Autor Thema: [SH] Amtsangemessene Alimentation in Schleswig-Holstein nach 2 BvL 5/18  (Read 7268 times)

ParagraphenReiter2026

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Hier die Summe der Mindestalimentation für die Jahre 2020-2024 für SH

Ergebnis:
*2020-2023 sind alle Beamten bis A10 in SH unteralimentiert
*2024 sind alle Beamten bis A9 in SH unteralimentiert

HansGeorg

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Die Rechnung Erschließt sich mir nicht. Wenn ich als Beispiel 2022 nehme: Medianeinkommen in SH = 1.965€. Mal 2,3 (Erwachsene und Kinder)= 4.519,50€. Mal 0,8 mal 12 (Monate)= 43.387,20€. Zzgl. Differenzbetrag PKV Kindergeld ca. 1.800€. Macht ein notwendiges Netto von 45.187,20€. Bei Steuerklasse 3 macht dies dann ein Brutto von ca.: 51.200€  . Im Jahr 2022 betrug der Abstand vom kleinsten Beamten auf z.B. A10 22,5%. Somit könnte man eine Mindestbesoldung für A10 Stufe 2 in Höhe von Netto 59.029,32€ bzw. Brutto ca. 72.000€ annehmen. Dies nur aus meinem Verständnis der bisherigen Diskussionen.

Malkav

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Hier die Summe der Mindestalimentation für die Jahre 2020-2024 für SH

Magst du einmal die kompletten Rechenwege zu deiner Berechnugen der gewährten Alimentation einstellen?

Grundbesoldung --> Blick in die Tabelle
Amtszulage? --> jeder A6er in SH erhält eine Amtszulage nach Anlage 8 SHBesG
Familienzuschlag --> Blick ins Gesetz
Familienergänzungszuschlag? --> ab 2022 hat der Besoldungsgesetzgeber angeblich sein Familienmodell geändert
abzgl. PKV --> Welche Höhe hast du auf welcehr Grundlage veranschlagt? Die letzte Auskunft des PKV-Verbandes für SH ist nach meiner Kenntnis von 2022 und wurde im 2024er Gesetzgebungsverfahren nur mit einer Steigerung von 4% p.a. (seeeeeehr realistisch  >:() fortgeschrieben. Ich halte die aktuelle Ausgestaltung der Beihilfe auch für gleichheitswidrig, da eine 3K-Familie (aufgrund wesentlich niedrigerer Beihilfesätze (50 statt 70 für den Beamten und 70 statt 90 für den Partner) fast doppelt so viel PKV zahlen muss wie eine 4K-Familie.
abzgl. ESt --> Welchen Betrag hast du hier in welcher StK als zu versteuerndes Einkommen in den BMF-Rechner eingegeben? Wie viel PKV-Beitrag hast du dabei als Versorgungsaufwendungen berücksicht?

Nicht als Kritik gemeint, aber ich würde es gerne einmal nachrechnen, da nach alter Berechnung des VG Schleswig im Beschluss vom 11.11.25 noch 2022 A 11 klar das Mindestabstandsgebot aF gerissen hat.

Als formale Kritik: Bitte unterscheide klar zwischen einer Unterschreitung der Mindestbesoldung und einer Unteralimentation (welche sich ggf. erst in der Fortschreibungsprüfung offenbart). Diese beiden Sachen vermischten Besoldunsgesetzgeber bereits in der Vergangenheit nur zu gerne bewusst, sodass wir da sprachlichen Wiederstand leisten sollten.

Die Rechnung Erschließt sich mir nicht.

Mir bisher auch nicht, daher meine konkrete Nachfrage  :)

ParagraphenReiter2026

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Moin!

