Beamte und Soldaten > Beamte Baden-Württemberg

Gerechtigkeit des Länderfinanzausgleichs bei Beihilfesätzen von 90 % versus 70%?

<< < (3/8) > >>

Hortensie:

--- Zitat von: Organisator am 31.10.2025 08:29 ---
--- Zitat von: Hortensie am 30.10.2025 13:40 ---Falls ich etwas übersehen haben sollte, bitte ich um einen Hinweis.

--- End quote ---

ja - die Grundprinzipien des Länderfinanzausgleichs. Wie kommst du darauf, dass Geberländer die Verwendung der Mittel bestimmen dürfen?

Ansosnten scheint Sachsen ja einiges richtig zu machen, wenn es so attraktiv auf dich wirkt. Vielleicht ist das auch auch gerade Sinn der für Sachsen teuren Regelungen - qualifiziertes Personal anzuziehen?

--- End quote ---

Du meinst also, dass nur die Nehmerländer über die Verwendung der Mittel, die sie von den Geberländern erhalten bestimmen dürfen und damit deren Beamte viel besser stellen dürfen, als die Geberländer das tun?
Ich finde, dass die Länder, die mit den Steuern ihrer Bürger die Bürger anderer Länder besser stellen, mehr Rechte haben sollten.
Soll also Baden-Württemberg immer seinen Beamten weniger "gönnen", als das Nehmerland Sachsen?
BaWü kann doch seine Beihilferegelungen auch großzügiger fassen. Dann bleibt eben weniger für den Länderfinanzausgleich an andere Länder übrig?
Das müsste doch möglich sein?

Mein Gerechtigkeitsgefühl ist aber sehr gestört, wenn andere Länder ihren Beamten mehr zukommen lassen, und die Geberländer das mitfinanzieren.

Denn es geht zu Lasten meiner Gesundheit, wenn ich Taxikosten von monatlich 1000 Euro oder mehr selbst bezahlen soll, weil ich das auf Dauer nicht kann! Schon 500 Euro pro Monat selbst bezahlter Fahrkosten wären eine enorme Einschränkung, weil ich noch einige andere Kosten habe, die von der Beihilfe/PKV auch nicht erstattet werden. Wie teuer Taxifahrten sind: Siehe die "Taxirechner".


UND:
Was hindert BW daran, auch seinen Beamten eine gute Gesundheitsversorgung zu ermöglichen?
Vor einem Arzttermin kommt immer die Frage, wie komme ich dorthin?

Nur auf das Merkzeichen aG bei Fahrkosten abzustellen, ist dazu auch einseitig:
Denn es gibt auch andere Gründe, die Fahrkostenerstattungen ermöglichen sollten wie z.B Augenerkrankungen, bei denen ein Betroffener nicht Autofahren soll, weil das Unfallrisiko hoch ist und in Kombination mit eingeschränkter Gehfähigkeit auch nicht allein zum Arzt käme.
Oder die Einnahme von Medikamenten, die zumindest teilweise fahruntüchtig machen (u. a. Blutdrucksenker!) oder eine schwere Schlafapnoe, die trotz Behandlung zu einem Sekundenschlaf führen kann etc.

Die Regelung in Sachsen, dass auch Fahrkostenerstattungen möglich sind, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt, berücksichtigt, dass man auch aus anderen Gründen nicht selbst zum Arzt kommen kann.
Der Selbstbehalt von 10 Euro pro einfacher Fahrt dürfte die Beihilfekosten in einem vernünftigen Rahmen halten.
BaWü regelt nur die Fälle einer schweren Gehunfähigkeit. Das ist mE zu einseitig u. daher ungerecht.

Organisator:

--- Zitat von: Hortensie am 31.10.2025 10:24 ---Du meinst also, dass nur die Nehmerländer über die Verwendung der Mittel, die sie von den Geberländern erhalten bestimmen dürfen und damit deren Beamte viel besser stellen dürfen, als die Geberländer das tun?

--- End quote ---

Natürlich. Das wäre genauso als wenn die gesunden privat Krankenversicherten (die also mehr in die PKV einzahlen, als sie rausbekommen) dir Vorschriften machen würden, die du mit deinen höheren Kosten umzugehen hättest.
Stell dir vor, die Versichertengemeinschaft würde sagen, dass nur 100 Euro im Monat Fahrkosten übernommen werden, weil das aus deren Sicht reicht. Wärst du wohl auch nicht mit einverstanden.

Insoweit hast du ein individuelles Problem, welches in anderen Bundesländern scheinbar nicht vorhanden ist und kommst auf die irrwitzige Idee, über den Länderfinanzausgleich anderen diese Leistung nehmen zu wollen. Irgendwie abstus, einerseits etwas vom Sozialstaat zu wollen und gleichzeitig es anderen nehmen zu wollen.

Hortensie:

--- Zitat von: clarion am 30.10.2025 21:48 ---Ich finde es äußerst eigenartig, die Beihilfe VO mit dem Länderfinanzausgleich zu verquicken.

Der Länderfinanzausgleich ist im GG verankert. Den kann man nicht einfach so ändern. Der Landesregierung BW ist offensichtlich eine gute Beamtenversorgung nun mal weniger wichtig als der sächsischen Landesregierung.  Das ist in der parlamentarischen Demokratie nun mal so, dass unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt werden.

--- End quote ---
Der Länderfinanzausgleich soll gleichwertige Lebensverhältnisse ermöglichen.

Daher kann BaWü nicht daran gehindert werden, seinen Beamten die Fahrt zum Arzt zu ermöglichen, wenn die Nehmerländer das auch tun.

Selbst die GKV hat in § 8 Absatz 4 der Krankentransport-Richtlinie eine Regelung, die Fahrkosten auch in Fällen ermöglicht, die das Merkzeichen aG bzw. Pflegegrad 3 nicht haben.

MoinMoin:

--- Zitat von: Hortensie am 31.10.2025 10:24 ---Was hindert BW daran, auch seinen Beamten eine gute Gesundheitsversorgung zu ermöglichen?

--- End quote ---
Niemand, die dürfen doch mit ihren Geld machen was sie wollen.
So wie die Sachsen es auch dürfen.

MoinMoin:

--- Zitat von: Hortensie am 31.10.2025 10:48 ---Der Länderfinanzausgleich soll gleichwertige Lebensverhältnisse ermöglichen.

Daher kann BaWü nicht daran gehindert werden, seinen Beamten die Fahrt zum Arzt zu ermöglichen, wenn die Nehmerländer das auch tun.

--- End quote ---
Richtig, aber du kannst BaWü auch nicht dazu zwingen es zu ermöglichen. Es ist halt eine politische Entscheidung und du hast nur die Möglichkeit es zu ändern, in dem du diese politischen Willen änderst.

Oder aber du Klagst deine Regierung an, dass sie gefälligst gleiche Lebensverhältnisse schaffen sollen und sich an die Regelung von Sachsen anpassen sollen.  :-*

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version