Besoldungsrunde 2025-2028 Bayern

Begonnen von Dokumentenfahrer, 14.02.2026 19:50

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Stefan35347

Ich glaube, es ist denen völlig egal, ob sie mit dem Bund gleichziehen. Es wird in etwa darauf hingewiesen, dass die Besoldung immer noch ganz okay sei...

kcaltor

Zitat von: Stefan35347 in 12.05.2026 07:28Ich glaube, es ist denen völlig egal, ob sie mit dem Bund gleichziehen. Es wird in etwa darauf hingewiesen, dass die Besoldung immer noch ganz okay sei...
Aber die Annahme muss doch sein, dass Bayern gleichziehen muss, weil bereits der Bund das Minimum umgesetzt hat um amstangemessen zu besolden.

Stefan35347

JA, aber nur bei äußerstem Zwang und nach langen Verzögerungen....Habe ich so das Gefühl....

webs96

Gibt es immer noch keinen Gesetzentwurf? Oder dauert die Ressortabstimmung so lange für ein Ergebnis was schon Monaten feststeht?

InVinoVeritas

Scheinbar dauert die Ressortabstimmung noch.  ;D  Es ist zumindest im Bericht aus der Kabinettsitzung von heute den 12.05.2026 nicht zu lesen, dass er vom Kabinett verabschiedet wurde, damit der Gesetzentwurf endlich in den Landtag eingebracht werden kann.

Grisupoli

Hallo liebe Mitstreiter!

Ich habe heute "kleine" News bezüglich der Klagen zur Alimentation erhalten.

Laut Auskunft der Anwältin wurden nun alle Klageverfahren in Bayern bis auf zwei Musterklagen ruhend gestellt.

Aktuell laufen wohl nur noch zwei Klagen. Einmal meine Klage am VG München und eine weitere Klage am VG Würzburg. Eine bislang weitere laufende Klage am VG Ansbach wurde ebenso kürzlich ruhend gestellt.

Meine Klage wird aktuell weiterverfolgt - der Stand hat sich hier allerdings nicht verändert. Man wartet offensichtlich noch auf eine Entscheidung zum Partnereinkommen in NRW.

Bei der Klage am VG Würzburg will das Gericht wohl versuchen selbst eine Entscheidung herbeizuführen. Hierzu hat das Gericht scheinbar zum wiederholten Mal eine Stellungnahme beim LfF angefordert. Dies wird wohl jedoch offensichtlich vom LfF ignoriert und man stellt sich tot. Bleibt abzuwarten was draus wird und wie lange sich das Gericht hinhalten lässt. Zumindest scheint man jedoch auch darauf zu verzichten ablehnende Bescheide an die Bediensteten zu verschicken. Korrigiert mich, aber ich kenne keinen der auf seinen Widerspruch für 2025 bisher einen Ablehnungsbescheid erhalten hat.

Bezüglich der Popularklage, welche durch die DPolG angestoßen wurde gibt es nichts neues.
Allerdings sieht man die Erfolgsaussichten hier als sehr gering an. Die Klage ist beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof anhängig der bekanntlich nur bei Angelegenheiten entscheiden kann, die auch die Bayerische Verfassung betreffen. Nun ist die Alimentation zwar auch in der Bayerischen Verfassung genannt aber nicht so ausdrücklich wie im Grundgesetz. Und letztendlich regelt das Grundgesetz die Alimentation. Und für das Grundgesetz ist der Bayerische Verfassungsgerichtshof nunmal nicht zuständig. Es bleibt abzuwarten wie sich das alles entwickelt.

Ich drücke uns allen die Daumen, dass das Ganze so langsam mal etwas an Fahrt aufnimmt. Wird schon langsam Zeit.

Bei Fragen schreibt mir gerne.





SchrödingersKatze

Vielen Dnak für deine Bemühungen und deine regelmäßigen Updates hier!
Tatsächlich habe ich mich schon gewundert, dass auf den Widerspruch 2025 noch kein Ablehnungsbescheid erfolgt ist- das ist eine schöne Entwicklung, dass diese hier augenscheinlich zurückgestellt werden.


Spannend finde ich folgenden Passus in der Stellungnahme des DRB zur geplanten Anpassung der Bundesbeamten:
"Die Änderung der Bezugsgröße der Besoldung hin zu einer Doppelverdienerfamilie mit zwei Kindern ist nicht frei von verfassungsrechtlichen Risiken. Ähnliche Regelungen der Bundesländer wurden dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt."


https://www.drb.de/positionen/stellungnahmen/stellungnahme/news/10-2026

Interessant ist hier auch folgender Passus:

"Um mit Blick auf die fiskalischen Realitäten die verfassungsrechtlichen Risiken etwas abzusenken, sollte überlegt werden, die Höhe des fiktiven Partnereinkommens an den Verdienstgrenzen eines Minijobs zu orientieren, wie das einige Bundesländer getan haben, die Kinderzuschläge noch etwas zu erhöhen und eventuell einen Ortszuschlag einzuführen. Das würde zwar das Grundproblem nicht beseitigen, aber die Wahrscheinlichkeit verringern, dass ein Problemfall tatsächlich entsteht."

Dies liest sich ein bisschen wie eine Resignation gegenüber des Partnereinkommens, so dass eine emtsprechende Entscheidung für Bayern wenig aussagekräftig wäre, da das Partnereinkommen hier noch ganz andere Spitzen treibt.

