Autor Thema: Arbeitszeitbetrug durch eigenmächtige Überstunden?  (Read 3494 times)

Sjuda

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Antw:Arbeitszeitbetrug durch eigenmächtige Überstunden?
« Antwort #15 am: 01.12.2025 10:48 »
Ich gehe davon aus, dass die Angaben stimmen, also Teilzeit von 20 Stunden und "Empfangszeit" täglich von 8 - 12 Uhr. Das ergibt 4 Stunden Arbeitszeit täglich, keine (Pflicht-)Pausenzeiten und sauber 5 x 4 Stunden Arbeitszeit, in Summe also genau die 20 Stunden.

Die Frage nach der Gleitzeitregelung ist ja gerade die, um die sich alles dreht.

Entweder die Kollegin ist - sinnvollerweise - davon ausgenommen, dann verstößt sie gegen die Regelungen und häuft unberechtigt Mehrstunden an (die Frage danach, ob sie diese sinnvoll mit Arbeit ausfüllen kann, ist an dieser Stelle nachrangig). Da dies zumindest @Geschädigter bekannt ist, muss es also auch dem Vorgesetzten und somit dem AG bekannt sein. Der Arbeitgeber versagt, indem er anscheinend nichts unternimmt.

Sollte die Dame hingegen gegen keine Vorgaben verstoßen, weil es versäumt worden ist, Empfangskräfte  auszuschließen oder weil im konkreten Fall die Arbeitszeiten nicht durch Festlegung konkretisiert wurden, dann hat der Arbeitgeber aus genau diesem Grund versagt.

Die Probleme werden möglicherweise nicht direkt im Text benannt, lassen sich aber aus der Schilderung ableiten.

Wenn jemand, der für 20 Stunden eingestellt ist, 25 Stunden in der Woche arbeitet, weil diese Mehrarbeit tatsächlich erforderlich ist, dann wurde der Personalbedarf falsch bemessen. Das ist ein Problem.

Besteht für die zusätzlichen geleisteten 5 Stunden in der Woche kein Bedarf, weil keine oder kaum Arbeit vorhanden ist, dann entstehen dem Arbeitgeber unnötige Kosten und organisatorischer Aufwand. Auch das ist ein Problem.


Faunus

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Antw:Arbeitszeitbetrug durch eigenmächtige Überstunden?
« Antwort #16 am: 01.12.2025 11:01 »
Vielleicht räumt die Empfangsdame die allgemeine Kaffeeküche nach Absprache mit dem Vorgesetzten auf?
Oder hängt tägli. den Menüplan der Kantine an diversen Stellen aus.

Die Kollegin glaubt/vermutet ja auch, dass es für die Empfangsdame eine andere Möglichkeit gibt als eine Stunde zu früh am Arbeitsplatz zu sein und sie vermutet, dass diese nur rumsitzt.

Und nochmal meine Frage: warum klärt man das nicht mit dem Vorgesetzten?

UNameIT

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Antw:Arbeitszeitbetrug durch eigenmächtige Überstunden?
« Antwort #17 am: 01.12.2025 12:28 »
..... hat erstaunlich viel Urlaub.

.... ANGEBLICH fährt ihr Zug..... arbeitet sie vermutlich nicht......

"Arbeitszeitbetrug"?

Klingt mir nach Neid und viel Unwissen....

ich gebe Faunus recht, ich gehe davon aus, das die Kollegin das mit dem Vorgesetzten abgesprochen hat. Du vermutest sie arbeitet nicht, aber wissen tust du das nicht. Hier wird einer Kollegin absichtlich schlechte Beweggründe unterstellt. Gibt es reale Probleme damit, sollte das mit dem Vorgesetzten geklärt werden.

Arbeitszeitbetrug ist übrigens genauso eine Straftat wie Verleumdung. Somit sollte der TE erst die genauen Details abklären anstatt sich nach §187 StGB strafbar zu machen.

Flying

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Antw:Arbeitszeitbetrug durch eigenmächtige Überstunden?
« Antwort #18 am: 01.12.2025 15:32 »
Ich gehe davon aus, dass die Angaben stimmen, also Teilzeit von 20 Stunden und "Empfangszeit" täglich von 8 - 12 Uhr. Das ergibt 4 Stunden Arbeitszeit täglich, keine (Pflicht-)Pausenzeiten und sauber 5 x 4 Stunden Arbeitszeit, in Summe also genau die 20 Stunden.

Die Frage nach der Gleitzeitregelung ist ja gerade die, um die sich alles dreht.

