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Arbeitszeitbetrug durch eigenmächtige Überstunden?

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Sjuda:
Ich gehe davon aus, dass die Angaben stimmen, also Teilzeit von 20 Stunden und "Empfangszeit" täglich von 8 - 12 Uhr. Das ergibt 4 Stunden Arbeitszeit täglich, keine (Pflicht-)Pausenzeiten und sauber 5 x 4 Stunden Arbeitszeit, in Summe also genau die 20 Stunden.

Die Frage nach der Gleitzeitregelung ist ja gerade die, um die sich alles dreht.

Entweder die Kollegin ist - sinnvollerweise - davon ausgenommen, dann verstößt sie gegen die Regelungen und häuft unberechtigt Mehrstunden an (die Frage danach, ob sie diese sinnvoll mit Arbeit ausfüllen kann, ist an dieser Stelle nachrangig). Da dies zumindest @Geschädigter bekannt ist, muss es also auch dem Vorgesetzten und somit dem AG bekannt sein. Der Arbeitgeber versagt, indem er anscheinend nichts unternimmt.

Sollte die Dame hingegen gegen keine Vorgaben verstoßen, weil es versäumt worden ist, Empfangskräfte  auszuschließen oder weil im konkreten Fall die Arbeitszeiten nicht durch Festlegung konkretisiert wurden, dann hat der Arbeitgeber aus genau diesem Grund versagt.

Die Probleme werden möglicherweise nicht direkt im Text benannt, lassen sich aber aus der Schilderung ableiten.

Wenn jemand, der für 20 Stunden eingestellt ist, 25 Stunden in der Woche arbeitet, weil diese Mehrarbeit tatsächlich erforderlich ist, dann wurde der Personalbedarf falsch bemessen. Das ist ein Problem.

Besteht für die zusätzlichen geleisteten 5 Stunden in der Woche kein Bedarf, weil keine oder kaum Arbeit vorhanden ist, dann entstehen dem Arbeitgeber unnötige Kosten und organisatorischer Aufwand. Auch das ist ein Problem.

Faunus:
Vielleicht räumt die Empfangsdame die allgemeine Kaffeeküche nach Absprache mit dem Vorgesetzten auf?
Oder hängt tägli. den Menüplan der Kantine an diversen Stellen aus.

Die Kollegin glaubt/vermutet ja auch, dass es für die Empfangsdame eine andere Möglichkeit gibt als eine Stunde zu früh am Arbeitsplatz zu sein und sie vermutet, dass diese nur rumsitzt.

Und nochmal meine Frage: warum klärt man das nicht mit dem Vorgesetzten?

UNameIT:

--- Zitat von: Geschädigter am 25.11.2025 14:41 ---..... hat erstaunlich viel Urlaub.

.... ANGEBLICH fährt ihr Zug..... arbeitet sie vermutlich nicht......

"Arbeitszeitbetrug"?

--- End quote ---

Klingt mir nach Neid und viel Unwissen....

ich gebe Faunus recht, ich gehe davon aus, das die Kollegin das mit dem Vorgesetzten abgesprochen hat. Du vermutest sie arbeitet nicht, aber wissen tust du das nicht. Hier wird einer Kollegin absichtlich schlechte Beweggründe unterstellt. Gibt es reale Probleme damit, sollte das mit dem Vorgesetzten geklärt werden.

Arbeitszeitbetrug ist übrigens genauso eine Straftat wie Verleumdung. Somit sollte der TE erst die genauen Details abklären anstatt sich nach §187 StGB strafbar zu machen.

Flying:

--- Zitat von: Sjuda am 01.12.2025 10:48 ---Ich gehe davon aus, dass die Angaben stimmen, also Teilzeit von 20 Stunden und "Empfangszeit" täglich von 8 - 12 Uhr. Das ergibt 4 Stunden Arbeitszeit täglich, keine (Pflicht-)Pausenzeiten und sauber 5 x 4 Stunden Arbeitszeit, in Summe also genau die 20 Stunden.

Die Frage nach der Gleitzeitregelung ist ja gerade die, um die sich alles dreht.

Entweder die Kollegin ist - sinnvollerweise - davon ausgenommen, dann verstößt sie gegen die Regelungen und häuft unberechtigt Mehrstunden an (die Frage danach, ob sie diese sinnvoll mit Arbeit ausfüllen kann, ist an dieser Stelle nachrangig). Da dies zumindest @Geschädigter bekannt ist, muss es also auch dem Vorgesetzten und somit dem AG bekannt sein. Der Arbeitgeber versagt, indem er anscheinend nichts unternimmt.

