Tarifrunde TV-L 2025 - Diskussion III

Begonnen von username, 14.02.2026 09:31

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Rheini

Zitat von: Warnstreik in Heute um 12:43Das ist natürlich weil es Frauen von Beamten nicht zuzumuten ist ihr kuscheliges Häuschen zu ein wenig Erwerbsarbeit zu verlassen (von der Ehefrau des Bürgergeldempfängers erwartet man es genauso wie vom Bürgergeldempfänger selbst). Achne - so langsam kommt auch das kaiserliche Beamtentum in der Realität an.

Am Ende ists aber auch wurscht - was Beamte tun oder nicht tun, kriegen oder nicht kriegen, kann den Angestellten absolut egal sein. Erst kämpft man für alle und danach kämpfen alle anderen für sich selbst. So kriegt man seine (im TV-L eh schon bescheidene) Macht schlicht nicht auf die Straße und wird zur verlängerten Werkbank des Beamtentums. Dann soll man so konsequent sein und die Arbeit nach Rumänien auslagern, dann hat der Staat wenigstens noch etwas davon.

Hach zumindest Du zeigst ja, wie gelebte Solidarität funktioniert  :-* .

MoinMoin

Zitat von: Rheini in Heute um 11:07Echt? Wo steht das im BVerfG Beschluss vom 27.09.2025?

Für die Berechnung wurde in diesem Beschluß die Verfassungsmässigkeit ausschlieslich anhand der 4k Familie berechnet. Aber Du kannst gerne deine Meinung durch Hinweise wo das steht, belegen.

Das was Du meinst könnte die Fortschreibungsprüfung sein, ist aber ein anderes Thema 😉.
Und wo steht da in dem Beschluß, dass für die Verfassungsmässigkeit der 4K Familie ein Cent der Grundbesoldung erhöht werden muss?
Aber Du kannst gerne deine Meinung durch Hinweise wo das steht, belegen.

Rheini

Zitat von: MoinMoin in Heute um 13:07Und wo steht da in dem Beschluß, dass für die Verfassungsmässigkeit der 4K Familie ein Cent der Grundbesoldung erhöht werden muss?
Aber Du kannst gerne deine Meinung durch Hinweise wo das steht, belegen.

Gerne nachdem Du deine Behauptung belegt hast  :-*  wobei Du mir dann bitte auch schreibst, wo ich das genau behauptet habe, wofür Du einen Beleg von mir haben möchtest.

Warnstreik

Zitat von: Rheini in Heute um 13:03Hach zumindest Du zeigst ja, wie gelebte Solidarität funktioniert  :-* .

Was hat das mit Solidarität zu tun? Es gibt hier bestimmt einen Haufen Arbeitnehmer, die dafür Kämpfen, dass Partner (und Kinder)  von Beamten mitbezahlt werden. Es soll doch zumindest bei einem kleinen Teil der Belegschaft stressfreie Carearbeit möglich sein.

Nein, ganz im Ernst ohne ohne Ironie und böses Blut: Ich persönlich halte die althergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums für gnadenlos überholt und aus der zeit gefallen. Ich begrüße eine Weiterentwicklung  und würde auch eine Grundgesetzänderung befürworten. Das wird nicht passieren und aus diesem Grund plädiere ich zumindest dafür, dass die Angestelltenschaft für SICH kämpft.

MoinMoin

Zitat von: Rheini in Heute um 13:16Gerne nachdem Du deine Behauptung belegt hast  :-*  wobei Du mir dann bitte auch schreibst, wo ich das genau behauptet habe, wofür Du einen Beleg von mir haben möchtest.
Die Grundbesoldung spielt keine unmittelbare Rolle bei der Besoldung der 4k Familie.
Die Grundbesoldung spielt alleinig eine Rolle bei Fortschreibungsprüfung (da spielt die 4K Familie keine Rolle)

Fazit:
Der Besoldungsgeber kann die Verfassungsmässigkeit der 4k Familie ohne Steigerung der Grundbesoldung erreichen (Zulagen, Kindergeld, ....).
Das Funktioniert bei der Fortschreibungsprüfung jedoch nicht.


Rheini

Zitat von: Warnstreik in Heute um 13:56Was hat das mit Solidarität zu tun? Es gibt hier bestimmt einen Haufen Arbeitnehmer, die dafür Kämpfen, dass Partner (und Kinder)  von Beamten mitbezahlt werden. Es soll doch zumindest bei einem kleinen Teil der Belegschaft stressfreie Carearbeit möglich sein.

