Neue Satzung rückwirkend rechtmäßig wie lange

Begonnen von spid, 19.11.2025 12:38

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spid

Hallo,

aufgrund welcher Rechtsgrundlage kann eine hess. Stadt eine neue Gebührensatzung rückwirkend beschließen?

Danke.

Gruß


Schmitti

Grenzt dieser Username nicht an Amtsanmaßung?  :o


Zitat von: spid in 19.11.2025 12:38
aufgrund welcher Rechtsgrundlage kann eine hess. Stadt eine neue Gebührensatzung rückwirkend beschließen?
Abgabenordnung als Bundesrecht, Hessisches Kommunalabgabengesetz als Landesrecht, dann schauen um welche Gebühren (und Zeiträume etc.) es überhaupt geht. Dann kann eine solche rückwirkende Gebührenerhebung möglicherweise rechtskonform erfolgen.

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