Sollte die Dame hingegen gegen keine Vorgaben verstoßen, weil es versäumt worden ist, Empfangskräfte  auszuschließen oder weil im konkreten Fall die Arbeitszeiten nicht durch Festlegung konkretisiert wurden, dann hat der Arbeitgeber aus genau diesem Grund versagt.

Die Probleme werden möglicherweise nicht direkt im Text benannt, lassen sich aber aus der Schilderung ableiten.

Wenn jemand, der für 20 Stunden eingestellt ist, 25 Stunden in der Woche arbeitet, weil diese Mehrarbeit tatsächlich erforderlich ist, dann wurde der Personalbedarf falsch bemessen. Das ist ein Problem.

Besteht für die zusätzlichen geleisteten 5 Stunden in der Woche kein Bedarf, weil keine oder kaum Arbeit vorhanden ist, dann entstehen dem Arbeitgeber unnötige Kosten und organisatorischer Aufwand. Auch das ist ein Problem.

--- End quote ---

Was man aus so drei Halbsätzen im Eröffnungspost alles interpretieren kann ist ja beeindruckend.
Vielleicht hat die gute Dame das auch alles abgesprochen und macht noch diverse andere Aufgaben.

Glaub denn wirklich ernsthaft jemand, dass der Empfang nur Besuchern die Hände schüttelt, den Weg zum Bauamt zeigt und die Telefonnummer von der ersten Kreisrätin weitergibt?

Sjuda:
Jeder Sachverhalt muss in irgendeiner Weise interpretiert werden, insbesondere wenn die Informationen, wie hier, recht spärlich sind.

Anders als viele Diskussionsteilnehmer, die den Fragesteller angreifen oder einseitig und voreingenommen argumentieren, indem sie von vornherein die Möglichkeit ausschließen, dass die Empfangsmitarbeiterin tatsächlich dreistes Verhalten an den Tag legt und/oder gegen Anweisungen verstößt, habe ich den Sachverhalt differenziert betrachtet.

So habe ich ausgeführt, welche Tätigkeiten die Mitarbeiterin möglicherweise in der besagten Zeit verrichtet. Wir wissen nicht, ob sie arbeitet oder nur ihre Stunde absitzt. Beides ist denkbar. Ebenso wissen wir nicht, was der Vorgesetzte sagt und welche generellen und individuellen Regelungen für die Mitarbeiterin gelten. Ich habe aufgezeigt, welche Probleme sich ergeben können und dass die Schuld in jedem Fall beim Arbeitgeber liegt.

Das ist ein Diskussionsforum. Ist es nicht Bestandteil einer Diskussion, unterschiedliche Positionen zu beleuchten, Meinungen einzuholen oder auszutauschen? Kann man nicht auch fiktive Szenarien, Abwandlungen oder Interpretationen eines Sachverhaltes diskutieren? Hier wird der TE dafür kritisiert, dass er das Thema überhaupt anspricht.


--- Zitat ---Du vermutest sie arbeitet nicht, aber wissen tust du das nicht. Hier wird einer Kollegin absichtlich schlechte Beweggründe unterstellt. Gibt es reale Probleme damit, sollte das mit dem Vorgesetzten geklärt werden.
--- End quote ---

--- Zitat ---Und nochmal meine Frage: warum klärt man das nicht mit dem Vorgesetzten?
--- End quote ---

Mit der Argumentation könnten wir das Forum gleich schließen. Denn wären dann die meisten Fragen und Themen überflüssig. Probleme mit Kollegen, Vorgesetzten oder Untergebenen sollten im direkten Gespräch oder auf höherer Ebene, ggf. unter Einschaltung von Interessenvertretungen geklärt werden. Die meisten Rechtsfragen sind hier entweder schon längst geklärt oder lassen sich durch den Blick in das Gesetzt/TV lösen, wenn google und KI nicht helfen, geht man zum Anwalt.



--- Zitat ---Was man aus so drei Halbsätzen im Eröffnungspost alles interpretieren kann ist ja beeindruckend.
Vielleicht hat die gute Dame das auch alles abgesprochen und macht noch diverse andere Aufgaben.

--- End quote ---

Wenn man die Interpretation eines Sachverhaltes kritisiert, sollte man als Argument dafür nicht selbst auf eine Interpretation zurückgreifen.

Manchmal komme ich mir vor, als wären wir hier im Verdi-Forum. Es scheint außerhalb der Vorstellungskraft zu liegen, dass nicht nur Vorgesetzte schlecht, böse und unfähig sind, dass nicht immer alles gemein und ungerecht ist, sondern dass es auch unter den einfachen Mitarbeitern schwarze Schafe geben kann.

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