Verordnung zur Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung

Begonnen von ccoast, 23.10.2025 15:51

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xap

Wir entlassen einfach alle Beamten des eD und bilden für Soldaten eine eigene Tabelle (ohne eD) - dann wäre m. E. auch zulässig den einfachen Dienst zu streichen. Einfach irgendwelche Boten etc. in den mD zu überführen, wäre für die Profiteure sicherlich charmant aber aus den von GoodBye genannten Gründen abzulehnen. Irgendwelche Schummeltricks der DH (wie in BW) sind sicherlich nicht die Lösung!

dueringers

Zitat von: GoodBye in Heute um 14:15Tut sie nicht.

Der Bund hat wie alle Besoldungsgesetzgeber nach dem aktuellen Beschluss die Besoldung fortzuschreiben.

Die niedrigste Besoldungsgruppe, beim Bund A3, hat die Mindestbesoldung zu erfüllen.

Nach alter Lesart war Voraussetzung, dass einfache Tätigkeiten als Vergleichsgruppe für den 115%-Abstand herangezogen werden. Diese erfordern keine Berufsausbildung.

Unabhängig von den Soldaten betrachtet: Wieso sollten einfache Tätigkeiten plötzlich Besoldungsgruppen zugeordnet werden, die teilweise eine fachspezifische Ausbildung (m.D.) erfordern?

Noch gilt auch Qualifikation.
Jeder Mensch hat eine andere "Herangehensweise". Der Betroffene sieht es oft anders als der Zuschauer. Der Bund Deutscher Zollbeamter forderte viele Jahre die Abschaffung des einfachen Dienstes im eigenen Haus. Mit Erfolg, hier haben seit 2023 mehr als 250 Beamte ein vereinfachtes Auswahlverfahren für den mittleren Dienst absolviert. Leider ist dieser sog. Praxisaufstieg nicht mehr möglich, so dass aktuell nur im Rahmen der Bestenauslese der Paragraph 27  Bundeslaufbahnverordnung zum Tragen kommt. Auf Nachfrage bei Funktionsträgern des BDZ wurde ein fast ausnahmslos positives Fazit dieser Initiative bestätigt.
Ein viergliedriges Besoldungssystem gibt es ( nach meiner Kenntnis ) nur im Bund, in Brandenburg und im Saarland. Es gibt in den anderen Bundesländern verschiedene Modelle, teils mit zwei- bzw. dreigliedrigen Laufbahnsystemen, teils mit vier Qualifikationsebenen.( Bayern, RP.) Klar, die Eingangsbesoldung beginnt mal bei A05 ( bis auf Meck-Pom )  meist bei A06 und eben in BW bei A07. Warum eine Reform des BLV im Rahmen einer fairen Analyse der Daten nicht möglich ist, erschließt sich mir nicht. Ja es stimmt, noch gilt Qualifikation. Aber auch der Dienstherr hat sein Pflichtenheft. Es ist ja nun nicht so, dass alle Beamten des e.D. irgendwelche Dumpfbacken ohne Berufsabschluss sind. Das es anders geht, hat die Initiative des Zoll gezeigt.
Ich möchte keinem zu Nahe treten, aber es beschleicht mich das Gefühl, dass der einfache Dienst ( und hier A03) ganz gerne von einigen Protagonisten auch in diversen Foren im Rahmen einer künftigen a.A. am liebsten als unterste Ebene im Besoldungssystem beibehalten werden soll, um rechnerisch ein Abstandsgebot zu höheren Besoldungsgruppen zu fordern.
Verstehen Sie mich bitte nicht falsch. Ich erwarte nicht, dass künftig Beamte der Bes. Gr. A 05 nach A08 ohne eine entsprechende Qualifikationsmaßnahme besoldet werden. Kritisch sehe ich nur die Möglichkeiten nach Paragraf 27 BLV. In meiner ( nicht gerade kleinen) Dienststelle ist mir nach 30 jähriger Dienstzeit nur ein Fall bekannt, wo dies gewollt war und gefördert wurde.
Oft lese  ich die ( durchaus berechtigten ) Klagen, auch von Beamten des g.D. zu Lebenshaltungskosten in bestimmten ( meist) süddeutschen Ballungsräumen. Aber auch Beamte  des einfachen und mittleren Dienstes haben Bedürfnisse, dies sollte man bei aller Bescheidenheit nicht pauschal als " nicht praktikabel" abtun.