Die Interamt Angebots-ID 1387938 enthält eine A14-Position, für die nur das Erste juristische Staatsexamen erforderlich ist.
Dieses würde dann quasi als Master zählen und zum höheren Dienst qualifizieren.
Als jemand, der sich durch Referendariat und Zweites Examen gequält hat:
Ist so etwas zulässig? Mir kommt das seltsam vor, dass die Befähigung zum Richteramt hier aufgegeben wird.