Auswirkungen des BVerfG Urteils von 17.09.2025 für Niedersachsen

Begonnen von clarion, 03.12.2025 22:24

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Quasselstrippe

Zitat von: FinanzWissen in 08.04.2026 17:14Wenn man sonst nichts zu sagen hat. Niemals werden wir in den nächsten 20 Jahren dieses Gehalt für eine 4 köpfige Familie in der Besoldungsgruppe sehen. So eindeutig wie hier getan wird, ist das Urteil auch gar nicht zu lesen. Es wird Verbesserungen geben müssen, aber nunmal in einem realistischen Rahmen.

es steht dem DH ja auch frei, andere Lösungen zu finden. In BaWü hat man die A5 und A6 einfach abgeschafft und die Beamten in einer Kaskade hochbefördert bis A9 oder A10. Das hat für die ehemaligen A5-Leute doch eine signifikante Verbesserung gebracht mit der Beförderung nach A7. Dazu gab es noch (nach oben abschmelzende) Zuschläge auf die kindbezogenen Zulagen. Für die höheren Besoldungsgruppen gab es zwar am Ende gar nichts und es ist sehr fraglich, ob das Gesamtkonzept verfassungskonform ist, aber man kann nicht sagen, dass gar nichts passiert. D.h. am Ende waren viele Beamte deutlich besser bezahlt, ohne dass die Besoldungsgruppe sich an sich sich deutlich verändert hat im Wert (bis auf A5 und A6, die haben den Wert 0 angenommen).


Rheini

Zitat von: Quasselstrippe in 08.04.2026 17:50es steht dem DH ja auch frei, andere Lösungen zu finden. In BaWü hat man die A5 und A6 einfach abgeschafft und die Beamten in einer Kaskade hochbefördert bis A9 oder A10. Das hat für die ehemaligen A5-Leute doch eine signifikante Verbesserung gebracht mit der Beförderung nach A7. Dazu gab es noch (nach oben abschmelzende) Zuschläge auf die kindbezogenen Zulagen. Für die höheren Besoldungsgruppen gab es zwar am Ende gar nichts und es ist sehr fraglich, ob das Gesamtkonzept verfassungskonform ist, aber man kann nicht sagen, dass gar nichts passiert. D.h. am Ende waren viele Beamte deutlich besser bezahlt, ohne dass die Besoldungsgruppe sich an sich sich deutlich verändert hat im Wert (bis auf A5 und A6, die haben den Wert 0 angenommen).



Ob es am Ende besser ist, wird man sehen ....

Z. B. wenn A7 NUR die zukünftige Mindestbesoldung ist weil unterste Besoldungsgruppe bei diesem DH, hat er sich die Erhöhungen ab A5 gespart, als wenn A5 die unterste Besoldungsgruppe mit Mindestbesoldung wäre. Dafür kann der Beamte dann nur zwei Beförderungen erreichen. Vorher vier.


Dogmatikus

Zitat von: FinanzWissen in 08.04.2026 17:14Wenn man sonst nichts zu sagen hat. Niemals werden wir in den nächsten 20 Jahren dieses Gehalt für eine 4 köpfige Familie in der Besoldungsgruppe sehen. So eindeutig wie hier getan wird, ist das Urteil auch gar nicht zu lesen. Es wird Verbesserungen geben müssen, aber nunmal in einem realistischen Rahmen.

Seit wann ist es Teil eines verfassungsmäßigen Ausgleichs, deinen realistischen Rahmen anzusetzen? Hier ist auch nicht zu diskutieren, was irgendjemand als "fair" oder "verhältnismäßig" ansehen würde, sondern schlichtweg, welcher Zustand unserer Verfassung entspricht.

Das BVerfG ist hinsichtlich der Berechnungsmethodik eindeutig. Wenn du diese nicht verstehst , ist das überhaupt nicht schlimm. Schwerer wiegt schon, dass du offenbar das Grundgesetz nicht so ernst nimmst.

Das Alimentationsprinzip steht einer Würdigung im Sinne von "das ist doch viel zu teuer, wacht mal alle auf" nicht offen. Man kann diskutieren, inwieweit sich der DH in den nächsten Jahren bewegt fühlt, wieder auf den Boden des Grundgesetzes zurückzukehren. Aber was man nicht umkommentiert stehen lassen kann sind Ausführungen, die dazu führen sollen, dass wir alle auf unser verfassungsmäßiges Recht auf amtsangemessene Alimentation verzichten, nur weil ein einzelner es für "unrealistisch" hält.

