Ich finde die Tabelle sehr interessant und zugleich weiterführend, Admin. Eventuell hätte ich eine Anregung, weiß aber nicht, ob sie umsetzbar wäre.
Denn ein Vergleich auf Basis der tatsächlichen Verhältnisse wäre noch präziser, wenn er nicht nur vergleichen würde, ob eine Regelung wirkungsgleich, sondern auch ob sie zeitgleich vollzogen worden ist. Gerade dieser Vergleich hat grundlegende Bedeutung für das, was der Beamte am Ende als Besoldung erhält, was ich an einem Beispiel verdeutliche, indem ich einen idealtypischen - und damit lebensfernen, aber systematische Aussagen zulassenden - Fall konstruiere:
Verglichen werden sollen zwei Beamte, die in den Rechtskreisen A und B im Jahr x ein identisches Grundgehalt von 100 € erhalten haben (da wir bis 2003/06 eine bundeseinheitlich geregelte Besoldung hatten, war das bis dahin hinsichtlich derselben Besoldungsgruppen der Regelfall).
In beiden Rechtskreisen wird das Tarifergebnis von jeweils einer Steigerung um 1,2 % über elf Jahre wirkungs-, aber nicht zeitgleich übertragen. Im Rechtskreis A erfolgt die Übertragung über zehn Jahre regelmäßig zum 1. Januar, im Rechtskreis B regelmäßig zum 1. Dezember. Im elften Jahr erfolgt die Übertragung in beiden Rechtskreisen zum 1. Januar. Was sind nun die Folgen?
1. Dem Beamten im Rechtskreis A wird in den ersten zehn Jahren folgendes Besoldungsniveau gewährt:
100,00 €
101,20 €
102,41 €
103,64 €
104,89 €
106,15 €
107,42 €
108,71 €
110,01 €
111,33 €
112,67 €
2. Er sieht sich also am 31.12. des letzten Jahres um 12,67 € oder 12,67 % höher besoldet. Ihm ist in jener Zeit eine Besoldung von insgesamt 1.068,43 € gewährt worden. Zum 1. Januar des Folgejahrs wird ihm eine Grundbesoldung von 114,02 € gewährt.
3. Dem Beamten im Rechtskreis B wird in den ersten zehn Jahren folgendes Besoldungsniveau gewährt:
100,00 €
100,10 €
100,20 €
100,30 €
100,40 €
100,50 €
100,60 €
100,70 €
100,80 €
100,90 €
101,00 €
4. Er sieht sich also am 31.12. des zehnten Jahres um einen € oder ein % höher besoldet. Ihm ist in jener Zeit eine Besoldung von insgesamt 1.005,50 € gewährt worden. Zum 1. Januar des Folgejahrs wird ihm ebenfalls eine Grundbesoldung von 114,02 € gewährt, da die ihm am 31.12. des zehnten Jahres gewährte Besoldung ebenfalls 112,67 € betragen hat.
5. Ab dem elften Jahr werden beide Beamten also wieder identisch besoldet.
6. In den zehn Jahren zuvor ist allerdings der Beamte im Rechtskreis A so besoldet worden, dass er bis zum Ende der zehn Jahre über ein Gehalt von insgesamt 1.068,43 € verfügen konnte, während der Beamte im Rechtskreis B im selben Zeitraum nur über ein Gehalt von insgesamt 1.005,50 € verfügte. Der erste Beamte ist gegenüber dem zweiten um 6,26 % besser gestellt worden. Sein Gehalt war im Verlauf der zehn Jahre Jahr für Jahr um 0,626 % höher.
Diese Prozesse bildet die Tabelle allerdings nicht ab, was anders wäre, wenn man jeweils auch den Faktor Zeit mit einbeziehen und also betrachten würde, wie sich die prozentuale Anhebung auswirkte, wenn mit jedem Monat, die sie im Verlauf eines Jahr später angehoben worden ist, der Faktor 1/12 abgezogen werden würde. Ich vermute, dass wir dann von der Farbgebung eine deutlich unterschiedlichere Entwicklung vorfinden würden, wodurch der Vergleich der tatsächlichen Verhältnisse noch einmal signifikant klarer werden würde.
Ob es euch - nicht zuletzt zeitlich - möglich ist, so differenziert vorzugehen, kann ich nicht abschätzen. Spannend wäre ein solcher Vergleich aber, denke ich, allemal.