Besoldungsrunde 2025-2028 Bayern

Begonnen von Dokumentenfahrer, 14.02.2026 19:50

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Verwalter

Vom Widerspruch bis zur Auszahlung der mir verfassungswidrig vorenthaltenen Alimentation vergehen vermutlich zwei Jahrzehnte ... mit effektivem Rechtsschutz im Sinne des Art. 19 (4) GG ist sicherlich etwas anderes gemeint.

Pumpkin76

Zitat von: Verwalter in 09.10.2026 22:52Speyer Tag 2 - Wie Bayern das fiktive Partnereinkommen ohne Härtefallregelung rechtfertigt

Pfeifen im Walde und etwa auf dem Niveau der Nachricht auf der LfF Seite kurz vor Silvester, man hätte alles durchgerechnet und das Berlin-Urteil hätte keine Auswirkungen in Bayern. Haha..

derSchorsch

Zitat von: Verwalter in 09.10.2026 22:52Speyer Tag 2 - Wie Bayern das fiktive Partnereinkommen ohne Härtefallregelung rechtfertigt

Danke!

In Bayern gilt wie immer und offenbar auch auf Referatsleiterebene in Finanzministerium:"Mia san mia!".

Frage mich, ob man hier nicht schon von grober Fahrlässigkeit oder sogar Vorsatz ausgehen muss und sich womöglich auch eine persönliche Haftung der LMRin ableiten lassen könnte. Wenn die ganze Fachwelt inkl. ehemalige Verfassungsrichter andere Auffassung haben.
Das ist wie eine Diskussion im Sinne von: Die Welt ist eine Scheibe. Alle wissen genau, dass es anders ist. Die Fakten sprechen eine andere Sprache.
Sie verursacht damit ja womöglich erhebliche monetäre Schäden. Am Ende will der FS BY, nachdem er nachzahlen musste, die Kohle noch von ihr zurück?!

hf4om

Die Dame hat auch das Antwortschreiben an mich gez.

Es steht in Juristendeutsch drin, seid froh über die Verzögerung der Besoldungsanpassung und darüber, dass wir euch nicht noch mehr nehmen

derSchorsch

#664
...ich Frage mich wirklich, ob hier eine politische Vorgabe umgesetzt wird und sie damit den Pflichten einer Beamtin zuwider handelt. Wenn es offensichtlich nicht rechtmäßig ist, müsste sie dann nicht remonstrieren?

hf4om

Zitat von: derSchorsch in 10.10.2026 12:16...ich Frage mich wirklich, ob hier eine politische Vorgabe umgesetzt wird und sie damit den Pflichten einer Beamtin zuwider handelt. Wenn es offensichtlich nicht rechtmäßig ist, müsste sie dann nicht remonstrieren?

Solange es eine andere Auffassung gibt und das nicht entschieden ist..... Aie tut nur ihre Pflicht

Libor

Zitat von: derSchorsch in 10.10.2026 04:52Danke!

In Bayern gilt wie immer und offenbar auch auf Referatsleiterebene in Finanzministerium:"Mia san mia!".

Frage mich, ob man hier nicht schon von grober Fahrlässigkeit oder sogar Vorsatz ausgehen muss und sich womöglich auch eine persönliche Haftung der LMRin ableiten lassen könnte.
(...)
Sie verursacht damit ja womöglich erhebliche monetäre Schäden. Am Ende will der FS BY, nachdem er nachzahlen musste, die Kohle noch von ihr zurück?!

Mal abgesehen von allen anderen Voraussetzungen für eine (komplett fernliegende) persönlichen Haftung der LMRin: Wo sollen denn hier erhebliche monetäre Schäden für den Freistaat entstanden sein? Für den Fall, dass die Besoldung aufgrund des bayerischen Modells der Mehrverdienerfamilie verfassungswidrig zu niedrig war und Bayern nachzahlen muss, wäre das Gegenteil der Fall. Das Freistaat hätte erheblich Geld gespart. Denn nach der aktuellen rechtlichen Konzeption muss im Regelfall nicht an alle nachgezahlt werden und einen Zinsgewinn gibt es so oder so.

