Autor Thema: "Eigenanteil" durch die Hintertür  (Read 6583 times)

Hortensie

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Antw:"Eigenanteil" durch die Hintertür
« Antwort #60 am: 04.11.2025 07:47 »

Zitat
Natürlich konntest du die Lage von 2017... nicht 1977 vorhersehen. Weder deine, noch die Beamtenrechtliche, noch die Gesellschaftliche.
Konnte keiner, also warum sollte da jemand als Individuum Schuld sein, dass die Lage so ist, wie sie ist.
Aber trotzdem ist das Individuum halt trotzdem "selber Schuld", wenn er sich so oder so entschieden hat.
Es ging mir oben nur darum, den Vorwurf zu widerlegen, dass ich meine Eltern zum Unterschied zwischen GKV u. PKV hätte befragen können.
Ich mache niemandem einen Vorwurf, dass das nicht möglich war.
Es ist nun mal so, dass man hinterher immer schlauer ist.
Ausgangspunkt war oben meine Feststellung, dass man als Beamter wegen Ablehnung von Leistungen im Krankheitsfall vor 2 verschiedenen Gerichten klagen muss, dh 2 Klageverfahren denkbar sind, die beide kostenpflichtig sind und dass GKV-Versicherte aber nur ein Gericht benötigen, das kostenfrei ist.

Zitat
Du hast mit deiner Wahl Beamtin nd bei der DH Auswahl zu werden damals eine Entscheidung getroffen,
und du stehst mit dieser Entscheidung, trotz deiner schweren Erkrankung, mit Sicherheit sehr viel Besser da, als wenn du einen Angestelltenkarriere gewählt hättest. Nur mal so am Rande erwähnt.
ich habe im anderen Thread dazu vorhin schon etwas geschrieben. Ich kann hier nicht konkreter werden, solange die bei mehreren beteiligten Entscheidungsträgern laufenden Verfahren nicht entschieden sind.
Nur allgemein: Deine Behauptung, "viel besser dazustehen", gilt nach meiner Erfahrung nur bei Beamten, die kaum krank sind und bei denen es daher nicht ins Gewicht fällt, wenn sie ab und an selbst ganze Leistungen zahlen oder die nach Erreichen des Pensionsalters einiges mit einer ungekürzten Pension finanzieren können.

Ich sehe darüber hinaus allein in dem immensen Zeitaufwand, den ich wegen meiner chronischen Krankheiten mit Beihilfe, PKV u. anderen Institutionen bisher hatte, einen gewichtigen weiteren Grund dafür, nur Beamter zu werden, wenn man sicher ist, niemals schwer krank zu werden. Das wissen die wenigsten im voraus und daher sage ich: Besser kein Beamter werden! Ich hätte dann eine sehr gute Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen u. wäre damit finanziell wahrscheinlich besser gestellt. Ich kenne solche Fälle. Ich wäre dann entweder Architektin oder Informatikerin geworden. Die Studienplätze  dafür hatte ich 1977 nicht angetreten wegen der "Beamtenkarriere".

Und: Ich weiß von einem ebenfalls chronisch Kranken, der Beamter war und der eine meiner Krankheiten hat, dass dieser zurück in die GKV ging, als sich abzeichnete, dass er ein extrem teures Medikament benötigen wird. Ich vermute, dass nicht allein das teure Medikament der Grund für diese Entscheidung bei ihm war. Er hatte auch geäußert, dass er wegen seiner Hifsmittelversorgung in der GKV weniger Zeitaufwand und Ärger hatte, als in der Zeit, als er Beamter war. Es ging um einen Rollstuhl. Seine Erfahrung bei der Rollstuhlbeschaffung kann ich bestätigen. Bei mir dauerte es über ein Jahr, was kaum zu toppen ist.

Und nun will ich mich, was mich angeht, aus diesem Thread verabschieden. Ich kann, wie ich näher ausführte, nicht ins Detail gehen ...
Ich habe erkannt, dass man in einem Forum nur allgemeine Fragen und keine komplexen Themen klären kann.

