Dies ist weiterhin nur der Infothread, Diskussion und Anmerkung dazu bitte in einem der Parallelthreads
Aktueller Erkenntnisstand heute. Dieser kann sich aufgrund von Entwicklungen noch ändern, da auch die Besoldungsgesetzgeber noch in der Findungsphase sind.
1.) Der Bund und die Lände tauschen sich aktuell über die Folgen der Rechtsprechung aus und wollen eine möglichst einheitliche Linie fahren.
2.) Die Folgen für die Vergangenheit und die Zukunft werden getrennt voneinander betrachtet.
3.) Für die Vergangenheit wird der Ausgangspunkt der Betrachtung der 4K Modellbeamte oben links in der Tabelle sein, der wegen der fiskalischen und mathematisierenden Betrachtung möglichst centgenau die Mindestbesoldung bekommen wird.
4.) Die Besoldungsgesetzgeber werden nach Gründen suchen (und sie vermutlich auch finden), wie sie vermeiden können, dass der kinderarme, der kinderlose, der einsame, der erfahrenere oder der ranghöhere Beamte genau dieselbe Nachzahlung erhalten wird. Mithin dürfte die Nachzahlung für alle anderen erwartbar geringer ausfallen.
5.) Die Besoldungsgesetzgeber machen sich Gedanken darüber, wie sie die Folgen der Fortschreibungspflicht möglichst kostenarm umsetzen. Der archimedische Punkt ist dabei, dass die Fortschreibungspflicht lediglich die letzte Erfahrungsstufe in den Blick nimmt.
6.) Es gibt Überlegungen, auch die Erfahrungsstufen (siehe Punkt 5) zu reformieren. Ob bereits für die Vergangenheit, nur für die Zukunft, beides oder ob die Überlegungen im Rundordner landen, ist noch nicht durchgesickert.
7.) Erwartbar dürften sich dabei jedoch die Länder die Besoldung des Beamten nach Punkt 3 an das Medianeinkommen ihres Bundeslandes sowie an ihren head of the allimentations-household anlehnen. (Das ist allerdings auch noch nicht fix)
8.) Für die Zukunft werden sich die Besoldungsgesetzgeber vom Alleinverdienermodell verabschieden und stattdessen das Hinzuverdiener- oder Mehrverdienermodell einführen oder reformieren, so sie es schon versucht haben, und sich dabei an dem Bayrischen Modell anlehnen:
https://www.bllv.de/vollstaendiger-artikel/news/bayerns-weg-zur-amtsangemessenen-alimentation9.) Möglicherweise wird auch der Zuschlag ab dem dritten Kind dahingehend reformiert, dass er sich nicht mehr an der Grundsicherung sondern am Medianeinkommen orientieren wird. Details sind auch hier noch nicht bekannt.