Es ist doch gerade das Problem der aktuellen Struktur. Aus reiner Haushaltssicht besteht ein massiver Anreiz, die Grenzen der Besoldung nach unten so weit auszutesten wie möglich. Und je länger das BVerfG bis zu einer endgültigen Feststellung der Verfassungswidrigkeit braucht, desto größer wird die Einsparung.

Finanzer

Zitat von: Libor in 11.10.2026 09:23Mal abgesehen von allen anderen Voraussetzungen für eine (komplett fernliegende) persönlichen Haftung der LMRin: Wo sollen denn hier erhebliche monetäre Schäden für den Freistaat entstanden sein? Für den Fall, dass die Besoldung aufgrund des bayerischen Modells der Mehrverdienerfamilie verfassungswidrig zu niedrig war und Bayern nachzahlen muss, wäre das Gegenteil der Fall. Das Freistaat hätte erheblich Geld gespart. Denn nach der aktuellen rechtlichen Konzeption muss im Regelfall nicht an alle nachgezahlt werden und einen Zinsgewinn gibt es so oder so.

Es ist doch gerade das Problem der aktuellen Struktur. Aus reiner Haushaltssicht besteht ein massiver Anreiz, die Grenzen der Besoldung nach unten so weit auszutesten wie möglich. Und je länger das BVerfG bis zu einer endgültigen Feststellung der Verfassungswidrigkeit braucht, desto größer wird die Einsparung.

So ist es nämlich. Der DH geht Immer mit einem (monetärem) Gewinn am Ende raus.

Überwacher

Zitat von: Verwalter in 09.10.2026 22:52Speyer Tag 2 - Wie Bayern das fiktive Partnereinkommen ohne Härtefallregelung rechtfertigt

Mich würde ja brennend interessieren wie das ganze bei Beamten Ehen aussehen soll. Wo soll das zusätzliche Einkommen bitte herkommen. Keiner der Partner hat es. Das ist mir ein Rätsel.

die_Axt

Zitat von: Überwacher in 11.10.2026 19:51Mich würde ja brennend interessieren wie das ganze bei Beamten Ehen aussehen soll. Wo soll das zusätzliche Einkommen bitte herkommen. Keiner der Partner hat es. Das ist mir ein Rätsel.

Naja, die Theorie ist ja, dass früher einer das Geld nach Hause gebracht hat. Jetzt machen das zwei standartmäßig (sic!), deswegen kann man die Besoldung dann auch danach ausrichten, weil man ja standartmäßig nicht mehr alleine das Geld nach Hause bringt (sic!).

Das ist wie bei der Post, die das Porto erhöht, weil weniger Briefe verschicken.

Grisupoli

Zitat von: die_Axt in 11.10.2026 20:17Naja, die Theorie ist ja, dass früher einer das Geld nach Hause gebracht hat. Jetzt machen das zwei standartmäßig (sic!), deswegen kann man die Besoldung dann auch danach ausrichten, weil man ja standartmäßig nicht mehr alleine das Geld nach Hause bringt (sic!).

Das ist wie bei der Post, die das Porto erhöht, weil weniger Briefe verschicken.

Bei mir war es zum Beispiel so, dass meine Frau (als damals noch nicht-Beamtin) monatlich 200€ bayerisches Elterngeld bekommen hat und darüber gesetzlich krankenversichert war. Ich war in Mathe eigentlich immer recht schlecht, aber ich meine, dass man bei 12*200 nicht auf 20.000 brutto kommt 🤔

Die Politik redet immer davon, dass Härtefälle die Ausnahme wären und bei den Meisten der Partner ne Stange Geld verdient. Aber ich bin mir sicher, dass bei Paaren mit Kindern bis 10 Jahren der Härtefall eher die Regel statt der Ausnahme ist.

