Auswirkungen des BVerfG Urteils von 17.09.2025 für Niedersachsen

Begonnen von clarion, 03.12.2025 22:24

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GoodBye

Schaut man sich die Empfehlungen des Deutschen Vereins an, decken weder 0,3 noch 0,5 den altersbezogenen tatsächlichen Bedarf.

Und nein, es ist nicht irgendein Verein, die Gesetzgeber legen die Empfehlungen regelmäßig zugrunde für die Bestimmung der Sätze bei Pflegekindern.

Bei Kind 3 und 4 findet zudem nur eine 25prozentige Anrechnung des Kindergeldes statt. Gleiches gilt auch bei Kind 2. Nur bei Kind 1 erfolgt eine hälftige Anrechnung.

https://www.ms.niedersachsen.de/download/202902/Weiterentwicklung_der_Vollzeitpflege.pdf

Hier gerne mal ab Seite 95 schauen.

ExponentialFud

Nochmal im Beschluss nachgesehen: Rn 90 setzt die Grenze für einen erfüllten Prüfparameter bei einer Abschmelzung der Abstände um mehr als 10% innerhalb 5 Jahren.

Hat man sich in der Vergangenheit als Dienstherr wohl verhalten, kann man jetzt alle Abstände um 10% kürzen, muss dann aber 5 Jahre brav sein.

Als Mathematiker finde ich das besonders witzig, denn 0.9^k ist eine Nullfolge, wenn k die Anzahl der Fünfjahreszeiträume bezeichnet.
Innerhalb von 65 Jahren kann man die Abstände halbieren. Und nach 110 Jahren kann man sie auf 10% der ursprünglichen Abstände eindampfen. Aber so lange wird die Bundesrepublik beim derzeitigen Momentum nicht mehr existieren.

Iudex non calculat, heißt es doch.

Küstenkind

Zitat von: justilegal in 03.04.2026 11:56,,Müsste"... unser Finanzminister hat aber ja bereits angekündigt, dass er in Umsetzung der BVerfG-Rechtsprechung den Ehepartner mit 0,5 ,,berücksichtigen" (= herausrechnen) wird... mit üppigen Nachzahlungen sollte in NDS daher eher niemand rechnen.
....der jetzige FM ist ab Herbst nächsten Jahres Vergangenheit..... der verschleppt wie all seine unsäglichen Vorgänger das Elend.....Danke liebes Niedersachsen......für nichts.

Dogmatikus

Zitat von: appropriate ale mention in 03.04.2026 13:45Ich habe zu dem Ganzen auch mal eine Frage in die Runde, da ich mittlerweile eigentlich auch aufgegeben habe - dennoch: Ist es ratsam oder macht es Sinn, aktiv Klage einzureichen? Ich habe in den letzten 6 Jahren immer Widerspruch eingelegt und diese sind ruhend gestellt. Habe 4 Kinder, bin mit dem Dienstherren irgendwie auch durch und ich hätte ggf. die Intention, es nun in der Eskalation einen Schritt voranzutreiben. Wenn Klage Sinn ergäbe, was wäre konkret zu tun? Vielleicht hat jemand eine guten Tipp oder eine Anleitung zum weiteren Vorgehen.

Das ist eine komplexe Frage und eine wirkliche Rechtsberatung möchte ich dazu nicht geben. Es kommt auf deine konkrete Situation an. Wurden deine Widersprüche ruhend gestellt? Dann müsstest du erstmal beantragen, dass diese Ruhestellung beendet wird und du einen Widerspruchsbescheid bekommst. Passiert dies nicht (oder deine Widersprüche sind nicht ruhend gestellt seit Jahren), kannst du Untätigkeitsklage erheben.

Sobald du einen Widerspruch hast, kannst du Feststellungsklage erheben, dass deine Alimentation für die Jahre x zu gering bemessen war. Ich würde mittlerweile die Klage mit Ausführungen auch dazu verbinden, dass das Streikverbot aufgrund der Versagung effektiven Rechtsschutzes nicht mehr haltbar ist sowie dass die fehlende Verzinsung gegen geltendes EU-Recht verstößt.

