Umfrage

Vertrauensschutz bei Rückgruppierung ja oder nein?

Die Rückgruppierung ist rechtens
3 (60%)
Der Vertauensschutz muss gelten
2 (40%)

Stimmen insgesamt: 5

Umfrage schließt: 10.11.2025 09:42

Autor Thema: Korrigierende Rückgruppierung  (Read 854 times)

veiki

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
Korrigierende Rückgruppierung
« am: 27.10.2025 09:42 »
Hallo,
folgender Sachverhalt:
Ich wurde zum 1.02.2023 als Pförtnerin in einem Theater im TV-L eingestellt. Laut meinem Arbeitsvertrag und der Zusage im Vorstellungsgespräch wurde ich in der Entgeltgruppe E4 Stufe 2 eingestellt. Im Februar diesen Jahres (2025) kam ich in Stufe 3. Jetzt haben alle Mitarbeiter der Pforte (ebenfalls alle mit E4 eingestellt, teilweise schon länger als ich) einen Brief erhalten, in dem uns mitgeteilt wurde, dass unsere Eingruppierung fehlerhaft war und wir korrigierend zum 1.11.2025 in die Entgeltstufe E3 rückgruppiert werden. Durch einen persönlichen Bonus soll die Differenz vorerst aufgefangen werden, dieser niveliert sich aber dann mit jeder Erhöhung (Stufen oder Tarif) bis er aufgebraucht ist. Da der alte Tarifvertrag am 31.10.2025 endet, wir dieser Bonus vermutlich direkt durch die Tariferhönung aufgefressen, so daß wir ohne Erhöung da stehen werden.
Meine Frage jetzt:
Ist das so rechtens oder müsste hier nicht der Vertrauensschutz gelten, da ich ja bei der Einstellung und auch über eine ziemlich lange Zeit darauf vertraut habe, dass die Eingruppierung korrekt war?

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 10,157
Antw:Korrigierende Rückgruppierung
« Antwort #1 am: 27.10.2025 09:57 »
Es kommt da zunächst darauf an, was in deinem Arbeitsvertrag steht. Wenn dort drin steht, dass du mit Tätigkeiten die zur EG4 führen eingestellt wirst, dann kann man dir auf dieser Weise nicht die EG3 aufdrücken, sondern muss dir Tätigkeiten zuweisen, die die vertragliche Höhe haben.
Und erst wenn der AG keine solche Tätigkeiten für dich findet, dann kann er eine Änderungskündigung machen.

Wenn dort nur drin steht, wird als Pförtner eingestellt, dann ist es halt so, dass ihr offenbar nur eg3 bekommt, denn man ist entsprechend der auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert.

Was oder welche juristische Bedeutung ein "Vertrauensschutz" haben soll erschließt sich mir nicht.
Damit könnte der AG genauso argumentieren, dass ihr sein vertrauen missbraucht habt und ihm nicht gemeldet habt, dass ihr EG4 bekommt obwohl euch nur EG3 zusteht.

edit: die Änderung zum 1.11. ist natürlich auch nicht korrekt, da die Änderung zu dem Zeitpunkt der Übertragung der Tätigkeiten statt zu finden hat.
Das der AG da so kulant ist und von euch nicht Geld zurückverlangt (was er dürfte) und euch in eurer Bezahlung belässt, bis ihr durchs abschmelzen korrekt bezahlt werdet, ist sehr löblich.
« Last Edit: 27.10.2025 10:14 von MoinMoin »

Rowhin

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 516
Antw:Korrigierende Rückgruppierung
« Antwort #2 am: 27.10.2025 10:06 »
Der Vertrauensschutz greift für gewöhnlich, soweit mir bekannt, nur bei Gesetzesänderungen und Verwaltungsakten. Beides dürfte hier nicht vorliegen.

Darüber hinaus stellt es sich exakt so dar, wie MoinMoin sagt.

clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,167
Antw:Korrigierende Rückgruppierung
« Antwort #3 am: 27.10.2025 21:43 »
Wenn in den Arbeitsverträgen tatsächlich die EG 4 steht, dann kann der Arbeitgeber nicht rückgruppieren. Er müsste eine Änderungskündigung aussprechen,  gegen die ihr Euch wehren könntet.

FearOfTheDuck

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,561
Antw:Korrigierende Rückgruppierung
« Antwort #4 am: 27.10.2025 22:55 »
Die Eingruppierung ist immer korrekt, lediglich die gebildete Rechtsmeinung dazu kann falsch sein. Ich würde zunächst meine eigene Rechtsmeinung bilden. Dann wäre aber EG3 nicht abwegig.


MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 10,157
Antw:Korrigierende Rückgruppierung
« Antwort #5 am: 28.10.2025 00:19 »
Wenn in den Arbeitsverträgen tatsächlich die EG 4 steht, dann kann der Arbeitgeber nicht rückgruppieren. Er müsste eine Änderungskündigung aussprechen,  gegen die ihr Euch wehren könntet.
Das kommt auf den Text im AV an, oftmals hat er nur deklaratorische Wirkung.