Autor Thema: [SH] Amtsangemessene Alimentation in Schleswig-Holstein nach 2 BvL 5/18  (Read 4324 times)

HansGeorg

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Vielleicht können wir hier einmal für die Zukunft alles Relevante (Aussagen, Berichte, Medien, etc.) zu Schleswig-Holstein zusammen führen. Ich mache den Anfang.
Am Donnerstag den 27.11. befasst sich der Finanzausschuss des Landtags mit dem Thema.

Tagesordnungspunkt 9:"Bericht der Landesregierung zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur
weit überwiegend verfassungswidrigen Beamtenbesoldung im Land Berlin in
den Jahren 2008 bis 2020 und mögliche Auswirkungen auf Schleswig-Holstein
"

https://www.landtag.ltsh.de/export/sites/ltsh/infothek/wahl20/aussch/finanz/einladung/2025/20-117_11-25.pdf

Malkav

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Zitat
„Fest steht, dass Anträge für 2024 und 2025 vorerst ruhend gestellt werden”, sagte Schneider den Kieler Nachrichten. 

Aus den Kieler Nachrichten nach Entscheidung des VG Schleswig, aber vor Entscheidung des BVerfG:

https://www.kn-online.de/schleswig-holstein/besoldung-von-beamten-in-sh-finanzministerin-schneider-macht-zugestaendnis-im-streit-S2IJCRDJ4RCFFFXBUOWJPSRYE4.html

bird

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Hallo, ich bin sonst nur Mitleser - schreibe jetzt aber, weil ich dankbar bin auch von SH mal was zu hören. Bin gespannt, ob in dem ParlaRadio etwas zu hören ist. Der Link von HansGeorg ist nicht ganz richtig, in der 118. Sitzung soll es zum Schluss um den Bericht der Landesregierung gehen.

DerKriminal

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Ein Hallo in die Runde, als bisher ebenfalls nur passiver Mitleser.

Das der Bezügemitteilung für den Dezember beiliegende Schreiben adressiert das Urteil des BVerfG - oder die Alimentation im Allgemeinen -  leider nicht. 

despaired

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Ein Hallo in die Runde, als bisher ebenfalls nur passiver Mitleser.

Das der Bezügemitteilung für den Dezember beiliegende Schreiben adressiert das Urteil des BVerfG - oder die Alimentation im Allgemeinen -  leider nicht.
Warum sollte es?

DerKriminal

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Die Überlegung der Kolleginnen und Kollegen war, dass sich das Land eine Orgie an Widersprüchen und Klagen sparen könnte, wenn es wieder, wie bis 2021 oder 2022 gehandhabt, die Wahrung der Ansprüche aller Landesbeamtinnen und Beamten mittels Rundschreiben sicherstellen würde.

Ab 11 sollte der Finanzausschuss tagen, anscheinend geht es dort aber erst ab 11:45 los.

HansGeorg

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Der TOP : Bericht der Landesregierung zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur
weit überwiegend verfassungswidrigen Beamtenbesoldung im Land Berlin in
den Jahren 2008 bis 2020 und mögliche Auswirkungen auf Schleswig-Holstein

Wurde auf nächste Woche verschoben.

tantekaethe

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Der TOP : Bericht der Landesregierung zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur
weit überwiegend verfassungswidrigen Beamtenbesoldung im Land Berlin in
den Jahren 2008 bis 2020 und mögliche Auswirkungen auf Schleswig-Holstein

Wurde auf nächste Woche verschoben.
Gab es dafür eine Begründung?

Topsepower

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Ich habe heute mein Schreiben von der Versorgungsausgleichskasse erhalten. Mein Antrag/ Schreiben für das Jahr 2025 wird zunächst bis zum Abschluss eines Gesetzgebungsverfahren zur Besoldungsanpassung zurückgestellt. Sobald die Bearbeitung abgeschlossen ist, kommen wir unaufgefordert auf Ihren Antrag zurück.

Na, das kann ja nicht allzu lange dauern 🤭

HansGeorg

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Der TOP : Bericht der Landesregierung zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur
weit überwiegend verfassungswidrigen Beamtenbesoldung im Land Berlin in
den Jahren 2008 bis 2020 und mögliche Auswirkungen auf Schleswig-Holstein

Wurde auf nächste Woche verschoben.
Gab es dafür eine Begründung?

Ja, es war zu spät. Die haben echt lange über die Nachschiebeliste diskutiert.

tantekaethe

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Ok, danke für die Auskunft. Für die Besoldung haben sie vermutlich nichts nachgeschoben...  ;)



Prüfer SH

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Aus Drucksache 203864 (morgen im Finanzausschuss):

§ 1
 Änderung des Haushaltsgesetzes 2025
 In § 8 wird folgender Absatz 24 angefügt:
 „(24) Das Finanzministerium wird ermächtigt, für die Umsetzung der neuen Rechtsprechung
des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation und damit für die Jah
re 2025 und 2026 verbundene Anpassungen der Besoldung und Versorgung Mittel bis zu
einer Höhe von 250.000.000 Euro einer Rücklage zuzuführen sowie die damit im Zusam
menhang stehenden Titel einschließlich der entsprechenden Haushaltsvermerke einzurich
ten und zu ändern, soweit die Finanzierung der Maßnahmen gedeckt ist.“
 § 2
 Inkrafttreten
 Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft.
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Begründung
 Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Beschluss vom 17. September 2025
 (Az. 2 BvL 20/17, 2 BvL 21/17, 2 BvL 5/18, 2 BvL 6/18, 2 BvL 7/18, 2 BvL 8/18 und 2 BvL 9/18),
 veröffentlicht am 19. November 2025, die Besoldungsordnungen A des Landes Berlin mit we
nigen Ausnahmen für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt. Aufgrund der hierzu getroffe
nen aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist absehbar, dass auch die
 Besoldungsordnungen des Landes Schleswig-Holstein angepasst werden müssen. Aus die
sem Grund soll mithilfe der Ermächtigung die Möglichkeit geschaffen werden, Mittel in Höhe
 von bis zu 250 Mio. Euro einer Rücklage zuführen zu können, um daraus Anpassungsbedarfen
 für die Jahre 2025 und 2026 im Bereich der Besoldung und Versorgung Rechnung tragen zu
 können. Anpassungen und Umsetzungen sollen im Zuge eines Besoldungsanpassungsgeset
zes erfolgen, welches nach dem Tarifabschluss 2026 ohnehin vorgesehen ist


Geht "nur" um 2025 und 2026

HansGeorg

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Geht "nur" um 2025 und 2026

Weil sie auch nur für die Jahre zugesichert haben, dass kein Widerspruch nötig ist. Alles davor wird abgebügelt und es bekommen nur die etwas wieder, welche einen Widerspruch oder Klage laufen haben. Und damit meine auch die Jahr vor 2022. Die jährliche Gleichbehandlungszusage davor gilt nur, wenn das BVerfG sagt, dass die Kürzung des Weihnachtsgeldes unrechtmäßig war. M.E. wird es dies aber nicht tun, sondern nur sagen, dass dadurch die aA nicht gewährleistet war. Somit ist die Regierung dann fein raus.