Hortensie

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Antw:"Eigenanteil" durch die Hintertür
« Antwort #61 am: 04.11.2025 07:56 »

Zitat
Dann hattest du leider nicht die von mir genannten Möglichkeiten, dich zu schlau zu machen. Diese waren auch nur exemplarisch - weitergedacht hättest du auch in die Stadt fahren können oder deine ehemaligen Lehrer befragen und und und. Hätte, hätte, Fahrradkette. So hast du eine schlecht informierte Entscheidung getroffen. Wie es manchmal mit Entscheidungen ist - mal stellen sie sich als gut heraus, manchmal als schlecht. Und nach den vorliegenden Informationen teile ich Moins Ansicht, dass auch ein Angestelltenverhältnis nicht besser gewesen wäre.
Ja, richtig: Hätte, hätte, ...
Ich glaube aber dennoch nicht, dass damals, also 1977 mir nur einer geraten hätte, in die GKV zu gehen, weil es damals noch weniger wie heute als Option angesehnn wurde.
Die Beihilfe hat erst in den letzten Jahren bei den Leistungen auf das GKV-Niveau "abgespeckt". Damals, wo ich noch gesund war, gab es mehr Leistungen.

Aber wie ich schon oben schrieb:
Ich will hier meinen Fall nicht weiter "vertiefen". Ich will und muss wegen lfder Verfahren anonym bleiben.



MoinMoin

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Antw:"Eigenanteil" durch die Hintertür
« Antwort #62 am: 04.11.2025 08:19 »
Da ich Erfahrung mit sterbenden, langfristig chronischen Kranken, sowohl in der PKV/Beihilfe Welt als auch GKV Welt habe, kann ich bestätigen, dass man in der PKV Welt Grundsätzlich mehr Bürokratie hat, aber auch höherwertige an Leistung bekommen kann, und das mit weniger Aufwand als in der GKV.
Und in der GKV Welt die Bürokratie für nicht geleistetes wesentlich höher war und der Einsatz meist für den Arsch.

Als nicht Beamter wärest du jetzt wahrscheinlich Grundsicherungsempfänger ohne Vermögen, da man ohne BU schnell fast nix an Einkommen hat wenn man früh aus der Arbeitswelt ausscheidet und das Vermögen wesentlich früher aufgezerrt worden wäre.
Zum Preis der vermeintlichen geringeren Bürokratie.

Und wenn man mitbekommt, dass die Beihilfe sich aufs GKV Niveau runter bewegt, dann hätte man, so wie die GKVler auch, dies mit Zusatzversicherungen und DUV abfangen können. Wenn man das nicht hat, ist es müssig darüber zu lamentieren, dass jetzt das Geld fehlt oder das der Geldgeber Gelder streicht und andere Geldgeber nicht.
Die Entscheidung musste man sicher nicht 1977 treffen und damals war die Beamten-Entscheidung sicherlich „alternativlos“ und sehr wahrscheinlich hätten auch gut informierte Menschen dir die B Laufbahn empfohlen. so what? damit jetzt zu hadern ist mE unsinnig und eine falsche Lebenshaltung, die einem nur im Weg steht.

Saxum

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Antw:"Eigenanteil" durch die Hintertür
« Antwort #63 am: 04.11.2025 09:18 »
Man kann im übrigen auch die Bürokratie "Outscouren" an entsprechende Dienstleister (Abrechnungsservice PKV etc.) - welche auch bei Bedarf ein Treuhandkonto führen, in dem dann die Rechnungen bezahlt erstattet werden.

Ich persönlich habe keine Erfahrungen damit und komme hoffentlich auch nie in den Genuss, aber "wenn dann" würde ich tatsächlich solche in Anspruch nehmen. Kostet natürlich entsprechenden Mehrbeitrag, aber kann man vermutlich bei entsprechendem Pflegegrad / Einschränkungen auch steuerlich absetzten.

Hortensie

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Antw:"Eigenanteil" durch die Hintertür
« Antwort #64 am: 04.11.2025 09:27 »
Da ich Erfahrung mit sterbenden, langfristig chronischen Kranken, sowohl in der PKV/Beihilfe Welt als auch GKV Welt habe, kann ich bestätigen, dass man in der PKV Welt Grundsätzlich mehr Bürokratie hat, aber auch höherwertige an Leistung bekommen kann, und das mit weniger Aufwand als in der GKV.
Und in der GKV Welt die Bürokratie für nicht geleistetes wesentlich höher war und der Einsatz meist für den Arsch.
Deine Erfahrungen mögen so gewesen sein. Das will ich nicht bestreiten, weil ich es ohne Kenntnis der Fälle auch nicht könnte.
Aber was zB Hilfsmittel wie Rollstühle angeht, habe ich bei meinen Eltern wie auch in Foren, in denen es über ähnliche Erkrankungen wie eine meiner Krankheiten geht, festgestellt, dass GKV-Versicherte viel schneller und ohne viel eigenes Dazutun einen Rollstuhl bekommen und selbst sehe ich, dass man vor allem bei der PKV, um Hilfsmittel kämpfen muss und sowohl Beihilfe als auch PKV die Anträge erst ~6 Monate lang liegen lassen.

