Besoldungsrunde 2025-2028 Bayern

Begonnen von Dokumentenfahrer, 14.02.2026 19:50

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Stefan35347

Ich glaube, es ist denen völlig egal, ob sie mit dem Bund gleichziehen. Es wird in etwa darauf hingewiesen, dass die Besoldung immer noch ganz okay sei...

kcaltor

Zitat von: Stefan35347 in 12.05.2026 07:28Ich glaube, es ist denen völlig egal, ob sie mit dem Bund gleichziehen. Es wird in etwa darauf hingewiesen, dass die Besoldung immer noch ganz okay sei...
Aber die Annahme muss doch sein, dass Bayern gleichziehen muss, weil bereits der Bund das Minimum umgesetzt hat um amstangemessen zu besolden.

Stefan35347

JA, aber nur bei äußerstem Zwang und nach langen Verzögerungen....Habe ich so das Gefühl....

webs96

Gibt es immer noch keinen Gesetzentwurf? Oder dauert die Ressortabstimmung so lange für ein Ergebnis was schon Monaten feststeht?

InVinoVeritas

Scheinbar dauert die Ressortabstimmung noch.  ;D  Es ist zumindest im Bericht aus der Kabinettsitzung von heute den 12.05.2026 nicht zu lesen, dass er vom Kabinett verabschiedet wurde, damit der Gesetzentwurf endlich in den Landtag eingebracht werden kann.

Grisupoli

Hallo liebe Mitstreiter!

Ich habe heute "kleine" News bezüglich der Klagen zur Alimentation erhalten.

Laut Auskunft der Anwältin wurden nun alle Klageverfahren in Bayern bis auf zwei Musterklagen ruhend gestellt.

Aktuell laufen wohl nur noch zwei Klagen. Einmal meine Klage am VG München und eine weitere Klage am VG Würzburg. Eine bislang weitere laufende Klage am VG Ansbach wurde ebenso kürzlich ruhend gestellt.

Meine Klage wird aktuell weiterverfolgt - der Stand hat sich hier allerdings nicht verändert. Man wartet offensichtlich noch auf eine Entscheidung zum Partnereinkommen in NRW.

Bei der Klage am VG Würzburg will das Gericht wohl versuchen selbst eine Entscheidung herbeizuführen. Hierzu hat das Gericht scheinbar zum wiederholten Mal eine Stellungnahme beim LfF angefordert. Dies wird wohl jedoch offensichtlich vom LfF ignoriert und man stellt sich tot. Bleibt abzuwarten was draus wird und wie lange sich das Gericht hinhalten lässt. Zumindest scheint man jedoch auch darauf zu verzichten ablehnende Bescheide an die Bediensteten zu verschicken. Korrigiert mich, aber ich kenne keinen der auf seinen Widerspruch für 2025 bisher einen Ablehnungsbescheid erhalten hat.

Bezüglich der Popularklage, welche durch die DPolG angestoßen wurde gibt es nichts neues.
Allerdings sieht man die Erfolgsaussichten hier als sehr gering an. Die Klage ist beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof anhängig der bekanntlich nur bei Angelegenheiten entscheiden kann, die auch die Bayerische Verfassung betreffen. Nun ist die Alimentation zwar auch in der Bayerischen Verfassung genannt aber nicht so ausdrücklich wie im Grundgesetz. Und letztendlich regelt das Grundgesetz die Alimentation. Und für das Grundgesetz ist der Bayerische Verfassungsgerichtshof nunmal nicht zuständig. Es bleibt abzuwarten wie sich das alles entwickelt.

Ich drücke uns allen die Daumen, dass das Ganze so langsam mal etwas an Fahrt aufnimmt. Wird schon langsam Zeit.

Bei Fragen schreibt mir gerne.




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SchrödingersKatze

Vielen Dnak für deine Bemühungen und deine regelmäßigen Updates hier!
Tatsächlich habe ich mich schon gewundert, dass auf den Widerspruch 2025 noch kein Ablehnungsbescheid erfolgt ist- das ist eine schöne Entwicklung, dass diese hier augenscheinlich zurückgestellt werden.


