Autor Thema: Zusätzliche Einmalzahlung  (Read 4623 times)


Goldene Vier

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 221
Antw:Zusätzliche Einmalzahlung
« Antwort #16 am: 18.12.2025 09:28 »
Das dauert noch:

Heute im rundblick:
 
Karlsruher Urteil zur Beamtenbesoldung:
Seit 2005 gibt es jedes Jahr Widersprüche von zehntausenden Landesbeamten in Niedersachsen gegen ihre Besoldung. Es geht um den Vorwurf, die Bezüge der niedrigen Besoldungsgruppen lägen nicht - wie bereits vom Bundesverfassungsgericht verlangt - um mindestens 15 Prozent über dem Grundsicherungsniveau. Mehrere Musterklagen wurden beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Nun wird für die erste Jahreshälfte 2026
mit einem Urteil der Richter zu den niedersächsischen Klagen gerechnet, denn eine ähnliche Entscheidung zur Beamtenbesoldung im Land Berlin wurde erst im vergangenen November veröffentlicht. Nach diesem Richterspruch stellen sich die Landespolitiker in Niedersachsen darauf ein, dass Karlsruhe die bisherige Beamtenbesoldung für verfassungswidrig erklären könnte - vielleicht sogar die aktuelle, seit 2023 geltende Regelung, die mit „Familienergänzungszuschlägen” für kinderreiche Beamte mit geringem Einkommen arbeitet. Karlsruhe könnte Niedersachsen zur Anpassung der Vorschriften verurteilen, womöglich aber auch zu Nachzahlungen, die schlimmstenfalls einen Betrag von 750 Millionen Euro jährlich umfassen könnten. Das könnte sich auf mehrere der 20 Jahre beziehen, in denen Beamte Widersprüche eingereicht hatten. Das heißt: Womöglich wird das Land 2026 über einen Nachtragsetat erhebliche Summen nachträglich zur Stärkung der Beamtenbesoldung bereitstellen müssen. Das könnte dann zu Lasten aller bisher angehäuften Rücklagen und Puffer gehen. Erst am 15. Dezember hatte die Landesregierung auf Vorschlag von Finanzminister Gerald Heere (Grüne) eine „Einmalzahlung” für Beamte beschlossen, um damit für 2025 den nötigen Mindestabstand zum Grundsicherungsniveau zu gewährleisten: 800 Euro für die Besoldungsgruppen A5 bis A8, 500 Euro für alle, die darüber liegen. Allerdings ist dieser Gesetzentwurf anders als erwartet bisher zwar an den Landtag übersandt worden, soll aber noch um eine Bewertung des im November veröffentlichten Berlin-Urteils aus Karlsruhe ergänzt werden. Das Finanzministerium teilt mit, die Berechnungen dazu würden gerade laufen.