Man ist aufgrund seiner auszuübender Tätigkeit eingruppiert.
Wenn also deine Tätigkeit sich von 11 auf 12,13 durch die geänderte Tätigkeiten verändert, so bist du dann dort eingruppiert und kannst du das einfordern und einklagen.
Du solltest dich als Führungskraft mit dem Tarifrecht etc. auseinandersetzen, dass gehört für mich zu deinem Job dazu.
Man kann eine Zulage nach §16.5 einfordern. Habe ich schon mehrfach erfolgreich durchgeführt für mich und andere. Eine "Führungs" zulage kenne ich so im allg.Verwaltungsteil nicht, nur eine Vorarbeiterzulage im Handwerklichen Teil der EGO.
Ich würde das Gespräch suchen und klar machen, dass du dir was anderes suchst, wen du nicht besser bezahlt wirst und das es dafür die 16.5 uA gibt.
Bei uns sind Referatsleiter bei EG13 aufwärts, keine Ahnung was ihr unter Referat versteht und was bei euch führen von Personal bedeutet.
Bei den einen ist es ja im Kern nur Personalverwaltung / also Urlaubslisten führen und so ein gedöns
Bei den anderen Personalplanung, also Engpässe im voraus erkennen und durch Verstärkerposten etc. ausgleichen.
bei den dritten ist es Arbeitsplanung, also Inhalte zu den Personen zuweisen, entsprechend ihrer speziellen Fähigkeiten, Inhalte fürs Referat definieren. Dienstanweisungen schreiben....