Spannend finde ich folgenden Passus in der Stellungnahme des DRB zur geplanten Anpassung der Bundesbeamten:
"Die Änderung der Bezugsgröße der Besoldung hin zu einer Doppelverdienerfamilie mit zwei Kindern ist nicht frei von verfassungsrechtlichen Risiken. Ähnliche Regelungen der Bundesländer wurden dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt."


https://www.drb.de/positionen/stellungnahmen/stellungnahme/news/10-2026

Interessant ist hier auch folgender Passus:

"Um mit Blick auf die fiskalischen Realitäten die verfassungsrechtlichen Risiken etwas abzusenken, sollte überlegt werden, die Höhe des fiktiven Partnereinkommens an den Verdienstgrenzen eines Minijobs zu orientieren, wie das einige Bundesländer getan haben, die Kinderzuschläge noch etwas zu erhöhen und eventuell einen Ortszuschlag einzuführen. Das würde zwar das Grundproblem nicht beseitigen, aber die Wahrscheinlichkeit verringern, dass ein Problemfall tatsächlich entsteht."

Dies liest sich ein bisschen wie eine Resignation gegenüber des Partnereinkommens, so dass eine emtsprechende Entscheidung für Bayern wenig aussagekräftig wäre, da das Partnereinkommen hier noch ganz andere Spitzen treibt.

Naja, hoffen wir also, dass das BVerfG sich nicht mehr allzu lange Zeit lässt um eine Entscheidung bzgl Partnereinkommen herbeizuführen.


derSchorsch

Zitat von: SchrödingersKatze in 12.05.2026 23:07Interessant ist hier auch folgender Passus:

"Um mit Blick auf die fiskalischen Realitäten die verfassungsrechtlichen Risiken etwas abzusenken, sollte überlegt werden, die Höhe des fiktiven Partnereinkommens an den Verdienstgrenzen eines Minijobs zu orientieren, wie das einige Bundesländer getan haben, die Kinderzuschläge noch etwas zu erhöhen und eventuell einen Ortszuschlag einzuführen. Das würde zwar das Grundproblem nicht beseitigen, aber die Wahrscheinlichkeit verringern, dass ein Problemfall tatsächlich entsteht."

Dies liest sich ein bisschen wie eine Resignation gegenüber des Partnereinkommens, so dass eine emtsprechende Entscheidung für Bayern wenig aussagekräftig wäre, da das Partnereinkommen hier noch ganz andere Spitzen treibt.



Ich verstehe das ganz anders. Das ist keineswegs eine Legitimation für ein fiktives Partnereinkommen. Ganz im Gegenteil. Der DRB sagt eindeutig, dass die Dienstherren mit dem Partnereinkommen auf die Nase fallen werden. Er gibt darüberhinaus einen Tipp um den Schaden klein zu halten. Der DH sollte lieber vorerst ein deutlich niedrigeres Partnereinkommen ansetzen um haushaltstechnisch nicht völlig unterzugehen. Mit einem kleineren Partnereinkommen entstünden bis zu einer höchstrichterlichen Klärung auch kleinere Ansprüche auf Nachzahlungen. Gleichzeitig erhalten die BeamtInnen bis dahin aber auch höhere Grundbesoldung/Zuschläge.

Schneewitchen

Zitat von: derSchorsch in 13.05.2026 07:13Ich verstehe das ganz anders. Das ist keineswegs eine Legitimation für ein fiktives Partnereinkommen. Ganz im Gegenteil. Der DRB sagt eindeutig, dass die Dienstherren mit dem Partnereinkommen auf die Nase fallen werden. Er gibt darüberhinaus einen Tipp um den Schaden klein zu halten. Der DH sollte lieber vorerst ein deutlich niedrigeres Partnereinkommen ansetzen um haushaltstechnisch nicht völlig unterzugehen. Mit einem kleineren Partnereinkommen entstünden bis zu einer höchstrichterlichen Klärung auch kleinere Ansprüche auf Nachzahlungen. Gleichzeitig erhalten die BeamtInnen bis dahin aber auch höhere Grundbesoldung/Zuschläge.

