Besoldungsrunde 2025-2028 Bayern

Begonnen von Dokumentenfahrer, 14.02.2026 19:50

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Allgäuer

Kollege hat nun seine Ablehnung zum WS erhalten und möchte klagen. Er hat eine (die ;) ) Anwältin kontaktiert und folgende Rückmeldung erhalten:

ZitatGerne können wir gegen den Ablehnungsbescheid Klage erheben, geben jedoch zu bedenken, dass die Klage ggfs. nach der herrschenden Literaturansicht als Unzulässigkeit abgewiesen werden kann. Hintergrund ist, dass Sie den Widerspruch über das Mitarbeiterportal eingereicht haben. Das entspricht nicht der gesetzlich vorgesehenen Form des § 70 VwGO und stellt auch kein Ersatz für die erforderte Schriftform dar. Zwar hat das Landesamt in der Sache entschieden, jedoch prüft das Gericht die Zulässigkeitsvoraussetzungen  Widerspruchs von Amts wegen.

Hat jemand ähnliche Rückmeldungen erhalten?

Was ist Eure Meinung?

SchrödingersKatze

Das LFF eröffnet die Möglichkeit über das Mitarbeiterportal ausdrücklich

https://www.lff.bayern.de/widerspruch

Auf die schnelle würde ich sagen, dass hier Art. 9a Abs 5 Onlinezugangsgesetz iVm 70 VwGO einschlägig ist.

Andersherum könnte man argumentieren, dass die Abrechnungen ja auch über das Portal bekanntgegeben werden. Dann wäre ja ggf die ursprüngliche Bekanntgabe rechtlich auch zu hinterfragen, wenn man sagt, dass die Bereitstellung über das Portal der Schriftformerfordernis nicht genügt.

Bei unseren Klagen war das übrigens nie ein Thema, wurde dennoch unproblematisch über das Gericht ruhend gestellt.

Libor

Zitat von: derSchorsch in Gestern um 05:58Kennst du den Fall Greipl?
Inhaltlich natürlich anders gelagert.  Aber  da  (...)

Ja, inhaltlich komplett anders gelagert. Der Vergleich ist abwegig.

Mal unabhängig davon, dass hier dem Freistaat kein unmittelbarer monetärer Schaden entsteht: Es ist hier fernliegend, dass für Schäden aufgrund eines vom Landtag beschlossenen Gesetzes (!) eine persönliche Haftung einer Referatsleiterin (!) greifen könnte. Ich weiß auch nicht, wie man - gerade wenn man selbst Beamter sein sollte - überhaupt nur auf die Idee kommen kann, dass ein solche persönliche Haftung eine guter Ansatz sein könnte. 

Zitat von: derSchorsch in Gestern um 05:58Aber ich gebe dir schon Recht. Richtig interessant wird es erst, wenn auch noch Zinsen zur Rechnung dazu kommen. Was ja (hoffentlich) noch kommen wird.

Einerseits ja. Inhaltlich ist es überfällig. Es ist in ökonomischer Hinsicht eine Dreistigkeit, dass der Staat hier durch verfassungswidriges Handeln einen Liquiditätsvorteil erlangen kann, den er behalten kann. Mit der Begründung, dass er selbst nichts anderes gesetzlich geregelt hat. Während der verfassungswidrig unteralimentierte Beamte auf seinem Liquiditätsnachteil sitzen bleibt. Mal ein Vergleich innerhalb der Rechtsordnung: Wer sich von einem Verwandten oder Bekannten zwischenzeitlich Geld borgt, ohne dass Zinsen dafür vereinbart und Geld gezahlt werden, erhält in Bezug auf die Zinsfreiheit in steuerrechtlicher Hinsicht eine Schenkung. Je nach Summe machen sich die Beteiligten dann beide einer Steuerhinterziehung strafbar, wenn sie das dem Finanzamt nicht angezeigt haben...

Aber andererseits kommt abgesehen von der fehlenden Verzinsung auch die anachronistische Anforderung der "zeitnahen Geltendmachung" hinzu. Mit der vom Beamten verlangt wird, den DH gnädigerweise grds. jedes Jahr daran zu erinnern, dass er nicht verfassungswidrig unteralimentiert werden möchte, weil ansonsten der Verlust weitergehender Ansprüche droht. Was nicht jeder macht. Und der Verlust der Ansprüche aufgrund gesetzlicher Verjährung tritt noch daneben (auch wenn in bestimmten Kreisen unbeirrt und unbelegt behauptet wird, der jährliche Widerspruch schließe die Verjährung aus).