Finanzer

@Finanzwissen: Welche Teile des Urteils sind denn uneindeutig zu lesen? Klar, es fehlen eindeutige Aussagen zum Partnereinkommen (Orbiter Dictum wäre nett gewesen), keine Aussagen zum Abstand zwischen den Besoldungsgruppen und keine eindeutige Aussage zur Höhe der Familiezuschläge. Auch was die höhereren Besoldungen angeht, hätte ich mir mehr erwartet.

In den anderen Punkten, insbesondere der Mindestbesoldung der 4K-Familie ist das Urteil klar.

Zum Rest: Es ist erstmal völlig egal, ob die Politik, die Bevölkerung oder Gott im Himmel wollen oder nicht.
Fiat iustitia, et pereat mundus. Die Ausreden mit kein Geld etc. sind zum einen Falsch, zum anderen können die auch nichts ändern.
Wiederholte Rechtsprechung, der Staat darf nicht an seinen Beamten sparen, außer im Rahmen eines Gesamtsparplanes, der alles betrifft.

Und solange die Körperschaftsteuer gesenkt wird (48 Milliarden bis 2030), die Luftverkehrssteuer gesenkt wird, es riesige Löcher bei der Erb/Schenksteuer und keine Vermögenssteuer gibt, solange kann mir niemand erzählen das kein Geld für die Amtsangemessene Besoldung da ist. Die sich nebenbei zu mindestens einem Drittel auch noch selbst finanziert... ganz im Gegensatz zu den Steuergeschenken für die Überreichen.

Kleiner Rant, Dogmatikus hat es glaube ich besser auf den Punkt gebracht.

FinanzWissen

Zitat von: Dogmatikus in Gestern um 09:19Seit wann ist es Teil eines verfassungsmäßigen Ausgleichs, deinen realistischen Rahmen anzusetzen? Hier ist auch nicht zu diskutieren, was irgendjemand als "fair" oder "verhältnismäßig" ansehen würde, sondern schlichtweg, welcher Zustand unserer Verfassung entspricht.

Das BVerfG ist hinsichtlich der Berechnungsmethodik eindeutig. Wenn du diese nicht verstehst , ist das überhaupt nicht schlimm. Schwerer wiegt schon, dass du offenbar das Grundgesetz nicht so ernst nimmst.

Das Alimentationsprinzip steht einer Würdigung im Sinne von "das ist doch viel zu teuer, wacht mal alle auf" nicht offen. Man kann diskutieren, inwieweit sich der DH in den nächsten Jahren bewegt fühlt, wieder auf den Boden des Grundgesetzes zurückzukehren. Aber was man nicht umkommentiert stehen lassen kann sind Ausführungen, die dazu führen sollen, dass wir alle auf unser verfassungsmäßiges Recht auf amtsangemessene Alimentation verzichten, nur weil ein einzelner es für "unrealistisch" hält.

Sie tun hier so, als ob Sie alles besser wissen. Wie der Beitrag unter Ihnen schon anspricht, ist die Ausgestaltung im Urteil überhaupt nicht klar definiert. Anmaßend von Ihnen, sich für etwas besseres zu halten und zeigt nur Ihre beschränkte Sichtweise. Zählt das Partnereinkommen mit 0,5, dann sorgt der Partner für sich selbst und die entsprechenden Besoldungen sind signifikant niedriger. Das hat nicht mit verfassungswidrig zu tun, es ist der Spielraum des Gesetzgebers. Ich melde mich dann in 1-2 Jahren, wenn Ihr alle enttäuscht seid, dass man das Urteil doch anders lösen kann als die hier dargestellte Rechnung