2 Dinge:
- ich muss die Tabelle aktualisieren, da ist ein Fehler drin (kommt nachher, mit mehr Infos)
- bitte aktualisierte Mediane nutzen, hier bis 2024:

https://www.statistikportal.de/sites/default/files/2025-07/A7%20Mediane%20und%20Armutsgef%C3%A4hrdungsschwellen.xlsx



ParagraphenReiter2026

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Also hier mal zum Rechenweg:

M: Medianeinkommen monatlich (nach OECD)
P: Präkaritätsschwelle (Mindestnettoeinkommen einer 4köpfigen Familie)

Vorgehen:
- Medianeinkommen monatlich aus Tabelle A7.1 (Statistikportal)
- multiplizieren mit 12= Medianjahreseinkommen
- multiplizieren mit 0,8= Vorgabe BVerfG als Abstand zur Armutsschwelle
- multiplizieren mit 2,3= Präkaritätsschwelle (Mindestnettoeinkommen 4K Familie)

Mathematische Kurzfassung:
P=M*12*0,8*2,3
P=M*22,08

-------------------------------------------

N: Nettoeinkommen, Steuerklasse III (4K Familie)
KG: Kindergeld
KV: Krankenversicherung, PKV 4K Familie, steuerbereinigt

Nettoeinkommen:
- Rechner öffentlicher Dienst
- verheiratet, 2 Kinder
- StKl III
- Jahresnetto wird inkl. Zulagen, etc. berechnet

Kindergeld:
- jahresbezogenen Kinderzuschlag recherchieren
- monatlichen Wert*2 Kinder*12 Monate

Krankenversicherung:
- genaue Werte sind schwer zu bekommen
- KV folgt unter linearer Annahme ungefähr folgender Funktion:
  KV= 12*[517+13,5*(x-2020)]   mit x=Jahr

-------------------------------------------

Ein Beamter unterschreitet laut Urteil vom BVerfG die Mindestalimentation, wenn die Nettobesoldung zuzüglich Kindergeld und abzüglich Krankenversicherung unterhalb der Präkaritätsschwelle liegt. Mathematisch bedeutet das:

Unterschreitung der Mindestalimentation wenn:
N + KG - KV < P

umformen ergibt, Unterschreitung der Mindestalimentation wenn:
N < P + KV - KG

D.h. ein Beamter in SH unterschreitet die Mindestalimentation, wenn die Jahresnettobesoldung kleiner ist als die Präkaritätsschwelle zuzüglich Krankenversicherung und abzüglich Kindergeld. Ich hoffe, das war nachvollziehbar.

Hier die aktualisierte (und etwas ausführlichere Tabelle), hatte gestern versehentlich Jahresbrutto und nicht Jahresnetto aus der Berechnung extrahiert.

Anmerkung: Jahresnetto ist nicht spitz gerechnet, sofern unterjährige Besoldungsanpassungen vorgenommen wurden, kann man die Werte durchaus noch optimieren.




« Last Edit: 09.12.2025 19:16 von ParagraphenReiter2026 »

ParagraphenReiter2026

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@Malkav
Zum Zwei-Verdienermodell:
Das Partnereinkommen und der damit verbundene Familienergänzungszuschlag (neues Familienmodell ab 2022) wird nach derzeitigen Begründungen des Besoldungsgesetzgebers und den aktuellen Ausführungen im Urteil höchstwahrscheinlich keiner Prüfung durch das BVerfG standhalten. Allerdings wird darüber durch das BVerfG erst an anderer Stelle entschieden (hoffentlich schnell).

@HansGeorg
Zum 22,5% Abstand zwischen A10 und A6:
Das interessiert nicht bei der Prüfung des Mindesteinkommens. 

@alle
und zur Tabelle:
Es muss bei der Mindestalimentation selbstverständlich Jahresnetto und nicht Jahresbrutto heißen
« Last Edit: 09.12.2025 19:37 von ParagraphenReiter2026 »

HansGeorg

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Ich habe das alles für mich mal ausgerechnet und einmal für den jeweils in dem Jahr "kleinsten" Beamten. Entscheidend für die Höhe der Ansprüche wird halt wirklich sein ob und wie das Abstandsgebot bei der Reparatur betrachtet wird. So ist alleine wenn ich deine Grundlage als Berechnung lege dies in allen Jahren zusammen bei mir ein Unterschied in Höhe von 58.000€ gesamt.
« Last Edit: 09.12.2025 20:35 von HansGeorg »