Nein, ganz im Ernst ohne ohne Ironie und böses Blut: Ich persönlich halte die althergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums für gnadenlos überholt und aus der zeit gefallen. Ich begrüße eine Weiterentwicklung  und würde auch eine Grundgesetzänderung befürworten. Das wird nicht passieren und aus diesem Grund plädiere ich zumindest dafür, dass die Angestelltenschaft für SICH kämpft.

Dann mach das doch. Evtl. verzichtest Du dann aber dabei noch, andere zu bashen 8) .

Viel Spaß.

Rheini

Zitat von: MoinMoin in Heute um 14:08Die Grundbesoldung spielt keine unmittelbare Rolle bei der Besoldung der 4k Familie.
Die Grundbesoldung spielt alleinig eine Rolle bei Fortschreibungsprüfung (da spielt die 4K Familie keine Rolle)

Fazit:
Der Besoldungsgeber kann die Verfassungsmässigkeit der 4k Familie ohne Steigerung der Grundbesoldung erreichen (Zulagen, Kindergeld, ....).
Das Funktioniert bei der Fortschreibungsprüfung jedoch nicht.



Na wunderbar. Jetzt hast Du viel geschrieben, nur nicht das worum es ging.

MoinMoin

Zitat von: Rheini in Heute um 10:32Weil die 4K Familie diesen fiktiven Ehepartner hat, senkt das aktuell die reale Besoldung dieser 4K Familie und dadurch auch mittelbar jetzt schon die Besoldung des realen Single.
Fein, dann bist du also davon abgerückt.

Ein Anrechnung eines fiktiven Partners berührt nicht die Besoldung des realen Single, denn es wird nicht notwendigerweise seine Grundbesoldung angefasst, egal ob sie da ist oder nicht.

Begründung s.o.

Rheini

Zitat von: MoinMoin in Heute um 14:31Fein, dann bist du also davon abgerückt.

Ein Anrechnung eines fiktiven Partners berührt nicht die Besoldung des realen Single, denn es wird nicht notwendigerweise seine Grundbesoldung angefasst, egal ob sie da ist oder nicht.

Begründung s.o.


Warum meinst Du das ich das wäre? Aus deiner "Begründung" ist dein Fazit nicht schlüssig.

MoinMoin

Eine Besoldungsgesetzgebung (entsprechend dem Beschluss vom Gericht) vom Single ist vollkommen unberührt, ob eine Besoldungsgesetzgebung mit oder ohne fiktiven Partner ausgestaltet wird.

Rheini

Zitat von: MoinMoin in Heute um 14:44Eine Besoldungsgesetzgebung (entsprechend dem Beschluss vom Gericht) vom Single ist vollkommen unberührt, ob eine Besoldungsgesetzgebung mit oder ohne fiktiven Partner ausgestaltet wird.

Na wenn Du das so siehst  8) .

MoinMoin

Zitat von: Rheini in Heute um 14:45Na wenn Du das so siehst  8) .
Mir bleibt nichts anderes übrig, solange man mir nicht zeigt, wo im Beschluss etwas anderes steht.

Rheini

Zitat von: MoinMoin in Heute um 14:47Mir bleibt nichts anderes übrig, solange man mir nicht zeigt, wo im Beschluss etwas anderes steht.

Ja Du Armer. Eine Runde Mitleid  8) . So ich muss jetzt mir von meiner kargen Besoldung Lachshäppchen und Schampus besorgen. Würde dich ja gerne einladen, aber evtl. bist du mit dem lesen beschäftigt.

MoinMoin

Zitat von: Rheini in Heute um 14:49Ja Du Armer. Eine Runde Mitleid  8) . So ich muss jetzt mir von meiner kargen Besoldung Lachshäppchen und Schampus besorgen. Würde dich ja gerne einladen, aber evtl. bist du mit dem lesen beschäftigt.
Fein, fein, dann sind wir uns ja einig, dass gutes Essen wichtiger ist als gutes verständiges lesen und da ich alles gelesen und verstanden habe, kann ich mich voll und ganz dem Grill zuwenden.

Rheini

Zitat von: MoinMoin in Heute um 15:07Fein, fein, dann sind wir uns ja einig, dass gutes Essen wichtiger ist als gutes verständiges lesen und da ich alles gelesen und verstanden habe, kann ich mich voll und ganz dem Grill zuwenden.


Na wenn Du der Meinung bist das es auf dich zutrifft und Du Dir Grillfleisch leisten kannst, guten Appetit.