Im Ergebnis kann ich nur sagen: Man wird "im Regen stehen gelassen", was Hilfsmittel betrifft, wenn man 2 Kostenträger -Beihilfe und PKV- hat.
Zitat
Als nicht Beamter wärest du jetzt wahrscheinlich Grundsicherungsempfänger ohne Vermögen, da man ohne BU schnell fast nix an Einkommen hat wenn man früh aus der Arbeitswelt ausscheidet und das Vermögen wesentlich früher aufgezerrt worden wäre.
Zum Preis der vermeintlichen geringeren Bürokratie.
Wie ich wiederholt schrieb: Ich hätte als Nicht-Beamter eine BU-Versicherung abgeschlossen.

Zitat
Und wenn man mitbekommt, dass die Beihilfe sich aufs GKV Niveau runter bewegt, dann hätte man, so wie die GKVler auch, dies mit Zusatzversicherungen und DUV abfangen können. Wenn man das nicht hat, ist es müssig darüber zu lamentieren, dass jetzt das Geld fehlt oder das der Geldgeber Gelder streicht und andere Geldgeber nicht.
Die Beihilfe speckt erst seit ~20Jahren in BW ab - vielleicht sogar erst "seit Kretschmann". Bis zu dem Zeitpunkt, in dem ich das bemerkte, war ich schon ein extrem teurer Patient. Nach Beantwortung der Gesundheitsfragen hätte ich mit Ausschlüssen rechnen müssen oder mit sehr, sehr hohen Versicherungsprämien.


Organisator

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Antw:"Eigenanteil" durch die Hintertür
« Antwort #65 am: 04.11.2025 10:05 »
(...)

Wie wir gelernt haben, ist die Situation schlecht und es zeichnet sich keine Besserung z.B. in Form von besseren Leistungen durch die Beihilfe ab.

Geht es dir nur darum, auf das Problem hinzuweisen oder was ist die Stoßrichtung der Diskussion?

Saxum

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Antw:"Eigenanteil" durch die Hintertür
« Antwort #66 am: 04.11.2025 10:51 »
Bei der Beihilfe wie auch bei der PKV kann man bei beiden eine Abschlagszahlung verlangen, so dass man nicht ganz im "Regen gelassen wird". Bei entsprechenden Härtefällen wie z.B. "Rollstuhl" stellt der Dienstherr in der Regel auch oft einen zinsfreien Kredit bis die Erstattung geklärt werden kann.

Einen Standard-Rollstuhl erstatten beide natürlich eher problemlos als ein technisches Fahrgestellt mit Zusatzfunktionen. Bei den Krankenkassen ist es mit den Hilfsmitteln im übrigen auch nicht so einfach, man muss auch hier des manchen mal gegen Wände rennen und erstmal Widerspruch gegen die Ablehnung einlegen. Habe ich auch oft genug erlebt, man erhält ja bei den Krankenkassen die Hilfsmittel auch in der Regel nur erst wenn die Krankenkasse es vorab genehmigt hat.

MoinMoin

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Antw:"Eigenanteil" durch die Hintertür
« Antwort #67 am: 04.11.2025 11:01 »
Wie ich wiederholt schrieb: Ich hätte als Nicht-Beamter eine BU-Versicherung abgeschlossen.
Und hast es als Beamter versäumt eine DU-Versicherung abzuschließen und hast darauf verzichtet einen Beihilfeergänzungstarif bei der PKV abzuschließen und die folgen sind jetzt extreme Kosten, die man mutmaßlich selber tragen muss, in der Tat sehr ärgerlich.

Und dann hast du offensichtlich auch noch Pech mit deiner PKV, die deine Anträge 6 Monate liegen lässt.

Ich wünsche dir viel Glück, dass diese Verkettung von Mieseren bald aufhört.

Hortensie

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Antw:"Eigenanteil" durch die Hintertür
« Antwort #68 am: 04.11.2025 11:12 »
(...)

Wie wir gelernt haben, ist die Situation schlecht und es zeichnet sich keine Besserung z.B. in Form von besseren Leistungen durch die Beihilfe ab.

Geht es dir nur darum, auf das Problem hinzuweisen oder was ist die Stoßrichtung der Diskussion?

Ich bin ein höflicher Mensch und versuche auf Posts, die mich betreffen, zu antworten.
Die Gründe sind daher oberhalb meiner Posts zu finden.

