Zusätzliche Einmalzahlung

Begonnen von _restore, 19.11.2025 22:47

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Goldene Vier

Das dauert noch:

Heute im rundblick:

Karlsruher Urteil zur Beamtenbesoldung:
Seit 2005 gibt es jedes Jahr Widersprüche von zehntausenden Landesbeamten in Niedersachsen gegen ihre Besoldung. Es geht um den Vorwurf, die Bezüge der niedrigen Besoldungsgruppen lägen nicht - wie bereits vom Bundesverfassungsgericht verlangt - um mindestens 15 Prozent über dem Grundsicherungsniveau. Mehrere Musterklagen wurden beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Nun wird für die erste Jahreshälfte 2026
mit einem Urteil der Richter zu den niedersächsischen Klagen gerechnet, denn eine ähnliche Entscheidung zur Beamtenbesoldung im Land Berlin wurde erst im vergangenen November veröffentlicht. Nach diesem Richterspruch stellen sich die Landespolitiker in Niedersachsen darauf ein, dass Karlsruhe die bisherige Beamtenbesoldung für verfassungswidrig erklären könnte - vielleicht sogar die aktuelle, seit 2023 geltende Regelung, die mit ,,Familienergänzungszuschlägen" für kinderreiche Beamte mit geringem Einkommen arbeitet. Karlsruhe könnte Niedersachsen zur Anpassung der Vorschriften verurteilen, womöglich aber auch zu Nachzahlungen, die schlimmstenfalls einen Betrag von 750 Millionen Euro jährlich umfassen könnten. Das könnte sich auf mehrere der 20 Jahre beziehen, in denen Beamte Widersprüche eingereicht hatten. Das heißt: Womöglich wird das Land 2026 über einen Nachtragsetat erhebliche Summen nachträglich zur Stärkung der Beamtenbesoldung bereitstellen müssen. Das könnte dann zu Lasten aller bisher angehäuften Rücklagen und Puffer gehen. Erst am 15. Dezember hatte die Landesregierung auf Vorschlag von Finanzminister Gerald Heere (Grüne) eine ,,Einmalzahlung" für Beamte beschlossen, um damit für 2025 den nötigen Mindestabstand zum Grundsicherungsniveau zu gewährleisten: 800 Euro für die Besoldungsgruppen A5 bis A8, 500 Euro für alle, die darüber liegen. Allerdings ist dieser Gesetzentwurf anders als erwartet bisher zwar an den Landtag übersandt worden, soll aber noch um eine Bewertung des im November veröffentlichten Berlin-Urteils aus Karlsruhe ergänzt werden. Das Finanzministerium teilt mit, die Berechnungen dazu würden gerade laufen.


justilegal

Von der Landesregierung beschlossen- wie im Rundblick beschrieben. Gesetzesänderungen müssen aber durch den Landtag- und der hat nichts diesbezüglich beschlossen.

Goldene Vier

Es gibt neuerdings im NILAS einen Hinweis auf die Drucksache, ist aber nicht aufrufbar

Gesetzentwurf Landesregierung 16.12.2025 Drucksache 19/9364 (15 S.)

Rukh

Ich frage mich was die Motivation hinter dieser Nummer mit der Sonderzahlung ist.
Die Summe ist so lächerlich klein, dass kann doch weder in der Stk oder im MI jemand selbst glauben, dass das ausreichend ist. Also ich hoffe es zumindest.

Ist es "gefundenes" Budget im Haushalts was anstatt einer Rücklage zuzuführen direkt ausgezahlt wird? Dann wäre der Schritt zu begrüßen. Allerdings ist die Verrechnung mit einer evtl. späteren viel höheren Summe nun auch nicht einfach und bindet sowohl für die Auszahlung als auch für die Verrechnung wieder Personal.

Wenn man sich den Besoldungsvergleich für 3 Kinder (mein Fall) ansieht, dann könnte man schon heulen in Niedersachsen.

Goldene Vier

#21
Die Drucksache ist jetzt verfügbar... Ausführungen basieren auf alten Entscheidungen des BVerfG und Fehlinterpretationen des Gesetzgebers....

Die Entscheidung des BVerfG vom September 2025 wird ignoriert, aber benannt:

,, Das BVerfG entschied am 17. September 2025 (veröffentlicht am 19. November 2025), dass die
Besoldung der Berliner Landesbeamten (Besoldungsordnung A) im Zeitraum 2008 bis 2020 weit
überwiegend verfassungswidrig war, weil sie nicht amtsangemessen war (§ 33 Abs. 5 GG - Alimen-
tationsprinzip). Berlin muss bis spätestens 31. März 2027 eine verfassungskonforme Besoldungs-
regelung schaffen. Die Entscheidung des BVerfG erging im laufenden Verbandsbeteiligungsverfah-
ren. Insoweit wird eine Auseinandersetzung mit den Auswirkungen im Hinblick auf das laufende
Gesetzgebungsverfahren voraussichtlich im parlamentarischen Verfahren erfolgen. Die erforderli-
chen und umfangreichen Berechnungen zu den Auswirkungen werden derzeit durchgeführt. Der
Beschluss enthält eine Fortentwicklung und teilweise deutliche Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung. Insoweit wird die Überprüfung der vom Bundesverfassungsgericht teilweise neu
geschaffenen komplexen Maßstäbe wie insbesondere der Mindestbesoldung anhand des Median-
Äquivalenzeinkommens etwas Zeit benötigen.

https://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_19_10000/09001-09500/19-09364.pdf

Arwen

@ Rukh,

heule nicht, sondern klage , falls noch nicht geschehen.
Vor allen Dingen auch rückwirkend,  falls du gegen deine Gesamtbesoldung Widerspruch eingelegt hast in den letzten Jahren.

Rukh

Ich habe 2023 und 2025 Widerspruch eingelegt - 2024 habe ich vergessen. Klagen werde ich erst sobald etwas negativ beschieden wird - da sind andere weiter als ich. Ich werde zumindest das Jahr 2026 und die Entwicklungen die sich aus dem neues Beschluss ergeben abwarten.

Es ist jetzt nicht so, dass ich am Hungertuch nage - aber ich empfinde es als unfair und nicht wertschätzend. Gerade weil ich sehe was an Geld theoretisch da ist und teilweise zum Fenster rausgeworfen wird. Stichwort externe Dienstleister im Rahmen von Beratungen.

Arwen

Schade, dass du nicht schon früher Widerspruch eingelegt hast, gerade bei 3 Kindern. Ich würde trotzdem für 23u. 24, natürlich 2025 vom NLBV eine Nachzahlung der Differenz zwischen dem dir gewährten KZ fürs 3. Kind ( ca. 450)und dem durch das BverfG ( 2BvL 6/17) festgelegten alimentationsrechtlichen Mehrbedarfs (3.kind) einfordern. Das werden sie ablehnen und du hast den klagefähigen WB. Die Differenz sind ca. 200 Euro mtl. In einigen Ländern 400.
Es sind in Nds. eine Vielzahl dieser Verfahren anhängig. Und du solltest für 2025 , falls nicht schon geschehen, explizit auch dem KZ 3. Kind widersprechen.

Rukh

Danke für die Ideen. Ich habe Urlaub zwischen den Tagen und werde mal sehen ob ich bzgl. des Zuschlages für das dritte Kind etwas zu Papier bekomme.