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Eingruppierung Vollstreckungsfachwirt

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Sjuda:
Da der Vollstreckungsfachwirt keinen Hochschulabschluss darstellt, käme nur der sonstige Beschäftigte in Betracht.

Die Hürden dafür sind sehr hoch. Du müsstest in der Breite und Tiefe Kenntnisse nachweisen, die denen eines Hochschulstudiums nahekommen. Das sehe ich hier nicht.

Zudem müsste die FG 1 auch erst einmal eröffnet sein. Ein Hochschulabschluss (bzw. Gleichwertigkeit bei einem sonstigen Beschäftigten) alleine führt noch nicht zur Eingruppierung nach EG 9b FG 1.
Beschäftigte mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit (...) . Es müsste also auch festgestellt werden, dass es sich um Tätigkeiten handelt, die einen Hochschulabschluss voraussetzen.

Organisator:

--- Zitat von: Kasse am 23.10.2025 13:45 ---
--- Zitat von: Sjuda am 23.10.2025 12:40 ---bzw. die gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen als sonstiger Beschäftigter tatsächlich verfügt, kommt es bei der Fallgruppe 2 lediglich darauf an, ob die gründlichen und umfassenden Fachkenntnisse sowie die selbstständigen Leistungen für die Tätigkeit erforderlich sind. Für die Eingruppierung ist es in dem Fall unerheblich, ob der Aufgabeninhaber tatsächlich Fachkenntnisse vorweisen kann.

Die Qualifizierung als Vollstreckungsfachwirt führt nicht zu einer Eingruppierung in EG 9b nach Fallgruppe 2.

--- End quote ---

Könnte eine Höhergruppierung nach Fallgruppe 1 in Frage kommen, wenn der Vollstreckungsfachwirt gemacht wird?

Bei Fallgruppe 1 kommt es ja wohl darauf an ob "die gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen als sonstiger Beschäftigter tatsächlich verfügt". Wenn ich diese Fähigkeiten durch "Berufserfahrung" und ggfs. den Vollstreckungsfachwirt nachweisen kann?

--- End quote ---

Rein tariflich ist FG2 viel einfacher. Da braucht nur die Tätigkeit nur gründliche und umfassende Fachkenntnisse wohingegen du bei FG1 mit dem Bachelor nachweisen musst, dass du sie hast.

Am einfachsten ist es mit dem AG zu sprechen, was der sich so vorstellen kann. Einerseits die Tätigkeiten zu anzufüttern, dass sie die Tätigkeitsmerkmale der E9b erfüllen und andererseits dir diese Aufgaben auch übertragen wollen (und AG-intern eine passende Stelle zur Verfügung haben).

Kasse:

--- Zitat von: Organisator am 23.10.2025 14:19 ---
Rein tariflich ist FG2 viel einfacher. Da braucht nur die Tätigkeit nur gründliche und umfassende Fachkenntnisse wohingegen du bei FG1 mit dem Bachelor nachweisen musst, dass du sie hast.

Am einfachsten ist es mit dem AG zu sprechen, was der sich so vorstellen kann. Einerseits die Tätigkeiten zu anzufüttern, dass sie die Tätigkeitsmerkmale der E9b erfüllen und andererseits dir diese Aufgaben auch übertragen wollen (und AG-intern eine passende Stelle zur Verfügung haben).

--- End quote ---

Ich denke mal, der AG hat kein Interesse daran, mir dabei zu "helfen" auf die 9b zu kommen (Stichwort: "Tätigkeiten anzufüttern") und ein Stellenwechsel kommt für mich (erstmal) nicht in Frage. Würde es am liebsten auf dieser Stelle hinbekommen mit der 9b.  :-\

Organisator:

--- Zitat von: Kasse am 23.10.2025 14:32 ---
--- Zitat von: Organisator am 23.10.2025 14:19 ---
Rein tariflich ist FG2 viel einfacher. Da braucht nur die Tätigkeit nur gründliche und umfassende Fachkenntnisse wohingegen du bei FG1 mit dem Bachelor nachweisen musst, dass du sie hast.

Am einfachsten ist es mit dem AG zu sprechen, was der sich so vorstellen kann. Einerseits die Tätigkeiten zu anzufüttern, dass sie die Tätigkeitsmerkmale der E9b erfüllen und andererseits dir diese Aufgaben auch übertragen wollen (und AG-intern eine passende Stelle zur Verfügung haben).

--- End quote ---

Ich denke mal, der AG hat kein Interesse daran, mir dabei zu "helfen" auf die 9b zu kommen (Stichwort: "Tätigkeiten anzufüttern") und ein Stellenwechsel kommt für mich (erstmal) nicht in Frage. Würde es am liebsten auf dieser Stelle hinbekommen mit der 9b.  :-\

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Dann müsstest du deinen AG überzeugen, dass seine Einschätzung hinsichtlich der Eingruppierung falsch ist und stattdessen für deine Aufgaben nicht nur gründlich,vielseitige Fachkenntnisse und selbständige Leistungen erforderlich sind sondern gründlich, umfassende Fachkenntnisse und selbständige Leistungen.

Insofern gehts ohne Hilfe deines AG nicht. Alternative wäre, den AG durch eine Eingruppierungsfeststellungsklage dazu zu zwingen, dann müsstest du aber vor Gericht darlegen, warum dies so ist.

Bubi11:
Also wenn dein AG kein Interesse hat dir 9b zu geben oder es sogar verhindern will, dann wirst du vermutlich keine Chance haben. Zumindest ist das bei uns so.
- Er könnte sagen das du ja die Aufgaben hierfür nicht machen musst weil sie nicht in deiner Stellenbeschreibung sind. Machst du sie freiwillig ist das eben dein Problem.
- Oder er entzieht Aufgaben die 9b rechtfertigen würden. Diese Aufgaben übernimmt halt dann der Vorgesetzte.

Wenn die Stelle bislang in 9a eingruppiert ist und die Stellenbeschreibung dies nicht hergibt (Obwohl du die Aufgaben erledigst) dann kann der AG immer sagen das es eben dein Problem ist wenn du das machst.

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