Naja, hoffen wir also, dass das BVerfG sich nicht mehr allzu lange Zeit lässt um eine Entscheidung bzgl Partnereinkommen herbeizuführen.


derSchorsch

Zitat von: SchrödingersKatze in 12.05.2026 23:07Interessant ist hier auch folgender Passus:

"Um mit Blick auf die fiskalischen Realitäten die verfassungsrechtlichen Risiken etwas abzusenken, sollte überlegt werden, die Höhe des fiktiven Partnereinkommens an den Verdienstgrenzen eines Minijobs zu orientieren, wie das einige Bundesländer getan haben, die Kinderzuschläge noch etwas zu erhöhen und eventuell einen Ortszuschlag einzuführen. Das würde zwar das Grundproblem nicht beseitigen, aber die Wahrscheinlichkeit verringern, dass ein Problemfall tatsächlich entsteht."

Dies liest sich ein bisschen wie eine Resignation gegenüber des Partnereinkommens, so dass eine emtsprechende Entscheidung für Bayern wenig aussagekräftig wäre, da das Partnereinkommen hier noch ganz andere Spitzen treibt.



Ich verstehe das ganz anders. Das ist keineswegs eine Legitimation für ein fiktives Partnereinkommen. Ganz im Gegenteil. Der DRB sagt eindeutig, dass die Dienstherren mit dem Partnereinkommen auf die Nase fallen werden. Er gibt darüberhinaus einen Tipp um den Schaden klein zu halten. Der DH sollte lieber vorerst ein deutlich niedrigeres Partnereinkommen ansetzen um haushaltstechnisch nicht völlig unterzugehen. Mit einem kleineren Partnereinkommen entstünden bis zu einer höchstrichterlichen Klärung auch kleinere Ansprüche auf Nachzahlungen. Gleichzeitig erhalten die BeamtInnen bis dahin aber auch höhere Grundbesoldung/Zuschläge.

Schneewitchen

Zitat von: derSchorsch in Gestern um 07:13Ich verstehe das ganz anders. Das ist keineswegs eine Legitimation für ein fiktives Partnereinkommen. Ganz im Gegenteil. Der DRB sagt eindeutig, dass die Dienstherren mit dem Partnereinkommen auf die Nase fallen werden. Er gibt darüberhinaus einen Tipp um den Schaden klein zu halten. Der DH sollte lieber vorerst ein deutlich niedrigeres Partnereinkommen ansetzen um haushaltstechnisch nicht völlig unterzugehen. Mit einem kleineren Partnereinkommen entstünden bis zu einer höchstrichterlichen Klärung auch kleinere Ansprüche auf Nachzahlungen. Gleichzeitig erhalten die BeamtInnen bis dahin aber auch höhere Grundbesoldung/Zuschläge.

So lese ich das auch!

Grisupoli


derSchorsch

Zitat von: Grisupoli in Gestern um 17:56https://oeffentlicher-dienst-news.de/besoldung-berlin-beamte-neue-besoldungstabellen/?fbclid=IwdGRjcARxfZRjbGNrBHF9jGV4dG4DYWVtAjExAHNydGMGYXBwX2lkDDM1MDY4NTUzMTcyOAABHrYowHNLYiGA_-7QKjXjdAz1jOJR-grwJ3vfYNBfqJP4y2YlCqxy5CR_XtTS_aem_Qkzbs_Hed_OuaSL2wJksOA

Gerade bei Facebook gelesen. Wenn das stimmt, dann bekommt man in Berlin bei A9 Stufe 6 bereits um 300 Euro mehr Grundgehalt als ich in Bayern bei A9Z Stufe 6.😱

Dafür darfst du im schönen Bayern Beamter sein. Da ist die Welt noch in Ordnung. Auch die Besoldung!  8)

Grisupoli

Zitat von: derSchorsch in Gestern um 20:21Dafür darfst du im schönen Bayern Beamter sein. Da ist die Welt noch in Ordnung. Auch die Besoldung!  8)

Was das angeht bin ich sowas von Nichtpatriotisch.  8)

Überwacher

Zitat von: Grisupoli in Gestern um 17:56https://oeffentlicher-dienst-news.de/besoldung-berlin-beamte-neue-besoldungstabellen/?fbclid=IwdGRjcARxfZRjbGNrBHF9jGV4dG4DYWVtAjExAHNydGMGYXBwX2lkDDM1MDY4NTUzMTcyOAABHrYowHNLYiGA_-7QKjXjdAz1jOJR-grwJ3vfYNBfqJP4y2YlCqxy5CR_XtTS_aem_Qkzbs_Hed_OuaSL2wJksOA

Gerade bei Facebook gelesen. Wenn das stimmt, dann bekommt man in Berlin bei A9 Stufe 6 bereits um 300 Euro mehr Grundgehalt als ich in Bayern bei A9Z Stufe 6.😱

Nicht zu vergessen die kostenlose Kinderbetreuung. Kinderkrippe München Umland knapp 500€ im Monat.

P33t

Zitat von: Grisupoli in Gestern um 17:56https://oeffentlicher-dienst-news.de/besoldung-berlin-beamte-neue-besoldungstabellen/?fbclid=IwdGRjcARxfZRjbGNrBHF9jGV4dG4DYWVtAjExAHNydGMGYXBwX2lkDDM1MDY4NTUzMTcyOAABHrYowHNLYiGA_-7QKjXjdAz1jOJR-grwJ3vfYNBfqJP4y2YlCqxy5CR_XtTS_aem_Qkzbs_Hed_OuaSL2wJksOA

Gerade bei Facebook gelesen. Wenn das stimmt, dann bekommt man in Berlin bei A9 Stufe 6 bereits um 300 Euro mehr Grundgehalt als ich in Bayern bei A9Z Stufe 6.😱

Schau mal zum Bund ;D da hätte ich 500 Euro brutto mehr im Gegensatz zu Berlin, ohne die freie Heilfürsorge und die höhere Pol-Zulage beim Bund zu berücksichtigen. Ist schon sehr hart..