Höhe einer Teilzeitbeschäftigung von 55 % auf Mindestlohnbasis ausgegangen".


Das ist auf so vielen Ebenen Blödsinn. Es gab 2007 noch keinen Mindestlohn. Wollen die für die Jahre 2007-2015 jetzt auch einen fiktiven Mindestlohn benutzen, um das fiktive Partnereinkommen zu berechnen?

Karlsruhe übernehmen Sie bitte!

Bund123

Was genau der Grund ist, warum es gestoppt wurde, ist mir leider auch noch schleierhaft. Ob die vielen Einwände Schuld sind oder eher die Ressorts die das nötige Geld nicht bereit stellen wollen.

Da es jetzt aber schon so massiv in der Presse war und es viel Kritik geregnet hat, hätte ich erwartet, dass man das nun durch zieht. Wenn jetzt alles zur Ruhe kommt wird es beim nächsten Ankauf ja wieder viel böse Presse geben und das Spiel geht von vorne los.
Irgendwo meinte man ja, man will den Aschermittwoch und die WM als Ablenkung mitnehmen, damit es keinen zu großen Aufschrei gibt.

Andererseits hab ich das Gefühl, eine Frau Bas nutzt jeden Tag als Aufschrei gegen die Beamten. Zumindest wenn man so manche Schlagzeilen verfolgt.

Es bleibt leider nur das hoffen auf Vernunft und Karlsruhe. Immerhin sind wir nun mal ein tragender Pfeiler dieses Landes und gefühlt haut die Politik da mit der Spitzhacke drauf, bis dieser einzubrechen droht. Da hat am Ende keiner was von...

eclipsoid

Zitat von: InternetistNeuland in 11.06.2026 19:21Das ist auf so vielen Ebenen Blödsinn. Es gab 2007 noch keinen Mindestlohn. Wollen die für die Jahre 2007-2015 jetzt auch einen fiktiven Mindestlohn benutzen, um das fiktive Partnereinkommen zu berechnen?

Karlsruhe übernehmen Sie bitte!

Genau so ist es passiert. Es wurde ein Mindestlohn definiert, z.B. für 2008 7,33 EUR.

Knecht

Zitat von: eclipsoid in 11.06.2026 20:35Genau so ist es passiert. Es wurde ein Mindestlohn definiert, z.B. für 2008 7,33 EUR.

Wahnsinn was für ein irrwitziger Aufwand betrieben wird, um seine eigenen Leute ja nicht ordentlich bezahlen zu müssen:D

Peinlich.

Grisupoli

Also was das fiktive Partnereinkommen angeht ist meine Anwältin die mich als Musterkläger in Bayern vertritt sicher, dass das fiktive Part ereinkommen verfassungswidrig ist. Sie begründet das als Verstoß gegen den Schutz der Ehe im Grundgesetz. Soll dann auch künftig der Arbeitgeber in der freien Marktwirtschaft das fiktive Partnereinkommen anrechen? (ironieoff).
Der Staat kann nicht einfach was ohne Prüfung anrechnen.
⚖️ Musterkläger zur verfassungsmäßigen Besoldung in Bayern - Danke BDK, dass ihr mich von Anfang an unterstützt habt. ⚖️

Whatsapp-Channel zur Musterklage in Bayern
📲 https://whatsapp.com/channel/0029VbCpLa38kyyDzdNVYk1x

Verwaltungsgedöns

Fiktives Partnereinkommen war gestern! Der neuste Shit kommt aus Hamburg. Der Finanzsenator sagt sinngemäß: "Urteil aus Karlsruhe jaja. Aber wir müssen das ins Verhältnis setzen zur Haushaltslage, Rentenentwicklung und was der Bevölkerung vermittelt werden kann."
In Hamburg ist die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtes relativierbar. Wenn meine Klage durch ist, kündige ich der Gewerkschaft. Von den Berufsverbänden kommt nur Katzengelaule.

Amtsschimmel

Mal eine recht unqualifizierte Frage mit der Bitte um Aufklärung:

Ist es nicht so, dass das BVerfG den Weg zum Mehrverdienermodell absichtlich in den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers gestellt hat?

Wie sollte das denn aussehen, wenn das fiktive Partnereinkommen grds. nicht der verfassungsrechtlich gangbare Weg ist? Nur durch Einzelfallprüfung der realen Umstände?

Dann kann man davon ausgehen, dass Beamten-Ehen flächendeckend zu Einverdiener-Haushalten werden. Die Ehefrau müsste schon stark intrinsisch motiviert sein, um für Geld arbeiten zu gehen, dass dem Ehemann (oder andersrum) wieder abgezogen würde...

Ist das denn im Sinne des BVerfG?

Sorry für die ehrlich unwissend-naive Frage.

NordWest

Zitat von: Amtsschimmel in Gestern um 16:24Mal eine recht unqualifizierte Frage mit der Bitte um Aufklärung:
Ist es nicht so, dass das BVerfG den Weg zum Mehrverdienermodell absichtlich in den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers gestellt hat?

Im Grundgesetz ist ja die Wahrung althergebrachter Grundsätze garantiert. Das BVerfG sagt: Die Grundsätze werden nicht angetastet, aber wie ihr sie messt, ist uns egal.

Das kann man etwa vergleichen mit dem Abstand von Gebäuden zu einem Fluss. Da könnte ein Gericht sagen: Ob ihr ihn in Metern oder Yards messt, ist mir egal, aber am Abstand wird nicht gerüttelt.


Wenn die Dienstherren also vom Zweiverdiener-Modell ausgehen wollen, müssten sie mindestens auch hier die Kontinutität wahren und eine Vergleichsrechnung anstellen, die eine Kontinuität auch innerhalb des neuen Modells nachweist. Das BVerG sagte ja, die Kontinuität wäre, dass ein Beamter eine Mindestbesoldung in Höhe des 80%-MÄE der 4KF erhalte - weil das schon so lange so ist, dass es zum Grundsatz wurde (also mindestens seit Weimar). Wenn man jetzt den Maßstab ändert zu einer Zweiverdienerfamilie, müsste man da also ebenfalls den Maßstab seit Weimar anlegen.

Gäbe es zwei Verdiener, könnte so bspw. das Ergebnis herauskommen, dass seit Weimar zwei Verdiener 140% des MÄE haben würden.

Neuer Maßstab -> Neue Werte.
Man kann ja nicht einfach sagen, dass die 80 Meter Abstand zum Fluss jetzt eben nur noch 80 Yards sind, und die Kontinuität in der 80 liege.

Pumpe14

Was haltet ihr von der Abrechnung einer fiktiven Partnerrente? Wäre doch nur Systemlogik