Im Arbeits- und Tarifrecht existieren weder ein Alimentationsprinzip noch ein Abstandsgebot. Die einzige gesetzlich geregelte Untergrenze ist der Mindestlohn. Wie die Entgelttabellen ausgestaltet werden, also ob Tabellen vorgesehen sind und welche Abstände zwischen den einzelnen Entgeltgruppen und Stufen gelten, entscheiden allein die Tarifvertragsparteien im Rahmen des freien Spiels der Kräfte.
Klagen im Beamtenbereich haben daher keinerlei Auswirkungen auf die Tabellen des TVöD oder des TV-L. Die einzigen Faktoren, die mittelbar Einfluss auf die Tarifentgelttabellen haben können, sind Anpassungen des gesetzlichen Mindestlohns sowie des Mindestlohns in der Pflege.
Naja, es steht auch in keinem
GESETZ, dass Beamtenbesoldungen nach Tariferhöhungen auszurichten sind. Trotzdem wird dies immer gefordert. Dementsprechend
könnte man nun auch fordern, dass die Tarifangestellten für die
gleiche Arbeit, die sie verrichten, nicht wesentlich schlechter bezahlt werden sollten (gibt ja eh schon Nachteile wie GKV, "nur" 6 Wochen volles Entgelt weiter bei Krankheit, Rente vs. Pension).
Aber sorum greifen die Gewerkschaften das natürlich nicht auf.
Selbst wenn die Beamten nun 10 % mehr bekommen, würde aber bei der nächsten Tarifrunde selbstverständlich wieder die Erhöhungen auf die Beamten inhalts- und zeitgleich übertragen werden müssen.
DBB und verdi sehen da eine Gruppe klar als Premiumelite an. Das ist jedoch merkwürdig, weil diese diesen relativ wenig bringt.... der einzige Druck, der gemacht werden kann, ist Streik. Und da sind die raus.