Hallo zusammen,
ich bin seit etwa 7 Jahren in einer Landesbehörde in EG13 (Stufe 4) eingeordnet. Diese Stelle wurde damals neu geschaffen und entsprechend durch die Behörde bewertet.
Nach einigen Jahren, sind immer wieder Andeutungen gemacht worden, wonach man meine Stelle eigentlich neu bewertet werden müsste, da bestimmte Annahmen, die bei Schaffung der Stelle vorlagen, sich nicht so verwirklicht haben. Die Gründe dafür liegen zum Teil darin, dass ich "minderwertige" Aufgaben übernehmen muss, da die Abteilung überläuft sowie in gewissen strukturellen Umständen, die es teilweise schwer machen, die Stelle so zu "leben" wie es ursprünglich angedacht war.
1. Wenn es zu einer Neubewertung kommt, die z.B. in EG 12 oder EG11 münden würde, müsste mein AG mir dann eine Änderungskündigung aussprechen?
2. Spielt es eine Rolle, dass ich jetzt schon 7 Jahren auf einer "angeblich" falsch bewerteten Stelle sitze?
3. Wenn die Tätigkeiten für EG13 grundsätzlich da sind, strukturelle Probleme wie fehlende Einbindung oder falsche Positionierung es allerdings sehr schwierig machen, die Tätigkeiten auszuführen, kann ich dann zunächst darauf bestehen, anders positioniert zu werden, um meine Tätigkeit "leben" zu können?
4. Wenn mein AG mit einer neuen Bewertung und Herabgruppierung Erfolg haben sollte, für wieviele Monate muss ich das "überzahlte" Gehalt zurückzahlen ? Im Netz kursieren Aussagen von 6 oder 12 Monaten oder sogar seit Übertragung der ursprünglichen Tätigkeit (die gesamte Beschäftigungszeit von 7 Jahren).
5. wie würde sich die Rückzahlung auf die dann zuviel gezahlen Steuer, Sozialleistungsbeiträgen und VBL auswirken.
Vielen Dank für eure Hilfe