Hortensie

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Antw:"Eigenanteil" durch die Hintertür
« Antwort #69 am: 04.11.2025 11:37 »
Bei der Beihilfe wie auch bei der PKV kann man bei beiden eine Abschlagszahlung verlangen, so dass man nicht ganz im "Regen gelassen wird". Bei entsprechenden Härtefällen wie z.B. "Rollstuhl" stellt der Dienstherr in der Regel auch oft einen zinsfreien Kredit bis die Erstattung geklärt werden kann.

Einen Standard-Rollstuhl erstatten beide natürlich eher problemlos als ein technisches Fahrgestellt mit Zusatzfunktionen. Bei den Krankenkassen ist es mit den Hilfsmitteln im übrigen auch nicht so einfach, man muss auch hier des manchen mal gegen Wände rennen und erstmal Widerspruch gegen die Ablehnung einlegen. Habe ich auch oft genug erlebt, man erhält ja bei den Krankenkassen die Hilfsmittel auch in der Regel nur erst wenn die Krankenkasse es vorab genehmigt hat.

Es ging bei der Beihilfe nicht darum, dass man den E-Rollstuhl nicht bezahlen wollte. Ich ging davon aus, dass ich vor dem Kauf eine Genehmigung brauche.
Mein Rollstuhl ist ein E-Rollstuhl, der weniger kostet, als ein Standard-Rollstuhl mit e-fix-Antrieb. Denn dafür kann man rd. 8.000€ veranschlagen (je nach Modell).
Die Beihilfe hat auf der Internetseite damals auf die 200.000 Beihilfeanträge hingewiesen, die abgearbeitet werden sollten. Ich habe im April den Rollstuhl beantragt und kurz danach einen Kostenvoranschlag für Rollstuhl und Ladehilfe eingereicht. Ende September hat man mich, nachdem ich wiederholt auf eine Bearbeitung drängte, gebeten, doch Kostenvoranschläge einzureichen. Da diese aber schon monatelang dort vorlagen, erkannte ich, dass man meine Anträge und Erinnerungen nicht mal angesehen wurden. Anfang Oktober bekam ich die Kostenzusage für den Rollstuhl und 3 Wochen danach für die Ladehilfe.
Im März diesen Jahres wurde mir in der Telefonsprechstunde gesagt, für den Rollstuhl sei keine Genehmigung nötig gewesen, weil Rollstühle immer bezahlt werden, unabhängig vom Preis. Die Auskunft scheint korrekt zu sein. Denn in der Hilfsmittel-Liste gibt es keine Angabe zu einem Maximal-Preis für Rollstühle.
Man hat mich also, weil man meine Anträge und Erinnerungen nicht angesehen hatte, 6 Monate lang warten lassen.
Bei der Ladehilfe kann ich verstehen, das der Antrag erst geprüft werden muss. Denn eine Ladehilfe scheint nicht im Hilfsmittel-Katalog zu stehen, sondern dafür gibt es offenbar andere Kriterien - vermutlich die Rechtsprechung. In einigen Urteilen gibt es dafür "enge" Kriterien, die bei den meisten Betroffenen nicht vorliegen.
Ich weiß, dass die GKV aber auch Ladehilfen bezahlt hat.

Saxum

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Antw:"Eigenanteil" durch die Hintertür
« Antwort #70 am: 04.11.2025 12:32 »
Erstmal ist es korrekt, dass in der Anlage 11 keine Höchstsumme für Krankenfahrstühle (auch elektrisch) genannt ist. Eine "Genehmigung" ist nicht notwendig aber zumindest eine ärztliche Verordnung und natürlich, dass die Ausschlussgründe nach § 25 Abs. 2 BBhV nicht vorliegen. Gemeint ist damit in der Regel "Standardausführung" bzw. soweit es zur jeweiligen Krankheit passt / zweckdienlich für deren Ausgleich ist. Das liegt aber hier ja beim Rollstuhl wohl alles im positiven Sinne vor, das müssen wir nicht diskutieren. Der Teil mit der Genehmigung bezog sich hierbei auf die gesetzliche Krankenkasse, hier ist eine vorherige Genehmigung erforderlich und hier kenne ich auch Fälle dass es sehr lange gedauert hat.

Ich wollte letztendlich auf den Punkt hinweisen, dass man bei einer längeren Wartezeit den legitimen und zulässigen Weg der Abschlagzahlung gehen sollte. Der ist beispielsweise beim Bund unter § 51 Abs. 9 BBhV normiert, etwa wenn es zu lange dauert und die Notwendigkeit dringlich ist.