Bei der Beihilfe wie auch bei der PKV kann man bei beiden eine Abschlagszahlung verlangen, so dass man nicht ganz im "Regen gelassen wird". Bei entsprechenden Härtefällen wie z.B. "Rollstuhl" stellt der Dienstherr in der Regel auch oft einen zinsfreien Kredit bis die Erstattung geklärt werden kann.
Einen Standard-Rollstuhl erstatten beide natürlich eher problemlos als ein technisches Fahrgestellt mit Zusatzfunktionen. Bei den Krankenkassen ist es mit den Hilfsmitteln im übrigen auch nicht so einfach, man muss auch hier des manchen mal gegen Wände rennen und erstmal Widerspruch gegen die Ablehnung einlegen. Habe ich auch oft genug erlebt, man erhält ja bei den Krankenkassen die Hilfsmittel auch in der Regel nur erst wenn die Krankenkasse es vorab genehmigt hat.
Es ging bei der Beihilfe nicht darum, dass man den E-Rollstuhl nicht bezahlen wollte. Ich ging davon aus, dass ich vor dem Kauf eine Genehmigung brauche.
Mein Rollstuhl ist ein E-Rollstuhl, der weniger kostet, als ein Standard-Rollstuhl mit e-fix-Antrieb. Denn dafür kann man rd. 8.000€ veranschlagen (je nach Modell).Die Beihilfe hat auf der Internetseite damals auf die 200.000 Beihilfeanträge hingewiesen, die abgearbeitet werden sollten. Ich habe im April den Rollstuhl beantragt und kurz danach einen Kostenvoranschlag für Rollstuhl und Ladehilfe eingereicht. Ende September hat man mich, nachdem ich wiederholt auf eine Bearbeitung drängte, gebeten, doch Kostenvoranschläge einzureichen. Da diese aber schon monatelang dort vorlagen, erkannte ich, dass man meine Anträge und Erinnerungen nicht mal angesehen wurden. Anfang Oktober bekam ich die Kostenzusage für den Rollstuhl und 3 Wochen danach für die Ladehilfe. 
Im März diesen Jahres wurde mir in der Telefonsprechstunde gesagt, für den Rollstuhl sei 
keine Genehmigung nötig gewesen, weil Rollstühle immer bezahlt werden, unabhängig vom Preis. Die Auskunft scheint korrekt zu sein. Denn in der Hilfsmittel-Liste gibt es keine Angabe zu einem Maximal-Preis für Rollstühle.
Man hat mich also, weil man meine Anträge und Erinnerungen nicht angesehen hatte, 6 Monate lang warten lassen. 
Bei der Ladehilfe kann ich verstehen, das der Antrag erst geprüft werden muss. Denn eine Ladehilfe scheint nicht im Hilfsmittel-Katalog zu stehen, sondern dafür gibt es offenbar andere Kriterien - vermutlich die Rechtsprechung. In einigen Urteilen gibt es dafür "enge" Kriterien, die bei den meisten Betroffenen nicht vorliegen.
Ich weiß, dass die GKV aber auch Ladehilfen bezahlt hat.