Autor Thema: Schwarmwissen – Frage zur Personalführung und möglichen Zulagen  (Read 428 times)

sebulus77

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Hallo zusammen,
ich bin aktuell als Referatsleiter (EG 11/4) tätig und als Führungskraft für 24 Mitarbeitende verantwortlich. Durch eine bevorstehende Versetzung soll ein anderes Referat aufgeteilt werden, und mir sollen zusätzlich 8 weitere Personen zugeordnet werden. In den jeweiligen Bereichen gibt es lediglich Vorarbeiter, keine weiteren Führungsebenen.
Für diese deutliche Erweiterung meiner Führungsverantwortung ist bislang keine Zulage, kein Bonus oder eine andere Form der Anerkennung vorgesehen.
Meine Fragen an euch:
•   Gibt es aus eurer Erfahrung heraus die Möglichkeit, bei der Personalabteilung eine Zulage, Funktionsbeschreibungserweiterung oder Neubewertung der Stelle zu verlangen?
•   Hat jemand von euch schon einmal eine Anpassung der Eingruppierung oder eine Führungszulage aufgrund gestiegener Personalverantwortung durchsetzen können?
•   Worauf sollte man in einem solchen Gespräch besonders achten bzw. welche Argumente sind aus eurer Sicht am wirkungsvollsten?
Vielen Dank vorab für euren Input

MoinMoin

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Man ist aufgrund seiner auszuübender Tätigkeit eingruppiert.
Wenn also deine Tätigkeit sich von 11 auf 12,13 durch die geänderte Tätigkeiten verändert, so bist du dann dort eingruppiert und kannst du das einfordern und einklagen.
Du solltest dich als Führungskraft mit dem Tarifrecht etc. auseinandersetzen, dass gehört für mich zu deinem Job dazu.

Man kann eine Zulage nach §16.5 einfordern. Habe ich schon mehrfach erfolgreich durchgeführt für mich und andere. Eine "Führungs" zulage kenne ich so im allg.Verwaltungsteil nicht, nur eine Vorarbeiterzulage im Handwerklichen Teil der EGO.

Ich würde das Gespräch suchen und klar machen, dass du dir was anderes suchst, wen du nicht besser bezahlt wirst und das es dafür die 16.5 uA gibt.

Bei uns sind Referatsleiter bei EG13 aufwärts, keine Ahnung was ihr unter Referat versteht und was bei euch führen von Personal bedeutet.
Bei den einen ist es ja im Kern nur Personalverwaltung / also Urlaubslisten führen und so ein gedöns
Bei den anderen Personalplanung, also Engpässe im voraus erkennen und durch Verstärkerposten etc. ausgleichen.
bei den dritten ist es Arbeitsplanung, also Inhalte zu den Personen zuweisen, entsprechend ihrer speziellen Fähigkeiten, Inhalte fürs Referat definieren. Dienstanweisungen schreiben....

Organisator

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Hallo zusammen,
ich bin aktuell als Referatsleiter (EG 11/4) tätig und als Führungskraft für 24 Mitarbeitende verantwortlich. Durch eine bevorstehende Versetzung soll ein anderes Referat aufgeteilt werden, und mir sollen zusätzlich 8 weitere Personen zugeordnet werden. In den jeweiligen Bereichen gibt es lediglich Vorarbeiter, keine weiteren Führungsebenen.
Für diese deutliche Erweiterung meiner Führungsverantwortung ist bislang keine Zulage, kein Bonus oder eine andere Form der Anerkennung vorgesehen.
Meine Fragen an euch:
•   Gibt es aus eurer Erfahrung heraus die Möglichkeit, bei der Personalabteilung eine Zulage, Funktionsbeschreibungserweiterung oder Neubewertung der Stelle zu verlangen?
•   Hat jemand von euch schon einmal eine Anpassung der Eingruppierung oder eine Führungszulage aufgrund gestiegener Personalverantwortung durchsetzen können?
•   Worauf sollte man in einem solchen Gespräch besonders achten bzw. welche Argumente sind aus eurer Sicht am wirkungsvollsten?
Vielen Dank vorab für euren Input

Die Anzahl unterstellter Mitarbeiter ist grundsätzlich kein Eingruppierungskriterium.

Denkbar wäre allenfalls die Erfüllung des Kriteriums "Maß der Verantwortung" der E12. Kurz gefasst müsstest du dabei die 2. Leitungsebene (sprich: noch eine Leitungsebene unter dir) sein und alle Beschäftigten hätten ähnliche Aufgaben. Mit etwas Goodwill könnte man die Vorarbeiter als Leitungsebene unter dir betrachten.

Dies wäre aber bereis ohne die 8 neuen Mitarbeiter der Fall; insoweit ändert sich dadurch nix.
Zulagen, Bonus und andere Formen der Anerkennung für mehr unterstelltes Personal sind tariflich nicht vorgesehen.