Hilfe zur Berechnung des neuen Prekariatsniveau in Baden-Württemberg

Begonnen von Ozymandias, 19.11.2025 11:29

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

LehrerBW

Zitat von: LehrerBW in 24.11.2025 12:31Versuch einer Rechnung eines Mehrverdienerhaushalts nach Parametern des BVerfG.

Mehrverdienerhaushalt + 2 Kinder
Prekariatsschwelle:
2427€ im Monat
2427 x (1 + 0,5 +0,3) x 0.8 x 12
2427 x 1,44 x 12
=41938,56 € Prekariatsschwelle bei Mehrverdiener + 2 Kinder


Ergibt eine Mindestbesoldung von:
41938,56 €
+ ~ 6000 € (Krankenkasse) (2024 lag der Wert jählich bei 5337€; 6000 ist da schon sehr konservativ...dürfte eher höher liegen, allerdings müsste man hier noch den Eheparnter rausnehmen)
- 6216 € (Kindergeld von 2026)
= 41 722 € Mindestbesoldung fürs Jahr 2026
Aus Steuerklasse IV ergibt sich dann erst eine Mindestbesoldung bei der Stufe A 7/2 mit:

Monats-Brutto:        4345.11 €
netto bleiben:          3495.95 € (Steuerjahr 2026)

Jahres-Brutto:        52141.32 €
netto bleiben:         41951.32 € (Steuerjahr 2026)

Momentaner A7/1 nettoverdienst:
Monats-Brutto:       4271.35 €
netto bleiben:         3412.10 € (Steuerjahr 2026)

Jahres-Brutto:         51256.20 €
netto bleiben:         41373.20 €  (Steuerjahr 2026)

Fehlbetrag:
349€ jährlich
29,08€ monatlich


Könnte mir vorstellen...dass sie diesen Weg versuchen wenn sie es mit nem Partnereinkommen (unabhängig davon ob das jetzt verfassungswidrig ist oder nicht) durchziehen wollen und sich nach den neuen Parametern richten wollen.

Lustig...in Niedersachsen versuchen sie es jetzt genau so 🤬
Diese Gauner
Zitat von: cowagge in 12.02.2026 06:42Landtag Niedersachsen

1000Baht

Zitat von: Ozymandias in 23.11.2025 15:42Fraglich, ob Bayaz  dann voraussichtlich unter Schwarz-Grün (derzeit einzig realistische Option) Finanzminister bleibt.
Dies ist ja nun auch geklärt und wie es zu erwarten war!

Ozymandias

Laut: https://www.statistikportal.de/sites/default/files/2026-05/A7%20Mediane%20und%20Armutsgef%C3%A4hrdungsschwellen.xlsx

MÄE 2025: 2378,48

Jährlich
2025  52.516,84 Euro
2026 bei 3% hochgerechnet 54.092,35

Da hauen die normalen Tariferhöhungen gar nicht hin.

Versuch

Zitat von: LehrerBW in 12.02.2026 16:30Lustig...in Niedersachsen versuchen sie es jetzt genau so 🤬
Diese Gauner

Muss mal doof nachfragen.
Laut deiner Rechnung passt die Besoldung ja fast?
Ich dachte immer es fehlen mehrere hundert, vll sogar tausend Euro im Monat brutto.

LehrerBW

Zitat von: Versuch in 01.06.2026 17:29Muss mal doof nachfragen.
Laut deiner Rechnung passt die Besoldung ja fast?
Ich dachte immer es fehlen mehrere hundert, vll sogar tausend Euro im Monat brutto.

Welche Rechnung meinst du?
Die oben?
Da sind ja 50% des MÄE des Partners rausgerechnet und der Erhöhungsbetrag des 2. Kindes, welcher in der momentanen Form verfassungswidrig ist, reingerechnet.
Wollte mit der Rechnung ja zeigen mit welchen Tricks der Besoldungsgesetzgeber arbeitet/arbeiten könnte.

Unterm Strich fehlen um die 1100-1200€ monatlich für eine Mindestbesoldung nach den Parametern den Bundesverfassungsgerichts.

MoinMoin

Zitat von: LehrerBW in 01.06.2026 18:04Unterm Strich fehlen um die 1100-1200€ monatlich für eine Mindestbesoldung nach den Parametern den Bundesverfassungsgerichts.
Für die niedrigste Besoldungsgruppe in der Eingangsstufe als 4k Alleinverdiener Familie

LehrerBW

Zitat von: MoinMoin in 01.06.2026 19:33Für die niedrigste Besoldungsgruppe in der Eingangsstufe als 4k Alleinverdiener Familie

Genau
Mindestbesoldung auf der untersten Stufe

Versuch

Zitat von: LehrerBW in 01.06.2026 18:04Welche Rechnung meinst du?
Die oben?
Da sind ja 50% des MÄE des Partners rausgerechnet und der Erhöhungsbetrag des 2. Kindes, welcher in der momentanen Form verfassungswidrig ist, reingerechnet.
Wollte mit der Rechnung ja zeigen mit welchen Tricks der Besoldungsgesetzgeber arbeitet/arbeiten könnte.