Entweder die Kollegin ist - sinnvollerweise - davon ausgenommen, dann verstößt sie gegen die Regelungen und häuft unberechtigt Mehrstunden an (die Frage danach, ob sie diese sinnvoll mit Arbeit ausfüllen kann, ist an dieser Stelle nachrangig). Da dies zumindest @Geschädigter bekannt ist, muss es also auch dem Vorgesetzten und somit dem AG bekannt sein. Der Arbeitgeber versagt, indem er anscheinend nichts unternimmt.

Sollte die Dame hingegen gegen keine Vorgaben verstoßen, weil es versäumt worden ist, Empfangskräfte  auszuschließen oder weil im konkreten Fall die Arbeitszeiten nicht durch Festlegung konkretisiert wurden, dann hat der Arbeitgeber aus genau diesem Grund versagt.

Die Probleme werden möglicherweise nicht direkt im Text benannt, lassen sich aber aus der Schilderung ableiten.

Wenn jemand, der für 20 Stunden eingestellt ist, 25 Stunden in der Woche arbeitet, weil diese Mehrarbeit tatsächlich erforderlich ist, dann wurde der Personalbedarf falsch bemessen. Das ist ein Problem.

Besteht für die zusätzlichen geleisteten 5 Stunden in der Woche kein Bedarf, weil keine oder kaum Arbeit vorhanden ist, dann entstehen dem Arbeitgeber unnötige Kosten und organisatorischer Aufwand. Auch das ist ein Problem.

Was man aus so drei Halbsätzen im Eröffnungspost alles interpretieren kann ist ja beeindruckend.
Vielleicht hat die gute Dame das auch alles abgesprochen und macht noch diverse andere Aufgaben.

Glaub denn wirklich ernsthaft jemand, dass der Empfang nur Besuchern die Hände schüttelt, den Weg zum Bauamt zeigt und die Telefonnummer von der ersten Kreisrätin weitergibt?

Sjuda

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Antw:Arbeitszeitbetrug durch eigenmächtige Überstunden?
« Antwort #19 am: 02.12.2025 08:16 »
Jeder Sachverhalt muss in irgendeiner Weise interpretiert werden, insbesondere wenn die Informationen, wie hier, recht spärlich sind.

Anders als viele Diskussionsteilnehmer, die den Fragesteller angreifen oder einseitig und voreingenommen argumentieren, indem sie von vornherein die Möglichkeit ausschließen, dass die Empfangsmitarbeiterin tatsächlich dreistes Verhalten an den Tag legt und/oder gegen Anweisungen verstößt, habe ich den Sachverhalt differenziert betrachtet.

So habe ich ausgeführt, welche Tätigkeiten die Mitarbeiterin möglicherweise in der besagten Zeit verrichtet. Wir wissen nicht, ob sie arbeitet oder nur ihre Stunde absitzt. Beides ist denkbar. Ebenso wissen wir nicht, was der Vorgesetzte sagt und welche generellen und individuellen Regelungen für die Mitarbeiterin gelten. Ich habe aufgezeigt, welche Probleme sich ergeben können und dass die Schuld in jedem Fall beim Arbeitgeber liegt.

Das ist ein Diskussionsforum. Ist es nicht Bestandteil einer Diskussion, unterschiedliche Positionen zu beleuchten, Meinungen einzuholen oder auszutauschen? Kann man nicht auch fiktive Szenarien, Abwandlungen oder Interpretationen eines Sachverhaltes diskutieren? Hier wird der TE dafür kritisiert, dass er das Thema überhaupt anspricht.

Zitat
Du vermutest sie arbeitet nicht, aber wissen tust du das nicht. Hier wird einer Kollegin absichtlich schlechte Beweggründe unterstellt. Gibt es reale Probleme damit, sollte das mit dem Vorgesetzten geklärt werden.
Zitat
Und nochmal meine Frage: warum klärt man das nicht mit dem Vorgesetzten?

Mit der Argumentation könnten wir das Forum gleich schließen. Denn wären dann die meisten Fragen und Themen überflüssig. Probleme mit Kollegen, Vorgesetzten oder Untergebenen sollten im direkten Gespräch oder auf höherer Ebene, ggf. unter Einschaltung von Interessenvertretungen geklärt werden. Die meisten Rechtsfragen sind hier entweder schon längst geklärt oder lassen sich durch den Blick in das Gesetzt/TV lösen, wenn google und KI nicht helfen, geht man zum Anwalt.


Zitat
Was man aus so drei Halbsätzen im Eröffnungspost alles interpretieren kann ist ja beeindruckend.
Vielleicht hat die gute Dame das auch alles abgesprochen und macht noch diverse andere Aufgaben.

