Änderungsvertrag nach Neubewertung Stelle

Begonnen von Elfie, Heute um 20:30

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Elfie

Hallo, ich bin seit 1991 (Vertrag noch nach BAT) bei einer Kommune beschäftigt und in E8 Stufe 6 eingestuft.Im Februar letzten Jahres wurde von meinem Vorgesetzten /Fachbereich die Neubewertung der Stellen meines Tätigkeitsfeldes für alle betroffenen Mitarbeiter beantragt. Die Bewertung hat ergeben, dass die Stellen nach 9a angehoben werden. Dieses erfolgt rückwirkend zu 8/24. Das ist toll.  Nun habe ich jedoch einen Änderungsvertrag erhalten, den ich unterschreiben soll.Dieser enthält weitere Klauseln.Die Verpflichtung zur Leistung von Sonntags-, Feiertags-, Nacht-, Wechselschicht- und Schichtarbeit sowie Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Überstunden und Mehrarbeit im Rahmen begründeter betrieblicher bzw dienstlicher Notwendigkeiten. Dieses ist und war auch nie Bestandteil meiner Arbeit und ist für diese Stelle auch nicht notwendig. Andere Kollegen, die noch nicht so lange bei dieser Kommune beschäftigt sind,  haben diesen Zusatz nicht.Außerdem steht drin, dass sich das Arbeitsverhältnis jetzt nach TVöD und TVöD-V und den Tarifverträgen der VKA  einschließlich des Tarifvertrages zur Überleitung in den TVÖD bestimmt. Das bereitet mir bei aller Freude über die Höherbewertung und die Nachzahlung Bauchschmerzen, weil ich meine, dass sich dadurch Nachteile für mich ergeben (Bereitschaftsdienst etc . ???) Hat dazu jemand eine Einschätzung ? Meines Wissens gab es im BAT auch eine Klausel , dass im Falle von Zahlung von Krankengeld nach 6 Wochen Krankheit vom  Arbeitgeber eine Ausgleichzahlung bis zur Höhe des tatsächlichen Entgeldes erfolgt. Fällt das dann auch weg ?

Tagelöhner

Ich kenne derartige Fälle auch in der Hinsicht, dass man damit die "Altlasten" aus BAT-Zeiten mit noch teils guten  Sonderkonditionen elegant loswerden und in den TVÖD überführen will. Die Höhergruppierung ist dabei das Lockmittel. Ich würde mir das sehr gut überlegen, der BAT hatte wie du ja selber gemerkt hast noch gute Sonderprivilegien auch im Tarifbereich, die der TVÖD nicht mehr hat. Ob sich das rein monetär aufwiegen lässt musst du selber entscheiden.
Nur mit ausgeprägtem Humorsinn weiterlesen: Ich habe nichts gegen Beamte, wirklich! Die tun ja nix! :-)

enjoylife85

Zumindest zu deiner Frage nach dem Krankengeldzuschuss kann ich dich beruhigen. Den gibt es nach TVöD VKA auch, siehe § 22 Abs. 2 TVöD.

Inwieweit es noch andere Vorteile aus dem BAT gibt, welche nun entfallen, kann ich dir leider nicht sagen.
Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass die BAT "Vorteile" ein monatlichen Bruttounterschied E8/6 zu E9a/6 von ca. 750 Euro aufwiegen.