Quasselstrippe

Zitat von: FinanzWissen in Gestern um 12:15Sie tun hier so, als ob Sie alles besser wissen. Wie der Beitrag unter Ihnen schon anspricht, ist die Ausgestaltung im Urteil überhaupt nicht klar definiert. Anmaßend von Ihnen, sich für etwas besseres zu halten und zeigt nur Ihre beschränkte Sichtweise. Zählt das Partnereinkommen mit 0,5, dann sorgt der Partner für sich selbst und die entsprechenden Besoldungen sind signifikant niedriger. Das hat nicht mit verfassungswidrig zu tun, es ist der Spielraum des Gesetzgebers. Ich melde mich dann in 1-2 Jahren, wenn Ihr alle enttäuscht seid, dass man das Urteil doch anders lösen kann als die hier dargestellte Rechnung

genau um diese spannenden Fragen wird doch hier diskutiert und argumentiert; darf man ein Partnereinkommen berücksichtigen, wenn das Grundgesetz sagt, dass der Beamte inklusive seiner Familien amtsangemessen alimentiert werden muss, mit dem Hintergedanken, dass der Beamte völlig unabhängig von äußeren Einflüssen agieren und entscheiden können soll in seiner Tätigkeit und eben nicht im Kopf haben muss, ob seine Entscheidung (egal ob im Ministerium oder lokal im Bauamt gegenüber) ggf. die private Tätigkeit seiner Ehefrau in irgendeiner Firma negativ tangiert und dann der Familie am Ende Geld fehlt. Die Unabhängigkeit und Unbestechlichkeit des Beamten baut doch gedanklich auf dieser auskömmlichen Alimentation auf. Je mehr man externe Einflüsse (also Zusatzgehälter) als Notwendigkeit und nicht als Bonus in die Familie mit einbringt, umso mehr gefährdet man die Unabhängigkeit und Unbestechlichkeit des Beamten.

Wie ist das mit der Höhe der Familienzuschläge? Wenn die exorbitant hoch werden, bleibt dem Beamten nach Ende der Familienphase auf einmal nur noch ein kleines Brot für die selbe Tätigkeit, was hat das mit dem Amt zu tun. Wie es hier schon geschrieben wurde: wo ist der Anreiz für die besten Köpfe, wo die Vergleichbarkeit mit der freien Wirtschaft?

Es gibt doch ehemalige Verfassungsrichter, die in Gutachten vor wenigen Jahren erst sehr deutlich klar gemacht haben, wo die Grenzen liegen und was höchstwahrscheinlich verfassungswidrig ist. Nur das Verfassungsgericht selbst hat eben zu bestimmten Fragestellungen noch kein Urteil gefasst.

Und ja, das ganze hat ein erhebliches Preisschild, wenn man es konsequent bis zum Ende durchdenkt.
Und das in einer Zeit, in der es der Wirtschaft schlecht geht und es gerade so gar nicht hineinpasst.

Das wird auch einer der Gründe sein, weshalb die Dienstherren alles mögliche probieren werden, um die Rechtsprechung des BVerfG zu umgehen, wie es ja schon im letzten Urteil vom Gericht selbst angesprochen wird. Ja, es ist zu erwarten, dass die amtsangemessene Alimentation noch lange auf sich warten lassen wird und sie möglicherweise niemals kommt. Aber was sollen die Betroffenen denn tun? Eine Lobby haben sie ja keine, von allen Seiten gibt es immer nur Kritik und Ablehnung gegenüber Beamten, nur die Dienstleistung nimmt man in der Regel gerne in Anspruch.

Die Problematik wurde über 20 Jahre verschleppt und verzögert (von der Politik und dann von der Rechtsprechung) und viele viele Beamte haben für viele viele Jahre auf viel viel Geld (mit den Jahren immer mehr) verzichtet. Und niedrige Besoldungsgruppen liegen als Familie oft unter Bürgergeldniveau. Das finde ich schon sehr bedenklich. Am anderen Ende der Skala sehen hoch qualifizierte Quereinsteiger wie z.B. Ingenieure, die auch genauso in der freien Wirtschaft Jobs haben könnten, um wieviel das Gehaltsniveau im ÖD niedriger ist.

Und jetzt kommt die Welle mit gewaltiger zeitlicher Verzögerung so langsam in den obersten Instanzen an und die Urteile werden nun wohl in 1-2 Jahren fallen. Und sie passen dann gar nicht (mehr) in die Zeit. Aber was soll die Konsequenz sein? Man hat 20 Jahre lang durch die Instanzen geklagt, endlich Recht bekommen und dann soll man verzichten, weil in der Zwischenzeit das Geld für anderes ausgegeben worden ist? Ist das die Idee? Der Beamte hat nun mal nur den Rechtsweg. Und wenn der nicht 1-2 Jahre dauert sondern 10-20 Jahre, was bleibt ihm denn?