Wenn man die Interpretation eines Sachverhaltes kritisiert, sollte man als Argument dafür nicht selbst auf eine Interpretation zurückgreifen.

Manchmal komme ich mir vor, als wären wir hier im Verdi-Forum. Es scheint außerhalb der Vorstellungskraft zu liegen, dass nicht nur Vorgesetzte schlecht, böse und unfähig sind, dass nicht immer alles gemein und ungerecht ist, sondern dass es auch unter den einfachen Mitarbeitern schwarze Schafe geben kann.
« Last Edit: 02.12.2025 08:22 von Sjuda »

Faunus

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Antw:Arbeitszeitbetrug durch eigenmächtige Überstunden?
« Antwort #20 am: 02.12.2025 08:27 »
Jeder Sachverhalt muss in irgendeiner Weise interpretiert werden, insbesondere wenn die Informationen, wie hier, recht spärlich sind.


Eben!
"Zu bedenken geben" könnte u.U. so etwas wie Deeskalation vor Ort vermeiden helfen!


Es scheint außerhalb der Vorstellungskraft zu liegen, dass nicht nur Vorgesetzte schlecht, böse und unfähig sind, dass nicht immer alles gemein und ungerecht ist, sondern dass es auch unter den einfachen Mitarbeitern schwarze Schafe geben kann.

Da bin ich völlig bei Dir.

Flying

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Antw:Arbeitszeitbetrug durch eigenmächtige Überstunden?
« Antwort #21 am: 02.12.2025 15:12 »
Manchmal komme ich mir vor, als wären wir hier im Verdi-Forum. Es scheint außerhalb der Vorstellungskraft zu liegen, dass nicht nur Vorgesetzte schlecht, böse und unfähig sind, dass nicht immer alles gemein und ungerecht ist, sondern dass es auch unter den einfachen Mitarbeitern schwarze Schafe geben kann.

Da bin ich ganz bei dir. Zumal wir ja hier von zwei "einfachen" (was auch immer das sein soll) Mitarbeitern reden.

Ich schreibe allerdings nicht aus einer Interpretation raus, sondern drehe deine Geschichte einfach um. Letztlich wissen tun wir es doch beide nicht. Und wenn du gerne aus drei Halbsätzen so viel interpretieren möchtest, werde ich dich nicht daran hindern (können). Ich bezweifel allerdings weiterhin, dass es den Tatsachen entspricht, so lange uns der Eröffner nicht mit weiteren Infos versorgt.

Abgang 2025

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Antw:Arbeitszeitbetrug durch eigenmächtige Überstunden?
« Antwort #22 am: 02.12.2025 15:50 »
Mal wieder ein Typischer "Kollege" im Amt. Was finden einige Menschen daran, andere zu denunzieren ? Machen sie es aus purer Langeweile oder sind solche Menschen krank ?

Hallo,

eine Kollegin am Empfang in 20 Stunden TZ hat erstaunlich viel Urlaub.

Hintergrund: ihre Arbeitszeit ist eigentlich von 08:00 - 12:00 Uhr, ANGEBLICH fährt ihr Zug aber nicht passend und sie MUSS daher eine Stunde früher reinkommen.

In der "überflüssigen" Stunde arbeitet sie vermutlich nicht, weil es da eben auch nichts zu arbeiten gibt.

Pro Woche wird somit ein Gleittag "erwirtschaftet", welcher dann im Rahmen eines längeren Urlaubs wieder genommen wird.

Ist das nicht irgendwo eine Art "Arbeitszeitbetrug"?

Sjuda

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Antw:Arbeitszeitbetrug durch eigenmächtige Überstunden?
« Antwort #23 am: 02.12.2025 16:15 »
@Flying Es liegt natürlich im Bereich des Möglichen, dass uns der TE hier einfach belügt oder die Angaben unrichtig sind.
Das Problem besteht aber auch bei umfangreich vorgestellten Sachverhalten.

Ich frage mich allerdings, wenn wir Trolle ausklammern, welchen Sinn es machen würde, sich Einschätzungen einzuholen, wenn die Schilderung nicht mit der Wirklichkeit übereinstimmt. Die Erkenntnisse hätten dann keinen Wert. Der Vorteil eines anonymen Internetforums liegt doch gerade darin, dass man sich zu Themen austauschen kann, die man in der realen Welt aus verschiedenen Gründen nicht ansprechen kann oder möchte.

Daher gehe ich davon aus, dass die wenigen Angaben zumindest stimmen, auch wenn sie unbefriedigend lückenhaft sein mögen.

