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Arbeitszeitbetrug durch eigenmächtige Überstunden?
BalBund:
--- Zitat von: Geschädigter am 25.11.2025 20:00 ---
Theoretisch dürfte sie sich erst 08:00 Uhr einstempeln in dem Sinne...
--- End quote ---
Gibt es diesbezüglich eine Weisung? Insbesondere eine, die ggf. auch Kräfte von der flexiblen Arbeitszeit ausschließt (was an Pforten und Empfang üblich wäre)? Gibt es einen Dienstplan?
Wenn ja, dann müsste man den Vorgesetzten darauf hinweisen, dass die Stunde vor der Dienstbeginn liegt und somit eigentlich nicht zählen dürfte.
Wenn nein dribbelt die Kollegin das System clever aus, denn es sind keine Überstunden sondern Mehrarbeit.
bebolus:
--- Zitat von: Geschädigter am 25.11.2025 14:41 ---Hallo,
eine Kollegin am Empfang in 20 Stunden TZ hat erstaunlich viel Urlaub.
Hintergrund: ihre Arbeitszeit ist eigentlich von 08:00 - 12:00 Uhr, ANGEBLICH fährt ihr Zug aber nicht passend und sie MUSS daher eine Stunde früher reinkommen.
In der "überflüssigen" Stunde arbeitet sie vermutlich nicht, weil es da eben auch nichts zu arbeiten gibt.
Pro Woche wird somit ein Gleittag "erwirtschaftet", welcher dann im Rahmen eines längeren Urlaubs wieder genommen wird.
Ist das nicht irgendwo eine Art "Arbeitszeitbetrug"?
--- End quote ---
Wenn es in der Stunde vor Acht nix zu tun gibt kann man da wohl kaum Überstunden aufbauen.
Mal abgesehen davon, dass TZ einer Begründung bedarf und das eigenmächtige, tägliche überschreiten um 25% Fragen aufwerfen müsste.
Bodycount02:
--- Zitat von: Geschädigter am 25.11.2025 14:41 ---Hallo,
eine Kollegin am Empfang in 20 Stunden TZ hat erstaunlich viel Urlaub.
Hintergrund: ihre Arbeitszeit ist eigentlich von 08:00 - 12:00 Uhr, ANGEBLICH fährt ihr Zug aber nicht passend und sie MUSS daher eine Stunde früher reinkommen.
In der "überflüssigen" Stunde arbeitet sie vermutlich nicht, weil es da eben auch nichts zu arbeiten gibt.
Pro Woche wird somit ein Gleittag "erwirtschaftet", welcher dann im Rahmen eines längeren Urlaubs wieder genommen wird.
Ist das nicht irgendwo eine Art "Arbeitszeitbetrug"?
--- End quote ---
So typisch deutsch, dass es nur so kracht.
Sjuda:
@Bodycount02 Was soll daran typisch deutsch sein? Der geschilderte Sachverhalt würde für die jeweilige Organisation überall auf der Welt ein Problem darstellen.
@bebolus Einer Begründung bedarf es nur, wenn der Beschäftigte aus persönlichen Gründen Teilzeit beantragt. Hier wird die Stelle sicherlich in TZ ausgeschrieben worden sein.
An fünf Tagen in der Woche eine Arbeitszeit von 8 - 12 Uhr, also vier Stunden täglich und 20 Stunden in der Woche. Für diese Stundenzahl ist die Dame auch eingestellt worden.
Wenn sie nun Stundenguthaben aufbaut, indem sie außerhalb dieses Rahmens arbeitet, dann führt das zu ungewollten Konsequenzen, denn der Abbau dieser Stunden durch Gleitzeittage muss irgendwie kompensiert werden.
In jedem Fall versagt hier der Arbeitgeber. Entweder, indem er die Empfangskräfte nicht explizit von den entsprechenden Regeln ausgenommen hat oder aber er nichts unternimmt, wenn die Regeln missachtet werden.
Faunus:
--- Zitat von: Sjuda am 01.12.2025 08:27 ---.........
An fünf Tagen in der Woche eine Arbeitszeit von 8 - 12 Uhr, also vier Stunden täglich und 20 Stunden in der Woche. Für diese Stundenzahl ist die Dame auch eingestellt worden.
--- End quote ---
Ich denke nicht, dass TE als Kollege/in deren Arbeitsvertrag kennt oder Kenntnisse über deren Gleitzeitregelungen hat.
--- Zitat von: Sjuda am 01.12.2025 08:27 ---In jedem Fall versagt hier der Arbeitgeber. Entweder, indem er die Empfangskräfte nicht explizit von den entsprechenden Regeln ausgenommen hat oder aber er nichts unternimmt, wenn die Regeln missachtet werden.
--- End quote ---
Weißt Du wie viele Empfangskräfte vorhanden sind, wie diese sich untereinander absprechen und was der AG vorgegeben hat? Ich habe dem Text nicht entnehmen können, ob sich durch das "Arbeitgeberversagen" Probleme ergeben. Woran kannst Du das Arbeitgeberversagen erkennen?
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