SonicBoom

Zitat von: Quasselstrippe in Gestern um 12:42genau um diese spannenden Fragen wird doch hier diskutiert und argumentiert; darf man ein Partnereinkommen berücksichtigen, wenn das Grundgesetz sagt, dass der Beamte inklusive seiner Familien amtsangemessen alimentiert werden muss, mit dem Hintergedanken, dass der Beamte völlig unabhängig von äußeren Einflüssen agieren und entscheiden können soll in seiner Tätigkeit und eben nicht im Kopf haben muss, ob seine Entscheidung (egal ob im Ministerium oder lokal im Bauamt gegenüber) ggf. die private Tätigkeit seiner Ehefrau in irgendeiner Firma negativ tangiert und dann der Familie am Ende Geld fehlt. Die Unabhängigkeit und Unbestechlichkeit des Beamten baut doch gedanklich auf dieser auskömmlichen Alimentation auf. Je mehr man externe Einflüsse (also Zusatzgehälter) als Notwendigkeit und nicht als Bonus in die Familie mit einbringt, umso mehr gefährdet man die Unabhängigkeit und Unbestechlichkeit des Beamten.

Wie ist das mit der Höhe der Familienzuschläge? Wenn die exorbitant hoch werden, bleibt dem Beamten nach Ende der Familienphase auf einmal nur noch ein kleines Brot für die selbe Tätigkeit, was hat das mit dem Amt zu tun. Wie es hier schon geschrieben wurde: wo ist der Anreiz für die besten Köpfe, wo die Vergleichbarkeit mit der freien Wirtschaft?

Es gibt doch ehemalige Verfassungsrichter, die in Gutachten vor wenigen Jahren erst sehr deutlich klar gemacht haben, wo die Grenzen liegen und was höchstwahrscheinlich verfassungswidrig ist. Nur das Verfassungsgericht selbst hat eben zu bestimmten Fragestellungen noch kein Urteil gefasst.

Und ja, das ganze hat ein erhebliches Preisschild, wenn man es konsequent bis zum Ende durchdenkt.
Und das in einer Zeit, in der es der Wirtschaft schlecht geht und es gerade so gar nicht hineinpasst.

Das wird auch einer der Gründe sein, weshalb die Dienstherren alles mögliche probieren werden, um die Rechtsprechung des BVerfG zu umgehen, wie es ja schon im letzten Urteil vom Gericht selbst angesprochen wird. Ja, es ist zu erwarten, dass die amtsangemessene Alimentation noch lange auf sich warten lassen wird und sie möglicherweise niemals kommt. Aber was sollen die Betroffenen denn tun? Eine Lobby haben sie ja keine, von allen Seiten gibt es immer nur Kritik und Ablehnung gegenüber Beamten, nur die Dienstleistung nimmt man in der Regel gerne in Anspruch.

Die Problematik wurde über 20 Jahre verschleppt und verzögert (von der Politik und dann von der Rechtsprechung) und viele viele Beamte haben für viele viele Jahre auf viel viel Geld (mit den Jahren immer mehr) verzichtet. Und niedrige Besoldungsgruppen liegen als Familie oft unter Bürgergeldniveau. Das finde ich schon sehr bedenklich. Am anderen Ende der Skala sehen hoch qualifizierte Quereinsteiger wie z.B. Ingenieure, die auch genauso in der freien Wirtschaft Jobs haben könnten, um wieviel das Gehaltsniveau im ÖD niedriger ist.

Und jetzt kommt die Welle mit gewaltiger zeitlicher Verzögerung so langsam in den obersten Instanzen an und die Urteile werden nun wohl in 1-2 Jahren fallen. Und sie passen dann gar nicht (mehr) in die Zeit. Aber was soll die Konsequenz sein? Man hat 20 Jahre lang durch die Instanzen geklagt, endlich Recht bekommen und dann soll man verzichten, weil in der Zwischenzeit das Geld für anderes ausgegeben worden ist? Ist das die Idee? Der Beamte hat nun mal nur den Rechtsweg. Und wenn der nicht 1-2 Jahre dauert sondern 10-20 Jahre, was bleibt ihm denn?