Unterm Strich fehlen um die 1100-1200€ monatlich für eine Mindestbesoldung nach den Parametern den Bundesverfassungsgerichts.

O.K.
Danke

Das beruhigt mich; hatte ich  wohl überlesen

MoinMoin

Zitat von: LehrerBW in 01.06.2026 19:44Genau
Mindestbesoldung auf der untersten Stufe
Und das bedeutet eben nicht im Umkehrschluss, dass diese Summe allen Beamten fehlt.

Aloaboy

Zitat von: MoinMoin in Gestern um 08:11Und das bedeutet eben nicht im Umkehrschluss, dass diese Summe allen Beamten fehlt.

Im Gegenteil, bei zwingenden Abständen die prozentual sind, wird nach oben mehr.

MoinMoin

Zitat von: Aloaboy in Gestern um 09:42Im Gegenteil, bei zwingenden Abständen die prozentual sind, wird nach oben mehr.
Ich beziehe mich da eher auf kinderlose Paare, Singles, und 3 K Familien.

Das bei der Grundbesoldung, die Abstände bleiben müssen bezweifle ich nicht.
Theoretisch müsste aber in der Tat die Familienzuschläge mit wachsendem Einkommen wegen der Steuerprogression ansteigen.

Versuch

Zitat von: MoinMoin in Gestern um 16:42Ich beziehe mich da eher auf kinderlose Paare, Singles, und 3 K Familien.

Das bei der Grundbesoldung, die Abstände bleiben müssen bezweifle ich nicht.
Theoretisch müsste aber in der Tat die Familienzuschläge mit wachsendem Einkommen wegen der Steuerprogression ansteigen.

Ich verstehe deinen 2. Post nicht.

Wenn die Grundbesoldung zu niedrig ist, muss es nach oben noch mehr ansteigen.

MoinMoin

Zitat von: Versuch in Gestern um 17:24Ich verstehe deinen 2. Post nicht.

Wenn die Grundbesoldung zu niedrig ist, muss es nach oben noch mehr ansteigen.
Primär ist die Gesamtbesoldung für die untersten Besoldungsgruppe in der untersten Stufe extrem zu niedrig (einige Tausendeuronen), wenn diese ein 4k Familie zu versorgen hat.
Das heißt aber nicht, dass die Gesamtbesoldung des Singles oder die Grundbesoldung extrem zu niedrig ist, denn die Grundbesoldung wird nicht betrachtet bei der Mindestbesoldung.
Die Grundbesoldung wird in der Endstufe und im Verhältnis zur Allgemeinheit betrachtet (die Prüfkriterien wie Inflation, ...)

Wenn man als die asozial niedrige Mindestbesoldung der 4k Familie durch (uU extrem hohe) Zuschläge korrigiert, dann muss sich nichts an der Grundbesoldung ändern, sofern sie bei den anderen Prüfkriterien nicht als zu niedrig entlarvt wird und sie deswegen erhöht werden müsste.

Versuch

Zitat von: MoinMoin in Gestern um 20:35Primär ist die Gesamtbesoldung für die untersten Besoldungsgruppe in der untersten Stufe extrem zu niedrig (einige Tausendeuronen), wenn diese ein 4k Familie zu versorgen hat.
Das heißt aber nicht, dass die Gesamtbesoldung des Singles oder die Grundbesoldung extrem zu niedrig ist, denn die Grundbesoldung wird nicht betrachtet bei der Mindestbesoldung.
Die Grundbesoldung wird in der Endstufe und im Verhältnis zur Allgemeinheit betrachtet (die Prüfkriterien wie Inflation, ...)

Wenn man als die asozial niedrige Mindestbesoldung der 4k Familie durch (uU extrem hohe) Zuschläge korrigiert, dann muss sich nichts an der Grundbesoldung ändern, sofern sie bei den anderen Prüfkriterien nicht als zu niedrig entlarvt wird und sie deswegen erhöht werden müsste.


Nein so einfach ist es nicht, da die Zuschläge nicht zu hoch sein dürfen und m.m.n. jetzt schon zu hoch sind.

MoinMoin

Zitat von: Versuch in Gestern um 22:42Nein so einfach ist es nicht, da die Zuschläge nicht zu hoch sein dürfen und m.m.n. jetzt schon zu hoch sind.
Die maximale Höhe ist noch nicht vom BVerfG begrenzt.
Dieses Gerücht, dass sie zu hoch sind, sind nur Meinungen von Menschen, die der Meinung sind, dass die Grundbesoldung eines Beamten der niedrigsten Stufe erst dann amtsangemessen ist, wenn sie das Niveau eines Menschen aus der Wirtschaft erreicht, der ein Studium benötigt.
Also vollkommen realitätsfern.