Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Erfahrungsstufe bei "Aufstieg" in neue Stelle E11 -> E13

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Rowhin:
Zur Frage Neueinstellung oder Höhergruppierung:

Ist die Frage, wie man es regelt. Beides ist generell unter bestimmten Bedingungen möglich. Äderungsvertrag oder Neueinstellung nach Kündigung.
Bei letzterem ist dann aber auch der alte Vertrag komplett abgegolten, es werden keine Stunden, Urlaube, etc. übernommen. Dann ist es wirklich eine Neueinstellung, und man kann Vorteile nutzen, wie dass förderliche Zeiten aus der alten Tätigkeit anerkannt werden können.

Guy Incognito:

--- Zitat von: Rowhin am 15.12.2025 15:38 ---Bei letzterem ist dann aber auch der alte Vertrag komplett abgegolten, es werden keine Stunden, Urlaube, etc. übernommen. Dann ist es wirklich eine Neueinstellung, und man kann Vorteile nutzen, wie dass förderliche Zeiten aus der alten Tätigkeit anerkannt werden können.
--- End quote ---
Mh... das wäre auch alles andere als optimal, sollte ich nicht mehrere Monate oder ein Jahr Zeit bekommen, die "neue Stelle" anzutreten. Blöde Situation.

Aber die grundsätzliche Situation, dass ich, so wie es jetzt ist, durch die "Beförderung" quasi erstmal eine Zeit lang weniger bekomme, ist schon korrekt analysiert? Kann das wirklich korrekt sein? Ist ja eigentlich vollkommen absurd. Wenn es so ist, frage ich mich halt auch, warum ist das so? Hat das irgendeinen nachvollziehbaren Hintergrund oder ist das einfach ein Fehler im Tarifvertrag, der solche Konstellationen nicht bedacht hat?

FearOfTheDuck:
Ausgehandelte Positionen in einem TV sind eher kein Fehler, sondern zunächst mal so gewollt. Wenn es aus der Praxis ein Fehler erkannt würde, würde man daran gehen, diesen zu beheben (wie geschehen im TVÖD). Dies lassen die Tarifvertragsparteien im TVL aber nicht erkennen.

Vielleicht ließe sich eine Zulage a la § 16 Abs 5 TVL aushandeln, um das ganze Menu schmackhafter zu gestalten.

Guy Incognito:
Ah danke, bis zu Abs. 5 hatte ich noch nicht weiter geschaut. Das würde zumindest die tarifrechtliche Option eröffnen, wenn dazu die Bereitschaft von AG-Seite vorhanden sein sollte.

Dass das im Tarifvertrag kein in dem Sinne Fehler ist, dachte ich mir schon. War vielleicht etwas unnötig provokant formuliert. Die Frage bleibt für mich aber einfach offen, was der Sinn dahinter ist, dass man durch die Übernahme einer höherwertigeren Stelle längere Zeit deutlich schlechter gestellt wird. Warum das explizit gewollt sein könnte, erschließt sich mir nicht.

Rowhin:
Die AG Seite kann das bei Verhandlungen wollen, weil sie so Geld spart.

Die AN Seite sollte das bei den Verhandlungen nicht wollen, aber priorisiert es halt nicht so.

Die stufengleiche Höhergruppierung, wie sie in benachbarten Tarifverträgen existiert, wird seit Jahren auch im TV-L gefordert, setzt sich aber in den Verhandlungen nie durch.

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