So lese ich das auch!

derSchorsch

#279
Zitat von: Grisupoli in 13.05.2026 17:56Gerade bei Facebook gelesen. Wenn das stimmt, dann bekommt man in Berlin bei A9 Stufe 6 bereits um 300 Euro mehr Grundgehalt als ich in Bayern bei A9Z Stufe 6.😱

Dafür darfst du im schönen Bayern Beamter sein. Da ist die Welt noch in Ordnung. Auch die Besoldung!  8)

Grisupoli

Zitat von: derSchorsch in 13.05.2026 20:21Dafür darfst du im schönen Bayern Beamter sein. Da ist die Welt noch in Ordnung. Auch die Besoldung!  8)

Was das angeht bin ich sowas von Nichtpatriotisch.  8)
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derSchorsch


PetH44

Zitat von: foo in 19.05.2026 17:36siehe letzte beiden Absätze wie es bei den Bayerischen Abgeordneten aussieht:

https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/diaeten-erhoehung-soll-ausfallen-was-hinter-dem-plan-steckt,VK3JwnF?UTM_Name=Web-Share&UTM_Medium=Link&UTM_Source=Link

Das setzt dem ganzen ja die Krone auf - jammern dass gespart werden muss aber bei sich selbst gar nicht dran denken.

Da södert die Politik bei den aktuellen Vorgängen beim Bund von Gefahren für Demokratie und im eigenen Bayern untergraben sie durch sowas weiterhin ihre Glaubwürdigkeit und damit auch das Vertrauen in die Politik & Demokratie. Es ist doch zum verrückt werden!

Schneewitchen

Zitat von: PetH44 in 19.05.2026 21:12Das setzt dem ganzen ja die Krone auf - jammern dass gespart werden muss aber bei sich selbst gar nicht dran denken.

Da södert die Politik bei den aktuellen Vorgängen beim Bund von Gefahren für Demokratie und im eigenen Bayern untergraben sie durch sowas weiterhin ihre Glaubwürdigkeit und damit auch das Vertrauen in die Politik & Demokratie. Es ist doch zum verrückt werden!

Was erwartet Ihr von solchen Leuten, die sich medienwirksam bei einer Tafel aufhalten und den eigenen Fahrer gleichzeitig losschicken, um in einem Feinkostladen in Frankreich Entenleberpastete zu kaufen? Was erwartet Ihr von Leuten, die in der Öffentlichkeit ganz selbstverständlich verkünden, dass man niemals Wein für 5 €/Flasche trinken würde?

Zugegeben, bei den beiden Beispielen handelt es sich jeweils nicht um Politiker aus Bayern. Die Beispiele machen aber deutlich, wie wahrscheinlich viele Abgeordnete in Bund und in den Ländern tatsächlich ticken. Die genannten Beispiele waren unglückliche Ausrutscher. Ansonsten können die Herrschaften ihre wahre Natur ganz gut verstecken.

Daher plagt die Herrschaften auch kein schlechtes Gewissen, sich selber jetzt die Diäten zu erhöhen und den Beamten gleichzeitig eine zeitnahe Übertragung des Tarifabschlusses zu versagen und durch Taschenspielertricks eine amtsangemessene Alimentation, jenseits der Realitäten, zu fingieren.

Es wäre doch mal interessant, welche Beweggründe bei den betroffenen Abgeordneten vorherrschen, um diese Diätenerhöhung zu rechtfertigen. Vermutlich kommt da dann der Hinweis darauf, dass ja schließlich alles teurer wird und die allgemeine wirtschaftliche Situation der Abgeordneten ja keinen Schaden nehmen dürfe.

Dem könnte man dann nur beipflichten. Schließlich ist es einem Landtagsabgeordneten auf keinen Fall zuzumuten, dass er sich plötzlich in einer wirtschaftlichen Situation wiederfindet, in der er z.B. gezwungen wäre, Wein zu einem Flaschenpreis von unter 5 € zu trinken.....