Auswirkung neues Urteil des BVerfG auf die Besoldung in BW

Begonnen von LehrerBW, 15.01.2026 15:48

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LehrerBW

Zitat von: BWKA in 16.04.2026 16:35Die Höhe des Partnereinkommens ist die Beihilfebemessungsgrenze und so ziemlich genau der Bruttoverdienst, der die Nettolücke zwischen niedrigster (Besoldung + Kindergeld) zum 2,3 MÄE schließt. Ein Schelm wer böses dabei denkt
Das tut er definitiv nicht...zumindest nicht in BW denn hier ist das MÄE höher als im Bundesschnitt.
Und auch in den letzten Jahren stärker als die Besoldung gestiegen.
Morgen hab ich ne Hohlstunde...da mach ich mal ne Rechnung auf.

BWKA

Zitat von: LehrerBW in 16.04.2026 16:41Das tut er definitiv nicht...zumindest nicht in BW denn hier ist das MÄE höher als im Bundesschnitt.
Und auch in den letzten Jahren stärker als die Besoldung gestiegen.
Morgen hab ich ne Hohlstunde...da mach ich mal ne Rechnung auf.

Der Dienstherr BW hat gegenüber dem Bund den Vorteil, dass die niedrigste Besoldungsstufe bei A7 statt bei A3 liegt. Die unterste Stufe A7 in BW ist ab April zudem in der Grundbesoldung um etwa 120 € höher als die neue Bundesbesoldung A3. Hinzu kommt ein deutlich höherer Familienzuschlag für zwei Kinder (Bund: 530 € gegenüber BW: 1.061 €). Damit dürfte es selbst mit einem fiktiven Partnereinkommen gerade noch ausreichen.

LehrerBW

Zitat von: BWKA in 16.04.2026 17:06Der Dienstherr BW hat gegenüber dem Bund den Vorteil, dass die niedrigste Besoldungsstufe bei A7 statt bei A3 liegt. Die unterste Stufe A7 in BW ist ab April zudem in der Grundbesoldung um etwa 120 € höher als die neue Bundesbesoldung A3. Hinzu kommt ein deutlich höherer Familienzuschlag für zwei Kinder (Bund: 530 € gegenüber BW: 1.061 €). Damit dürfte es selbst mit einem fiktiven Partnereinkommen gerade noch ausreichen.
Den Kinderzuschlag darf das Land nach dem Urteil nicht mehr verwenden, da er abschmilzt und damit verfassungswidrig für die Mindestbesoldung ist.

LehrerBW


Teacher91

Zitat von: LehrerBW in 16.04.2026 19:57https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.1000-euro-krisenbonus-fuer-beamte-in-bw-finanzminister-bayaz-aeussert-sich-eindeutig.b6c5a058-3433-413e-97cf-d78b75fb091c.html

https://archive.ph/307O9

"Baden-Württembergs Finanzminister will keine 1000-Euro-Prämie an die öffentlich Bediensteten im Land zahlen. Hohe Mehrkosten drohen aber bei der Beamtenbesoldung."




Der Vorspann klingt ja schon mal spannend. Hat jemand Zugriff auf den Artikel und kann die wesentlichen Punkte bitte zusammenfassen?

LehrerBW

Zitat von: Teacher91 in 17.04.2026 10:12Der Vorspann klingt ja schon mal spannend. Hat jemand Zugriff auf den Artikel und kann die wesentlichen Punkte bitte zusammenfassen?
Im Archivelink ist der komplette Artikel aufrufbar. Aber noch alles sehr schwammig formuliert.

Ozymandias

Kann man ausrechnen, wie die Bundestabelle mit dem BW MÄE für 2025 aussehen würde?

Das 2025er BW MÄE wurde m.W noch nicht veröffentlicht. Die Bundestabelle Endstufe A14 sind nun knapp 8000 Euro, würde mal schätzen dass es für BW mit dem höheren MÄE irgendwo bei 8200-8400 sein müsste. Derzeit ca. 7200.

Hans

Wie ist eure Einschätzung, werden eventuell bereits mit dem Gesetz zur Umsetzung der Tarifsteigerungen Änderungen umgesetzt? Oder wird man abwarten, verzögern und auf Zeit spielen?

RichterBW94

Meine Vermutung wäre, dass zunächst nur die erste Tariferhöhung umgesetzt wird und nach der Sommerpause ein weiteres Reparaturgesetz folgt. Dafür spricht schon der politische und gesetzgeberische Zeitdruck: Wenn kurzfristig Handlungsbedarf besteht, wird häufig zunächst das umgesetzt, was am einfachsten und schnellsten regelbar ist, während strukturell schwierigere Fragen in ein späteres Gesetzgebungsverfahren verschoben werden. Denkbar wäre dabei auch ein Vorgehen, das sich an etwa an Niedersachsen orgientiert.

Naheliegend erscheint mir außerdem, dass man sich bei Tabelle und Begründung jedenfalls in wesentlichen Punkten am Bund orientieren wird. Ich kann mir kaum vorstellen, dass man dauerhaft deutlich hinter dem Bund zurückbleibt. Dagegen sprechen mehrere Gesichtspunkte: Zum einen würde ein spürbarer Abstand die Konkurrenzfähigkeit des Landes im öffentlichen Dienst schwächen, gerade in den Bereichen und Besoldungsgruppen, in denen Bund und Länder um dasselbe Personal werben. Zum anderen ließe sich ein deutlicher Rückstand auch intern kaum vermitteln, wenn Beschäftigte bzw. Beamte in vergleichbaren Funktionen und mit ähnlicher Verantwortung je nach Dienstherrn merklich unterschiedlich alimentiert werden.

Hinzu kommt, dass ein zu großer Abstand zum Bund nicht nur ein Problem der Attraktivität wäre, sondern auch der Personalbindung. Wer qualifiziertes Personal bereits gewonnen hat, muss es auch halten können. Wenn sich der Bund als finanziell deutlich attraktiver erweist, steigt der Abwanderungsdruck jedenfalls in den Bereichen, in denen ein Wechsel realistisch ist. Ein erheblicher Pay-Gap würde deshalb nicht nur die Nachwuchsgewinnung erschweren, sondern auch bestehende Personalengpässe verschärfen. Wobei ich das vielleicht angesichts der derzeitigen wirtschaftlichen Lage etwas relativieren würde.