Und so wissen wir im konkreten Fall, dass die Anwesenheit vor der Öffnungszeit zumindest zu einem Teil auf rein private Gründe zurückzuführen ist.

Zitat
ANGEBLICH fährt ihr Zug aber nicht passend und sie MUSS daher eine Stunde früher reinkommen

Alles Weitere wird sich ohne zusätzliche Informationen nicht klären lassen, da sind wir uns einig.

@Abgang 2025 Ohne Rückschlussmöglichkeit auf die betreffende Person kann man wohl kaum von Denunziation sprechen oder, wie es andere Diskussionsteilnehmer andeuten, irgendwelche Straftatbestände verwirklichen.

Faunus

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Antw:Arbeitszeitbetrug durch eigenmächtige Überstunden?
« Antwort #24 am: 02.12.2025 17:43 »
Ich denke man bekommt häufig "nur die 1/2 Wahrheit" aufgetischt und es gibt in der Regel auch eine andere Sichtweise und da muss man durch Erfragen/Herantasten hinkommen. Von der eigenen Sichtweise aus steht man gerne erzählt besser da und möchte Bestätigung von anderen - vor allem wenn die reale Welt einem nicht zustimmt.
Und ja ich bin gelegentlich auch "vorschnell" bzw. interpretiere etwas, wo es nichts zu interpretieren gibt - jeder hat so seinen Trigger ;)

FearOfTheDuck

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Antw:Arbeitszeitbetrug durch eigenmächtige Überstunden?
« Antwort #25 am: 03.12.2025 07:50 »
Unzureichende Darstellung und noch mehr nachfolgende mangelnde Erhellung gehen zulasten der Fragesteller. Wenn es sich dabei um keine Grundsatzsituation handelt oder in der Folge keine spannenden neuen Betrachtungspunkte angesprochen werden, ist der weitere Fortgang fast schon obsolet. Gerade dann, wenn nicht einmal mehr interpretiert werden, sondern nur noch spekuliert werden kann.

Unabhängig dieses Stranges frage ich mich in letzter Zeit tatsächlich, was mancher Thread hier im Forum zu suchen hat. Dieser hat ja zumindest eine gewisse rechtliche Relevanz und einen Bezug zum ÖD, müsste aber dann auch vom Ersteller "ernsthaft weitergeführt" werden, indem man z.B. zum SV gestellte Fragen beantwortet. Oder aber die Frage ist gar nicht von fern beantwortbar.

Bei manchen Fragestellungen wähnt man sich dann tatsächlich im berühmten Brigitte-Forum. ;)

Flying

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Antw:Arbeitszeitbetrug durch eigenmächtige Überstunden?
« Antwort #26 am: 05.12.2025 10:24 »
@Flying Es liegt natürlich im Bereich des Möglichen, dass uns der TE hier einfach belügt oder die Angaben unrichtig sind.
Das Problem besteht aber auch bei umfangreich vorgestellten Sachverhalten.

Ich frage mich allerdings, wenn wir Trolle ausklammern, welchen Sinn es machen würde, sich Einschätzungen einzuholen, wenn die Schilderung nicht mit der Wirklichkeit übereinstimmt. Die Erkenntnisse hätten dann keinen Wert. Der Vorteil eines anonymen Internetforums liegt doch gerade darin, dass man sich zu Themen austauschen kann, die man in der realen Welt aus verschiedenen Gründen nicht ansprechen kann oder möchte.

Daher gehe ich davon aus, dass die wenigen Angaben zumindest stimmen, auch wenn sie unbefriedigend lückenhaft sein mögen.

Und so wissen wir im konkreten Fall, dass die Anwesenheit vor der Öffnungszeit zumindest zu einem Teil auf rein private Gründe zurückzuführen ist.

Zitat
ANGEBLICH fährt ihr Zug aber nicht passend und sie MUSS daher eine Stunde früher reinkommen

Alles Weitere wird sich ohne zusätzliche Informationen nicht klären lassen, da sind wir uns einig.

@Abgang 2025 Ohne Rückschlussmöglichkeit auf die betreffende Person kann man wohl kaum von Denunziation sprechen oder, wie es andere Diskussionsteilnehmer andeuten, irgendwelche Straftatbestände verwirklichen.

Wissen ist bei Formulierung "Angeblich" durch den Ersteller aber auch schon sehr vage.

Natürlich hast du in einigen Punkten nicht unrecht. Ich würde dennoch vermuten (ja, interpretiert), dass der Teilnehmer hier nur Bestätigung für seinen Ärger möchte und weil es diesen nicht in vollem Umfang erhalten hat, sich nun zurückgezogen hat.