Schöne Zusammenfassung

Dogmatikus

Zitat von: FinanzWissen in Gestern um 12:15Sie tun hier so, als ob Sie alles besser wissen. Wie der Beitrag unter Ihnen schon anspricht, ist die Ausgestaltung im Urteil überhaupt nicht klar definiert. Anmaßend von Ihnen, sich für etwas besseres zu halten und zeigt nur Ihre beschränkte Sichtweise. Zählt das Partnereinkommen mit 0,5, dann sorgt der Partner für sich selbst und die entsprechenden Besoldungen sind signifikant niedriger. Das hat nicht mit verfassungswidrig zu tun, es ist der Spielraum des Gesetzgebers. Ich melde mich dann in 1-2 Jahren, wenn Ihr alle enttäuscht seid, dass man das Urteil doch anders lösen kann als die hier dargestellte Rechnung

Die konkrete Ausgestaltung nicht, aber die Leitlinien sind klar und es wurde hier schon hunderte Seiten über die Möglichkeiten diskutiert. Ich halte mich dementsprechend nicht für etwas besseres, sondern stelle schlichtweg klar, dass du keine Argumente lieferst außer "das ist doch viel zu viel" - aber keine Sorge, immerhin befindest du dich damit in guter Gesellschaft. Hier tauchen immer wieder Schreiberlinge auf, die genauso substanzlos meinen, dass das ja alles gar nicht ginge und sie in x Jahren wiederkommen und "ich habs euch ja gesagt" in die Runde werfen wollen.

An anderer Stelle habe ich in den letzten Tagen vermehrt geschrieben, dass mein Optimismus für eine schnelle Lösung nicht mehr vorhanden ist und ich eher damit rechne, dass wir locker mindestens weitere 10 Jahre für die amtsangemessene Alimentation brauchen werden. Du kannst also gerne in 1-2 Jahren wiederkommen, mich wird es nicht tangieren. Ich lege so oder so weiter Widerspruch ein, rate allen Kollegen dazu, dieses ebenfalls zu tun und beteilige mich inhaltlich argumentativ mit den rechtlichen Grundlagen, statt im luftleeren Raum Nicht-Argumente zu verteilen.

FinanzWissen

Zitat von: Dogmatikus in Gestern um 18:24Die konkrete Ausgestaltung nicht, aber die Leitlinien sind klar und es wurde hier schon hunderte Seiten über die Möglichkeiten diskutiert. Ich halte mich dementsprechend nicht für etwas besseres, sondern stelle schlichtweg klar, dass du keine Argumente lieferst außer "das ist doch viel zu viel" - aber keine Sorge, immerhin befindest du dich damit in guter Gesellschaft. Hier tauchen immer wieder Schreiberlinge auf, die genauso substanzlos meinen, dass das ja alles gar nicht ginge und sie in x Jahren wiederkommen und "ich habs euch ja gesagt" in die Runde werfen wollen.

An anderer Stelle habe ich in den letzten Tagen vermehrt geschrieben, dass mein Optimismus für eine schnelle Lösung nicht mehr vorhanden ist und ich eher damit rechne, dass wir locker mindestens weitere 10 Jahre für die amtsangemessene Alimentation brauchen werden. Du kannst also gerne in 1-2 Jahren wiederkommen, mich wird es nicht tangieren. Ich lege so oder so weiter Widerspruch ein, rate allen Kollegen dazu, dieses ebenfalls zu tun und beteilige mich inhaltlich argumentativ mit den rechtlichen Grundlagen, statt im luftleeren Raum Nicht-Argumente zu verteilen.

Danke für die Bestätigung

GoodBye

Ich finde tatsächlich, dass Dogmatikus jemand Besseres ist. Und das schließt insbesondere auch das Verständnis der systematischen und rechtlichen Zusammenhänge ein.

Wozu haben Sie sich hier überhaupt angemeldet? Bis jetzt 4 Beiträge zur Unterstützung der vollkommen absurden Gedanken des Nds. MF. Wollen Sie damit die Absurdität in die Breite tragen, um diese salonfähig zu machen?

Dazu Goethe: ,,Wer die Menschen betrügen will, muss vor allen Dingen das Absurde plausibel machen"








Dogmatikus

Ich vermute, FinanzWissen ist der Account vom Finanzminister, der die Realität nicht wahrhaben will. :-)

GoodBye

Jeder weiß, dass man im Ministerium Vorgaben umsetzen muss. Aber die Verantwortlichen in Niedersachsen können eigentlich nur noch schwer morgens in den Spiegel schauen, wenn sie sich ernsthaft noch für ernstzunehmende Juristen halten.

Wenn man die Protokolle aus den Ausschüssen liest, ist das geradezu zum Fremdschämen.