Auch als meine Frau vor 4 Jahren selbst die Beamtenlaufbahn eingeschlagen hat ist sie dieses Jahr das erste Mal bei 20.000 Euro brutto angekommen. Sie hat nur eine Teilzeitstelle und kann bei dieser Stelle noch nicht mal erhöhen. Für mehr Arbeitszeit müsste sie sogar die Stelle wechseln.
⚖️ Musterkläger zur verfassungsmäßigen Besoldung in Bayern - Danke BDK, dass ihr mich von Anfang an unterstützt habt. ⚖️

Whatsapp-Channel zur Musterklage in Bayern
📲 https://whatsapp.com/channel/0029VbCpLa38kyyDzdNVYk1x

derSchorsch

Zitat von: Libor in 11.10.2026 09:23Mal abgesehen von allen anderen Voraussetzungen für eine (komplett fernliegende) persönlichen Haftung der LMRin: Wo sollen denn hier erhebliche monetäre Schäden für den Freistaat entstanden sein? Für den Fall, dass die Besoldung aufgrund des bayerischen Modells der Mehrverdienerfamilie verfassungswidrig zu niedrig war und Bayern nachzahlen muss, wäre das Gegenteil der Fall. Das Freistaat hätte erheblich Geld gespart. Denn nach der aktuellen rechtlichen Konzeption muss im Regelfall nicht an alle nachgezahlt werden und einen Zinsgewinn gibt es so oder so.

Es ist doch gerade das Problem der aktuellen Struktur. Aus reiner Haushaltssicht besteht ein massiver Anreiz, die Grenzen der Besoldung nach unten so weit auszutesten wie möglich. Und je länger das BVerfG bis zu einer endgültigen Feststellung der Verfassungswidrigkeit braucht, desto größer wird die Einsparung.


Kennst du den Fall Greipl?
https://www.bayerische-staatszeitung.de/staatszeitung/leben-in-bayern/detailansicht-leben-in-bayern/artikel/ex-denkmalpfleger-greipl-zu-sieben-monaten-auf-bewaehrung-verurteilt.html?tx_felogin_pi1%5Bforgot%5D=1&cHash=696d56827c3ea30ff65e662dc20358ba#topPosition

Inhaltlich natürlich anders gelagert. Aber da hat ein leitender Beamter, obwohl er mehrfach auf die rechtlichen Fallstricke hingewiesen wurde, zur Erfüllung seiner von oben erhaltenen Aufgaben (ich glaube, hier war es die Pflege der Denkmalliste) gehandelt.
Das Ergebnis kannst du im Artikel nachlesen. Hier musste der Freistaat Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen, die vorher über Werkverträge eingespart wurde. Wäre von Anfang an angestelltes Personal zum Einsatz gekommen (wofür aber von oben keine Stellen zur Verfügung gestellt wurden) wären die Sozialabgaben nicht eingespart worden.

Ein zusätzlicher monetärer Schaden kann im anderen Fall auch dadurch entstehen, dass die Nachzahlung einer sehr großen Summe, den Haushalt stark unter Druck setzt und man sich unter ungünstigen Bedingungen viel Geld leihen muss.

Aber ich gebe dir schon Recht. Richtig interessant wird es erst, wenn auch noch Zinsen zur Rechnung dazu kommen. Was ja (hoffentlich) noch kommen wird.

Illunis

Zitat von: Grisupoli in 11.10.2026 21:32Die Politik redet immer davon, dass Härtefälle die Ausnahme wären und bei den Meisten der Partner ne Stange Geld verdient. Aber ich bin mir sicher, dass bei Paaren mit Kindern bis 10 Jahren der Härtefall eher die Regel statt der Ausnahme ist.
Gerade in der aktuellen wirtschaftlichen Lage dürfte der Partner der zwar Arbeiten möchte, aber aus welchen Gründen auch immer keine (gut genug bezahlte) Arbeit findet, nicht mehr nur eine unbedeutende Ausnahme sein.

Und auch da wieder die entscheidende Frage: Selbst wenn eine 100% Erwerbsquote bestünde. Wie ist es z.B. mit der Dienstleistungspflicht, Residenzpflicht, oder Kinderbetreuung in Einklang zu bringen?

Wir könnten in die min. Alimenation auch eine 2te. Wohnung und 24/7 Kinderbetreuung rein rechnen. Ob es dann billiger wird bezweifle ich  ::)

Stefan35347

Was schätzt ihr, wie lange es dauert, bis sich da überhaupt irgendetwas tut?

Finanzer

Zitat von: Stefan35347 in Gestern um 09:13Was schätzt ihr, wie lange es dauert, bis sich da überhaupt irgendetwas tut?

Dann, wenn Bayern vom Bundesverfassungsgericht verurteilt wurde + 1 Jahr Frist (mindestens).
Vorher werden die eine Sche** tun.