Und schließlich bleibt abgesehen von diesen unmittelbaren monetären Anreizen so oder so der politische Anreiz: Man verschiebt die Kosten der verfassungsmäßigen Alimentation im Zweifel lieber den späteren Haushaltsgesetzgebern zu.

derSchorsch

Zitat von: Allgäuer in Gestern um 09:38Kollege hat nun seine Ablehnung zum WS erhalten und möchte klagen. Er hat eine (die ;) ) Anwältin kontaktiert und folgende Rückmeldung erhalten:

Hat jemand ähnliche Rückmeldungen erhalten?

Was ist Eure Meinung?

Klage einreichen. Für das Verfshren braucht es in erster Instanz keinen Rechtsanwalt.

die_Axt

Zitat von: Grisupoli in 11.10.2026 21:32Bei mir war es zum Beispiel so, dass meine Frau (als damals noch nicht-Beamtin) monatlich 200€ bayerisches Elterngeld bekommen hat und darüber gesetzlich krankenversichert war. Ich war in Mathe eigentlich immer recht schlecht, aber ich meine, dass man bei 12*200 nicht auf 20.000 brutto kommt 🤔

Die Politik redet immer davon, dass Härtefälle die Ausnahme wären und bei den Meisten der Partner ne Stange Geld verdient. Aber ich bin mir sicher, dass bei Paaren mit Kindern bis 10 Jahren der Härtefall eher die Regel statt der Ausnahme ist.

Auch als meine Frau vor 4 Jahren selbst die Beamtenlaufbahn eingeschlagen hat ist sie dieses Jahr das erste Mal bei 20.000 Euro brutto angekommen. Sie hat nur eine Teilzeitstelle und kann bei dieser Stelle noch nicht mal erhöhen. Für mehr Arbeitszeit müsste sie sogar die Stelle wechseln.

Ja ich persönlich würde es ja fair finden, wenn der Freistaat bei den Härtefällen dann einfach das was angenommen wird auffüllt. Problem gelöst.

Wird aber vermutlich nicht umgesetzt, da es eher keine einzelnen Härtefällen sind. Bzw. weil sich der Partner das dann mit dem Arbeiten überlegt. Muss man eben aufstocken dann mit A7 und zwei Kindern in München

SchrödingersKatze

Fair wäre es auch, wenn der Freistaat dann auch wie in vielen bis den meisten anderen Bundesländern die Betreuungskosten trägt. Ab Januar wird es in Bayern bei den meisten nochmal 100 Euro monatlich teurer. Quasi Werbungskosten für das Partnereinkommen.

Allgäuer

Zitat von: SchrödingersKatze in Gestern um 09:58Bei unseren Klagen war das übrigens nie ein Thema, wurde dennoch unproblematisch über das Gericht ruhend gestellt.


Bedeutet, ihr habt auch "nur" Widerspruch über das Mitarbeiterportal eingelegt? Die Klage habt ihr dann selbst eingereicht und wurde im Anschluss wunschgemäß ruhend gestellt?

SchrödingersKatze

Ja, genau.
Innerhalb der Klagefrist dann ein Einschreiben ans VG geschickt mit dem Wortlaut des Widerspruchs mit zusätzlich
- Antrag auf Ruhendstellung
- Antrag auf Verzicht der Einrede der Verjährung

Das VG hat dann das LFF angeschrieben, ob sie einverstanden sind. Sie haben zugestimmt, wir auch und damit war es erledigt. Hat etwa 500 Euro gekostet.
Das selbe Spiel im Folgejahr mit der Bitte um Klageerweiterung. Wobei der ursprüngliche Widerspruch auch für die Zukunft formuliert war. In den Folgejahren wurden die 500 Euro dann nicht mehr erhoben. Mittlerweile habe ich auch keine Widerspruchsbescheide des LFF mehr erhalten, daher immer schön die Bestätigung des Uploads im Portal speichern.