Nicht anzuraten ist, vor einem Widerspruchsbescheid Leistungsklage zu erheben auf Zahlung der hier ausgerechneten Beträge. Diese Klagen werden zu recht abgewiesen, da das VG diese Leistungen (leider) nicht selbst zusprechen kann.

Für alles Weitere solltest du dir aber einen Rechtsbeistand suchen, da die obigen Ausführungen selbstredend ohne Gewähr sind und nur meine Sicht der Dinge darstellen. ;-)

Dogmatikus

Als jemand, der aus Eigeninteresse v.a. auf die R-Besoldung schaut, sehe ich mittlerweile, dass selbst ein verheirateter R1 mit 2 Kindern in der Einstiegsstufe 2 unter der auf den Vorseiten errechneten Mindestbesoldung liegt.

Da muss man sich auch nicht mehr wundern, dass sich Berichte über korrupte Justizbeamte häufen. In Dänemark, Frankreich, Italien, Niederlande, ... verdienen vergleichbare Richter und Staatsanwälte knapp das doppelte wie Berufseinsteiger hierzulande. Nicht umsonst mahnt die EU immer wieder Deutschland an, dass die Besoldung nicht ausreiche.

appropriate ale mention

Vielen Dank Dogmatikus. Ja, alle meine Widersprüche sind ruhend gestellt. Ich würde dann darauf hinwirken, dass die Ruhendstellung beendet wird und ich für alle Jahre einen Widerspruchsbescheid bekomme. Gibt es einen guten Zeitpunkt für Klageerhebung? Z.B. im Herbst? Oder spielt das keine Rolle? Sollte man die aktuelle Gesetzgebung zur Besoldung noch abwarten? Verzinsung und Streikrecht kann ich ja mit aufnehmen.

Arwen

Das dauert mindestens 6- 8 Jahrevor dem Verwaltungsgericht. Mein Verfahren ist jetzt noch 5 Jahren gegen meinen Willen ausgesetzt worden. Also nochmal mindestens 3 Jahre.

FinanzWissen

Zitat von: Dogmatikus in 02.04.2026 15:14Rechnet man mit den aktuellen Zahlen das Ganze für 2025 mal durch, ergibt sich Folgendes:

51.470,32 € (0,8 x 2,3 x 27.973 €)
- 6.120,00 € Kindergeld
+ 7.920,00 € Durchschnittliche Kosten PKV

= 53.270,32 € Mindestnettoalimentation A5 Stufe 2.

Tatsächlich lag das Netto eines verheirateten A5er Stufe 2 mit zwei Kindern in 2025 bei 35.339,00 €.

Fehlbetrag: 17.931,32

Naja, zum Glück haben wir alle fiktives Geld unserer Partner, sonst gäbe es über die Feiertage nur Leitungswasser und trockenes Brot. Frohe Ostern.

Man sollte bei der Berechnung aber auch realistisch bleiben. A5 ist ungelernt/A6 wäre Ausbildung und da sollen 53.270,32 EUR / 12 = 4.439,19 EUR - Kindergeld 510 EUR = 3.929,19 EUR Netto gezahlt werden? Da müsste man in der freien Wirtschaft fast 65.000 EUR Brutto verdienen. Ich wünsche jedem mehr Geld, aber diese Zahlen stehen in keinem Verhältnis

Finanzer

Zitat von: FinanzWissen in 08.04.2026 09:23Man sollte bei der Berechnung aber auch realistisch bleiben. A5 ist ungelernt/A6 wäre Ausbildung und da sollen 53.270,32 EUR / 12 = 4.439,19 EUR - Kindergeld 510 EUR = 3.929,19 EUR Netto gezahlt werden? Da müsste man in der freien Wirtschaft fast 65.000 EUR Brutto verdienen. Ich wünsche jedem mehr Geld, aber diese Zahlen stehen in keinem Verhältnis

und wieder -1.

