Verordnung zur Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung

Begonnen von ccoast, 23.10.2025 15:51

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xap

Wir entlassen einfach alle Beamten des eD und bilden für Soldaten eine eigene Tabelle (ohne eD) - dann wäre m. E. auch zulässig den einfachen Dienst zu streichen. Einfach irgendwelche Boten etc. in den mD zu überführen, wäre für die Profiteure sicherlich charmant aber aus den von GoodBye genannten Gründen abzulehnen. Irgendwelche Schummeltricks der DH (wie in BW) sind sicherlich nicht die Lösung!

dueringers

Zitat von: GoodBye in 17.02.2026 14:15Tut sie nicht.

Der Bund hat wie alle Besoldungsgesetzgeber nach dem aktuellen Beschluss die Besoldung fortzuschreiben.

Die niedrigste Besoldungsgruppe, beim Bund A3, hat die Mindestbesoldung zu erfüllen.

Nach alter Lesart war Voraussetzung, dass einfache Tätigkeiten als Vergleichsgruppe für den 115%-Abstand herangezogen werden. Diese erfordern keine Berufsausbildung.

Unabhängig von den Soldaten betrachtet: Wieso sollten einfache Tätigkeiten plötzlich Besoldungsgruppen zugeordnet werden, die teilweise eine fachspezifische Ausbildung (m.D.) erfordern?

Noch gilt auch Qualifikation.
Jeder Mensch hat eine andere "Herangehensweise". Der Betroffene sieht es oft anders als der Zuschauer. Der Bund Deutscher Zollbeamter forderte viele Jahre die Abschaffung des einfachen Dienstes im eigenen Haus. Mit Erfolg, hier haben seit 2023 mehr als 250 Beamte ein vereinfachtes Auswahlverfahren für den mittleren Dienst absolviert. Leider ist dieser sog. Praxisaufstieg nicht mehr möglich, so dass aktuell nur im Rahmen der Bestenauslese der Paragraph 27  Bundeslaufbahnverordnung zum Tragen kommt. Auf Nachfrage bei Funktionsträgern des BDZ wurde ein fast ausnahmslos positives Fazit dieser Initiative bestätigt.
Ein viergliedriges Besoldungssystem gibt es ( nach meiner Kenntnis ) nur im Bund, in Brandenburg und im Saarland. Es gibt in den anderen Bundesländern verschiedene Modelle, teils mit zwei- bzw. dreigliedrigen Laufbahnsystemen, teils mit vier Qualifikationsebenen.( Bayern, RP.) Klar, die Eingangsbesoldung beginnt mal bei A05 ( bis auf Meck-Pom )  meist bei A06 und eben in BW bei A07. Warum eine Reform des BLV im Rahmen einer fairen Analyse der Daten nicht möglich ist, erschließt sich mir nicht. Ja es stimmt, noch gilt Qualifikation. Aber auch der Dienstherr hat sein Pflichtenheft. Es ist ja nun nicht so, dass alle Beamten des e.D. irgendwelche Dumpfbacken ohne Berufsabschluss sind. Das es anders geht, hat die Initiative des Zoll gezeigt.
Ich möchte keinem zu Nahe treten, aber es beschleicht mich das Gefühl, dass der einfache Dienst ( und hier A03) ganz gerne von einigen Protagonisten auch in diversen Foren im Rahmen einer künftigen a.A. am liebsten als unterste Ebene im Besoldungssystem beibehalten werden soll, um rechnerisch ein Abstandsgebot zu höheren Besoldungsgruppen zu fordern.
Verstehen Sie mich bitte nicht falsch. Ich erwarte nicht, dass künftig Beamte der Bes. Gr. A 05 nach A08 ohne eine entsprechende Qualifikationsmaßnahme besoldet werden. Kritisch sehe ich nur die Möglichkeiten nach Paragraf 27 BLV. In meiner ( nicht gerade kleinen) Dienststelle ist mir nach 30 jähriger Dienstzeit nur ein Fall bekannt, wo dies gewollt war und gefördert wurde.
Oft lese  ich die ( durchaus berechtigten ) Klagen, auch von Beamten des g.D. zu Lebenshaltungskosten in bestimmten ( meist) süddeutschen Ballungsräumen. Aber auch Beamte  des einfachen und mittleren Dienstes haben Bedürfnisse, dies sollte man bei aller Bescheidenheit nicht pauschal als " nicht praktikabel" abtun.


Umlauf

Nur besteht der Bund aus mehr als nur Zoll. Da sind Sachen bei, die man schwer auf A6/7 heben kann, ohne dass man den echten mD damit entwertet.

Perspektivisch wird aber einiges, was heute noch an Rad da ist, verschwinden. Digitalisieren ist ein Stichwort. Nicht Verbeamtung das nächste.

Bei uns in der Behörde ist der es schon lange abgeschafft. Die meisten Aufgaben aus dem es sind hier durch die Weiterentwicklung obsolet. Die übrigen Reste, die nur sehr wenig ausmachen, sind bei den mD-Kräften in der Form von Mischarbeitslätzen angeflanscht worden.

Kamido7

Sonderzugang für Techniker und Meister in den gehobenen technischen Dienst (§ 29 BLV)
Es sind drei Jahre hauptberufliche Tätigkeit erforderlich.

Wie würde es dann vermutlich ablaufen, bei einem Szenario: A9 mittlerer technischer Dienst und über 6 Jahre die ,,Technikerzulage" erhalten.

Man wird ja wahrscheinlich nicht per Handauflegen in den gehobenen Dienst gesteckt.
Gibt es dazu schon nähere Infos oder Ideen?

Funbraker

Zitat von: xap in 17.02.2026 15:36Wir entlassen einfach alle Beamten des eD und bilden für Soldaten eine eigene Tabelle (ohne eD) - dann wäre m. E. auch zulässig den einfachen Dienst zu streichen. Einfach irgendwelche Boten etc. in den mD zu überführen, wäre für die Profiteure sicherlich charmant aber aus den von GoodBye genannten Gründen abzulehnen. Irgendwelche Schummeltricks der DH (wie in BW) sind sicherlich nicht die Lösung!
Den Versuch gab es schon mal, sollte damals die S-Tabelle werden. Das war 2008/2009 mit dem DNeuG geplant, dann am Ende aber wieder gestrichen wurde und die Spezifika der Soldaten dann über entsprechende Zulagen oder Anpassung Einstiegsamt geregelt wurden.
ChatGPT fasst das so zusammen:
ZitatHistorische Gesamtbewertung (2005–2010)

Die Reformphase zeigt rückblickend drei Dinge:

Die Idee einer eigenständigeren Soldatenbesoldung existierte bereits klar.
Sie wurde ernsthaft geprüft — nicht nur politisch diskutiert.
Man entschied sich bewusst dagegen.
Damit entstand das bis heute gültige Modell:
Militärische Besonderheiten werden über Zulagen geregelt — nicht über eigene Tabellen.