Autor Thema: Neue Satzung rückwirkend rechtmäßig wie lange  (Read 796 times)

spid

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Hallo,

aufgrund welcher Rechtsgrundlage kann eine hess. Stadt eine neue Gebührensatzung rückwirkend beschließen?

Danke.

Gruß

minni

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Antw:Neue Satzung rückwirkend rechtmäßig wie lange
« Antwort #1 am: 20.11.2025 08:47 »
15 Jahre

Schmitti

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,086
Antw:Neue Satzung rückwirkend rechtmäßig wie lange
« Antwort #2 am: 21.11.2025 10:11 »
Grenzt dieser Username nicht an Amtsanmaßung?  :o


aufgrund welcher Rechtsgrundlage kann eine hess. Stadt eine neue Gebührensatzung rückwirkend beschließen?
Abgabenordnung als Bundesrecht, Hessisches Kommunalabgabengesetz als Landesrecht, dann schauen um welche Gebühren (und Zeiträume etc.) es überhaupt geht. Dann kann eine solche rückwirkende Gebührenerhebung möglicherweise rechtskonform erfolgen.

Leser

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 7
Antw:Neue Satzung rückwirkend rechtmäßig wie lange
« Antwort #3 am: 25.11.2025 11:43 »
Grenzt dieser Username nicht an Amtsanmaßung? 
Ja