Dogmatikus

Zitat von: FinanzWissen in 08.04.2026 09:23Man sollte bei der Berechnung aber auch realistisch bleiben. A5 ist ungelernt/A6 wäre Ausbildung und da sollen 53.270,32 EUR / 12 = 4.439,19 EUR - Kindergeld 510 EUR = 3.929,19 EUR Netto gezahlt werden? Da müsste man in der freien Wirtschaft fast 65.000 EUR Brutto verdienen. Ich wünsche jedem mehr Geld, aber diese Zahlen stehen in keinem Verhältnis

Dann muss man eben zukünftig für solche Aufgaben nicht mehr verbeamten. Meine Berechnung erfolgt auf Grundlage des Grundgesetzes und der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung, und da ist kein Abschlag vorgesehen für "steht in keinem Verhältnis, weil nur Ausbildungsberuf".

MoinMoin

Zitat von: FinanzWissen in 08.04.2026 09:23Man sollte bei der Berechnung aber auch realistisch bleiben. A5 ist ungelernt/A6 wäre Ausbildung und da sollen 53.270,32 EUR / 12 = 4.439,19 EUR - Kindergeld 510 EUR = 3.929,19 EUR Netto gezahlt werden? Da müsste man in der freien Wirtschaft fast 65.000 EUR Brutto verdienen. Ich wünsche jedem mehr Geld, aber diese Zahlen stehen in keinem Verhältnis
Das ist halt das Geld was die 4k Familie benötigt und darum muss es der 4k Beamte auch bekommen.
Der Single Beamte wird das nicht bekommen und er braucht diese Geld nicht.
Bei dem reicht es, wenn er Netto 2200€ bekommt um nicht unter der Armutsgrenze zu fallen.
Bleibt halt somit die Frage, ob der Gesetzgeber tatsächlich via exorbitant hohe Famzuschläge das Problem lösen darf.

Finanzer

Zitat von: MoinMoin in 08.04.2026 12:58Das ist halt das Geld was die 4k Familie benötigt und darum muss es der 4k Beamte auch bekommen.
Der Single Beamte wird das nicht bekommen und er braucht diese Geld nicht.
Bei dem reicht es, wenn er Netto 2200€ bekommt um nicht unter der Armutsgrenze zu fallen.
Bleibt halt somit die Frage, ob der Gesetzgeber tatsächlich via exorbitant hohe Famzuschläge das Problem lösen darf.

Das wird der Interessante Punkt werden, welche Größe an Familienzuschlägen sind vertretbar.
Für meine Berechnungen des Verfassungsrechtlich noch geradeso akzeptrabelen Worstcase nehme ich ein Maximum von 30% Famzuschlag an (aktuell in Hessen 18,6%) und dazu noch Beihilfe 100% für Partner und Kinder. Selbst dann ergibt sich noch eine erhöhung der Grundbesoldung um 10%.

Die einzige Methode für den Dienstherren hier günstig rauszukommen, ist das Partnereinkommen.

GoodBye

Zitat von: Finanzer in 08.04.2026 13:26Das wird der Interessante Punkt werden, welche Größe an Familienzuschlägen sind vertretbar.
Für meine Berechnungen des Verfassungsrechtlich noch geradeso akzeptrabelen Worstcase nehme ich ein Maximum von 30% Famzuschlag an (aktuell in Hessen 18,6%) und dazu noch Beihilfe 100% für Partner und Kinder. Selbst dann ergibt sich noch eine erhöhung der Grundbesoldung um 10%.

Die einzige Methode für den Dienstherren hier günstig rauszukommen, ist das Partnereinkommen.

Man müsste da aber auch mal bedenken, welche Fehlsteuerungen von den hohen Zuschlägen ausgehen. Welcher Hauptverdiener strebt bitte ein Arbeitsverhältnis an, in dem nach Auszug der Kinder fast 1/3 der Einkünfte wegfallen. Im höheren Dienst oder als Richter erreicht man selbst mit Zuschlägen kein einigermaßen mit der Wirtschaft vergleichbares Gehalt. Das soll nach Wegfall der Kinder dann noch geringer werden!?

FinanzWissen

Zitat von: Finanzer in 08.04.2026 09:42und wieder -1.

Wenn man sonst nichts zu sagen hat. Niemals werden wir in den nächsten 20 Jahren dieses Gehalt für eine 4 köpfige Familie in der Besoldungsgruppe sehen. So eindeutig wie hier getan wird, ist das Urteil auch gar nicht zu lesen. Es wird Verbesserungen geben müssen, aber nunmal in einem realistischen Rahmen.