"....hat die TdL vielmehr schrumpfende finanzielle Spielräume beklagt, diese resultierten zum Beispiel aus dem Handlungsbedarf bei der Beamtenbesoldung, der sich aus der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ergäbe...."
Also doch. Die Angestellten im TV-L dürfen das Thema Beamtenbesoldung als kräftigen Bremsklotz in den eigenen Tarifverhandlungen betrachten....