Auswirkungen des BVerfG Urteils von 17.09.2025 für Niedersachsen

Begonnen von clarion, 03.12.2025 22:24

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ExponentialFud


ExponentialFud

Mit den Zuschlägen für das 3. und 4. Kind sieht das ja so aus:

Laut Beschluss
   27973 EUR x 0,5 x 80% = 11180,20 EUR oder 932,43 EUR netto/Monat
   27973 EUR x 0,3 x 80% =  6713,52 EUR oder 559,46 EUR netto/Monat

Rechne ich mal mit 0,3 für beide Kinder und mit einem Grenzsteuersatz von 37% (realistisch für A5) dann kommen wir auf
   1776,06 EUR brutto/Monat

Derzeit
   2x 498,41 EUR brutto/Monat

Jahresdefizit
   9350,88 EUR brutto.

Rechnet man für beide Kinder mit dem höheren Faktor 0,5, kommt man sogar auf 23559,30 EUR brutto. Irgendwo zwischen diesen Beträgen liegt die Wahrheit.

GoodBye

Schaut man sich die Empfehlungen des Deutschen Vereins an, decken weder 0,3 noch 0,5 den altersbezogenen tatsächlichen Bedarf.

Und nein, es ist nicht irgendein Verein, die Gesetzgeber legen die Empfehlungen regelmäßig zugrunde für die Bestimmung der Sätze bei Pflegekindern.

Bei Kind 3 und 4 findet zudem nur eine 25prozentige Anrechnung des Kindergeldes statt. Gleiches gilt auch bei Kind 2. Nur bei Kind 1 erfolgt eine hälftige Anrechnung.

https://www.ms.niedersachsen.de/download/202902/Weiterentwicklung_der_Vollzeitpflege.pdf

Hier gerne mal ab Seite 95 schauen.

ExponentialFud

Nochmal im Beschluss nachgesehen: Rn 90 setzt die Grenze für einen erfüllten Prüfparameter bei einer Abschmelzung der Abstände um mehr als 10% innerhalb 5 Jahren.

Hat man sich in der Vergangenheit als Dienstherr wohl verhalten, kann man jetzt alle Abstände um 10% kürzen, muss dann aber 5 Jahre brav sein.

Als Mathematiker finde ich das besonders witzig, denn 0.9^k ist eine Nullfolge, wenn k die Anzahl der Fünfjahreszeiträume bezeichnet.
Innerhalb von 65 Jahren kann man die Abstände halbieren. Und nach 110 Jahren kann man sie auf 10% der ursprünglichen Abstände eindampfen. Aber so lange wird die Bundesrepublik beim derzeitigen Momentum nicht mehr existieren.

Iudex non calculat, heißt es doch.

Küstenkind

Zitat von: justilegal in Heute um 11:56,,Müsste"... unser Finanzminister hat aber ja bereits angekündigt, dass er in Umsetzung der BVerfG-Rechtsprechung den Ehepartner mit 0,5 ,,berücksichtigen" (= herausrechnen) wird... mit üppigen Nachzahlungen sollte in NDS daher eher niemand rechnen.
....der jetzige FM ist ab Herbst nächsten Jahres Vergangenheit..... der verschleppt wie all seine unsäglichen Vorgänger das Elend.....Danke liebes Niedersachsen......für nichts.